Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 201492 mal)

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1455 am: 15. April 2019, 16:10:11 »
Mal schauen, ob wirklich Schluß mit dem Verfahren ist. Der Anwalt Ursaches fordert jedenfalls eine Aussetzung, die Staatsanwaltschaft ist dagegen, das Gericht hat sich zu einer Pause zurückgezogen. Artikel in der Magdeburger Volksstimme:

Zitat
Anwalt will Aussetzung des Verfahrens

Im Reichsbürger-Prozess von Halle hat die Verteidigung eine Aussetzung des Strafverfahrens gegen den Angeklagten gefordert.

Halle (dpa) l Im sogenannten "Reichsbürger"-Prozess von Halle hat die Verteidigung eine Aussetzung des Strafverfahrens gegen den Angeklagten gefordert. Der Fall müsse vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden, sagte Rechtsanwalt Manuel Lüdtke am Montag vor dem Landgericht. Angeklagt ist der frühere Mister Germany Adrian Ursache. Ihm wird unter anderem versuchter Mord an einem SEK-Beamten vorgeworfen. Anlass war ein Polizeieinsatz bei der gerichtlich angeordneten Zwangsräumung seines Grundstückes in Reuden (Burgenlandkreis) im August 2016.

Die Verteidigung kritisierte in ihrem Antrag die Protokollführung des Gerichts. So würden Aussagen von Zeugen und Gutachtern zusammengefasst und nicht wortwörtlich festgehalten. Damit verletze das Gericht das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren, auf eine effektive Verteidigung und im Fall einer Verurteilung, sich mit einer Revision dagegen wehren zu können, hieß es zur Begründung des Antrages. Die Staatsanwaltschaft widersprach der Argumentation der Verteidigung. Das Gericht zog sich zu einer Pause zurück. Unklar ist, ob danach das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gehalten wird.

Laut Angeklage soll der heute 44-Jährige bei dem SEK-Einsatz auf einen Beamten geschossen haben. Der Polizist sei nur wegen seines Helms und der Schutzkleidung nicht tödlich verletzt worden, so die Staatsanwaltschaft. Die Sicherheitsbehörden rechnen Ursache den sogenannten Reichsbürgern zu. Diese Bewegung erkennt die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter nicht an. Der Angeklagte bestreitet sowohl dies als auch, auf den Polizisten gezielt geschossen zu haben.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1456 am: 15. April 2019, 17:09:14 »
Na ja, die wollen den Antrag halt erst nach Beratung ablehnen, sonst steigt die Wahrscheinlichkeit, daß der nächste Befangenheitsantrag folgt, von ca. 99% auf exakt 100%!

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1457 am: 15. April 2019, 17:33:23 »
Meine Fresse, was das wieder kostet. Bei Adolf hätte es das nicht gegeben.
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Offline BlueOcean

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1458 am: 15. April 2019, 17:40:42 »
Im Vergleich mit dieser Rechtsanwaltsschar waren die RAF-Verteidiger samt Otto Schily Waisenknaben. Das Missverhältnis zwischen dem um was es geht und den Vorwürfen, die sich die Verteidiger zurecht schnitzen, ist grotesk. Kann es nicht irgendwie doch sein, dass Ursaches Geisteszustand ansteckend ist?
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Offline Rabenaas

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1459 am: 15. April 2019, 17:58:05 »
Für Ursache geht es um die Wurst - da greift man halt nach jedem Strohhalm. Was die Verteidigung da nun abzieht, also im Examen hätte man damit nicht kommen dürfen. Sechs, setzen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1460 am: 15. April 2019, 17:59:19 »
Die Staatsanwaltschaft hat 8 Jahre Haft gefordert. Da würde er wirklich mit einem blauen Auge davonkommen.

Spoiler
Montag, 15. April 2019
Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen Ex-Schönheitskönig acht Jahre Haft

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Reichsbürger und einstigen Schönheitskönig Adrian U. vor dem Landgericht Halle hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes gefordert. Der Angeklagte habe bei einem Polizeieinsatz auf einen Beamten eines Sondereinsatzkommandos geschossen und diesen am Hals verletzt, sagte Staatsanwalt Uwe Damaschke am Montag in Halle in seinem Plädoyer. Nur dank der Schutzausrüstung sei es zu keiner tödlichen Verletzung gekommen.

Laut Anklage soll Adrian U. im August 2016 bei der Zwangsräumung seines Hauses in Reuden in Sachsen-Anhalt auf den SEK-Beamten gezielt geschossen und diesen am Hals verletzt haben. Der selbsternannte Gründer des Ministaats "Ur" sollte sein Haus im Burgenland räumen, weil er Verbindlichkeiten für das Grundstück nicht bedient hatte. Den Vorwurf des versuchten Mordes an dem Polizisten wies der 44-Jährige in dem seit anderthalb Jahren dauernden Prozess zurück.

Aus Sicht der Verteidigung hat die Indizienkette gegen Adrian U. dagegen "viele Lücken", wie sein Anwalt Hartwig Meyer in seinem Plädoyer sagte. Sein Mandant habe lediglich eingeräumt, eine geladene Waffe dabei gehabt zu haben, nicht aber, selbst geschossen zu haben.

Es sei davon auszugehen, dass U. das "Feuer auf die Beamten nicht eröffnet hat, sondern nur darauf reagiert hat", sagte Meyer. Der genaue Tatablauf ist aus Sicht der Verteidigung auch aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen unklar geblieben. Zudem hält die Verteidigung den Polizeieinsatz mit rund 200 Beamten im August 2017 für nicht rechtmäßig. Sie forderte daher lediglich eine Verurteilung des Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

U.s weiterer Verteidiger Dirk Magerl sprach von einem politischen Verfahren. Der Angeklagte sei von Beginn an als "Reichsbürger" behandelt worden. Er selbst sehe sich nicht als solcher, sondern eher als "Systemkritiker".

Vor Beginn der Plädoyers hatte die Verteidigung erneut mehrere Anträge gestellt. Unter anderem verlangte sie eine Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Beides lehnten die Richter ab.

Ob in dem Prozess am Montag noch ein Urteil fallen könnte, war offen. Nach den Plädoyers sollte der Angeklagte, der sich im Laufe des Verfahrens teils sehr ausschweifend äußerte, noch Gelegenheit zum letzten Wort bekommen.
Halle (AFP) / © 2019 AFP
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1461 am: 15. April 2019, 18:07:47 »
Da ist die Verteidigung aber inkonsequent: einerseits soll der Polizeieinsatz unrechtmäßig gewesen sein, andererseits sei Ursache wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu verurteilen. Ist denen etwa§ 113 Abs. 3 StGB nicht bekannt?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1462 am: 15. April 2019, 18:12:50 »
Die Staatsanwaltschaft hat 8 Jahre Haft gefordert. Da würde er wirklich mit einem blauen Auge davonkommen.

 :facepalm:

Er muß also nur noch ein "petereskes" letztes Wort verfaseln und wird dann direkt nach Prozeßende entlassen weil 2/3 der Strafe dann verbüßt sind!

Haben wir etwa dafür die NWO bezahlt!  ::)
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1463 am: 15. April 2019, 18:15:28 »
Die Reptos finden ihn sympathisch, weil er "so einen lustigen Arm hat".  :facepalm:
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1464 am: 15. April 2019, 18:19:29 »
Das Strafmaß für versuchten Mord beginnt bei 3 Jahren (§§ 23 Abs. 2 & 49 StGB). Sollte er die 8 Jahre auch kassieren, würde ich das nicht gerade als "blaues Auge" verbuchen.

Was die geschätzten Kollegen der Presse mal wieder vergessen, zu erwähnen, ist, welches Mordmerkmal die StA erfüllt sieht. Oder ich bin nur zu doof zu lesen.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1465 am: 15. April 2019, 18:23:21 »
Schön ist auch, dass betont wird Ursache habe nicht zuerst geschossen - das ist doch völlig zweitrangig, wenn ich auf erkennbare Polizisten schieße.

Aber zusammengefasst:
Die Verteidiger beschweren sich, dass das Protokoll nicht wörtlich ist da sie somit keine kleinkarierte Wortklauberei betreiben können.
Die Verteidiger sehen deshalb Virgils Menschenrechte verletzt und wollen mindestens vor den EGMR ziehen.
Die Verteidiger plädieren darauf, dass der Einsatz unrechtmäßig war und Ursache nur in Notwehr gehandelt hat da er als zweiter erst geschossen hat.
Außer @stk (Steffen Könau) haben die meisten Reporter das Gericht vor Virgils letztem Wort verlassen und vermutlich sitzt dieser noch immer im Gerichtssaal weshalb er nicht berichten kann.
Die restliche Presse unterschlägt dreist Virgils zweiten Namen sowie seine ganzen großartigen Leistung abgesehen von seinem Sieg bei "Mr. Germany".

#freeVrigil
« Letzte Änderung: 15. April 2019, 18:27:18 von Schattendiplomat »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1466 am: 15. April 2019, 18:25:22 »
Klar Adrian war nUr ein Systemkritiker. Und Rüdiger wollte den Asylbewerbern nur helfen Heizkosten zu sparen. Ich kann nicht so viel essen wir ich k.... könnte.
Wie viel von den 8 Jahren, die der Staatsanwalt fordert, hat Urian eigentlich schon durch U-Haft abgesessen? Was ist mit einer dauerhaften Verwarung? Oder darf er danach erneut rumballern. Diese Justitz in Sachsen-Anhalt macht mich echt ratlos.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1467 am: 15. April 2019, 18:31:13 »
Zitat
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Zur 2/3 Regelung bzw. Halbstrafe gehört aber ja auch eine gewisse Einsicht bzw. ein Geständnis. Beides ist bei Ursache ja wohl nicht zu finden, seine Anwälte blaßen diesbezüglich ja ins gleiche Horn. Ich glaube daher kaum, dass er in den Genuß dieser Vergünstigung kommt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/56.html
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1468 am: 15. April 2019, 18:33:02 »
Leute, Leute ... Ich kann ja verstehen, dass euch das liebste Urteil drölf mal für immer und anschließende Sicherheitsverwahrung wäre, aber wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Zum Nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland)

@Gutemine Falsche Norm, du meinst diese hier: https://dejure.org/gesetze/StGB/57.html
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1469 am: 15. April 2019, 18:39:32 »
Zur 2/3 Regelung bzw. Halbstrafe gehört aber ja auch eine gewisse Einsicht bzw. ein Geständnis.

Du hast ja recht!  :-[
Mein Sarkasmusgenerator läuft Montags immer schlecht an!

Bei einer Strafe zwischen 3 Jahren, und wenn ich es recht verstehe mit § 49 mehr als 22 Jahren (3/4 des angedrohten Höchstmaßes "lebenslänglich", was ja 30 Jahren oder mehr entsprechen sollte) klingen 8 Jahre irgendwie gar nicht so schlecht. Die StA scheint mir das mit dem Mord selbst nicht mehr so recht glauben zu wollen!

Da befürchte ich, daß das wieder nicht "gut" ausgehen wird, und Ursache ist imho eine weitaus gefährlichere "Zeitbombe" als Fitzek!
« Letzte Änderung: 15. April 2019, 18:41:08 von Evil Dude »
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