Autor Thema: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout  (Gelesen 173986 mal)

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #930 am: 30. Juni 2018, 00:03:19 »
Schröpfers Tür & Briefkasten

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #931 am: 30. Juni 2018, 00:15:44 »
sehr lustiger Vogel. Steht der Kerl unter Betreuung? Wenn nicht, wirds aber wirklich Zeit.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #932 am: 30. Juni 2018, 00:28:03 »
Und sowas von einem ehemaligen Bundeswehroffizier. Es wird mir immer peinlicher, einst in der gleichen Truppe gedient zu haben!
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #933 am: 30. Juni 2018, 00:36:42 »
Noch ein Fax im gleichen Wortlaut,
diesmal an:

Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG

Vertreten durch Geschäftsführer: Axel Gleie, Joachim Liebler, Paul Wehberg

Er verlangt nochmal eine Gegendarstellung zum Artikel über die Verhandlung vor dem AG NMS.

Auch Sürmeli ist sauer als Reichsbürger bezeichnet zu werden und droht, bei Nichterfüllung seiner Forderungen "nehme Ich sie und den Verlag in die Obligationschuldhaftung."


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Zitat
Internationales Zentrum für Menschenrecht IZMR
Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Sankt Margarethen, 28.06.2018 nach Jesus

Rechtdurchsetzung:
 alexander SCHRÖPFER 19600505-aS-00000005-3

 

Alexander Schröpfer ./. Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG

Vertreten durch Geschäftsführer: Axel Gleie, Joachim Liebler, Paul Wehberg

per

FAX

Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Abmahnung
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
 

Good Morning Sunshine Axel Gleie, Joachim Liebler, Paul Wehberg,

Zunächst erinnere ich an die Grundlage Ihres Lebens in Deutschland, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Und danach lesen Sie Art. 25 GG:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. < Völkerrecht VOR allen Bundes- und Landesgesetzen

Als Organisation des zwingend-humanitären Völkerrecht (Glaubensbekenntnisbund) haben wir gemäß §112 Bundespersonalvertretungsgesetz einen eigenen Rechtkreis und einen eigenen Gerichtstand, den Gerichthof der Menschen in Genf, Schweiz, Gerichthof-Mensch.org
Damit haben wir Diplomatenstatus und sind durch die UN-Resolution A/RES 66/164 aufs äußerste zu schützen.

Sie haben schriftlich behauptet, Ich wäre Anhänger eines „Reichsbürger“.

https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/donnerwetter-im-gerichtssaal-danach-freispruch-id19952966.html

Aus Ihrer Aussage geht unstrittig hervor, dass Sie über mich behaupten, ich sei innerhalb der Organisation der „Reichsbürger“ tätig, diese Aussage erfolgte Ihren Worten nach hinter meinem Rücken gegenüber Dritten und ich gehöre zu den „Reichsbürgern“.

Aus Ihrer Aussage geht hervor, dass das mir von Ihnen zugeschriebene Wirken für die „Reichsbürger“ so abstoßend wirken müsse, dass selbst Richter nur noch Rot sehen und sich unter Missachtung von rechtserheblichen Tatsachen und gesetzlicher Lage gegen jeden zur Willkür leiten lassen könnten, von dem sie meinten, dass er mir nahe stehe. Damit bringen Sie selbst zum Ausdruck, dass die mir von Ihnen zugeschriebene Tätigkeit für die „Reichsbürger“ und die mir von Ihnen zugeschriebene Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“ auch nach Ihrer eigenen Sicht nicht nur sehr gut geeignet sei, meinen Ruf schwer zu beschädigen, sondern sogar jedem schaden könne, der sich auch nur mit mir abgebe.

Ich stelle fest, weder zu den „Reichsbürgern“ zu gehören, noch eine Rolle innerhalb dieser Organisation zu spielen. Vor diesen Hintergründen und der weiteren Tatsache, dass der Ruf der „Reichsbürger“ ein miserabler ist, ein Blick in die Medienmeldungen zu dem Stichwort verdeutlicht, dass sie als gesetzlos, gewalttätig und gefährlich eingestuft werden, als Polizisten, Lehrer usw. als nicht tragbar gelten, bleibt nun nur noch herauszufinden, ob Sie mich wissentlich verleumdet oder mir irrtümlich übel nachgeredet haben.

Die von Ihnen aufgestellten unwahren Tatsachenbehauptungen, die Sie in Wort und / oder Schrift verbreitet haben, sind geeignet, mich verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder meinen Kredit zu gefährden.

Die Art und Weise Ihrer Darstellungen ist sachlich falsch und stellt eine Verletzung sogar eine grobe Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte dar.

Ihr Handeln stellt zudem eine Straftat nach § 187 StGB dar.

Um Klarheit zu den von Ihnen aufgestellten und/ oder verbreiteten unwahren Tatsachenbehauptungen zu schaffen, stelle ich Folgendes fest:

Es ist falsch, daß ich Tätigkeiten im Rahmen der „Reichsbürger“ ausübe.
Es ist falsch, dass ich Tätigkeiten als „Reichsbürger“ ausübe.
Ebenso falsch ist, dass ich ein „Reichsbürger“ war oder bin..
Mir stehen Ihnen gegenüber Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der unwahren Tatsachenbehauptung und der Verletzung der Persönlichkeitsrechte aus § 823 Abs. 1, 1004 BGB zu.

Ihre Äußerungen in den beanstandeten Schreiben sind nicht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies ist für falsche Tatsachenbehauptungen ohnehin offensichtlich. Im Übrigen bewirken Sie durch die Art der Darstellungen eine derart gravierende Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, dass Ihr Recht auf Meinungsfreiheit dahinter zurücktritt.

Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, die Auseinandersetzung durch Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum

5. Juli 2018

sowie durch den Widerruf der getätigten unwahren Tatsachenäußerungen gegenüber allen weiteren Personen unter Zusendung einer Kopie Ihrer jeweiligen Widerrufserklärung beizulegen.

Dabei genügt die Übermittlung einer unterzeichneten Unterlassungserklärung vorab per E-Mail an [email protected] für die Wahrung der Frist, sofern mir unverzüglich eine originalschriftlich unterzeichnete Erklärung zugeht. Im Hinblick auf die Schwere der Rechtverletzung ist die Frist als ausreichend anzusehen.

Nach ständiger Rechtsprechung vermag die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr und damit das Erfordernis der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu beseitigen. Die bloße Beendigung der Rechtverletzung genügt hierfür nicht. Außerdem sind Sie nach der Rechtsprechung zur Erstattung der für die Bearbeitung des Anliegens entstandenen Kosten verpflichtet.

Sollte mir innerhalb der genannten Frist eine Unterlassungserklärung nicht oder in nicht hinreichender Form zugehen, müssen Sie ohne weitere Aufforderung mit der gerichtlichen Durchsetzung meiner Ansprüche rechnen.

Ich gebe Ihnen hiermit die Chance, die bereits eingesendete Gegendarstellung ebenfalls zu drucken und mir mitzuteilen, an welche weiteren Verlage es noch verbreitet wurde.

zu Recht im Heiligen Auftrag der Präambel – Rechtamt originäres-prärogatives Recht

alexander SCHRÖPFER, der Schöpfer im Recht,
handelnd in heiligem Auftrag von Menschen für Menschen

Schreiben gemäß § 12 BGB ohne Unterschrift gültig
in Verbindung mit Inhaber- und Urheberrecht ohne Rechtverlust



Ich bin mustafa-selim von Amasya. Mein Nachname SÜRMELI ist völkerrechtlich durch zwingende Unterwerfung vor dem europäischem Gerichthof für Menschenrecht in Art. 19 (3) Grundrecht berechtigt und Grundrecht befugt. Ich bin Professor ultra vires an der Akademie Menschenrecht. Grund Meiner Nachricht gegen sie ist ihre öffentliche Verleumdung.

https://www.shz.de/top-thema/ambient-news/aninstallation13/donnerwetter-im-gerichtssaal-in-neumuenster-danach-freispruch-id19960011.html

Hinweis:

Sie behaupten in der öffentlichen Verleumdung, daß Ich deutsch-türkischer Reichsbürger sei. Beweisen sie es durch Glaubhaftmachung!

Anlage:

2018_04_25 Akademie Menschenrecht – SFI zu EGMR 75529-01 – angesichts der Tatsache
2013-03-15-un-res-66-164-2012
VStGB

Sie haben außerdem Meinen Namen vollständig und öffentlich ohne Meine Erlaubnis zitiert (Art. 6, 38-42  EGBGB, § 12 BGB) und Mich als Recht schaffener Menschenrechtler verleumdet (UN-Res A/RES 66/164).

Ich muß um Recht durchzusetzen die Jurisfiktion völkerrechtlich in Art. 25 GG nicht in Anspruch nehmen, weil Ich gemäß Art. 95, 137 GG ein hoher Recht schaffener Richter über dem Recht des Bundesverfassungsgericht bin.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

„[…] so erinnert der Gerichtshof daran, daß die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerde im Sinne des Artikels 13 der Konvention angesehen werden kann und ein Beschwerdeführer demnach nicht verpflichtet ist, von diesem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, auch wenn die Sache noch anhängig ist (Sürmeli ./. Deutschland [GK], Nr. 75529/01, Rdnrn. 103-108, CEDH 2006-…) oder bereits abgeschlossen wurde (Herbst ./. Deutschland, Nr. 20027/02, 11. Januar 2007, Rdnrn. 65-66).“ – EGMR-Beschluß – 10/05/07: Rechtssache Skugor gegen Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 76680/01)

Warum schreiben sie so eine öffentliche Verleumdung? Diese Tat gegen UN-Res A/RES 66/164 ist im Völkerstrafrecht mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt. Wissen sie eigentlich was sie da machen, denn Dummheit kann nicht organisiert werden?

Sie haben Gelegenheit bis zum 01.06.2018 – 24:00 Uhr nachzuweisen, daß Ich ??? deutscher ??? bin sowie eine Erklärung anzugeben, wer ihnen erlaubt hat Meinen vollständigen Namen und Wohnort im Zusammenhang mit dem verbrannten Begriff zu veröffentlichen. Sollten sie die Frist nicht einhalten oder die Fragen nicht vollständig beantworten, so nehme Ich sie und den Verlag in die Obligationschuldhaftung.

Ich bin Menschenrechtler, Türke, Moslem, beschnitten und gutaussehend, aber kein deutsch-türkischer Reichsbürger.

mustafa-selim SÜRMELI von Amasya – Art. 19 (3) Grundrecht
Völkerrechttitel ECHR 75529/01 SÜRMELI
Bielfeldtweg 26 – [DE-21682]STADE
Tel. 0049-152-0190-4171



Internationales Zentrum für Menschenrecht IZMR
Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Sankt Margarethen, 28.05.2018 nach Jesus

Rechtdurchsetzung:
alexander SCHRÖPFER 19600505-aS-00000002-3

Ich bestehe auf die folgende Gegendarstellung, sonst erfolgt Schadensersatzforderung
Gegendarstellung – Bezug: Artikel vom 25.05.2018 über Gerichtverhandlung in Neumünster
Vorbemerkung:
„Alle Menschen sind ausgestattet mit natürlichen, unveräußerlichen Rechten und niemand steht zwischen ihnen und dem Schöpfer. Nichts steht über diesem Gesetz.“

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/05/11/alle-menschen-sind-ausgestattet-mit-natuerlichen-unveraeusserlichen-rechten-und-niemand-steht-zwischen-ihnen-und-dem-schoepfer-nichts-steht-ueber-diesem-gesetz/

 

Seit dem 21. Juni 2011 ist die Romanus Pontifex offiziell aufgelöst, über Ritus Mandamus und Ritus Probatum; öffentlicher Eintrag Nummer 983210-331235-01004.

Hiermit ist alle Rechtsprechung des Römischen Reiches auf der Erde null und nichtig.

Alle Cestui Que Vie-Trusts sind seit dem 15. August 2011 über den Ritus Probatum Regnum und Ritus Mandamus aufgelöst. (Öffentlicher Eintrag des Dokumentes Nummer 983210-341748-240014)

Dies beinhaltet die Auflösung des Trusts und Amtes bekannt als Aeterni Regis, und als die „Ewige Krone“ oder„die Krone“ nebst all ihrer Ablegern, die Beendigung aller Siedlungsurkunden (settlementcertificates), Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, der Bonds und Ansprüche (claims) einschließlich der Autoritäten der Bank for International Settlements [BIS = Zentralbank der Zentralbanken]…

Und hier präsentiere ich ihm die Auflösung der Immunität aller Staatsbediensteten durch den Papst höchstpersönlich:

Papst Franziscus hat am 11. Juli 2013 mit Wirkung zum 01. September 2013 ein Motu Proprio, das höchste legale Gesetzesinstrument auf Erden herausgegeben und demzufolge die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und „Regierungsbeamten“ aufgehoben. Nicht nur aufgrund der UCC-Registrierungen sondern auch durch dieses Motu Proprio des Papstes sind nunmehr Richter, Anwälte, Banker, Gesetzgeber, Strafverfolgung und alle öffentlichen Beamten und Bediensteten persönlich haftbar zu machen für ihre Beschlagnahmung von Häusern, Autos, Geld und Anlagen der wahren Begünstigten, für Freiheitsberaubung, Betrug, Belästigung und die Umwandlung der Treuhandfonds der wahren Begünstigten.

Dieses vom Papst ausgestellte Dokument ist historisch gesehen das signifikanteste und wichtigste Gesetz, das die Goldene Regel als oberste Gewalt an erkennt. Es lautet wie folgt:

 

„Alle Menschen sind ausgestattet mit natürlichen, unveräußerlichen Rechten und niemand steht zwischen ihnen und dem Schöpfer. Nichts steht über diesem Gesetz.“

https://bewusstscout.wordpress.com/2014/10/14/papst-erlass-wird-immer-noch-von-den-medien-ignoriert

Ich widerspreche in aller Deutlichkeit, dass meine Frau und ich das deutsches Recht infrage stellen, im Gegenteil wir setzen uns vehement dafür ein:
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
Ich habe mehrfach die Grundrecht verpflichteten Behörden auf den Artikel 1 GG hingewiesen, wonach sie die Menschenwürde unantastbar ist und diese zu schützen und zu achten haben, weiterhin habe ich auf den Artikel 25 GG hingewiesen, über den ich als Menschenrechtler durch Art. 73 UN-Charta und UN-Resolution 66/164 zu schützen bin.
Das www.Zentralmeldeamt.ch des Netzwerk Menschenrecht ist im Zivilschutz keine wirtschaftliche Regierungsorganisation und ist kein soziales, sondern ein öffentliches Netzwerk gemäß Art. 140, 142-149 genfer Abkommen IV – SR 0.518.51 zum Schutz der Zivilpersonen (UN-RES A/RES/66/164 – VStGB – Art. 39-41 UMR-Verfassung).

Gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 53, 107 UN-Charta, sowie Überleitungsvertrag, als alliierter Kontrollrat oder Weltsicherheitsrat, hat sich die Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zum Wohl der Einwohner gemäß Art. 24 (3), 25 GG gesetzt.

Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich.

Darüber hinaus sind wir als Mitglied eines Glaubensbekenntnisbundes nach Art. 4 GG in Verbindung mit §112 Bundespersonalvertretungsgesetz immun gegenüber jeder BRD-Behörde.

Diese Aufklärung hat die Behörden überhaupt nicht interessiert, sondern diese haben weiterhin die Verfahren fortgeführt.

Wenn im Artikel 79 GG (Ewigkeitsklausel) steht, dass nicht einmal eine neue Verfassung die Grundrechte aus Artikel 1 und Artikel 20 ändern kann, wie kann dann angenommen werden, dass ein eine Grundrecht verpflichtete Behörde Gericht oder Polizei das Recht hat, sich über die Grundrechte des Menschen hinweg zu setzen?
Wer Anweisungen oder Anordnungen durchführt, die eine Straftat beinhalten, macht sich selbst strafbar!
Beachten Sie in BVerfGE 1 BvR 1766/2015 die Grundrechtverpflichtung, da ich in Art. 73 UN-Charta und Art. 142 genfer Abkommen IV – SR 0.518.51 im Recht der Verträge – SR 0.111 meinen Heiligen Auftrag im Vollzug des Völkerrecht eingenommen habe, da die Behörden keine originäre Zuständigkeit und keine Grundrechtberechtigung und Grundrechtbefugnis besitzen.

Jeder Verstoß gegen das Recht und die Würde des Menschen ist eine Menschenrechtverletzung nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

Wir vom Amt für Menschenrechte klären auf und machen diese transparent, damit diese Menschenrechtverletzungen aufhören, um ein Leben in Brüderlichkeit unter allen Menschen, so wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vorsieht, auch endlich in Frieden und Freiheit geführt werden kann.

Doch wer dagegen mit oder ohne Vorsatz verstößt, hat mit Strafen nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Verbindung mit Art. 25 GG zu rechnen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Auch die Kriegsverbrecher des 2. Weltkrieges, die Mauerschützen der DDR und sogar der Buchhalter des 3. Reiches wurden wegen Ihrer Verbrechen im Nachhinein verurteilt!!

Da die Justiz keine Grundrechtberechtigung und keine Grundrechtbefugnis besitzt, – und die Justiz, Gerichte sowie Richter (§ 16 GVG) selbst Partei durch die Finanzierung sind oder bei denen sie zu im System im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht -, gilt der Gerichthof der Menschen im Gerichtstand gemäß Art. 6, 38-42 EGBGB.

Gerichthof der Menschen

Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA

oder

Capitol Hill – 20 F Street, 7th Floor [USA-20001] WASHINGTON – District of Columbia

 

Hinweis:

Der Gerichthof der Menschen [GdM] ist als oberstes Bundesgericht ein Tatsachengericht und ein Normenkontrollgericht, ein Pflichtgerichthof zum Schutz von Menschen, da es nicht national, international oder supranational, sondern zum Schutz des Grundrecht jedes einzelnen Menschen verfassungrechtlich öffentlich bestimmt ist. Er ist in Art. 24 (3), 25, 95, 137 Grundgesetz in der Gerichtsbarkeit für die Jurisfiktion vorgesehen und kann aus dem Grundgesetz ohne Grundrechtanbindung nicht von System-Staaten eingerichtet oder betrieben werden. Art. 25, 79 (3), 100 GG ursprüngliche Fassung, also völker- und verfassungrechtliche Rechtverletzungen sowie rechtwidrige Gesetze, die das Völkerrecht und das Grundrecht durch Gesetze entkräften, die bei der Rechterlangung stören, sind nur über den Gerichthof der Menschen zu klären! Das Bundesverfassungsgericht kann gemäß Art. 25, 79 (3), 100 GG nicht als zuständiges Gericht angesehen werden, da es keine Grundrechtberechtigung und keine Grundrechtbefugnis hat (BVerfGE 1 BvR 1766/2015), denn diese sind durch die Bundesverfassungsbeschwerde nicht erreichbar (Rechttitel ECHR 75529/01 – Stillstand der Rechtpflege). Die Justiz bietet offensichtlich und offenkundig keinen effektiven Rechtschutz für die Rechtanbindung der Rechtgewährung in der Rechtschuldgarantie bis hin zum Bundesverfassungsgericht, da die Bundesrepublik Deutschland nicht ent-, sondern renazifiziert ist.

Da die staatlichen Gerichte §§ 15-16 GVG in der Justiz nicht erreichbar sind, besteht die staatliche Ordnung in Art. 1-19 Grundrecht in der Bundesrepublik Deutschland nicht, so daß wir in § 112 BPersVG, Art. 5-6 EGBGB als oberstes Bundesgericht in Art. 24 (3), 25, 137, 139 GG zuständig sind. Es wird der effektive Rechtschutz gerügt, wenn die Rechtschutznorm mit dem Grundrecht unvereinbar ist und rechtstaatliche Hilfe durch rechtstaatliche Gerichte nicht erreichbar sind.

Eine amtliche Berechtigung und Befugnis können sie aus der Eigenermächtigung im außervertraglichem Schuldverhältnis der Obligation nicht ableiten, denn das Recht des Menschen ist in Art. 1 Grundrecht unverletzlich und unveräußerlich, weder verhandelbar noch justiziabel.

Niemand ist verpflichtet, sich nicht Grundrecht berechtigten und nicht Grundrecht befugten Organisationen zu unterwerfen. Die Prozeßordnungen der Inquisition sind nicht auf das Recht des Menschen anwendbar (§ 202 SGB, § 173 VwGO…), da verfassungrechtliche Streitigkeiten in § 40 VwGO verboten sind.

Bei Zuwiderhandlung richte und spreche ich gegen die Verantwortlichen der beteiligten Personifikationen eine Unterlassungschutzverfügung aus von 250.000,00 €uro / je Ereignis, ersatzweise 6 Monate Haft, mit der Option gemäß dem Völkerstrafrecht die Strafe anzupassen.

Da das Recht des Menschen nicht verhandelt werden kann, ist das juristische Amtsgericht Neumünster auch kein Schiedsgericht. Die Beschlüsse sind keine öffentlichen Urkunden und dürfen nicht im öffentlichen Recht in Umlauf gebracht und privat nicht vollstreckt werden.

Die Vorgänge sind dem rechtlich zuständigen Gerichthof der Menschen zuzusenden.

Gegen diese einstweilige Feststellung kann Rechtmittel eingelegt werden, sofern die genannten Verbände und ihre Mitglieder Klage berechtigt und Klage befugt sind, denn das juristische Amtsgericht oder die Justiz sind selbst nicht prozeß- und rechtfähig. Die Zuständigkeit wird vom Gerichthof der Menschen festgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich deklaratorisch dem Gerichthof der Menschen unterworfen. Weder die Zivilprozeßordnung noch die Strafprozessordnung sind für den Menschen bestimmt ist und dürfen daher nicht auf das Recht des Menschen angewandt werden!

Prof. ultra vires in ordre public des ius gentium, Mustafa-Selim SÜRMELI,
Rechttitelträger ECHR 75529/012, Art. 53, 59 EMRK, Art. 24 (3), 25 GG

Akademie Menschenrecht – nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur – 24-71109/2 – 4/15 gemäß Art. 19 (3) Grundrecht, Art. 1-2 ÜLV, BVerfGE 1 BvR 1766/2015

 

Zur Verhandlung:

Ich bin der Ein-Ladung des Amtsgericht Neumünster gefolgt, obwohl wir als Organisation des zwingend-humanitären Völkerrecht einen eigenen Gerichtstand haben (Gerichthof der Menschen, Genf und Washington) und alle Schreiben im Vorfeld ignoriert wurden, um durch Aufklärung auf die Mißstände und Verfahrensfehler hinzuweisen.

Der ehemalige Oberstleutnant ist Oberstleutnant der Reserve.

Ein Mensch hat keine Staatangehörigkeit, sondern lebt auf der Erde.

Ichlebe zur Zeit von Hartz IV, weil sowohl die geforderte Sozialhilfe nach SGB XII, Kapitel 3, §27, die jedem Menschen ohne Arbeit zusteht, seit nahezu einem Jahr verweigert wird. Und das obwohl der Hinweis auf das bindende Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Thema Daseinsvorsorge, das jedem Menschen eine Versorgung für ein würdevolles Leben zugesichert wird. Auch die geforderte EU-Rente wird seit einem halben Jahr nicht ausgezahlt.

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/07/energieversorger-muss-kostenlos-liefern-da-der-strom-dir-gehoert-daseinsvorsorge/

Weiterhin fordere ich, die allen Menschen nach dem Genfer Abkommen IV zustehenden Leistungen ein, doch alle Institutionen wie Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft in Washington, alle Politiker der Bundesregierung abwärts bis zum Bürgermeister der Gemeinde Sankt Margarethen haben bisher nicht reagiert.

Darüber hinaus erhalte ich Leistungen für die Pflege meiner FrauHatice Schröpfer.

Zuletzt bin ich dabei, Zugriff auf mein Strohmannkonto auch ekannt als Kollateralkonto bei der Sparkasse Frankfurt zu erhalten, bei dem im Februar ein Kontostand von 44 Mio. Euro, beimeiner Frau von 73 Mio. Euro vorlag.

Die Spenden für meine rechtliche Hilfe führe ich hier nicht auf.

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/03/29/schau-dir-deutschland-ist-der-schluessel-strohmannkontoberechnung-auf-youtube-an-2

Der heilige Bund der Ehe, den das Gericht nicht anerkannt hat, ist durch notarielle Beglaubigung eines Notars national sowie, durch Apostillierung des Landgerichts Itzhoe international über das Haager Akommen anerkannt. Durch diese Öffentliche Urkunde habe ich ebenfalls unseren Sohn B. adoptiert und meine Frau sowohl  ihren Vornamen als auch Ihren Nachnamen geändert.

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/05/08/so-einfach-akzeptiert-der-staat-den-willen-des-menschen-oeffentliche-bekanntmachung/

Durch über 10 Jahre erfolgtes Selbststudium von Recht und Gesetz, seit Mai 2017 auch an der Akademie Menschenrecht, einer Organisation des Netzwerk Menschenrecht, welches von Professor Mustafa Selim Sümeli gegründet und den Menschen gestiftet wurde, bin ich in Lage in heiligem Auftrag von Menschen für Menschen dieses Wissen, gemeinnützig einzusetzen. (Die Gemeinnützigkeit ist eine Forderung gemäß GA IV)

Das nicht nur der Mensch, sondern alle Materie verdichtetes Licht, Energie ist, hat schon Nikola Tesla vor über 100 Jahren erkannt und dass der Mensch aus der Trinität Körper, Geist und Seele besteht ist auch kein Geheimnis. https://bewusstscout.wordpress.com

Das ein Mensch keinem Staat hörig ist, bzw. dass ich keine Staatsangehörigkeit habe, hat schon Richterin Wiese im Vorfeld in einem Beschluss festgestellt.

Die an die Brust geheftete Visitenkarte ist ein Behelfsversion unserer künfitgen Entrinitätsausweise der registrierten Mitglieder des Netzwerk Menschenrecht  https://bewusstscout.wordpress.com/2018/01/16/netzwerk-menschenrecht-staendige-einrichtung-des-rechtschaffenden-voelkerrecht/

Ihre Bezeichnung von Mustafa Selim Sürmeli als Reichsbürger ist ein Straftatbestand des Völkermord nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/12/14/strafanzeige-gegen-psiram-und-sonnenstaatland-wegen-urheberrechtverletzung-und-voelkermord-durch-anwendung-des-ns-prototyp-reichsbuerger-in-der-bundesrepublik/

Ich hänge nicht an Mustafa Selim Sürmeli, sondern unterstütze sein Lebenswerk als Amtsträger für Öffentlichkeitsarbeit.

Der psychiatrische Gutachter, der eine theatralische Beurteilung meines geistigen Gesundheitszustandes abgeben hatte, hat sich damit selbst ins Abseits gekegelt, nachdem er weder die Frage nach der Farbe meines Geistes, noch die seit über 10 Jahren bestehende Diagnose erkennen konnte.

Es ist schon sehr bemerkenswert, dass er meine Völker- und Grundgesetzlichen Ausführungen als Ideologie bezeichnet.

Zum Urteil Freispruch ist festzustellen, dass niemand das Recht hat, über einen Menschen zurichten, denn alle Menschen sind Träger aller Rechte und niemand steht zwischen dem Menschen und dem Schöpfer. Die für das Verfahren zu Grunde liegende Strafprozessordnung ist offenkundig auch nur für Personen der Behörden vorgesehen und nicht für die Menschen.

Die Rückgabe des Führerschein ist nur insoweit sinnvoll, um bei einer Kontrolle, diesen Zeigen zu können, denn nachdem Bundespersonalvertretungsgesetz § 112 ist unser Glaubensbekenntnisbund einen eigenen Rechtkreis, hat nicht notwendig, da unsere Ausweise den Führerschein beinhalten.

Zum Thema Entschädigung sei so viel gesagt, dass verlorene Lebenzeit nicht entschädigt werden kann und überhaupt die Freiheitsberaubung  während des Gefängnisaufenhalts ein Straftatbestand der Freiheitsberaubung § 239 StGB darstellt. (Das StGB kennt Straftaten gegen den Menschen und nicht nur gegen Personen in den Behörden).

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/01/16/straftaten-gegen-menschen-nach-dem-strafgesetzbuch-stgb/

Hätten die eintreffenden Schaulustigen meiner Aufforderung zu Nothilfe Folge geleistet, wäre es zu der Untersuchungshaft und der betriebswirtschaftlichorientieren, doch völlig unnötigen Dachabtrennung des Auto überhaupt nicht gekommen. So hingegen hatte ich die Möglichkeit, die in der Folge entstanden Verfahrensfehler und Gesetzesverstöße durch ALLE beteiligen festzustellen. Die entsprechenden Konsequenzen werden folgen.

 

♥ DER Weg zum MenschSEIN in FREIHEIT und SELBSTbestimmung ♥

Der „Kampf“ EGO vs Liebe
Hilfsmittel Geld für alle Menschen

Ich bin immer der, der ich sein will
Weil ich weiß, wer ich bin und es kann

 

zu Recht im Heiligen Auftrag der Präambel – Rechtamt originäres-prärogatives Recht

Alexander Schröpfer, der Schöpfer im Recht,
handelnd in heiligem Auftrag von Menschen für Menschen

Schreiben gemäß § 12 BGB ohne Unterschrift gültig
in Verbindung mit Inhaber- und Urheberrecht ohne Rechtverlust

Recht der Verträge – SR 0.111: Verträge sind zu erfüllen – pacta sunt servanda!

Bundesrepublik – Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918

Regulierungsakt HK vom 05.10.1961, WüD vom 18/24.04.1961,

Art. 1 (1,3,5), 2 ÜLV, Art. 24 (3), 25 GG, §§ 18-20 GVG, § 2 VwVfG, § 40 VwGO, § 2 AO,

112 BPersVG, Art. 142, 149 genfer Abkommen IV – SR 0.518.51
globale Beweisurkunden mit absoluter nationaler und internationaler Beweiskraft:

Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 15 /2014

Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 16 /2014

Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013

Komplettes Worddokument: 2018.05.28 Gegendarstellung Gerichtsverhandlung Neumünster vom 25.05.2018



Der Angeklagte erklärte, er habe keine Staatszugehörigkeit.

Er weist die Richterin zurecht, brüllt seinen Verteidiger an – dann wird der Ex-Offizier vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Neumünster | Die Richterin wird laut. Mehrfach. Der Staatsanwalt ebenfalls. Der Rechtsanwalt kann auch nicht anders, als sich brüllend Gehör zu verschaffen. Selbst ein Polizist, der als Zeuge geladen ist, blafft am Ende seine Antworten.

Man darf sagen: Diesem Angeklagten ist es gelungen, dass nahezu alle Prozessbeteiligten mehr oder weniger die Contenance verloren haben.

Sein Name ist Alexander S. (58) aus Sankt Margarethen (Kreis Steinburg). Ein ehemaliger Oberstleutnant der Bundeswehr und Ingenieur der Elektrotechnik, der heute von Hartz IV lebt.

Vor dem Prozess habe sich das SEK in seine Wohnung gesprengt und zwei Schreckschusswaffen beschlagnahmt, erzählt er. Nun sichern mehr als zwölf Justizwachtmeister die Verhandlung vor dem Amtsgericht Neumünster.

Laut Anklage soll Alexander S. am 18. Juli 2017 nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin deren Opel Agila bei bei Weddelbrook (Kreis Segeberg) absichtlich von der Straße gelenkt haben. „Er ist immer schneller gefahren, wollte uns alle umbringen“, sagte Hicran U. (47) damals den Rettern.

Die Richterin will die Personalien des Angeklagten überprüfen, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Alexander S. antwortet: „Ich bin Licht. Es war der 5. Mai 1960 als meine Seele in meinen Körper inkarnierte.“

Und er fügt hinzu: „Ich habe keine Staatsangehörigkeit, lesen Sie Ihre Akten.“

An seine Brust hat er sich eine Visitenkarte geheftet. Darauf steht: Der Inhaber dieser Karte genießt Schutz nach dem Genfer Abkommen IV.

Ein QR-Code führt zum „Internationalen Zentrum für Menschenrechte“.

Das wurde gegründet von Mustafa Selim Sürmeli aus Stade (Niedersachsen), einem deutsch-türkischen Reichsbürger. Er bezeichnet sich als Hochkommissar für Menschenrechte, stellte gegen die Bundesrepublik einen Insolvenzantrag und fahndete auf seiner Internetseite mit Steckbrief und Kopfgeld nach Polizisten.

Zudem druckt und verkauft er Fantasieausweise. Alexander S. gilt als Anhänger von Selim Sürmeli, legte Verfassungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2017 ein.

War Alexander S. zur Tatzeit schuldunfähig?

Mit seiner Lebensgefährtin hat er sich wieder vertragen und behauptet, nach islamischem Recht mit ihr verheiratet zu sein, weshalb sie ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Der Staatsanwalt hat daran Zweifel, es gibt ein Wortgefecht. Als der Pflichtverteidiger vermitteln will, donnert S.: „Herr Liebe, Sie reden nicht für mich. Ich habe sie zurückgewiesen.“

Am Ende wird Hicran U. vereidigt und schwört, man sei zumindest verlobt. Alexander S. erklärt, es habe einen Streit gegeben, seine Frau habe den Schlüssel abgezogen und das Lenkradschloss sei eingerastet. Daher der Unfall. Der Polizist sagt als Zeuge: „Das Lenkradschloss war nicht eingerastet, das haben wir überprüft.“

War Alexander S., der erklärt, manisch-depressiv zu sein, zur Tatzeit vielleicht schuldunfähig?

Der psychiatrische Gutachter sagt: „Der Angeklagte zeigt sich querulatorisch, voller verbaler Angriffslust und Sendungsbewusstsein, aber es ist kein Wahn.“ Anzeichen für eine krankhafte Störung gebe es nicht.

Allerdings: „Er instrumentalisiert seine Ideologie, um sein Selbstbewusstsein zu stärken. Diesen Tag im Gericht hat er sichtlich genossen.“

Das Urteil: Freispruch, weil das Lenkrad vielleicht im Streit unabsichtlich verrissen worden sein könnte. Alexander S. bekommt seinen Führerschein zurück, wird für die Zeit in U-Haft entschädigt.

Quelle: https://www.shz.de/19952966 ©2018
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https://bewusstscout.wordpress.com/2018/06/28/verletzung-des-persoenlichkeitsrechts-abmahnung-strafbewehrte-unterlassungserklaerung-volksverhetzung-oeffentliche-verleumdung-gegendarstellung-zu-ehemaliger-oberstleutnant-donnerwetter-im-g/  ;D
« Letzte Änderung: 11. Juli 2018, 09:26:23 von Tuska »
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #934 am: 30. Juni 2018, 00:52:32 »
Sürmeli ist offenkundig nicht nur im Unterleib, sondern auch unter der Schädeldecke beschnitten.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #935 am: 30. Juni 2018, 09:58:38 »
irgendwie isses aber doch süß, das Sürmeli (https://www.berndeutsch.ch/web/words/view/10985)

Sicher gehen den Verlagsleuten jetzt die Ärsche auf Grundeis. Oder sie überlegen sich, ob sie den Kerl nicht mal ignorieren sollen. Was allerdings die härteste Strafe für den um Anerkennung flehenden größenwahnsinnigen Trotzkopf wäre.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #936 am: 1. Juli 2018, 10:08:36 »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #937 am: 1. Juli 2018, 11:27:21 »
Mich würd mal interessieren, wieviele Nichtjuden an entsprechenden Stellen sitzen. Und was man dazu sagen könnte.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #938 am: 3. Juli 2018, 09:33:47 »
Schröpfer war beim Familiengericht und hat denen mal allen gezeigt, wo der Oberstleutnant die verbliebenen Locken hat.

https://www.facebook.com/IchBin.DerIchSeinWill/videos/237763640288877/

Die Richterin wurde belehrt und abgelehnt. Akteneinsicht bekam er nicht. Man hat zu allem mehrere Blätter beschmiert und eingereicht, dass "Kinderklau" - System steht Dank Schröpfer kurz vor dem Ende.

Der Hinweis der Richterin wird müde belächelt:
"Sie wissen schon, dass das alles jetzt viel länger dauert?"

Erreicht hat er natürlich NICHTS. Außer halt einer längeren Verfahrensdauer. Und die Einsicht, dass der Sohn besser erst mal woanders aufgehoben ist, dürfte sich bei der Gegenseite weiter verstärkt haben.

Aber es laufen gefühlt tausende Anzeigen, die Schröpfer natürlich alle gewinnen wird.

Heute geht es zu Jo Conrad. Was zu erwarten war.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #939 am: 3. Juli 2018, 09:40:32 »
Die Masch kann ihm ja nicht mehr helfen (ich meine, ihn noch tiefer in die Kaka reiten), aber wann wird Bernie endlich aktiv? Eine Einmann-Demo hat St. Margarethen noch gefehlt.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #940 am: 3. Juli 2018, 10:02:52 »
Kann mir mal einer erklären, wieso jetzt plötzlich das Verwaltungsgericht dafür zuständig sein soll? Er sagte das nicht zum ersten Mal und mir erschließt sich der Sinn nicht.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #941 am: 3. Juli 2018, 10:10:49 »
Ja der Schröpfer lernt es nicht und wird hoffentlich das Kind nie wieder sehen. Genau so wie damals Cassandra P!
Hoffen wir, dass wenigstens seine "Frau" irgendwann noch eine Einsicht bekommt und sich von ihm trennt. Aber leider habe ich da wenig Hoffnung.

Auffällig ist, dass er auf seinem Blog in den letzten Tagen oft Texten von "Kinderklaumafia-Seiten" postet. Traut er etwas seinem Herrn und Meister Sürmeli und dem Internationalen Gerichtshof nicht mehr?  ;D
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #942 am: 3. Juli 2018, 10:20:28 »
Interessante Frage. :think: Aber er spricht ja noch immer davon, das Gericht, also genau genommen die Rechtspflegerin, hätte seine Fantasieurkunde akzeptiert. Da lach ich mich kaputt. Eine Rechtspflegerin muss aufschreiben, was der Bürger ihr zu Protokoll gibt, egal welcher Mist das ist.  :facepalm:
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #943 am: 3. Juli 2018, 10:32:11 »
Ausgerechnet der Engelen, der nicht nur wegen echter Schlepperei/Menschenschmuggel, sondern auch schon wegen Kindesentzug in Haft saß.

Da haben sich wirklich zwei gesucht und gefunden.  :facepalm: :facepalm:

Nur der Vollständigkeit halber. Das ist eine der letzten "Erfolgsgeschichten" aus dem Hause Engelen und "Lichtblick e.V.". Passt aber natürlich perfekt zu Jo, der ja nicht nur bei Antonyia, sondern auch bei Dave bekanntlicht seine schmutzigen Finger im Spiel hatte.

http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Deutsche-Mutter--20--durfte-ihr-Baby-nie-sehen-16260286
« Letzte Änderung: 3. Juli 2018, 11:28:22 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #944 am: 3. Juli 2018, 10:32:27 »
Kann mir mal einer erklären, wieso jetzt plötzlich das Verwaltungsgericht dafür zuständig sein soll?

Die BRiD GmbH ist doch die Besatzungsverwaltung. Da wir in einem Verwaltungskonstrukt leben muss doch (deppen)logischerweise das Verwaltungsgericht für alles zuständig sein.

Rüdis Popularklage gegen das Grundgesetz war doch auch an das Verwaltungsgericht Verfassungsgerichtshof Bayern gerichtet. Früher war alles Handelsrecht, also die Handelskammern zuständig, jetzt ist bei den Hütchen neuerdings immer das Verwaltungsgericht zuständig.

Die wollen halt auch mal zur Abwechslung mit dem Kopf gegen eine andere Wand rennen.
 
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