Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 273637 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3405 am: 16. Dezember 2020, 07:19:04 »



Zitat
Liebe Alternative für Deutschland NRW · AfD NRW,
ihr lasst euch Weihnachten nicht vermiesen!
„Schlimmer als in der DDR: Laschet will uns vorschreiben, mit wie vielen Menschen wir Weihnachten feiern dürfen. Mehr als vier Personen außerhalb des eigenen Hausstands sind „verboten“!“
Das möchte sich euer Abgeordneter Sven W. Tritschler so nicht gefallen lassen und ruft deshalb öffentlich auf…
„sich von keiner Regierung, keinem Gesundheitsexperten oder was auch immer, das Weihnachtsfest vermiesen zu lassen und es in großer Runde zu feiern, wie es sich gehört!“
Er „kann nur nach wie vor jeden ermutigen, sich nicht das Weihnachtsfest mit Familie und Freunden nehmen zu lassen.“
Und damit das auch jede:r mitbekommt, schreibt ihr als Fraktion das auch gleich auf eure Webseite.
w w w. afd-fraktion. nrw/2020/12/14/wir-lassen-uns-weihnachten-nicht-vermiesen/
Ihr ruft als AfD-Fraktion also die Bürger zu rechtswidrigen Taten auf, weil… „Polizisten an Weihnachten Besseres zu tun haben, als durch die Fenster der Bürger zu spionieren.“
Okey, kann man machen. Wir denken nur, dass das u.U. nicht ganz ohne Folgen für euch bleiben wird.
Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 116
Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Höchstmaß der Geldbuße bestimmt sich nach dem Höchstmaß der Geldbuße für die Handlung, zu der aufgefordert wird.
Das könnte bei eurer Reichweite schon ganz schön teuer werden.

Vielleicht greift ja gar das Strafgesetz 
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu rechtswidrigen Taten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26 StGB) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist anzuwenden.

Liebe Freund:innen,
ihr wisst, was zu tun ist, um das zu klären. Die rechtstaatliche AfD hat da sicher auch großes Interesse dran.

Finden wir es heraus.🤓
Neugierige Grüße
#HoGeSatzbau


;D
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Offline Anmaron

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3406 am: 16. Dezember 2020, 08:26:56 »
Ich mach das tatsächlich AfD-konform. Heiligabendfeier zu dritt, das ist Familie. Zwischen den Feiertagen Freunde und Verwandtschaft, per Skype, SMS, Postkarte und Brief. Eltern telefonisch. Heimlich freuen sie sich ein wenig, nicht die ganze Bagage im Haus zu haben, Mütterchen kann nicht mehr so. Und Silvester nicht mit den Nachbarn, die saufen zuviel und werden dann närrisch. Wenn privates Feuerwerk erlaubt ist, hol ich zwei oder drei Vulkane, vielleicht noch Knallerbsen. Das Meiste ist wie immer. Weniger Feuerwerk und weniger Nachbarn. Der Rest bleibt.
Braucht es mehr?
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3407 am: 16. Dezember 2020, 08:38:02 »
Mehrfachstraftäter mit ausländischem Namen.

Das dürfte dann seine vierte (oder fünfte?) Verurteilung sein.
Die Kuscheljustiz hat wieder Bewährung ausgeurteilt.  :(


Zitat
Freiburger AfD-Stadtrat Mandic zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt

Von Manuel Fritsch

Di, 15. Dezember 2020 um 18:16 Uhr

Freiburg | 4

BZ-Plus Er hatte im Wahlkampf 2019 einen Radfahrer mit Pfefferspray angegriffen. Dafür ist der Freiburger AfD-Stadtrat und Lörracher Landtagskandidat Dubravko Mandic jetzt verurteilt worden.

Der Freiburger Stadtrat und AfD-Landtagskandidat im Landkreis Lörrach Dubravko Mandic ist am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 3000 Euro an die Pflasterstub’ der Caritas verurteilt worden. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Stefan Schuller sprach Mandic der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im Kommunalwahlkampf 2019 einen Fahrradfahrer zweimal mit Pfefferspray besprüht.
https://www.badische-zeitung.de/freiburger-afd-stadtrat-mandic-zu-6-monaten-auf-bewaehrung-verurteilt--198946547.html


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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3408 am: 16. Dezember 2020, 09:48:35 »
Der hat nicht nur einen ausländischen Namen, der ist bekanntlich eine echter (Wirtschafts)Flüchtling.  ;) Wäre also dringend von Nöten mit ihm das zu tun, was die AfD immer verlangt: Abschieben. Gefährder und Wirtschaftsflüchtlinge sind ja ohnehin abzuschieben.

"Radio Dreyeckland" berichtet allerdings nicht ganz so freundlich. Die hatten wohl den Eindruck dass der Richter ein "Busenkumpel" (oder Burschenschaftfreund) von Mandic war.

Zitat
Prozess gegen Stadtrat MandicRichter überlässt AfD de facto Hausrecht im Amtsgericht

Was dem Freiburger Stadtrat Dubravko Mandic beim AfD-Parteitag nicht gelang, nämlich Medien auszuschließen, gelang ihm am heutigen Dienstag als Angeklagter im Amtsgericht Freiburg. Indem Sympathisanten von Mandic die Türe zum Gericht besetzten, konnten sie andere Teile der Öffentlichkeit einfach von der Verhandlung ausschließen. Ein Platz für einen Pressevertreter wurde zugebilligt. Schließlich bekam der Vertreter der Badischen Zeitung den Platz. Dem Prozessbeobachter von Radio Dreyeckland gelang es erst erheblich später in einer Pause auch durchzuwischen. De facto konnten damit die Sympathisanten des Angeklagten bestimmen, welche Öffentlichkeit, inklusive welche Medien noch Zugang zum Prozess hatten. Ein Prozedere das gesetzlich so eigentlich nicht vorgesehen ist. Richter Stefan Schuller ließ es zu.

Das Verfahren ging um einen Vorfall an der Kaiserstuhlbrücke vor den Stadtratswahlen. Die AfD-Stadtratskandidaten und späteren Stadträte Dubravko Mandic und Robert Hagerman hatten eine junge Frau und einen jungen Mann gestellt, die Wahlkampfplakate beschädigt haben sollen. Das sah bedrohlich aus und ein Radfahrer mischte sich zunächst fragend ein. Es kam zu einem Handgemenge, der Fahrradfahrer wurde vom Fahrrad getreten und Mandic sprühte ihn zweimal aus einer großen Flasche Pfefferspray (400 ml!) ein, auch als er wehrlos am Boden lag. Hagerman schlug ihm mit einer massiven Blechschere auf den Fahrradhelm ein. Der Staatsanwalt hatte 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Richter Schuller entschied beim ersten Pfefferspray-Angriff in dubio pro reo, da Mandics Behauptung, er habe sich bedroht gefühlt, nicht durch unabhängige Zeugen widerlegt werden konnte. Wegen des zweiten Angriffs verurteilte er ihn zu 6 Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 3000 Euro an die Pflasterstub' der Caritas. Erst Anfang November wurde Mandic wegen Nötigung einer Journalistin, der er das Handy weggerissen hatte, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 120 Euro verurteilt. Zumindest das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Hagerman wurde abgetrennt.
https://rdl.de/beitrag/richter-berl-sst-afd-de-facto-hausrecht-im-amtsgericht

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3409 am: 16. Dezember 2020, 11:12:57 »
Was fordert die AfD für Mehrfachstraftäter mit Migrationshintergrund gerne?
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3410 am: 16. Dezember 2020, 15:40:48 »
Was fordert die AfD für Mehrfachstraftäter mit Migrationshintergrund gerne?


Abschieben nach Neuschwabenland. Oder so.


Die afd hat da mal eine Frääge wg. genmainpulierte unsichere Impfung gegen traditionelle sichere Impfung ...


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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3411 am: 16. Dezember 2020, 17:52:48 »
Wie man den eigenen Einfluß erfolgreich reduziert ...


Zitat
Geschrumpfte Fraktion
AfD verliert sogar drei Ausschusssitze

Der Rauswurf des Abgeordneten Frank Pasemann aus der Partei hat für die AfD-Fraktion im Bundestag größere Konsequenzen als zunächst erwartet: Sitze in den größeren Ausschüssen Verteidigung, Recht und Verkehr gehen an die Union.
16.12.2020, 14.23 Uhr
Spoiler
Die AfD-Fraktion im Bundestag ist durch das Ausscheiden des aus der Partei geworfenen Abgeordneten Frank Pasemann auf 88 Mitglieder geschrumpft. Jetzt stellt sich heraus, dass der Rauswurf weitreichende Folgen hat: Die Fraktion verliert nicht nur den Sitz im Verteidigungsausschuss, sondern auch in den Ausschüssen Recht und Verkehr. Das teilte ein Sprecher des Bundestags mit.

Alle drei Sitze gehen demnach an die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion wird durch die Verkleinerung auch Geld verlieren, weil die Zahlungen aus dem Bundeshaushalt sich auch nach der Fraktionsgröße richten.

Die Ausschüsse sind in ihrer Zusammensetzung ein verkleinertes Abbild des Plenums. Die Zahl der Ausschussmitglieder, die einer Fraktion entsprechend ihrer Stärke zustehe, werde nach dem Proportionalverfahren »Sainte-Laguë/Schepers« berechnet; führe das zu keinem Ergebnis, gelte das D'Hondt-Verfahren, so ein Sprecher weiter zum SPIEGEL.

Mit der Reduzierung um einen Abgeordneten auf nunmehr 88 Parlamentarier sei eine rechnerische Grenze erreicht, die sich auch auf die Repräsentanz der AfD in Ausschüssen zwischen 36 Mitgliedern (Verteidigungsausschuss) und 43 Mitgliedern (Rechts- und Verkehrsausschuss) auswirke. In diesen drei Ausschüssen müsse die AfD jeweils einen Sitz an CDU/CSU abgeben. Welcher Abgeordnete der AfD in den jeweiligen drei Ausschüssen seinen Platz räumen müsse, darüber entscheide die AfD-Fraktion selbst, so der Sprecher weiter.

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte dem Bundestag am Montag mitgeteilt, dass Pasemann ihr mit Wirkung 15. November nicht mehr angehöre. Dieses einmonatige Hinauszögern sorgte in anderen Fraktionen teils für Empörung. Es hatte auch zur Folge, dass die AfD in der Generaldebatte der Haushaltswoche mehr Redezeit hatte, als ihr zustand.

AfD-Fraktionssprecher Marcus Schmidt wies am Mittwoch den Vorwurf aus anderen Fraktionen zurück, das Ausscheiden Pasemanns sei aus taktischen Gründen erst verspätet der Bundestagsverwaltung gemeldet worden. Vielmehr habe es noch rechtliche Fragen gegeben, die die Fraktionsverwaltung erst habe klären müssen.

Pasemann hatte seit seinem Rauswurf aus der AfD nicht mehr an den Fraktionssitzungen teilgenommen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, Bernd Baumann, teilte am Dienstag mit, Pasemann habe auch keinen Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion als Parteiloser gestellt.

Die Partei hatte bei der Bundestagswahl 2017 bundesweit 94 Mandate errungen. Vor Pasemann hatten jedoch bereits fünf Abgeordnete Partei und Fraktion seither aus eigenem Antrieb verlassen, darunter gleich nach der Wahl die frühere Bundesvorsitzende Frauke Petry. Pasemann bewirbt sich als Direktkandidat in Magdeburg erneut um ein Bundestagsmandat.
als/sev/dpa
[close]
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-afd-verliert-drei-ausschusssitze-a-2131c065-490a-4cb6-a36e-e7c46f46d4a8


Zitat
Die verzögerte Meldung hatte auch zur Folge, dass die AfD in der Generaldebatte der Haushaltswoche mehr Redezeit hatte, als ihr zustand, denn auch diese berechnet sich nach der Anzahl der Abgeordneten einer Fraktion. Möglicherweise hat die AfD auch zu viel Geld bekommen.
https://taz.de/Rechts-aussen-im-Bundestag/!5739563/

Die Abzocker halt wieder ...  :(
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3412 am: 16. Dezember 2020, 19:53:45 »
Und wieder mal verloren ...


Zitat
Beschluss des Verwaltungsgerichts
Weiter kein Zugriff auf Integrationsamt für AfD-Stadtrat

Die Klage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen die Besetzung der Verwaltungsbeiräte ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg und begründet auch ansonsten ausführlich, warum es für die beiden AfD-Stadträte keinen automatischen Anspruch auf eine solche Position gibt. Brucker hatte im Sommer den Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration für sich beansprucht und war im Stadtrat durchgefallen.
Spoiler
Auch das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun bestätigt: AfD-Stadtrat Erhard Brucker hat keinen Anspruch darauf, zum Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration bestellt zu werden. Das hat die dritte Kammer am 9. Dezember entschieden. Der Beschluss ist knapp 18 Seiten lang.

Im Stadtrat fiel die AfD im Sommer durch
Wie im Juni berichtet, hatte Brucker diese Position im Rahmen einer Sitzung des Ältestenrats des Regensburger Stadtrat für die AfD beansprucht. Knapp 50 solcher Verwaltungsbeiräte gibt es, die jeweils zu Beginn einer neuen Stadtratsperiode durch Beschluss des Plenums besetzt werden. In dieser ehrenamtlichen Position sollen die jeweiligen Stadträte Schnittstelle sein zwischen Dienststellen, Schulen, Betrieben, von der Stadt verwalteten Stiftungen oder sonstigen städtischen Wirkungsgebieten und der Politik. Dabei sind diese Positionen in der Regel weder sonderlich begehrt, noch sorgt deren Besetzung für größere Debatten. Doch diesen Sommer war das anders.

Per Pressemitteilung hatten nämlich die beiden AfD-Stadträte nach der erwähnten Sitzung des Ältestenrats verkündet, dass Erhard Brucker Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration werden würde – und damit für einige Diskussion und Verärgerung gesorgt. Brucker ist nur AfD-Mitglied. Seit gut zehn Jahren gilt er als gut verankert in rechtsextremen Milieus. Unter anderem war Brucker Redner beim bayerischen Pegida-Ableger und Mitglied der rassistischen Partei „Die Freiheit”.

Das Dementi kam denn auch prompt. Brucker habe zwar den Anspruch angemeldet, aber keine Unterstützung von den übrigen Fraktionen erfahren, hieß es. „Der Ältestenrat berät zwar im Vorfeld, aber es entscheidet der Stadtrat – und zwar auf meinen Vorschlag hin“, ließ Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer verlauten. „Ich werde den Teufel tun und die AfD für diese Position vorschlagen.“ Und am Ende bereitete schließlich die breite Mehrheit des Stadtrats Bruckers Ambitionen ein Ende. Die AfD stellt aktuell keinen Verwaltungsbeirat.

Weder als Person noch als Organ in seinen Rechten verletzt
Sowohl Brucker als auch sein Parteifreund Thomas Straub klagten. Die Bestellung der Verwaltungsbeiräte solle wiederholt und dergestalt geändert werden, dass die AfD gemäß ihrem Stärkeverhältnis im Stadtrat bei der Bestellung entsprechend berücksichtigt werden, so ihre Forderung.

Die Richter der 3. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg folgten dieser Forderung in Bruckers Fall nicht (hier der komplette Beschluss als PDF). Demnach ist bereits die Klage als Einzelstadtrat – nicht als Gruppierung AfD – unzulässig. Brucker sei nämlich nicht als Privatperson von der Entscheidung des Stadtrats betroffen, sondern allenfalls in seiner Eigenschaft als Mitglied der AfD-Gruppe im Stadtrat und damit als „Organ“. Doch auch in dieser Stellung seien seine Rechte nicht verletzt worden. „Es existiert nämlich auch kein Anspruch, der einer Minderheit oder gar einem einzelnen Stadtratsmitglied generell in jedem Ausschuss einen Sitz zusprechen würde“, heißt es in dem Beschluss. Das lasse sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ableiten. Dies halte auch im Bundestag „keine völlige Gleichstellung“ von fraktionslosen mit fraktionsgebundenen Abgeordneten bei der Besetzung von Ausschüssen für geboten, umso weniger könne dies für ein Mitglied des Stadtrats bei der Bestellung zum Verwaltungsbeirat gelten.

Das letzte Wort hat der Stadtrat
Generell könne man auch die Praxis zur Besetzung von Ausschüssen nicht auf die Besetzung von Verwaltungsbeiräten umlegen. Für ersteres gebe es gesetzliche Regelungen, für letzteres nicht. Gemäß der entsprechenden Geschäftsordnung sei unter anderem vorgesehen, dass der Stadtrat, also die Gesamtheit des Plenums, einzelne seiner Mitglieder „gemäß ihren persönlichen und beruflichen Kenntnissen, Erfahrungen, Neigungen und Interessen durch Beschluss als Verwaltungsbeiräte“ bestelle. Das Zusammenkommen im Ältestenrat habe wohl eher den Sinn, zu Beginn einer Stadtratsperiode nach einvernehmlichen Möglichkeiten zu suchen, eine „zwingend bindende Wirkung für die Beschlussfassung“ ergebe sich daraus nicht.

Das letzte Wort habe am Ende eben der Stadtrat – der jeweils einhellig gegen die beiden AfDler und für andere Verwaltungsbeiräte gestimmt habe. Am Ende, so geben die Richterinnen und Richter zu bedenken, sei der AfD möglicherweise am Ende deshalb überhaupt keinen Verwaltungsbeirat zugesprochen worden, weil diese angebotene Kompromisse im Ältestenrat abgelehnt hätten. Unter anderem gab es dort den Vorschlag, die AfD möge doch auf das Amt für Integration und Migration verzichten und stattdessen mit dem Rechtsamt vorlieb zu nehmen. Doch das wollte Straub und Brucker ebensowenig wie das Amt für Wirtschaft und Wissenschaft. Nun gingen beide leer aus.
[close]
https://www.regensburg-digital.de/weiter-kein-zugriff-auf-integrationsamt-fuer-afd-stadtrat/16122020/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3413 am: 16. Dezember 2020, 20:08:09 »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3414 am: 16. Dezember 2020, 20:13:44 »
Zitat
Mit der Reduzierung um einen Abgeordneten auf nunmehr 88 Parlamentarier

Ziel erreicht.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3415 am: 16. Dezember 2020, 21:22:32 »
Zitat
Mit der Reduzierung um einen Abgeordneten auf nunmehr 88 Parlamentarier

Ziel erreicht.

Off-Topic:
Jetzt auch noch in allen Länderparlamenten und im Bundestag.

Ja, Adolf H., das würdest du dir doch wünschen wenn du noch unter unsereinen leben würdest.

Und wenn ich mir so vorstelle wenn der Adolf.H heutzutage als Minister einstellen würde...

Als Erstes natürlich den Joseph/ Bernd/ Björn Höcke/ Göbbels.

Die anderen kenne ich zu wenig aber die tun sich ja jetzt schon hervor um im neuen nationalsozialistischen System an der Macht zu sein.
 
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Offline Anmaron

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3416 am: 16. Dezember 2020, 23:11:03 »
Aha. Da werden Ausschusssitze zu Rausschusssitzen. Weiter so, AfD!
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3417 am: 16. Dezember 2020, 23:21:19 »
Gute Besserung.



Zitat
Der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (AfD) wurde nach gesicherten Informationen der Lahrer Zeitung positiv auf Corona getestet. Er wird im Lahrer Klinikum behandelt. Offiziell allerdings schweigt sein Büro und spricht von "einer Grippe".

Lahr. Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen sickerte am Dienstag gleich über mehrere Kanäle die Nachricht in die LZ-Redaktion, dass der Lahrer Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (53) positiv auf Covid-19 getestet worden und sein Gesundheitszustand offenbar so ernst ist, dass er medizinisch betreut werden muss.

Spoiler
   



Anruf im Abgeordnetenbüro von Thomas Seitz in Berlin: Der Bürosprecher gibt sich schmallippig, als die Redaktion der Lahrer Zeitung sich nach dem Gesundheitszustand des Bundestagsabgeordneten erkundigt. Man gebe grundsätzlich keine Statements ab, kein Kommentar in dieser Sache. Die Redaktion solle erst ihre Quellen für die Information offenlegen. Macht sie natürlich nicht, auch in diesem Fall gilt der Quellenschutz der Presse.

Sein Sprecher schweigt erst und spricht am Ende nur von "einer Grippe"

Dann räumt der Sprecher von Seitz schließlich ein, dass sich der Abgeordnete "eine Grippe" eingefangen habe. Zum derzeitigen Gesundheitszustand seines Chefs wolle er sich aber nicht äußern.

Eine Grippe? Im politischen Berlin, wo in diesen Tagen gerade hektisch an Corona-Regelungen gefeilt wird, ist über weitere Quellen zu erfahren, dass sich Thomas Seitz zumindest offiziell krankgemeldet hat. Ursache: unklar. Auch im Abgeordneten-Wahlkreisbüro von Seitz gibt es keine weiteren Auskünfte. Die Mitarbeiterin in Kappel-Grafenhausen erklärt, vorgewarnt von ihren Berliner Kollegen aus dem Hauptstadtbüro, dass zu diesen Nachfragen unserer Redaktion auch bei ihr keine näheren Erklärungen zu erwarten seien.

Anruf dann bei Thomas Seitz selbst. Sein Handy klingelt durch, ein Anrufbeantworter meldet sich, nimmt die LZ-Nachfrage auf. Wenige Augenblicke später klingelt dann das Telefon, es ist das Handy von Thomas Seitz. Doch noch vor dem Abnehmen ist die Verbindung wieder gekappt. Weitere Anrufversuche der LZ bleiben erfolglos. Dann, am frühen Abend, bestätigt eine sichere Quelle unserer Redaktion, dass der AfD-Mann positiv auf Covid-19 getestet wurde. Jener Bundespolitiker, der sich stets mehr als skeptisch in Sachen Corona geäußert hat. Seitz sagte bei einer AfD-Veranstaltung im September in Ringsheim, dass Masken "unsinnig“ seien. Die Regierung versuche, die Bevölkerung in Angst zu halten. Originalton Seitz: "Die Krankheit gibt es in Statistiken, aber nicht in der Realität."

Über seinen Gesundheitszustand ist am Mittwoch bis Redaktionsschluss nichts Belastbares in Erfahrung zu bringen. Da gleich mehrere Quellen jedoch davon sprechen, das er aktuell in medizinischer Betreuung im Lahrer Klinikum behandelt werde, ist davon auszugehen, dass es sich um keine ganz leichte Erkrankung handeln könnte. Im Klinikum selbst kann man sich Nachfragen sparen, zu Patienten gleich welcher Art gibt es grundsätzlich keine persönlichen Auskünfte.

Der Lahrer AfD-Abgeordnete Thomas hält nicht viel von Infektionsschutz und Masken. Das äußerte er zuletzt immer wieder öffentlich. Jüngst gab es gar im Bundestag einen viel beachteten Eklat, als Seitz dort eine offenkundig löchrige Maske aufsetzte. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) rüffelte ihn deshalb und lieferte sich einen verbalen Schlagabtausch mit Seitz, bis dieser eine ordnungsgemäße Maske aufzog.
[close]


https://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.lahr-thomas-seitz-hat-corona.e0b28aa8-1ede-4f00-b7f5-16a735ab39d7.html
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2020, 23:24:22 von Schrohm Napoleon »
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3418 am: 16. Dezember 2020, 23:29:09 »
Trottel mit Einkaufsnetz vor der Fresse erkrankt an Virus, das es nicht gibt.

Von meiner Seite aus keine Genesungswünsche.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3419 am: 16. Dezember 2020, 23:49:28 »
       Der Virus, den es nicht gibt, ist also stärker
als die Maske, die man nicht nutzt.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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