Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 273638 mal)

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Offline kairo

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3390 am: 10. Dezember 2020, 10:54:22 »
Was meint der mit "sogenannte vorhandene ausländische Fahrerlaubnis"?

Damit meint er, dass es so etwas grundsätzlich erst einmal gar nicht gibt, weil so eine Fahrerlaubnis eben nicht deutsch und daher erfunden oder erschlichen ist oder der Führerschein nach Wild-West-Verkehrsregeln gemacht wurde. Es soll ja Länder geben, in denen man grundsätzlich auf der falschen Seite der Fahrbahn fährt! Geht schon mal gar nicht.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3391 am: 10. Dezember 2020, 11:22:51 »
Die fuhren bestimmt auch noch Skoda!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3392 am: 10. Dezember 2020, 11:45:25 »
Es soll ja Länder geben, in denen man grundsätzlich auf der falschen Seite der Fahrbahn fährt! Geht schon mal gar nicht.


Stimmt!
Bei „Inspector Barnaby“ fahren sie immer auf der falschen Seite!
Ich muß mich jedesmal so aufregen!
Und in der nächsten Woche tun sie es wieder!
Unbelehrbar!


Unsere Helden und juristischen Konifren haben wieder einen epochalen Sieg errungen.
Nicht.  ::)



Zitat
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen weist Anträge der Fraktion und von fünf Abgeordneten der AfD gegen die Maskenpflicht im Plenarsaal des Hessischen Landtages zurück
10.12.2020
Nr. 06/2020

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat in seiner gestrigen Beratungssitzung die Anträge der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag sowie von fünf Landtagsabgeordneten, die Mitglieder der AfD-Fraktion sind, zurückgewiesen. Die Anträge richteten sich gegen die Allgemeinverfügung des Landtagspräsidenten vom 4. November 2020, mit der u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Plenarsaal des Hessischen Landtages angeordnet wird.

Die Antragsteller haben beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen sowohl ein Verfassungsstreitverfahren eingeleitet als auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt. Sie sehen sich durch die Allgemeinverfügung in ihrer freien Mandatsausübung beeinträchtigt, da ihnen als Landtagsabgeordnete die Möglichkeit genommen werde, im Plenarsaal die Regierungspolitik durch ablehnende Mimik zu kommentieren. Mit der Verpflichtung, im Plenarsaal eine Maske zu tragen, würden sie in ihrer politischen Meinung der Regierungspolitik zwangsweise äußerlich unterworfen. Zudem vertreten sie die Auffassung, dass sie in ihrem Recht auf Indemnitätsschutz verletzt seien, weil die Allgemeinverfügung für den Fall der Missachtung der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Zwangs- und Bußgelder androhe.

Die Zurückweisung des Antrags im Hauptsacheverfahren erfolgte, weil einzelne Landtagsabgeordnete in einem Verfassungsstreitverfahren nicht antragsberechtigt sind. Nach dem Gesetz über den Staatsgerichtshof - StGHG - können Antragsteller und Antragsgegner einer Verfassungsstreitigkeit nur der Landtag, ein Zehntel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags, eine Fraktion des Landtags, die Landesregierung, die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, die Landesanwaltschaft und der Rechnungshof sein (§ 42 Abs. 2 StGHG). Da die fünf Landtagsabgeordneten nicht das Quorum von einem Zehntel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags erfüllen, waren sie auch als Gruppe von Landtagsabgeordneten nicht antragsberechtigt.

Zwar kommt die AfD-Fraktion nach § 42 Abs. 2 StGHG grundsätzlich als Antragsteller einer Verfassungsstreitigkeit in Betracht, aber auch ihr Antrag war unzulässig, weil sie eine durch die Verpflichtung der Abgeordneten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung begründete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung der ihr durch die Verfassung des Landes Hessen als Fraktion übertragenen Rechte und Pflichten nicht hinreichend dargetan hat.

Der Antrag der AfD-Fraktion und der fünf Landtagsabgeordneten war darüber hinaus auch deswegen als unzulässig zurückzuweisen, weil er sich gegen den Präsidenten des Hessischen Landtages richtete, der ebenfalls nicht Beteiligter eines Verfassungsstreitverfahrens sein kann.

Da der Antrag in der Hauptsache erfolglos geblieben ist, waren die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ebenfalls zurückzuweisen.
https://staatsgerichtshof.hessen.de/pressemitteilungen/der-staatsgerichtshof-des-landes-hessen-weist-antr%C3%A4ge-der-fraktion-und-von-f%C3%BCnf
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3393 am: 10. Dezember 2020, 15:22:48 »
Stören wie die Schulbuben


Zitat
„Wirken, als wären sie grade dort gewesen“
Beim Thema Alkoholverbot stört AfD mit Zwischenrufen – Söders Konter sorgt für Lacher

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat bei seiner Regierungserklärung im bayrischen Landtag für Lacher und Applaus gesorgt. Als Söder bei seiner Rede über das geplante Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sprach und daraufhin Zwischenrufe aus den Reihen der AfD-Fraktion ertönten, konnte sich Söder eine Spitze nicht verkneifen.

Söder sprach über einige geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie; unter anderem einem Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Als Teile der AfD-Fraktion mit Zwischenrufen störten, konterte Söder: „Sie wirken so, als wären Sie dort gerade gewesen“, sagte der bayerische Ministerpräsident. Der Saal brach daraufhin in Gelächter aus.

Bayern will Pandemie-Maßnahmen verschärfen
Hintergrund der Regierungserklärung ist die geplante Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Bayern. So will der Freistaat unter anderem erneut den Katastrophenfall ausrufen und die Beschränkung von Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten auch über Silvester aufrechterhalten.
https://www.focus.de/politik/deutschland/wirken-als-waeren-sie-grade-dort-gewesen-beim-thema-alkoholverbot-stoert-afd-mit-zwischenrufen-soeders-konter-sorgt-fuer-lacher_id_12751416.html

https://www.stern.de/politik/ausland/markus-soeder-wird-von-afd-unterbrochen---sein-konter-sorgt-fuer-lacher-9526024.html


;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3394 am: 10. Dezember 2020, 17:25:03 »
Zitat
Schüßlburner macht in seiner Schrift zwei Hauptgründe für ein mögliches Scheitern der AfD aus: Den Verfassungsschutz und das Grundgesetz (GG),genauer gesagt, eine von den Alliierten, insbesondere den USA, installierten „Überverfassung“.

Wie kann so jemand Beamter sein?   :scratch:

Wenn auch nur beim EBA.


Zitat
Ideologie
DAS INSTITUT FÜR STAATSPOLITIK UND DIE GESCHICHTE EINER LINKSEXTREMEN, AMERIKANISCHEN VERSCHWÖRUNG GEGEN DIE AFD

Hat mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine kommunismusfreundliche US-Regierung ein Verfassungsschutzsystem mit linksextremen Charakter, samt ungeschriebener „Überverfassung“ in Deutschland installiert, mit dessen Hilfe das Ziel „Vernichtung der AfD“ erreicht werden soll? Das behauptet zumindest die Studie „Scheitert die AfD?“ des „neu“-rechten Institut für Staatspolitik (IfS). Diese Studie kommt nach einer Herleitung mit vielen Verschwörungsvorstellungen zum Schluss, dass die Bundesrepublik in zentralen Aspekten eine mehr oder weniger demokratische Fortsetzung des Nationalsozialismus sei, wohingegen die politische Rechte in Deutschland in der Tradition des militärischen Widerstands gegen Hitler stehe.

Spoiler
Von Jan Riebe| 10. Dezember 2020

Noch nicht bei der Konferenz von Jalta, aber zur Gründung der Bundesrepublik hat die US-Regierung einen linksextremen Verfassungsschutz installiert. Das behauptet jedenfalls eine neue "Studie" von rechstaußen.
Es klingt absurd und ist doch gefährlich.  Das Ziel des IfS – „institutionalisierte politische Beeinflussung der Öffentlichkeit“, wie es Mitgründer Karl-Heinz Weißmann proklamierte – ist auch 20 Jahre später noch aktuell. Das Institut um Götz Kubitschek, samt Verlag und Zeitschrift, gilt als wichtiges Vernetzungszentrum der rechtsalternativen bis rechtsextremen Szene. Wenn hier eine Studie veröffentlicht wird, in dem als Ist-Zustand die eine Seite nahezu in die Traditionslinie Hitlers, die anderein die des militärischen Widerstands gegen Hitler gestellt wird, ist die Ausgangslage ziemlich eindeutig: Es ist eine ideologische Rechtfertigung für einen gewaltsamen Putsch oder Bürgerkrieg.

Diese aktuelle Veröffentlichung ist die bereits 39. Studie aus Schnellroda. Wie schon schon oft zuvor, ist auch diese Studie in keiner Form wissenschaftlich, sondern es handelt sich vielmehr um eine, teils polemisch, subjektive politische Streitschrift, die in einem antiamerikanisch-verschwörungsideologischen Weltbild verhaftet ist.

Autor der Schrift ist Josef Schüßlburner. Er ist kein Unbekannter in der extremen Rechten, zum Beispiel als Autor des österreichischen rechtsextremen Monatsmagazins „Die Aula“. Seit Mitte der 1980er Jahre ist er im höheren Verwaltungsdienst des Bundes. So hat er unter anderem beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen in New York, im Bundesverkehrsministerium und der Europäischen Kommission in Brüssel gearbeitet.

Schüßlburner macht in seiner Schrift zwei Hauptgründe für ein mögliches Scheitern der AfD aus: Den Verfassungsschutz und das Grundgesetz (GG),genauer gesagt, eine von den Alliierten, insbesondere den USA, installierten „Überverfassung“.

Für Schüßlburner ist der „bundesdeutsche ‚Verfassungsschutz‘ ideologiepolitisch ausgerichtet“. So würden Gruppierungen als extremistisch eingestuft, nur weil sie ein „völkisches Staatsverständnis“ hätten, bemängelt er. Zudem werde mit Hilfe des Instruments Verfassungsschutz „mindestens seit 1970 der politische Pluralismus in der Bundesrepublik Deutschland staatlich bekämpft“, so Schüßlburner. Daraus folgert er, ohne Verfassungsschutz bestünde dementsprechend auch keine Existenzbedrohung für die AfD. Aber das „VS -System“, wie er es nennt, gehe weit über die klassischen Tätigkeiten des Verfassungsschutzes hinaus, die ihm sonst zugeschrieben werden: „Aber selbst ein anderer Mechanismus des bundesdeutschen Herrschaftssystems, die Fünfprozentklausel des Wahlrechts, stellt letztlich ein Konnexinstitut des „VS“ –Systems dar“ Denn: „Die Sperrwirkung der Klausel […] kann bei Bedarf durch den Einsatz des Inlandsgeheimdienstes, insbesondere seiner amtlichen Propagandatätigkeit, ins Unüberwindbare erhöht werden“.

Mit dem Verfassungsschutz stelle unmittelbar auch das Grundgesetz mit seinem „Parteienverbotskonzept“ eine Gefahr für die AfD dar. Das Parteiverbot ist nach Meinung von Schüßlburner „wesentliches Instrument einer neuzeitlichen Diktatur“.

Daher sei es ein Problem, dass das Grundgesetz immer noch als die freieste Verfassung der deutschen Geschichte gelte. „Eine allgemein verkündete Auffassung, die sich aufgrund ihrer bundesdeutschen Sozialisierung die AfD-Führungsspitzen unreflektiert zu eigen machen und dabei verkennen, daß sie damit ihrer Partei das Grab auf dem Parteienfriedhof BRD zu schaufeln beginnen“, so die Einschätzung von Schüßlburner. Damit fährt er sehr bewusst einen Frontallangriff auf die aktuelle Strategie der Bundespartei. Sie wirbt derzeit mit der Kampagne „Wir sind Grundgesetz“. Erst neulich saßen alle AfD-Bundestagsabgeordnete mit riesigen Titelbildern des Grundgesetzes im Plenarsaal und auf ihrer Homepage ist zu lesen: „Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die wir Deutschen je hatten“.

Als besonders problematisch bewertet Schüßlburner Art 18 (Grundrechtsverwirkung) und Artikel 21 (Parteien können als verfassungswidrig eingestuft werden): Doch Schüßlburner sieht weniger das problematische in seiner Ansicht nach fragwürdigen und rechtlich unklaren Regelungen, als in der „notwendigerweise mit diesem verbundene (alliierte) Überverfassung“.

Diese „alliierte Überverfassung“ bestand nach Schüßlburner zunächst im US-Bestreben, eine amerikafreundliche Parteienlandschaft im Nachkriegsdeutschland zu etablieren. Die USA habe deshalb darauf hingewirkt „daß die Demokratisierung auf die Stärkung bestimmter Parteien hinauslaufen müsse, die es besonders abzusichern gelte. […] Letztlich richtete sich dies gegen die Parteiformationen, unter derer Hegemonie Deutschland im 19. Jahrhundert zu einer maßgeblichen Macht geworden war, nämlich gegen Nationalliberale und Konservative. […] Damit sollte klar sein, gegen wen sich das alliierte Lizenzierungssystem wirklich gerichtet hat, wenngleich man die Verhinderung eines weiteren Nazismus als Vorwand nahm“, so Schüßlburner. „Zur Sicherstellung der von den USA […] gewünschten demokratiewidrigen Ungleichbehandlung, die durch Parteiverbot und wahlrechtliche Sperrklauseln verankert werden sollte, wurden insbesondere die Verfassungsschutzämter vorgesehen“, so Schüßlburner weiter. Also in Kurzfassung: Die 5%-Sperrklausel, die Möglichkeit verfassungswidrige Parteien zu verbieten und die Etablierung des Verfassungsschutzes hatte nie mit der Angst zu tun, dass sich die ehemaligen Nazis in einer neuen NSDAP formieren, sondern war in der Angst der USA vor Konservativen und Nationalliberalen begründet. Aber Schüßlburner holt noch weiter aus. Die alliierte bzw. US-gesteuerte „Überverfassung“ wurde mit dem 2+4-Vertrag von 1991 zwar formal abgelöst, sie existiere „in zwei inhaltlich verbundene Komponenten fort“: und zwar in der „als wirklich grotesk einzustufenden Bedeutung der Inlandsgeheimdienste und in der Aufwertung des Grundgesetzes zu einem religiösen Dokument“, so der Autor. Diese „Überverfassung“ als ungeschriebener Teil des Grundgesetzes, deformiere dieses und verkehre es unter „der fortwirkenden alliierten Interessenlage entsprechend (fast) ins Gegenteil“, so Schüßlburner. Er hätte gerne andere im Fokus und kritisiert, dass „ein Vorgehen gegen die ‚Mitte‘ – etwa ‚SPD in den VS Bericht!‘, ‚CDU in den VS Bericht!‘ – tabuisiert wird, obwohl diese doch für den illiberalen „VS“ verantwortlich und deshalb demokratiefeindlich ist!“.

Doch warum installierte die USA nach Ansicht von Schüßlburner die bis heute andauernde „Überverfassung“? Zum einen, wie bereits erwähnt, weil sie den Aufstieg konservativer und nationalliberaler Parteien fürchtete, die Deutschland wieder zu einer Macht aufsteigen lassen würden und somit eine unliebsame Konkurrenz werden könnte. Aber auch, so Schüßlburner, weil die USA vor dem offenen Ausbruch des Kalten Krieges die Kommunist*innen begünstigt „und ihnen eine prominente Rolle bei der ‚Demokratisierung‘ der Deutschen zugeschrieben“ hätten. Dies sieht Schüßlburner auch in der Praxis der Parteiverbote gespiegelt. So sei die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei innerhalb eines Jahres in einem „kurzen Prozess“ verboten wurden, während das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) von 1951 bis 1956 gedauert habe. Die USA wollten demnach kein KPD-Verbot, da sie das „ursprüngliche Lieblingskind des amerikanischen Besatzungsregimes“ war. Zudem habe die bundesdeutsche Parteienverbotskonzeption einen „latent vorhandenen linksextremen“ und das bundesdeutsche Staatsschutzkonzept einen „extrem linksgerichteten Charakter“, weshalb sich Kommunist*innen immer nur positiv über das Grundgesetz geäußert hätten. Wie er zu dieser Erkenntnis kommt, verschweigt der Autor.

Aber warum haben die Deutschen nichts gegen die dargestellte massive US-Einflussnahme auf das Grundgesetz unternommen? Auch darauf hat Schüßlburner eine Antwort. Schon Tocqueville habe erkannt, „daß die Vaterlandsliebe ‚in einem eroberten Land nicht lange lebendig‘ bleibt, ‚weil die Neigung der Menschen im allgemeinen in die Richtung gehen, in der sich die Macht befindet‘“. Daher wollten die Deutschen auf der Seite der USA sein. Um auf Seite der Kriegsgewinner zu sein, müssten neue Nazis konstruiert werden, gegen die man dann sein könnte. Und daher würden alle Parteien, die nicht links sind, durch die Etablierten mit Nazivorwürfen bekämpft, um dadurch in ihrer „Untertänigkeit ihre Kriegsmitsiegermentalität gutmenschlich auszuleben“, so Schüßlburner.

Zusammengefasst macht er also eine große linksextreme US-amerikanische Verschwörung gegen die AfD und Deutschland aus und stellt fest, Deutschland ist nicht souverän. Soweit nichts Neues aus der extremen Rechten.

Aber was kann die AfD gegen diese ausgemachte US-amerikanische Verschwörung gegen sie und Deutschland unternehmen? Auch hier hat der Autor klare Vorstellungen: „Bei Fragen der Demokratie sollte es in der Tat keine Kompromisse geben. Die Demokratie ist gegen den sogenannten Verfassungsschutz und im Zweifel auch gegen Verfassungsgericht und GG durchzusetzen!“. Das mündet in konkrete Forderungen, wie keine Distanzierungen „von Organisationen wie der Identitären Bewegung“ oder „Aufhebung von Strafvorschriften […] die eine staatsideologische Geschichtspolitik etablieren wollen“. Damit ist unter anderem Paragraf 130 des Strafgesetzbuches gemeint, der Volksverhetzung unter Strafe stellt. Schon früher trat er für eine Wiederzulassung der Hakenkreuzfahne der Nazis  und das Recht auf Leugnen des Holocaust ein. Seiner Ansicht nach müsse auch die AfD begreifen, dass „das Grundgesetz zum Zwecke der Demokratieverwirklichung in Deutschland eigentlich ein überflüssiges Verfassungswerk“ darstelle, denn es gebe ja noch die Weimarer Reichsverfassung von 1919, die er für viel demokratischer erachte, da sie eben keine Parteienverbotskonzeption enthielt. Wenn es nicht klappe, diese wieder einzuführen, könnte man auch in Erwägung ziehen, eine Rezeption der Schweizer Verfassung zu verabschieden. Immerhin sei die Schweiz „letztlich eine Fortentwicklung der freien Städte des alten deutschen Reichs“. Schüßlburner hat auch ein einfaches Rezept. eine demokratische Verfassung zu erkennen: „Je normaler eine Demokratie ist, desto eher ist der Erfolg der politischen Rechten gewährleistet!“. Das könnte seine Begeisterung für die Weimarer Reichsverfassung erklären.

Auch in der Außenpolitik hat er Ratschläge an die AfD. Die außenpolitische Einbindung Deutschlands stelle „letztendlich eine Fortsetzung des Besatzungsregimes“ dar, so Schüßlburner. Daher müsse man aus der NATO austreten, konsequenterweise auch aus der EU und nach Schweizer Vorbild neutral werden.

Ein Erfolgsrezept sieht er im Nationalismus. Und so müsse auch Europa (wieder) konzipiert werden: „Die weltgeschichtliche Besonderheit von Europa besteht nämlich im Nationalstaatskonzept und den diesen tragenden Nationalismus“, so der IfS-Autor. Um dann fortzufahren: „Mit dem Nationalismus sind notwendigerweise die Wertschätzung des Eigenen und dessen Schutz verbunden, was schon aufgrund der weltgeschichtlichen Bedeutung des deutschen Genius zu rechtfertigen ist“.

Als letztes gibt er der AfD bzw. jeder anderen Rechtspartei erst einmal ein wenig überraschend mit auf den Weg „daß die bundesdeutsche Staatsideologie der ‚Bewältigung‘ (einer Vergangenheit die nicht vergehen darf) nicht konsequent genug ist“. Dabei beruft er sich auf eine vermeintliche Aussage Hitlers, dass es seine größte Unterlassungssünde gewesen sei, zwar die linken Klassenkämpfer liquidiert zu haben, aber man vergessen habe ein Schlag gegen rechts zu führen.  Diesen Fehler würde nunmehr in der BRD „als ‚Kampf gegen rechts‘ korrigiert, was anzeigt, daß die BRD in zentralen Aspekten doch kein ‚Gegenentwurf‘ ist, sondern eine demokratische Fortsetzung, wobei etwa die Bereiche Sozialstaat, Parteiverbot und Strafrecht zu nennen sind“, so der Autor. Der aktuelle Kampf gegen Rechts richte sich „ideologisch-politisch letztlich gegen die Opposition, die dem NS wirklich hätte gefährlich werden können, nämlich die Militäropposition“, zeigt sich Schüßlburner überzeugt. Und da der NS ohne die Ideenströme der Sozialdemokratie nicht verstanden werden könne, sei daher der Sozialismus generell bewältigungsbedürftig

Fazit
Man könnte die „Studie“ als wirr und durch und durch verschwörungsideologisch und zutiefst antiamerikanisch abtun. Aber leider muss man sie ernst nehmen. Sie zeigt zum einen, mitunter auch unfreiwillig, was die extreme Rechte als Hinderniss und Angriffsziel wahrnimmt, um zumindest mehr Einfluss oder gar an die Macht zu kommen. In erster Linie sind es die Gesetze und Maßnahmen, die beschlossen wurden, damit sich die Demokratie nicht mehr wie in der Weimarer Republik so hilflos gegenüber ihren Feinden erweist. Diese Gesetze und Maßnahmen versucht der Autor als undemokratisch zu delegitimieren. Eine altbekannte Methode: Mit den Stilmitteln und Rhetorik der liberalen Demokratie (Pochen auf Meinungsfreiheit, Pluralismus, Versammlungsfreiheit, echte Demokratie) versuchen viele Akteur*innen der extremen Rechten eben diese liberale Demokratie durch ein autoritäres System zu ersetzen. Aber dabei belässt die Studie es nicht. So verortet sich die politische Rechte in der Tradition der militärischen Opposition gegen Hitler, und die Bundesrepublik als in vielen Aspekten (nicht wirklich) „demokratische Fortsetzung“ des Nationalsozialismus.  Bei dieser bewusst gewählten Gegenüberstellung bedarf es nicht viel Vorstellungsvermögen um zu erahnen, was daraus für das Hier und Jetzt folgt. Das klingt mehr nach einer Drohung, nach Ankündigung eines Bürgerkrieges oder eines Putsches oder zumindest einer Legitimation für einen solchen. Nicht das erste Mal, dass man solche oder ähnliche Töne aus dem IfS hört. . Erst wenige Wochen vor dieser Studie veröffentlichte der hauseigene Verlag einen Band mit Reden des faschistoiden portugiesischen Diktators Salazar unter dem Titel: „Nationale Revolution und autoritärer Staat“.

Höcke, Kalbitz & Co reden gerne von der AfD als letzter evolutionärer Chance für Deutschland. Kalbitz ergänzte es auch schon mal um den Zusatz: „Danach kommt nur noch ‚Helm auf’“. In Schnellroda scheint dieser Helm schon griffbereit.
[close]
https://www.belltower.news/ideologie-das-institut-fuer-staatspolitik-und-die-geschichte-einer-linksextremen-amerikanischen-verschwoerung-gegen-die-afd-108353/

https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Sch%C3%BC%C3%9Flburner


Genau dieses Laissez-faire war es, das Deutschland in die Katastrophe geführt hat.
Beginnend bei einem Parlament ohne Sperrklausel. „Ja, mei, kamma machn nix, wenn's die Leut so wollen ...“
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3395 am: 10. Dezember 2020, 21:36:25 »
Zitat
kommunismusfreundliche US-Regierung
Da dreht sich der Reagan um, wenn er das mitbekommt.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3396 am: 11. Dezember 2020, 09:20:30 »
Da dreht sich der Reagan um, wenn er das mitbekommt.


Von McCarthy wollen wir mal gar nicht reden!
Was der Gute da von sich gibt, sind ganz klar Reichi-Thesen. Er hat sogar einen Einen Eintrag in der WP. Aber sein Dienstherr macht: Nichts.
Für mich unverständlich.



Es gibt jetzt ganz erstaunliche Erkenntnisse!   :o


Zitat
11. Dezember 2020, 9:09 Uhr
Rechtsextremismus

Verfassungsschutz-Chef sieht völkisches Lager in der AfD deutlich gewachsen
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang bei einer Pressekonferenz.Detailansicht öffnen

Auf der Innenministerkonferenz soll Haldenwang über den wachsenden Einfluss der Rechtsextremen informiert haben, heißt es in einem Bericht. Das habe sich zuletzt beim Bundesparteitag gezeigt.

Rechtsextreme Kräfte in der AfD werden offenbar immer stärker. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, soll bei der Innenministerkonferenz über einen deutlich gewachsenen Einfluss des völkischen Lagers in der Partei informiert haben. Gezeigt habe sich das zuletzt auch beim Bundesparteitag der AfD in Kalkar, wo das Rechtsaußenlager nahezu die Hälfte der Delegierten hinter sich gehabt hätte, soll Haldenwang erläutert haben. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf Teilnehmerkreise.

Erst in dieser Woche war bekanntgeworden, dass der sächsische Landesverband noch stärker ins Visier genommen werden soll. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR gilt der Landesverband der AfD als "Verdachtsfall" - zuvor war nur von einem "Prüfffall" auf Rechtsextremismus die Rede.

Der "Verdachtsfall" ist die nächsthöhere Stufe auf dem Weg zu einer möglichen vollständigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Womöglich könnten dann geheimdienstliche Mittel wie Telefonüberwachung zum Einsatz kommen.

Auch in Thüringen wird der AfD-Landesverband bereits seit Anfang des Jahres als Verdachtsfall eingestuft. In Sachsen-Anhalt nimmt der Verfassungsschutz die Landespartei ebenfalls bereits verstärkt ins Visier, kann dies aber aufgrund des Landesrechts erst bekannt geben, wenn aus seiner Sicht von einer "erwiesenen verfassungsfeindlichen Bestrebung" gesprochen werden kann, was bislang nicht der Fall ist.
https://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsschutz-afd-rechtsextreme-1.5144489
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3397 am: 11. Dezember 2020, 15:19:03 »
Leider Bezahlschranke.

Aber einen NPD-Mann einen Nazi zu nennen, geht natürlich nicht!

Da gibt es gleich Hilfe von der völlig neutralen afd!


Zitat
AfD wollte Vize-Chef der SVV abwählen lassen – er hatte NPD-Mann Robert Wolinski einen Nazi genannt

Alexander Moser-Haas hatte im September während einer Sitzung den NPD-Mann Robert Wolinski einen Nazi genannt. Das nahm die AfD-Fraktion am Donnerstagabend in der Sitzung der Stadtverordneten zum Anlass, den Linken abwählen zu wollen.
https://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Velten/Velten-AfD-wollte-Vize-Chef-der-SVV-abwaehlen-lassen-er-hatte-NPD-Mann-Robert-Wolinski-einen-Nazi-genannt


 :doh:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3398 am: 11. Dezember 2020, 18:21:22 »
Das übliche: Ein Gericht hatte wieder etwas zu tun:


Zitat
Berliner Landgericht verbietet Hetze gegen Sea-Eye

ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
11.12.2020 epd

Regensburg, Berlin (epd). Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner AfD-Politiker Georg Pazderski erlassen. Das Gericht untersage ihm die Behauptung, die Seenotretter von Sea-Eye hätten den Attentäter von Nizza nach Europa gebracht, teilte Sea-Eye am Freitag mit. Pazderski hatte dies Anfang November in einem Facebook-Post behauptet, der tausendfach geteilt wurde. Die Regensburger Seenotretter erhielten daraufhin Hassnachrichten, Anschuldigungen und Morddrohungen.

Sea-Eye stellte klar, dass die Behauptung nicht den Tatsachen entspreche und erstattete Strafanzeige gegen den AfD-Politiker. Das italienische Innenministerium bestätigte unterdessen, dass der Attentäter von Nizza selbstständig in einem Schlauchboot nach Lampedusa gekommen sei.

Spoiler
Das Landgericht Berlin habe die einstweilige Verfügung, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, gegen den AfD-Politiker bereits im November erlassen, sagte Sea-Eye-Vorsitzender Gorden Isler dem epd. Sie sei aber erst jetzt zugestellt worden. Pazderskis Kanzlei prüfe derzeit, ob die Entscheidung des Landgerichts Berlin akzeptiert werde, sagte Isler. In diesem Fall müsste der AfD-Politiker die Kosten des Verfahrens tragen.

Außerdem habe Sea-Eye Strafanzeige gegen Pazderski erstattet. Die Regensburger Staatsanwaltschaft habe das Verfahren nach Berlin verwiesen. Das Abgeordnetenhaus müsste für die Ermittlungen erst die Immunität des AfD-Politikers aufheben.

Ende Oktober hatte ein Mann bei einem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag in Nizza drei Menschen in und nahe der Basilika Notre-Dame mit einem Messer getötet. Der mutmaßliche Attentäter soll laut Ermittlern ein 21-jähriger Tunesier sein, der nur wenige Tage vor dem Anschlag über Italien nach Frankreich gekommen sein soll.
[close]
https://www.evangelisch.de/inhalte/179690/11-12-2020/berliner-landgericht-verbietet-hetze-gegen-sea-eye
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3399 am: 12. Dezember 2020, 14:56:26 »
Wieso „nur ein Schild?“  :think:


Zitat
WEGEN DROSTEN-PLAKAT: BUNDESTAG HEBT IMMUNITÄT VON ARZT UND AFD-POLITIKER AUF

Gera/Berlin - Bei der Anti-Corona-Demo in Berlin am 29. August posierte AfD-Politiker Dr. Robby Schlund (53) mit einem Plakat von Virologe Christian Drosten (48) in Häftlingskleidung. Jetzt bekommt er dafür die Quittung.

"Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Dezember 2020, ohne Aussprache den Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen den Thüringer Bundestagsabgeordneten Dr. Robby Schlund (AfD) genehmigt", heißt es in einer Mitteilung.

Der Arzt aus Gera in Thüringen hatte auf der Demonstration in Berlin Ende August Plakate getragen und hochgehalten, auf denen Ärzte, Virologen und Politiker in Sträflingskleidung mit der Aufschrift "Schuldig“ zu sehen waren (TAG24 berichtete).

Zum Verhängnis wurde ihm allerdings nur ein Schild - mit dem Virologen der Berliner Charite, Christian Drosten. Ein passendes Foto, auf dem Schlund mit dem Plakat posiert, war von dessen Fraktionskollegen Karsten Hilse auf Facebook gepostet worden.
https://www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/parteien/afd/wegen-drosten-plakat-bundestag-hebt-immunitaet-von-arzt-und-afd-politiker-auf-1758750
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3400 am: 12. Dezember 2020, 17:38:03 »
Zitat
Wieso „nur ein Schild?“

Vor ein paar Wochen wurde berichtet, dass die Thür. Landesärztekammer ein Verfahren eröffnet hat, weil es unärztlich ist, einen Arzt-Kollegen herabzuwürdigen. Dies wäre dann aber der standesrechtliche Aspekt mit Sanktionen von erhobenem Finger bis Approbationsentzug, nicht der hier anklingende strafrechtliche. Bei Politikern wird man da vermutlich im Umgang mit "satirischen" Beleidigungen etwas nachsichtiger sein (sonst müsst es ja bei jeder Bundestagssitzung wechselseitige Ermittlungen wegen Beleidigung usw. geben...). Hinzu kommt noch das Bilddokument der Tat im Netz, das der liebe Kollege dort veröffentlicht hat.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3401 am: 13. Dezember 2020, 00:14:30 »
Zum Verhängnis wurde ihm allerdings nur ein Schild - mit dem Virologen der Berliner Charite, Christian Drosten. Ein passendes Foto, auf dem Schlund mit dem Plakat posiert, war von dessen Fraktionskollegen Karsten Hilse auf Facebook gepostet worden.
Sie finden das doch tatsächlich für so  toll, dass sie sich mit der Angeberei über ihre tolle Leistungen doch tatsächlich gegenseitig schaden.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3402 am: 14. Dezember 2020, 10:47:03 »
Die Anrede, die Herr Brandner hier benutzt, scheint mir doch ziemlich für den Allerwertesten zu sein... (Protokoll vom 10.12.)
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3403 am: 14. Dezember 2020, 11:45:19 »
Zitat
Hanau: Meysam Ehtemai (AfD) will Oberbürgermeister werden

REDAKTION  14. DEZEMBER 2020

"Mit einem Traumergebnis von 85% hat die Hanauer AfD am Wochenende ihren OB-Kandidaten gewählt", begründete Ortssprecher Harald Walter die für seine "Bürgerrechtspartei" seltene Einmütigkeit: „Ganz einfach: Wir haben einen perfekten Kandidaten, der sich noch dazu den Hanauer Mitgliedern perfekt präsentiert hat! Der traditionell geschlossen auftretende und alle Strömungen integrierende Ortsverband hat mit Meysam einen integren deutschen Patrioten gefunden, der all unsere Anforderungen an einen Oberbürgermeister erfüllt, ja sogar übererfüllt.“
Spoiler
Walter weiter: „Nach einer fulminanten Vorstellungsrede antwortete Meysam Ehtemai in einer Fragerunde den Mitgliedern zu spezifisch Hanauer Kommunalthemen. Der Dipl. Wirtschaftsingenieur war fachlich souverän und im Detail gut vorbereitet. Man konnte merken, dass hier ein Mensch mit wirklichem Interesse an Menschen und Politik an den Start geht, um die Zukunft zu gestalten.“

Dazu der Hanauer AfD-Landtagsabgeordnete Walter Wissenbach: „An den Antworten zur Spaltung der Stadtgesellschaft nach dem Amoklauf vom 19. Februar ebenso wie an seinen Antworten auf die Frage nach Ideen, wie der fortschreitenden De-Industrialisierung Hanaus zu begegnen wäre, konnte man einen intellektuellen Versöhner erkennen, der Hanau als OB gut tun würde. Meysam Ehtemai ist nicht nur gut für die Hanauer AfD, er wäre auch ein sehr guter Oberbürgermeister!“ Diesen Eindruck hatte auch Marco Eisert, Beisitzer im Ortsvorstand: „Ja, hier steht kein Parteisoldat, der über Klüngel und Vetternwirtschaft alternativlos wäre, sondern ein Sachkundiger in den Bereichen Wirtschaft und Infrastruktur, der sich wohltuend von den Kandidaten der anderen Parteien unterscheidet.“

Stellvertretender Sprecher Mehmet Baysöz gab seiner Hoffnung Ausdruck: “Mit dem Kollegen Ehtemai haben wir nun einen Kandidaten, mit dem ein echter Wahlkampf um die Köpfe beginnen kann. Gerade seine Sensibilität gegenüber Bürgerrechtsfragen, kulturellen Unterschieden und die vehemente Verteidigung unserer westlichen Zivilisation könnte Hanauer Bevölkerungsschichten vom Arbeiter bis zum Intellektuellen ansprechen, die sich lange von Politik abgewandt haben. Außerdem ist Meysam der lebende Beweis, dass man nach 5 Jahren SPD Mitgliedschaft zum Realisten werden kann. Auch das ein gutes Zeichen für Hanau, das von einer roten Hochburg zu einem blauen Leuchtturm geworden ist “

Diesen Gedanken nahm Ortssprecher Walter noch einmal auf: “So ist es! Ab heute ist der OB-Wahlkampf ein echter Wahlkampf und nicht nur ein Kampf um hauptamtliche Posten für Kronprinzen unter einem Weiter-so-Kaminisky. Mit unserem Kandidaten Ethemai wird sich die Wahlbeteiligung deutlich erhöhen, weil es tatsächlich eine Alternative gibt. Das ist gelebte Demokratie!“ Walter Wissenbach konnte sich einen humorvollen Seitenhieb auf den anderen bürgerlichen Kandidaten nicht verkneifen: „Zumindest weiß unser Kandidat, wo die Steinheimer Brücke liegt!“

Foto: Die Hanauer AfD mit ihren OB Kandidaten (von links): Mehmet Baysöz, Ortssprecher Harald Walter, Kreistagsabgeordnete Karin Wagener, OB Kandidat Meysam Ehtemai, Marco Eisert, MdL Walter Wissenbach.
[close]
https://www.vorsprung-online.de/mkk/hanau/276-hanau/179109-hanau-meysam-ehtemai-afd-will-oberb%C3%BCrgermeister-werden.html

Dazu kann ich nicht viel sagen, schließe mich aber dem Statement bzw der Frage eines Kommantators an:


Wenn da Humor ist, dann wird es bestimmt ein sehr spezieller Humor sein.



Ach, schau mal einer kuck!    :whistle:


Zitat
Nach Streit um AfD-Listenkürzung: Sächsische Landtagswahl 2019 bleibt gültig

 Erschienen am 14.12.2020

Am Montag wurde bekannt, dass das einzige verbliebene Beschwerdeverfahren vom Verfassungsgericht mittlerweile eingestellt wurde.
Leipzig. Die umstrittene Kürzung der AfD-Landesliste im Vorfeld der sächsischen Landtagswahl 2019 bleibt ohne Folgen. Die zuletzt einzig verbliebene Wahlprüfungsbeschwerde wurde bereits am 23. November vom Beschwerdeführer wieder zurückgenommen, wie der Sächsische Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 3. Dezember mitteilte. Die Einstellung war am Montag zunächst vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Valentin Lippmann, auf Twitter bekannt gemacht worden. Beim Beschwerdeführer hatte es sich nach "Freie Presse"-Recherchen um den 53-jährigen Wirtschaftsberater und Chef der Zittauer AfD-Stadtratsfraktion, Jörg Domsgen, gehandelt. Er war im März 2019 auf der ursprünglichen AfD-Landesliste auf Platz 56 gewählt worden.
Spoiler
Sachsens AfD hatte am 1. September 2019 mit 27,5 Prozent  ihr bis heute bundesweit bestes Landtagswahlergebnis erzielt. Rein rechnerisch hätte das 39 AfD-Abgeordneten den Einzug in den regulär 120-köpfigen Landtag beschert. Jedoch konnte das 120. Mandat nicht vergeben werden, weil die Partei neben ihren 15 Wahlkreissiegern von 24 eroberten Listenplätzen nur 23 besetzen konnte - nachdem der Verfassungsgerichtshof zuvor nur eine dezimierte AfD-Landesliste zur Wahl zugelassen hatte.

Die AfD hatte danach angekündigt, juristisch gegen die Kürzung vorzugehen, um Neuwahlen zu erwirken. Allerdings wies der Wahlprüfungsausschuss des Landtags am 11. September die Einsprüche des Landesverbandes und mehrerer Parteimitglieder gegen die Gültigkeit der Wahl zurück. Am 30. September folgte dann auch der Landtag gegen die Stimmen der AfD der Beschlussempfehlung und wies die AfD-Einsprüche ab.

Von der Möglichkeit, dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof eine Wahlprüfungsbeschwerde einzulegen, machte anschließend aber lediglich Domsgen Gebrauch. Er gab damals an, damit der AfD-Basis zu ihrem Recht verhelfen zu wollen. Die Basis wolle klagen, schließlich sei die AfD mit "Mut zur Wahrheit" gestartet: "Man kann sich die Wahrheit nicht danach aussuchen, ob sie einem passt. Ansonsten ist man nicht glaubwürdig."

Als Hauptmotiv dafür, warum sich nicht auch aktuelle AfD-Abgeordnete - zwölf hätten für die Beschwerde ausgereicht - für den weiteren Klageweg entschieden, galt nach "Freie Presse"-Recherchen fraktionsintern die Befürchtung, dass im Erfolgsfall eine Neuwahl angesetzt werden könnte. Den damit möglicherweise verbundenen Verlust des eigenen Mandats wollten viele nicht riskieren, hieß es.

Im Landtag weiterhin tätig ist ein auf Betreiben der AfD-Fraktion eingesetzter Untersuchungsausschuss - um unter anderem aufzuklären, ob sich die Landeswahlleiterin bei der ursprünglichen Listenkürzung von der Regierung beraten ließ. (mit kok)
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https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/nach-streit-um-afd-listenkuerzung-saechsische-landtagswahl-2019-bleibt-gueltig-artikel11250260
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 12:32:20 von Reichsschlafschaf »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3404 am: 15. Dezember 2020, 15:46:23 »
Unsere blaunen Wichtel haben wieder mal Humor!    ::)


Zitat
Corona in Deutschland

AfD kritisiert Impfstrategie - Vier Fraktionsmitglieder infiziert

Berlin Dass ein in Deutschland entwickelter Impfstoff gegen Covid-19 in anderen Staaten früher als hierzulande verabreicht wird, ist für die AfD absolut unerklärlich. Derweil sind vier Parteiabgeordnete nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.
Spoiler
„In der EU, da werden ja nur Papiere geprüft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, am Dienstag in Berlin. Dass die Verzögerung bei der Zulassung des Impfstoffs von Biontech und Pfizer gleichzusetzen sei mit mehr Sicherheit, wie von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) behauptet, sei daher falsch.

Von den 89 AfD-Abgeordneten sind seinen Angaben zufolge derzeit vier nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Fraktionsvize Tino Chrupalla schloss eine Verbreitung des Virus in der AfD als Folge des Bundesparteitages in Kalkar Ende November aus.

Chrupalla, der auch Parteivorsitzender ist und im Kreis Görlitz lebt, sagte, er werde sich von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten nicht vorschreiben lassen, „wie ich Weihnachten zu feiern habe“. Seine Kinder freuten sich auf ein Weihnachtsfest wie in jedem Jahr. Görlitz sei zwar ein Corona-Hotspot, das liege aber vor allem an der starken Überalterung der Bevölkerung in Ostsachsen und der Tatsache, dass die Altenheime nicht frühzeitig und flächendeckend mit Masken und Corona-Tests ausgestattet worden seien.

(ahar/dpa)
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https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-afd-kritisiert-impfstrategie-vier-fraktionsmitglieder-infiziert_aid-55209015


Jetzt erscheint es mir logisch, den Impfstoff dort anzuwenden, wo er zugelassen ist.

Das wird in DE wohl ab dem 23. 21. Dezember sein.

Fordern die jetzt ernsthaft die Anwendung eines gar nicht zugelassenen Impfstoffs?   :scratch:

Sonst heißt es doch immer, der Stoff ist gar nicht ausreichend geprüft?

Und das alles unter der Prämisse, daß Covid-19 ja nur eine leichte Grippe ist?

Wieso jetzt der nationale Aufstand?

Scheint eine spezielle Sorte Humor zu sein. Wiedermal.  ???


Zitat
Ema entscheidet am 21. Dezember über Zulassung von Corona-Impfstoff in Europa
Europa bekommt die Impfstoffzulassung voraussichtlich noch vor Weihnachten.
Die europäische Arzneimittelbehörde EMA verkündete am Dienstagnachmittag, am 21. Dezember über die Zulassung entscheiden zu wollen.
Die Zustimmung der EU-Kommission gilt als sicher.
15.12.2020, 16:32 Uhr
https://www.rnd.de/gesundheit/impfstoffzulassung-am-21-dezember-ema-entscheidet-uber-zulassung-von-corona-impfstoff-in-europa-2EH2S67ICVCGXP3DUAZU4X3UZE.html#Echobox=1608046586

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« Letzte Änderung: 15. Dezember 2020, 16:55:33 von Reichsschlafschaf »
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„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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