Autor Thema: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout  (Gelesen 173982 mal)

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Offline Goliath

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #960 am: 3. Juli 2018, 17:24:36 »
Bitte nicht streiten, wir sind die Guten. :salut:

PS: Ich verstehe kein Wort von dem was ihr da schreibt. ;D
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #961 am: 3. Juli 2018, 18:34:45 »
Bitte nicht streiten, wir sind die Guten. :salut:

Aber bekanntermaßen nicht die Netten - wie man hier grade sieht...  ;D

PS: Ich verstehe kein Wort von dem was ihr da schreibt. ;D

Ich auch nicht. Aber es sieht interessant aus.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #962 am: 3. Juli 2018, 18:49:51 »
Ich versuch's mal einfach:
Ein Jugendamt ist eine Behörde und als solche Teil der öffentlichen Verwaltung. Wer einen Verwaltungsakt anfechten will, muss dies in der Regel bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit tun.
Da das Jugendamt aber auch im Bereich des Familienrechts, z. B. Inobhutnahmen, entscheidet, das Familienrecht aber Sache der Familiengerichte ist, sind familienrechtliche Entscheidungen bei Familiengericht anzufechten.

Nun kann es aber sein, dass ein Akt des Jugendamts sowohl familienrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Seiten hat. Dann müsste man also den familienrechtlichen Teil beim Familiengericht, den übrigen, rein verwaltungsrechtlichen Teil beim Verwaltungsgericht anfechten.

So ungewöhnlich ist das nicht. Wenn z. B. jemand einen anderen verletzt, kann er sich strafbar machen. Die Strafe muss das Strafgericht aussprechen. Der Verletzte kann aber auch Heilungskosten, Genugtuung u. ä. gegen den Täter geltend machen. Das ist ein privatrechtlicher Anspruch, der von Zivilgerichten beurteilt wird.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Goliath

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #963 am: 3. Juli 2018, 18:55:20 »
So war das nicht gemeint. Ich wollte nur den Streit beenden.
 
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Offline Anmaron

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #964 am: 3. Juli 2018, 19:00:55 »
"mehr Ahnung"<->"mehr Wissen"
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Offline Noldor

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #965 am: 3. Juli 2018, 19:16:54 »
So war das nicht gemeint. Ich wollte nur den Streit beenden.

Das war doch gar kein Streit. Ich sage dem Meinungsverschiedenheiten.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #966 am: 3. Juli 2018, 19:37:36 »
Ich sage Nagut.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #967 am: 3. Juli 2018, 20:08:01 »
Damit ist dann auch der rechts-folgende Gang an das FamG angreifbar, gab es doch bei einem rw VA KEIN RECHT an das FamG heranzutreten.

Das Recht an das Familiengericht heran zu treten ergibt sich aus § 1666 BGB, unabhängig vom § 42 SGB VIII. Dein Ton ist wirklich unterirdisch.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #968 am: 3. Juli 2018, 20:33:50 »
Offensichtlich habe ich da mehr Ahnung
Den Beweis bist Du mir weiter schuldig.

Aber mal im Einzelnen:
Oh man oh man, soll ich jetzt nen Grundkurs Verwaltungsrecht geben?!
Ich warte!

Insbesondere hat Dein "Grundkurs Verwaltungsrecht" nicht behandelt:
  • Was ist überhaupt Verwaltungsrecht? Woraus hat es sich historisch entwickelt? Wie grenzt man es von anderen Bereichen ab? Unberücksichtigt muss "penibel" betrachtet bleiben: Warum ist Sozialrecht Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht aber nicht Sozialrecht? Ebenso bleibt außen vor: Welche Stellung hat eigentlich das "Familienrecht" in der systematischen Ordnung des deutschen Rechts? (Pro-Tip: Das wäre dann vom Niveau her irgendwo zwischen Promotion und Habil, also erwarte ich das mal nicht in Deinem "Grundkurs").
  • Was ist überhaupt Verwaltung?
  • Wonach bemisst sich Verwaltungshandeln? Warum handelt Verwaltung manchmal nicht nach Verwaltungsrecht (aber trotzdem rechtmäßig) und was ist Verwaltungsrealhandeln?
  • Noch zum letzten Punkt gehörig aber aufgrund der Prominenz der Frage hier einzeln: Was ist ein Verwaltungsakt?
  • Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur klassischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, aufgrund der Bedeutung für den vorliegenden Fall aber auch gerne in Abgrenzung zu anderen Fachgerichtsbarkeiten
  • Immer noch Grundzüge zum Verwaltungsprozessrecht: Unterschied zwischen Gestaltungs- und Feststellungsklagen, gern mit besonderem Augenmerk auf die Fortsetzungsfeststellungsklage, dort dann mit besonderem Augenmerk auf das (bislang undiskutierte) Fortsetzungsfeststellungsinteresse
  • Immer noch Grundzüge zum Verwaltungsprozessrecht: Was ist einstweiliger Rechtsschutz und wie funktioniert das überhaupt?

Was u.a. Teil eines fortgeschrittenen Kurses hätte sein können:
  • Warum ist das SGB kein Verwaltungsrecht, aber trotzdem Verwaltungsrecht?
  • Wonach bemisst sich im vorliegenden Fall die Qualität des Verwaltungsaktes?
  • Welche der drei grundsätzlich in Frage kommenden Gerichtsbarkeiten entscheidet in der vorliegenden Fallkonstellation welche Facetten der Angelegenheit mit welchen möglichen Wirkungen? Warum nicht die anderen? Für Kandidaten mit vB und höher: Wie ist die Systematik hinter der Zuständigkeitsverteilung?
  • Welche Folgen kann formell unzulässiges, materiell aber berechtigtes Verwaltungshandeln vor welcher Gerichtsbarkeit zeitigen?

Was lese ich stattdessen? Grundsätzlich nicht unbeeindruckenden Vortrag zu einem Spezialfall der sozialen Eingriffsverwaltung im Wechselspiel mit historisch gewachsener und heutzutage eher unsystematischer Prozessorganisation in einer Konstellation, die weder Grundkurs, noch (nach herkömmlicher Auffassung reines) Verwaltungsrecht darstellt und die Du wohl lediglich aufgrund eigener Erfahrung kennst. Was die Leistung an sich gar nicht schmälert, den Anwurf des mangelnden Grundlagenwissens ("Soll ich jetzt nen Grundkurs Verwaltungsrecht geben?") aber erheblich delegitimiert.

Insofern: Die Fragen stehen oben. Ich warte, Meister. Belehre mich.


Edit: @ alle anderen: Jajaja, ich hab ja verstanden. Ist gut jetzt. Ich hör auf. Ich will doch auch manchmal nur spielen… :-/
« Letzte Änderung: 3. Juli 2018, 20:42:03 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #969 am: 3. Juli 2018, 20:34:02 »
Alles gut, denn wir sind die Guten. Und bekanntlich (wie gewisse Fans und Sockenpuppen eines anderen immer noch Forenmitglieds schreiben) lassen wir nur eine Meinung gelten, nämlich die richtige  ;D.
Am Tonfall kann man sicher arbeiten, insbesondere wenn es um eine Auseinandersetzung wegen der Sache, aber NICHT wegen der generellen Ausrichtung der Sache geht. Ich denke, weder @Rechtsfinder noch @systemtreu zweifeln an, dass die Sache um die es Schröpfer geht völlig hirnrissig ist. Damit geht es aber nicht mehr um "Ich habe Recht weil ich mehr Ahnung habe als du", sondern um einen gemeinsamen Abgleich des Wissens mit dem Ziel uns alle ein wenig weiter zu bringen. Denn: WIR SIND DIE GUTEN!
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #970 am: 3. Juli 2018, 21:12:07 »
Sag ich ja! Aber nicht worin ich gut bin.
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #971 am: 3. Juli 2018, 22:09:29 »
Ja, wie immer...die Juden sind schuld.
Dazu möchte ich Herrn Hollaender zitieren, der, ob seines quasi-arischen Namens (die Holländer, hallo?!) frei von jedem Verdacht ist.
De Joodn, de Joodn, dem sänt an alles scholt, jawollja!

Auf Grund mangelnder akustischer Vorabhörprobe überlasse ich die Suche nach diesem joodnfäntlächem Löööd jedem Arsch Arier selbst.

Zitat
An allem sind die Juden schuld!
Die Juden sind an allem schuld!
Wieso, warum sind sie dran schuld?
Kind, das verstehst du nicht, sie sind dran schuld.
Und Sie mich auch! Sie sind dran schuld!
Die Juden sind, sie sind und sind dran schuld!
Und glaubst du’s nicht, sind sie dran schuld,
an allem, allem sind die Juden schuld!
Ach so!

Tante Edit meint, daß er unsere Kundschaft wohl auch schon kannte:
Zitat
Lüge, Lüge, Lüge, Lüge, Lüge,
alles was der Mann geseh'n,
aber er erzählt so schön!
Wobei, schön erzählt hat es noch keiner. Vielleicht schön viel oder auch schön blöd.
Aber so richtig schön im Sinne der Dichter und Denker … hmmm … nö.
« Letzte Änderung: 3. Juli 2018, 23:56:08 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #972 am: 3. Juli 2018, 23:53:12 »
Damit ist dann auch der rechts-folgende Gang an das FamG angreifbar, gab es doch bei einem rw VA KEIN RECHT an das FamG heranzutreten.

Das Recht an das Familiengericht heran zu treten ergibt sich aus § 1666 BGB, unabhängig vom § 42 SGB VIII. Dein Ton ist wirklich unterirdisch.

Aber nicht mehr als Folge aus einer Inobhutnahme, wenn denn diese für rw erklärt würde und genau diese Abfolge lag dem hier von uns diskutierten Fall zugrunde.
Hier konnte jemand offenkundig das aufeinander Aufbauen von verwaltungsrechtlichem und zivilrechtlichem Weg nicht nachvollziehen, wusste nicht, dass eine ION nach 42 SGB VIII offensichtlich ein VA ist u.w., daher rührt diese Diskussion.,.

Was macht es Sinn @Rechtsfinder dir die ganzen Fragen zu beantworten, wo du schon nicht wusstest, dass eine ION ein Verwaltungsakt ist, dass NICHT gestaltend geklagt wird, warum ne Fortsetzungsfeststellungsklage zum Tragen kommt etc.

Aber du kannst gern das Gefühl behalten der Überlegene zu sein, so wichtig ist mir das nicht...

Eben deinem angemessen @Müll Mann

Losgelöst davon macht Schröpfer Schrott, vernichtet die Familie seiner ‚Frau‘, um seinen wahnhaften Kappes weiter ausleben zu können, ohne Rücksicht auf das Kind!
« Letzte Änderung: 4. Juli 2018, 00:01:33 von systemtreu »
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #973 am: 4. Juli 2018, 00:18:14 »
Was macht es Sinn @Rechtsfinder dir die ganzen Fragen zu beantworten, wo du schon nicht wusstest, dass eine ION ein Verwaltungsakt ist, dass NICHT gestaltend geklagt wird, warum ne Fortsetzungsfeststellungsklage zum Tragen kommt etc.
Ich wollte was lernen und Du hattest Dich für einen Grundkurs Verwaltungsrecht angeboten. Das ist mMn schon Sinn genug. Es gibt kein unnützes Wissen!

>:D
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #974 am: 4. Juli 2018, 01:48:07 »
Darf ich vorsichtig fragen, Euch nicht mehr verbal zu schlagen? Bitte.
 
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