Autor Thema: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout  (Gelesen 173990 mal)

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #900 am: 28. Juni 2018, 19:39:15 »
Letztes mal war es doch wegen der Verwendung seines Namens!

Du meinst das hier: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5036.msg150726#msg150726 ?

Hm. So einfach scheint es aber nicht zu sein.  :scratch:
Mit wie vielen Persönlichkeiten wir es hier letztendlich zu tun haben, bin ich mir nicht sicher.
Die Verfügung mit Briefkopf eines "Alexander Schröpfer“ ist von einem „Alexander von Ludwigshafen, der Schöpfer im Recht“ gezeichnet.
Anders die Aufforderung zur Unterlassungserklärung: Hier ist steht im Briefkopf „Internationales Zentrum für Menschenrecht IZMR“, gezeichnet hat ein "alexander SCHRÖPFER, der Schöpfer im Recht“. Das „Internationale Zentrum für Menschenrecht IZMR“ fordert (in der Ich-Form) unter der Überschrift „Alexander Schröpfer ./. Sonnenstaatland SSL“ nicht mehr als Reichsbürger bezeichnet zu werden.
Das ist für mich alles viel zu verwirrend.
Ich schlage deshalb vor, wir sollten die gesamten Vorgänge zur Klärung an der „Gerichthof für Murmelköpfe" in Genf verweisen.
Bis sich die Herren "Alexander Schröpfer“, „Alexander von Ludwigshafen“, "alexander SCHRÖPFER“ und der Herr „Internationales Zentrum für Menschenrecht IZMR“ dort geeinigt haben, wer von ihnen wer ist und wer wen und warum vertritt, belassen wir es einfach dabei und bezeichen Schröpfer weiterhin als verwirrten Reichsbürger? ;D
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #901 am: 28. Juni 2018, 20:44:23 »
"Reichsbürger" Schröpfer hat uns ein Fax geschickt?

Wollte der nicht schon lange vollstrecken?

Besagtes Fax -im Anhang-

 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #902 am: 28. Juni 2018, 20:55:27 »
da der Mann im heiligen Auftrag handelt, würde ich ihm mitteilen, dass man seinem Chef geantwortet hat.
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Offline hair mess

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #903 am: 28. Juni 2018, 21:16:32 »
"Heilig" wird meist überbewertet. "Heilig" meint von der Wortherkunft her weniger "göttlich" als "besonders".
Und was ist schon ein besonderer Auftrag.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Gutemine

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #904 am: 28. Juni 2018, 21:26:53 »
Na ja, er ist ja "im heiligen Auftrag der Präambel" unterwegs... da muss man ihm doch eigentlich nur den Ausgang für die Menschen zeigen...oder die "Ausleitung".  ;D
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #905 am: 28. Juni 2018, 21:39:42 »
Heilig heißt schon göttlich, aber da wir passenderweise Glaubensfreiheit haben, kann sich jeder selbst vergöttlichen. Es finden sich auch regelmäßg Deppen, die ihren Verstand nur zum Kauf von Akashasäulen haben (die weniger gut betuchten verdunsten eratzweise Essig) daher kein Problem solche zu finden, die einem mit Ross und Reiter sowie Kind und Kegel in doppelpluspreußischer Disziplin hinterherkriegern. Manche sind sogar so schlau, die Krieger vorauskriegern zu lassen. In allen Fällen ist das Geld weg. Oder wie ein Geldkundiger mal meinte: "Hanoi, ewägg isch des Gäld itt, des ghert hald jetz nur ebber annerem"

« Letzte Änderung: 28. Juni 2018, 21:43:22 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #906 am: 28. Juni 2018, 23:16:29 »
Zitat
Ich stelle fest, weder zu den „Reichsbürgern“ zu gehören, noch eine Rolle innerhalb dieser Organisation zu spielen.

Denkt der jetzt wirklich  :scratch: es gebe die "Organisation der Reichsbürger"?   :laugh_:

Reichsbürger, wofür machen wir uns eigentlich die ganze Mühe?

Nebenbei, ich schlage einen Schröpfer-Smiley vor
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #907 am: 28. Juni 2018, 23:55:32 »
Schröpfköpfe sehen aber anders aus. Sie dienen dazu, den "Opfern" das Blut auszusaugen.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #908 am: 28. Juni 2018, 23:56:03 »
Na ja, er ist ja "im heiligen Auftrag der Präambel" unterwegs... da muss man ihm doch eigentlich nur den Ausgang für die Menschen zeigen...oder die "Ausleitung".  ;D

Im Auftrag des Herren unterwegs zu sein, das kenne ich schon...da sehe ich täglich Zeugen Jehovas. Aber wie stelle ich mir vor, im Auftrag der Präambel unterwegs zu sein?

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #909 am: 29. Juni 2018, 08:16:32 »
belassen wir es einfach dabei und bezeichen Schröpfer weiterhin als verwirrten Reichsbürger? ;D

Das ist das vorrangig Zutreffende.

Ich möchte ergänzen (und kaufe kein "E"):

Wenn er wenigstens allgemein eine sinnvolle Linie durchhalten würde. Aber was will man erwarten, nachdem der meiste Unfug eh vom Sürmeli kommt?


Sein Fax kommt vom IZMR in Stade. Als Ort in der Datumsangabe ist aber Sankt Margarethen genannt, ohne dass erkennbar wäre, warum.

Die Angabe "nach Jesus" ist mir etwas zu unpräzise. Was soll ich darunter verstehen? "Nach Jesus" bedeutet für mich implizit "nach seinem Tod". Würde aber bedeuten, dass sich der Schröpfer ca. 34 Jahre in der Zukunft befindet (wenn man hier einfach mal die Querelen um den exakten Geburtszeitpunkt und den Beginn der aktuellen westlichen Zeitrechnung unter den Tisch fallen lässt).

Dann hat das Fax keinen gültigen Absenderkopf, er enthält weder einen Absender mit einer Faxnummer noch eine textuelle Absenderangabe. Insofern ist auch sein üblicher Abschluss-Quark mit der fehlenden Unterschrift (§12 BGB - häh? Hat er den überhaupt schon mal gelesen? Sollte er zufällig §126 meinen??? Oder vielleicht doch eher §104?) hinfällig - niemand kann auch nur ansatzweise nachvollziehen, von wem die in Textform gepresste gequirlte *** kommt.

"per Fax" macht das Schreiben m.W. rechtlich hinfällig, da der Absender ggf. nicht nachweisen kann, dass das Schreiben leserlich oder überhaupt beim Empfänger angekommen ist. "Vorab per Fax" würde ich noch akzeptieren. Aber so hat die Angelegenheit für mich den Anschein einer schlechten Spam-Sendung.

"Good Morning SunshineSonnenstaatländer" (seine Leertaste am PC scheint defekt zu sein, da fehlen immer wieder Leerzeichen) ist eine absolut inadäquate Anrede für eine Institution, vor der Regierungen kuschen und Geheimdienste zittern.

Was will er mit dem BPersVG?!? Häh? Er kann auf der Grundlage dieses Gesetzes (das er ja sowieso nicht anerkennt) allenfalls eine Personalvertretung in seiner "Glaubensgemeinschaft" gründen oder halt auch nicht. Da fällt mir ein: Das muss ich einem mir bekannten Betriebsrat noch verraten, dass er auf Grundlade des BPersVG Diplomatenstatus hat. Zumindest wenn es nach Schröpferli geht.

Es folgt Bla
Bla
Bla

Ach: Er möchte eine "originalschriftlich unterzeichnete Erklärung", verschickt aber selber nur "Schreiben gemäß §12 GBG ohne Unterschrift"? Hört sich sehr konsequent an. Und wenn, dann legt man doch wenigstens gleich eine vorbereitete Unterlassungserklärung bei. So wissen wir ja gar nicht, was er als "hinreichend" betrachtet. Und wenn, dann möchte ich wenigstens auch wissen, womit er uns bei Wiederholung droht.

Ich glaube, er sollte da noch mal nachbessern.

Ach ja, da er bisher keinen Gerichtsstand genannt hat, definieren wir natürlich einen: SSL, Lennéstraße, Berlin.



Im Höchstheiligen Auftrag des jeglicher Präambel übergeordneten Epilogs
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Auch ohne Unterschrift gemäß §258 BGB. Trifft genausowenig zu wie §12.  ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #910 am: 29. Juni 2018, 08:52:34 »
Warum ist der Anfang eigentlich so verpixelt und kaum lesbar? Echt schlampige Arbeit!

Scheinbar ist ihm auch nicht klar, dass er nicht einfach auf Basis von StGB §187 eine Forderung gemäß BGB §823 stellen kann (zumindest nicht ohne ein erfolgreiches Strafverfahren). :facepalm:
Ich habe mal gelernt, dass man Gesetzbücher nicht einfach so vermischen kann, zumal das StGB Teil des Strafrechts und das BGB Teil des Zivilrechts ist. Aber hier handelt es sich wohl um die übliche sowohl-als-auch-Logik.
Dann verknuddelt er das auch noch mit "Meinungsfreiheit". Sollte man sich nicht bei juristischen Fragen darauf fokusieren einen Verstoß nachzuweisen und nicht darauf wild Paragraphen verschiedener Gestzbücher miteinander zu verknüpfen?

Sehr niedlich ist wirklich der Verweis auf BGB §12, was das mit Unterschriften zu tun hat ist zumindest mir als Laie schleierhaft da steht nämlich:
Zitat
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Ich glaube wie @Chemtrail-Fan auch, dass der Verfasser da einfach schusselig war und eine "6" am Ende vergessen hat, was natürlich sehr für die Arbeitsqualität des Verfasser spricht - v.a. bei rechtlichen Dokumenten sollte man gründlich gegenlesen.
Würde er BGB §126 sollte er aber auch auf den Absatz 3 verweisen, damit klar ist weshalb ohne Unterschrift gültig.

Aber am besten gefällt mir das "Glaubensbekenntis" zum "zwingend humanitären Völkerrecht" weshalb man eine Glaubensgemeinschaft sei und BPersVG §112 gilt und weshalb man Diplomatenstatus hat.
Der Hacken ist nur, dass religöse Gemeinschaften hiervon explizit ausgeschlossen sind einen "diplomatischen Status" oder "judikative Rechte" zu erhalten - Stichwort: Trennung Staat & Kirche! :D Ich kann mich hier täuschen aber auch das ist soweit mir bekannt im "Völkerrecht" verankert. Zumal in der genannten UN-Resolution nirgends Bezüge auf Diplomatie oder Reliogion auch nur auftauchen. :clap:
Weshalb ich mich frage wie sich darauf basierend der Gerichtshof einer Glaubensgemeinschaft legitimiert und begründet, dass ihre Mitglieder Diplomatenstatus haben? :scratch:

Lesen diese Personen eigentlich durch worauf sie sich berufen, das ist einfach nur massiver Unfug.
« Letzte Änderung: 29. Juni 2018, 09:09:59 von Schattendiplomat »
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #911 am: 29. Juni 2018, 09:05:01 »
Lesen diese Personen eigentlich durch worauf sie sich berufen, das ist einfach nur massiver Unfug.

Unsere Kundschaft liest nur das, was es lesen will und versteht dann auch nur das gewünschte -  das Pipi Langstrumpf Prinzip: "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt". Klappt dummerweise halt nur nicht, wenn diese lästige alternative Realität, die Gesetze und Vorgaben macht, diese (wenn auch schleppend) durchsetzt.
Was ich nur immer noch nicht verstehe: Wenn ich mit dem Kopf durch die Betonwand will und merke, das ich dabei ausser Beulen und Kopfschmerzen keinen Fortschritt erziele, dann höre ich doch auf und nehme nicht nur noch mehr Anlauf?
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #912 am: 29. Juni 2018, 09:06:12 »
Zitat
Lesen diese Personen eigentlich durch worauf sie sich berufen, das ist einfach nur massiver Unfug.
Wie lange bist du schon bei uns? 2. natürlich  ;D

Tante Edith sagt:
@Neubuerger  war schneller und ausführlicher!
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #913 am: 29. Juni 2018, 09:11:16 »
(...)
Wie lange bist du schon bei uns?
(...)

Es gibt einfach Dinge die sind so dumm, dass sie mir nicht in den Kopf wollen! :banghead:
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #914 am: 29. Juni 2018, 09:26:19 »
Da wurde mal wieder viel Halbwissen zusammengequirlt. Bei § 823 BGB ist das "Verquireln von Gesetzbüchern" möglich. In Absatz 2 Satz 1 wird auf die "Verletzung eines Schutzgesetzes" verwiesen. Schutzgesetze sind materielle Gesetze, die eine Verbots- oder Gebotsnorm enthalten und dem Schutz des Einzelnen und nicht nur der Allgemeinheit dienen. Somit ist § 187 StGB eine Schutznorm im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

Der § 823 BGB sieht als Rechtsfolge aber nur einen Schadenersatz und keine Unterlassung vor. Reichsbürger Schröpfer beruft sich aber auf einen quasinegatorischen Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB analog. Danach kann ein Störer nicht nur nach erfolgter Störung auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, es kann bereits bei einer drohenden zukünftigen Störung deren Unterlassung verlangt werden.

Der Anspruch besteht, wenn ein von § 823 BGB geschütztes Rechtsgut beeinträchtigt werden soll. Geschützt sind nach § 823 Abs. 1 BGB der Körper, die Gesundheit, die Freiheit und das Eigentum. In keinem dieser Rechte beeinträchtigen wir aber den Herren S. wenn wir ihn als Reichsbürger bezeichnen. Bleibt also nur noch die "Beeinträchtigung eines sonstigen Rechtes". Hier hat die Rechtsprechung das allgemeine Persönlichkeitsrecht anerkannt.

Weiterhin müsste die befürchtete Beeinträchtigung auch rechtswidrig erfolgen. Grundsätzlich wird die Rechtswidrigkeit durch die Rechtsgutverletzung indiziert. Bei den sog. Rahmenrechten, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines ist, muss jedoch eine Güterabwägung erfolgen. Hierzu hat unserer Reserveoffizier aber nicht vorgetragen. Da ihn jedoch die Beweislast trifft, kann sein Anspruch nicht durchdringen.

Zum § 12 BGB. Vielleicht hat ihm ja wer untersagt, den Namen Alexander Schröpfer in den diversen verunstalteten Formen zu verwenden. Deswegen darf er nach § 12 BGB das Schriftstück nicht unterzeichnen  ;D

Der § 112 PersVG ist doch auch ganz eindeutig. Hier benutzt unser Held das "erst recht" Argument. Der § 112 PersVG besagt, dass Glaubensgemeinschaften nicht in den Anwendungsbereich des PersVG fallen. Wenn Glaubensgemeinschaften schon nicht in den Anwendungsbereich des PersVG fallen, dann fallen sie erst recht nicht in den Anwendungsbereich von anderen Vorschriften wie zum Beispiel das Strafgesetzbuch. Da auch Diplomaten von der Anwendung des StGB ausgenommen sind (ja ich weiß, dass sie es nicht sind, sondern nur ein Srafverfolgungshindernis besteht), dann sind Mitglieder von Glaubensgemeinschaften in einer Position analog der eines Diplomaten.

Ich merke schon, ich sollte Reichsbürger werden. Diese verquere juristische Argumentation macht irgendwie Spaß.  ;)
In Figur, Haarpracht und Brustbehaarung ähnel ich ja Sürmeli. Vielleicht sollte ich seinen Laden übernehmen. Nur die Größe paßt nicht, aber ob seine Anhänger das merken?
« Letzte Änderung: 29. Juni 2018, 09:30:07 von Müll Mann »