Kann das Gericht das letzte Wort des Angeklagten auch irgendwann beenden?
Ja. Denn es ist ja das letzte Wort und nicht der letzte Wortschwall.
Problem: Die Verweigerung des letzten Wortes ist absoluter Revisionsgrund und die Grenze der Zulässigkeit unscharf, weil erst bei Rechtsmissbräuchlichkeit überschritten. Ein Gericht wird hier folglich eine gewisse Großzügigkeit an den Tag legen (müssen). Aber den Vortrag von 2 Stunden aufgrund einer Unterbrechung komplett nochmal halten zu wollen, würde ich unterbinden. Und nach (spätestens) zwei Stunden den Angeklagten zur Sache rufen. Anschließend soll er zum BGH laufen. Das möchte ich sehen, dass der das Urteil kassiert, weil man sich nicht zielführende Äußerungen trotzdem stundenlang soll anhören müssen. Ich hätte ihm auch vorher gesagt, dass das Gericht seinen Ausführungen zur Rechtslage Deutschlands auch dann nicht folgen wird, wenn er da im Rahmen des letzten Wortes ein Tagesseminar von macht, so dass er sich das gleich sparen kann (und diesbezügliche Ausführungen hätte ich abgewürgt).
Möglicherweise hat das Gericht auch unterbrochen, um wegen des Umfangs des letzten Wortes nochmal in Ruhe bei "Fischer" nachschlagen zu können. Aber angesichts eines Gerichts, dass sich monatelang von einem durchgeknallten Angeklagten nach Belieben auf der Nase herumtanzen ließ, ist eigentlich nicht zu erwarten, dass es ausgerechnet jetzt noch gegen diese Faxen einschreitet.
Nachtrag: Zum Thema lässt sich auch das hier finden:
http://fudder.de/fuenf-antworten-14-stunden-schlusswort-vor-dem-landgericht--118353051.html