Ich denke, dass der inhaltlich absurde Antrag der Verteidigung wohl eher dem Zweck dient, den Vorwurf der fehlerhaften Protokolle sehr plakativ zu untermauern. Die Möglichkeit über solche Formalia etwas in der Revision heraus zu holen, ist gewiss weitaus höher als die irrige Idee, dass irgendein Gericht sich davon überzeugen ließe, dass die Strafprozessordnung prinzipiell gegen Grundrechte verstößt.
Die von der Staatsanwaltschaft beantragten acht Jahre Strafhaft finde ich im Vergleich zu anderen Fällen durchaus angemessen. Die Frage ob und wie man Ursache dann wieder "auf die Menschheit loslassen" kann, ist an der Stelle nämlich nicht von Belang. Er hat Polizisten bedroht und massiv gefährdet aber (durch Glück!) niemanden ernsthaft verletzt und sich dabei vor allem selbst geschadet. Da sind acht Jahre nicht zu wenig und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Das kann, gerade in so einem Fall, auch zu einer deutlich anderen Entscheidung gelangen.
Angesichts von Ursaches Mittellosigkeit ist das ganze Verfahren samt seiner Verteidigung aber (leider) nicht sein "Privatvergnügen", sondern fällt der großen Gemeinde zur Last.