Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 273639 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3360 am: 7. Dezember 2020, 09:24:17 »

Unter einem Wicht versteht man ein kleines Phantasiegeschöpf.
Und so klein bin ich gar nicht!
Frechheit!
Duell?   :scratch:


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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3361 am: 7. Dezember 2020, 09:30:03 »
Merkwürdige Ratschläge an Grüne und SPD in Sachsen-Anhalt. Sollen die um des lieben Koalitionsfriedens willen klein bei geben und Haseloff sowie den ÖRR "unter den Bus werfen", damit die CDU-Fraktion nicht allein mit der AfD stimmen muß?

https://www.tagesspiegel.de/politik/koalitionskrise-in-sachsen-anhalt-im-ringen-mit-der-afd-nimmt-roettgen-jetzt-spd-und-gruene-in-die-pflicht/26690514.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/rauswurf-als-innenminister-ruecktritt-als-cdu-landeschef-wie-stahlknecht-den-gebuehrenstreit-in-sachsen-anhalt-eskalierte/26688514.html







« Letzte Änderung: 7. Dezember 2020, 09:33:53 von dtx »
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3362 am: 7. Dezember 2020, 11:01:32 »
Scheint sich um eine neue Anzeige zu handeln ...   :whistle:



Zitat
7. Dezember 2020
Anzeige: Afd-Ratsherr Schiller bleibt Erklärung für Geld von der Ratsgruppe schuldig

Von Nils Dietrich

Neue Vorwürfe gegen Martin Schiller: Der Afd-Ratsherr soll Gelder von der Ratsgruppe erhalten, dafür aber keine Gegenleistung erbracht haben, heißt es in einer anonymen Anzeige. Der Beschuldigte bleibt eine Erklärung schuldig.

Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigte am Montag den Eingang einer anonymen Strafanzeige gegen Martin Schiller. Diese werde nun auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz geprüft.
Spoiler
Die Vorwürfe: Der Ratsherr habe ein monatliches Gehalt von der Ratsgruppe erhalten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen, und die Stadtverwaltung über die Verwendung der Gelder getäuscht.

Nach uns vorliegenden Unterlagen hat Schiller im Jahr 2019 monatlich knapp 1200 Euro aus der Kasse der Ratsgruppe erhalten. Dieses Geld erhielt er zusätzlich zu seiner Aufwandsentschädigung als Ratsherr, was grundsätzlich legal ist. Ratsgruppen erhalten in Münster jährlich rund 79.000 Euro für ihre Arbeit (siehe Haushaltsplan der Stadt, Seite 352). Damit sollen sie unter anderem Kosten für Personal und Räumlichkeiten decken.

Was tat Schiller für das Geld?
Problematisch hingegen werde es, wenn keine über das Mandat hinausgehenden Leistungen erbracht werden, argumentieren die Verfasser der Strafanzeige. Das anonyme Dokument, das unsere Redaktion bereits in der letzten Woche per Einwurf in den Briefkasten erreichte, trägt keinen Absender. Auf dem Deckblatt heißt es lediglich: “Die kritischen JuristInnen aus Münster informieren”.

Die augenscheinlich juristisch versierten Autoren verweisen in dem Text unter anderem auf einen Erlass des Landesinnenministeriums vom 05.11.2015: “Zuwendungen dürfen kein Ersatz für Aufwendungen sein, die einzelnen Mitgliedern der Vertretung und ihrer Ausschüsse entstehen und bereits durch die persönliche Aufwandsentschädigung abgegolten sind.”

Genau dies sei aber nicht geschehen, argumentieren die Anzeigeerstatter. Schiller habe das Geld erhalten, “ohne eine über seine Tätigkeit als Ratsherr hinausgehende Leistung an die Ratsgruppe erbracht zu haben.” Indem er die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder gegenüber der Verwaltung an Eides statt versichert habe, habe er die Verwaltung zudem “bewusst getäuscht”.

Keine Erklärung vom Ratsherrn
Schiller selbst wollte auf Anfrage nicht darlegen, welche Leistungen er über das Mandat hinaus erbracht hat, die eine gesonderte Zahlung rechtfertigen würden. “Meine Wähler wissen das schon”, sagte er. “Die Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen und vollkommender Quatsch.” Es handele sich um eine Kampagne gegen ihn.

Eine Quelle aus der Partei erklärte, dass die Vorwürfe berechtigt seien. Auch in dem über Schiller kursierenden Dossier, das uns vorliegt, ist in diesem Zusammenhang von einer “Scheinbeschäftigung” die Rede.

Auch die Stadtverwaltung, bei der ebenfalls ein Schreiben eingegangen ist, prüft den Vorgang, berichtet die “Münstersche Zeitung”.

Anm. vom 19.11.2020: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass die Anzeigenstellenden behaupteten, ein Einstellungsvertrag hätte nicht vorgelegen. Dies ist aber zumindest ab dem 01.10.2018 der Fall gewesen.
[close]
https://wiedertaeufer.ms/was-tat-schiller-fuer-das-geld-von-der-ratsgruppe/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3363 am: 7. Dezember 2020, 19:11:30 »
Mit der Wahrheit (vor allem wenn es um das eigene Verhalten/die Partei) geht, hat man es bei der AfD ja bekanntlich nicht so und versucht alles um anderen jede (Meinungs)Äußerung zu verbieten.

Damit sind sie mal wieder ganz ordentlich auf die Schnauze gefallen.
Spoiler
    VerfGH Bayern
    AfDLandtagspräsidentin
    Staats- und Verfassungsrecht

AfD scheitert mit Eilantrag gegen Äußerungen bayerischer Landtagspräsidentin

Die Prä­si­den­tin des Baye­ri­schen Land­ta­ges hat mit di­ver­sen Äu­ße­run­gen über die AfD-Frak­ti­on im Land­tag bei der Po­di­ums­dis­kus­si­on "Lange Nacht der De­mo­kra­tie" am 02.10.2020 vor­aus­sicht­lich keine ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Rech­te der Frak­ti­on ver­letzt – dies vor allem, weil die Äu­ße­run­gen auf tat­sa­chen­ge­stütz­ten Grund­la­gen be­ru­hen, wie der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof Bay­ern in einem von der AfD an­ge­streng­ten Eil­ver­fah­ren ent­schie­den hat.

Landtagspräsidentin beklagt durchgängige Provokation durch AfD-Fraktion

Gegenstand des Verfahrens ist eine Äußerung der Landtagspräsidentin. Am 02.10.2020 fand im Rahmen der bayernweiten Veranstaltungsreihe "Lange Nacht der Demokratie", für die die Antragsgegnerin die Schirmherrschaft übernommen hatte, eine Podiumsdiskussion unter dem Titel "Herausforderungen der Demokratie" statt, an der die Antragsgegnerin teilnahm. Zu dieser Veranstaltung veröffentlichte der Bayerische Landtag auf seiner Internetseite einen Bericht. Darin wird folgende, von der Antragstellerin beanstandete Äußerung der Antragsgegnerin wiedergegeben: "Das Muster bei uns im Landtag ist durchgängig Provokation und Abgrenzung gegenüber den `Altparteien`, wie die AfD die anderen Fraktionen nennt [...]. Einmal musste zum Beispiel unser Vizepräsident Alexander Hold einschreiten, als ein AfD-Mitglied aus Protest gegen die Maskenpflicht mit einer Gasmaske auftauchte. Es ist eine ständige Zwickmühle für die Parteien und auch für die Presse: Wie viel Aufmerksamkeit gibt man diesen Provokationen von rechts? Dabei verschwimmen manchmal die eigenen, pointierten Positionen der übrigen Parteien."
AfD-Fraktion will Verstoß gegen Neutralitätspflicht festgestellt wissen

Die Antragstellerin begehrt "im einstweiligen Rechtsschutz" die Feststellung, dass die beanstandete Äußerung der Präsidentin gegen deren "Verpflichtung zur Neutralität, Sachlichkeit und organschaftlicher Treue" gegenüber der Antragstellerin verstoßen hat; ferner soll die Antragsgegnerin verpflichtet werden, die Äußerung künftig zu unterlassen und zu widerrufen. Der VerfGH Bayern hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen.
Unterlassung und Widerrufsbegehren schon unzulässig

Soweit die Antragstellerin Unterlassung und Widerruf der beanstandeten Äußerung begehrt, sei ihr Antrag auf Rechtsfolgen gerichtet, die im Organstreitverfahren grundsätzlich nicht bewirkt werden könnten, hebt der VerfGH hervor. Weiter führt er aus, dass nach der gebotenen summarischen Prüfung ein Antrag in der Hauptsache als unbegründet zu bewerten wäre. Die angegriffene Äußerung der Antragsgegnerin und deren Veröffentlichung im Internet wären in einem Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht zu beanstanden.
Landtagspräsidentin zwar zu Neutralität verpflichtet

Aus Art. 13 Abs. 2, 16a BV ergebe sich ein Recht der Oppositionsabgeordneten auf chancengleiche Beteiligung an der parlamentarischen Willensbildung, das auch eine Fraktion als Zusammenschluss von Abgeordneten für sich in Anspruch nehmen könne. Dem entspreche die Verpflichtung der Staatsorgane, gegenüber den Abgeordneten und den Fraktionen Neutralität zu wahren. Dies gelte insbesondere für die Antragsgegnerin, die zum einen als Präsidentin den Bayerischen Landtag, somit eines der obersten Staatsorgane, repräsentiert und der zum anderen in speziellen Bereichen eine eigenständige Organstellung zukommt. Im Rahmen dieser Tätigkeiten sei die Präsidentin zur parteipolitischen Neutralität und zur unparteilichen Amtsführung verpflichtet. Einseitig parteiergreifende Stellungnahmen ließen sich auch mit der Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit nicht rechtfertigen. Durch die Geltung des Neutralitätsgebots dürfe allerdings die Wahrnehmung der Aufgaben als Parlamentspräsidentin nicht infrage gestellt werden.
Amtsautorität nicht missbraucht

Es sei indes nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise von ihrer Amtsautorität Gebrauch gemacht hat, so der VerfGH. Das Auftreten bei der Podiumsdiskussion sei Teil der Öffentlichkeitsarbeit gewesen, die zu den Aufgaben der Parlamentspräsidentin gehört. Soweit die Antragsgegnerin in Bezug auf die Antragstellerin "durchgängig Provokation und Abgrenzung gegenüber den ‚Altparteien‘" moniert hatte, sei dies mit dem konkreten Beispiel des Gasmaskenvorfalls untermauert gewesen. Diese offensichtlich als Protest gegen die Maßnahmen der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gedachte Vorgehensweise habe zu einer Rüge durch den Vizepräsidenten des Landtags geführt. Weder das Ergreifen von Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Sitzungsleitung noch die Kommunikation entsprechender Vorfälle aus einer öffentlichen Sitzung könne eine Verletzung der Neutralitätspflicht bewirken.
Auch behauptete "Provokation" auf Tatsachen beruhend

In der Wortwahl "Muster" sowie "durchgängig Provokation und Abgrenzung" komme darüber hinaus zum Ausdruck, dass es sich bei dem genannten Beispiel nicht um einen einmaligen, zu einer Rüge führenden Vorfall handelt. Die Äußerung der Antragsgegnerin beruhe insoweit ebenfalls auf einer tatsachengestützten Grundlage, da von den in dieser Legislaturperiode bislang insgesamt erteilten sieben Rügen sechs gegenüber Mitgliedern der Antragstellerin ausgesprochen wurden. Die in der Äußerung anklingende Bewertung lasse daher keine Verletzung von Rechten der Antragstellerin erkennen.
Verwendung der Begriffe "Altparteien" und "Zwickmühle" nicht zu beanstanden

Entsprechendes gelte für die Verwendung des Begriffs "Altparteien", dem die eigene Wortwahl der Antragstellerin zugrunde liege, so der VerfGH weiter. Soweit die Antragsgegnerin von einer "Zwickmühle" gesprochen hat, nehme sie zwar eine Bewertung vor, wie sich der zuvor dargestellte Zustand aus ihrer Sicht auf die Parlamentsarbeit auswirkt. Dabei bewege sie sich jedoch im Rahmen der ihr als Landtagspräsidentin obliegenden Aufgaben, zu denen auch die Gewährleistung eines trotz aller parteipolitischen Gegensätze respektvollen Umgangs im Parlament zählt. Sie habe dabei weder eine inhaltliche Beurteilung der politischen Positionen der Antragstellerin vorgenommen, noch habe sie durch Form und Wortwahl ihrer Äußerung fehlenden Respekt gegenüber einer Landtagsfraktion zum Ausdruck gebracht. Ebenso wenig könne dies aus der Zuordnung der Antragstellerin zum rechten Parteienspektrum geschlossen werden. Ein Mitglied des VerfGH hat ein Sondervotum abgegeben.

zu VerfGH Bayern , Entscheidung vom 01.12.2020 - Vf. 90-IVa-20

Redaktion beck-aktuell, 7. Dez 2020.
[close]
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verfgh-bayern-afd-scheitert-mit-eilantrag-gegen-bayerische-landtagspraesidentin
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3364 am: 7. Dezember 2020, 20:37:19 »
 :facepalm: Die Verfassungsgerichte sollten eigene Kammern für AfD- und Reichsbürger-Sachen schaffen. Einen eigenen Senat braucht es nicht, die meisten Anträge scheitern schon an der Zulässigkeit.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3365 am: 7. Dezember 2020, 22:48:52 »
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Nur mit Feldschlangen aus Fesselballons
Erinnert mich an: "Ballons." - "Ballons?" - "Und Vorderlader!" (habe ich wahrscheinlich falsch in Erinnerung aus irgend einer Verfilmung von der Reise um die Erde in 80 Tagen. Das Buch habe ich noch nie gelesen. Spielst Du darauf an?)

Oder Yu-Gi-Oh-Karten.

Oder Fakten.

Duelle gehen in vielem.

Sind Wichte wichtig?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3366 am: 8. Dezember 2020, 08:07:20 »
Endlich wieder da...die "tönende Wochenschau".  ;D

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3367 am: 8. Dezember 2020, 09:31:02 »
Off-Topic:
Nur mit Feldschlangen aus Fesselballons
Erinnert mich an: "Ballons." - "Ballons?" - "Und Vorderlader!" (habe ich wahrscheinlich falsch in Erinnerung aus irgend einer Verfilmung von der Reise um die Erde in 80 Tagen. Das Buch habe ich noch nie gelesen. Spielst Du darauf an?)


Off-Topic:
"Die tollkühnen Männer in ihren fliegenden Kisten", die haben Vorderlader benutzt, ich mag Feldschlangen  >:D Weil viel hilft viel
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3368 am: 8. Dezember 2020, 10:48:32 »
Zitat
EILMELDUNG 10:44 UHR

Sachsen-Anhalt: Reiner Haseloff stoppt Erhöhung des Rundfunkbeitrags

8. Dezember 2020, 10:44 Uhr
Sachsen-Anhalt: Reiner Haseloff stoppt Erhöhung des Rundfunkbeitrags – Seite 1
Mehr in Kürze hier auf ZEIT ONLINE

Seitennavigation
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-12/sachsen-anhalt-reiner-haseloff-stoppt-erhoehung-des-rundfunkbeitrags


???


Mehr bei der WELT:

Zitat
Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 ist gescheitert. Reiner Haseloff (CDU) kündigte am Dienstagvormittag in einer Kabinettssitzung an, dass er den entsprechenden Gesetzentwurf als Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt zurückzieht. Haseloff setzte sich damit über rechtliche Bedenken in der Staatskanzlei hinweg, dass er oder die Landesregierung schadenersatzpflichtig werden könnten, wenn sie und nicht der Landtag die Beitragserhöhung verhindert trifft.

Haseloff stützt sich bei seinem Vorgehen auf eine Erklärung der drei Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien CDU, SPD und Grüne, dass es im Landtag keine Mehrheit für das Vorhaben gibt. Mit dem Zurückziehen des Gesetzentwurf hat Haseloff die Koalitionskrise entschärft und die CDU sich mit ihrem Nein zur Gebührenerhöhung durchgesetzt. In Koalitionskreisen lautet die erste Einschätzung, dass die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grüne fortbestehen kann. Dennoch werden auf Bundesebene wie auf Landesebene weitere Auseinandersetzungen erwartet.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sachsen-anhalt-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-gescheitert-17091493.html
« Letzte Änderung: 8. Dezember 2020, 10:58:05 von Reichsschlafschaf »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3369 am: 8. Dezember 2020, 11:07:48 »
Die "Badische Zeitung" hatten wir ja schon (mehrfach?) in der Diskussion, da sie z.B. auch bezüglich Quarkdenkern/Schiffman/Ballweg und Homöopathie äußerst unkritisch um nicht zu sagen wohlwollend berichtet hat.

Jetzt entschuldigt man sich für einen Werbeprospekt der AfD, bei dem man erst hinterher bemerkt hat, dass er u.a. vom Rechtsextremisten Mandic verfasst wurde und den man dazu noch nicht wirklich als "Werbung" gekennzeichnet hatte.

Spoiler
Wir über uns
In eigener Sache: Die Abwägung war im Ergebnis falsch
Thomas Fricker, Wolfgang Poppen

Von Thomas Fricker & Wolfgang Poppen

Mo, 07. Dezember 2020 um 19:07 Uhr

Freiburg | 31

Der Badische Verlag hat im "Sonntag" eine Beilage der Freiburger AfD-Stadträte verteilt. Das löste bei vielen Lesern auch der Badischen Zeitung Unmut aus. Die Kritik der Leser nehmen wir ernst.

In der Freiburger Ausgabe unserer kostenlosen Wochenzeitung "Der Sonntag" ist eine Beilage der AfD-Gruppe im Freiburger Gemeinderat erschienen, die bei vielen Leserinnen und Lesern auch der Badischen Zeitung großen Unmut ausgelöst hat. "Journalistisch gesehen eine Bankrotterklärung"; "unglaublich, dass sich die BZ damit abgibt" – so lauteten noch einige der moderateren Kommentare. Eine Zeitung des Badischen Verlags verbreite menschenverachtende, rassistische AfD-Propaganda und verdiene auch noch Geld damit – das ist der Hauptvorwurf. Er trifft uns schmerzlich. Keine Frage: Darüber ist zu reden.

Tatsächlich hatte es auch hausintern Bedenken gegen die Beilage gegeben. Die auf Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und christlichen Werten beruhende freiheitlich-liberale Grundhaltung der Badischen Zeitung ist seit Jahrzehnten unser Markenzeichen. Ein journalistisch einwandfreier, aber kritisch-distanzierter Umgang mit der AfD durch die Redaktion in all unseren Produkten war uns seit jeher Verpflichtung und ist – das dürften selbst die schärfsten Kritiker einräumen – über jeden Zweifel erhaben. Soll man da zwei AfD-Kommunalpolitikern die Chance bieten, ihre Thesen zu verbreiten?

Dafür sprach, dass es sich um zwei demokratisch gewählte Stadträte handelt, die – auch wenn es vielen nicht gefällt – einen Teil der Wählerschaft im Freiburger Kommunalparlament repräsentieren. Dafür sprach auch, dass die Beilage bewusst als eine Art kommunalpolitischer Tätigkeitsbericht konzipiert war. Dass die Kritik an mangelhaft ausgestatteten Spielplätzen verknüpft wird mit dem Vorwurf, zugleich flössen Gelder für Flüchtlingshilfe in "absurde Projekte", dass ein aus AfD-Sicht "eher linksradikal-grün" dominierter Gemeinderat überhaupt zu viel Geld für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgebe – ist das schon gerichtlich zu ahndender Rassismus und Hetze? Es ist jedenfalls in keiner Weise eine inhaltliche Position von Verlag und Redaktion.

Die juristische Überprüfung der Inhalte der Beilage ergab keine Anhaltspunkte auf strafbare Inhalte oder dezidiert falsche Tatsachenbehauptungen. Damit standen wir vor einem Dilemma: Sollten wir der AfD die Gelegenheit bieten, sich als von der vermeintlich bösen Systempresse unterdrücktes Opfer in der Märtyrerrolle zu inszenieren, oder sollten wir den Nutzern des "Sonntag" eine zweifelhafte Beilage zustellen im Wissen, dass dies Leser empört, aber in der Hoffnung, dass diese die AfD-Broschüre spontan als Werbung klassifizieren und gegebenenfalls der Papiertonne zuführen würden? Vor diesem Hintergrund fiel der Beschluss, den Beilagenauftrag – wirtschaftlich übrigens unbedeutend – regulär abzuwickeln.

Es war eine 51- zu 49-Prozent-Abwägung, und sie war im Ergebnis falsch. Was unsere Fachabteilungen zu wenig beachtet hatten, war zum einen der Umstand, dass die Beilage auf den ersten Blick kaum als AfD-Produkt erkennbar war. Viele Leserinnen und Leser nahmen das Heft daher nicht als Parteienwerbung, sondern als eigene Beilage des "Sonntag" wahr; ein solches Heft hätten wir als Verlag aber niemals publiziert. Zum anderen hat unser Haus bei Prüfung der Beilage die handelnden Personen zu wenig in den Blick genommen.

So unrichtig es wäre, der AfD als Partei insgesamt jeden demokratischen Charakter abzusprechen und sie in toto dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen (wenngleich die rechtsradikalen Strömungen und völkischen Tendenzen in der AfD zweifellos auf bedrohliche Weise zugenommen haben), so treffend ist diese Beschreibung vor allem für einen der beiden Freiburger AfD-Stadträte, den Rechtsanwalt Dubravko Mandic. Dieser gehörte nicht nur dem sogenannten "Flügel" der AfD an, der vom Verfassungsschutz beobachtet und inzwischen aufgrund seiner rechtsextremen Orientierung aufgelöst worden ist. Mandic stand auch schon wegen Nötigung und Beleidigung vor Gericht. Er positionierte sich wiederholt als Gegner von Demokratie und Meinungsfreiheit, kündigte an, Journalisten "aus ihren Redaktionsstuben (zu) vertreiben", und schreckt auch sonst vor Drohungen gegen Andersdenkende nicht zurück. An diesem Dienstag steht er wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung in Freiburg vor Gericht. Seine eigene Partei hat versucht, ihn auszuschließen – vorerst vergebens.

Der Versuch, der gesellschaftspolitischen Vielfalt und Zerrissenheit in Freiburg auch durch das Verbreiten randständiger Positionen Rechnung zu tragen, stößt dann an Grenzen, wenn sich einzelne politische Akteure außerhalb des demokratischen Grundkonsenses stellen. Zumindest dieser Verdacht liegt bei Mandic immer wieder sehr nahe. Im Badischen Verlag werden wir deshalb unsere Richtlinien für politische Werbung überprüfen, um eine Wiederholung in Zukunft ausschließen zu können.

Klar ist: Ihre Kritik, liebe Leserinnen und Leser, nehmen wir sehr ernst. Zugleich werden wir als Verlag und Redaktion aber auch künftig darum bemüht sein, in unserer Arbeit die ganze Breite des politischen Spektrums widerzuspiegeln. Das bringt Zumutungen mit sich: die Konfrontation mit Meinungen und Positionen, die einem selbst nicht nur fremd, sondern womöglich widerwärtig sind. Das Gemeinwesen aber lebt vom Austausch und ja, auch vom Streit. Dafür unabhängig, überparteilich und oft genug auch unbequem die Informationen, Hintergründe und Einschätzungen zu liefern – mit hohen journalistischen Standards, aber eben auch grundsätzlich weiter gefassten Grenzen im Anzeigenbereich –, ist oberstes Ziel unseres Medien-Unternehmens. Wir stehen für den Ausbau und Erhalt unseres demokratischen Rechtsstaats und sind Humanität und Toleranz verpflichtet.

In diesem Sinne eine friedvolle Adventszeit und bleiben Sie gesund!

Wolfgang Poppen, Verleger
Thomas Fricker, Chefredakteur
[close]
https://www.badische-zeitung.de/in-eigener-sache-die-abwaegung-war-im-ergebnis-falsch--198698355.html

Wie man den Kommentaren entnehmen kann, die Leser glauben dieser "Entschuldigung" nicht wirklich.
https://www.badische-zeitung.de/in-eigener-sache-die-abwaegung-war-im-ergebnis-falsch--198698355.html#kommentare
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3370 am: 8. Dezember 2020, 14:41:08 »
Und wieder verloren ...   ;D



Zitat
Urteil im Organstreitverfahren über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus, Art. 54 Abs. 1 LVerf
08.12.2020

Das Landesverfassungsgericht hat mit am 08. Dezember 2020 verkündetem Urteil einen Antrag im Organstreitverfahren von 22 Abgeordneten des Landtags von Sachsen-​Anhalt zurückgewiesen.
Spoiler
Pressemitteilung Nr. 010/20

 

Aktenzeichen: LVG 34/19

Das Landesverfassungsgericht hat mit am 08. Dezember 2020 verkündetem Urteil einen Antrag im Organstreitverfahren von 22 Abgeordneten des Landtags von Sachsen-​Anhalt zurückgewiesen.

Die 21 Mitglieder der AfD-​Fraktion im Landtag sowie das fraktionslose Mitglied des Landtags Poggenburg hatten im Juni 2019 im Landtag den Antrag gestellt, einen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag einzusetzen, linksextremistische Strukturen in Sachsen-​Anhalt und deren Verbindungen zu politischen Parteien und privatrechtlichen Vereinigungen zu untersuchen (LT-​Drs. 7/4458). Diesen Antrag lehnte der Landtag ab. Die Antragsteller sahen sich durch den ablehnenden Beschluss in ihrem Recht aus Art. 54 Abs. 1 der Landesverfassung verletzt und verfolgten mit ihrem Antrag vor dem Landesverfassungsgericht die Feststellung dieser behaupteten Rechtsverletzung.

Das Landesverfassungsgericht hat den Antrag zurückgewiesen und entschieden, dass der Landtag die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu Recht abgelehnt und die Antragsteller hierdurch nicht in ihrem Recht aus Art. 54 Abs. 1 der Landesverfassung verletzt habe. Ein Untersuchungsausschuss dürfe insbesondere nur eingesetzt werden, wenn sich der Untersuchungsauftrag im Rahmen der verfassungsgemäßen Aufgaben des Landtages bewege. Der beantragte Untersuchungsausschuss überschreite jedoch in wesentlichen Teilen die verfassungsgemäßen Kompetenzen des Landtags und würde entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung Aufgaben der ausführenden Gewalt, insbesondere der Verfassungsschutzbehörde, sowie Aufgaben der Rechtsprechung übernehmen.

Der Untersuchungsauftrag widerspreche zudem dem Grundgedanken eines demokratischen Rechtsstaates, weil er dem Parlament ermöglichen würde, die Arbeit politischer Parteien zu kontrollieren und damit potentiell deren Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes zu beeinflussen. Darüber hinaus seien parlamentarische Untersuchungen, die unmittelbar auf Ermittlungen über die Entfaltung grundrechtlicher Freiheit durch Einzelpersonen und privatrechtliche Personenvereinigungen zielen, grundsätzlich nicht zulässig.   

Pressereferentin:  Richterin am Landgericht Ana Bischoff (0340/202-​1563)
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https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/news/urteil-im-organstreitverfahren-ueber-die-einsetzung-eines-untersuchungsausschusses-zum-thema-linksext/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3371 am: 8. Dezember 2020, 16:35:16 »
Nein, die AfD ist nicht verfassungsfeindlich. Niemals nie nicht. Am wenigsten in Brandenburg, wo der Vorsitzende ja bekanntlich zum (aufgelösten) Flügel gehört und nebenbei bei der rechtsextremen "Zukunft Heimat" aktiv ist.

Deshalb muss jetzt geklagt werden.  ::) ::)
Spoiler
Brandenburger Landtag AfD-Fraktion klagt gegen Bezeichnung "verfassungsfeindlich"
08.12.20 | 16:24

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag wehrt sich gegen die Bezeichnung "verfassungsfeindlich".

Das Landesverfassungsgericht soll überprüfen, ob eine entsprechende Formulierung im Verfassungsschutzgesetz zulässig ist. Seine Partei dürfe nicht öffentlich als Verdachtsfall des Verfassungsschutzes dargestellt werden, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt am Dienstag.

Verdachtsfall Brandenburger AfD

Die Brandenburger AfD gilt seit Juni als Verdachtsfall und wird vom Verfassungsschutz beobachtet - unter anderem wegen enger Verbindungen ins rechtsextreme Milieu. Berndt selbst ist Vorsitzender des Vereins "Zukunft Heimat", der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird.

Die AfD-Fraktion hofft nach eigener Aussage auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts bis zum Sommer.
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/brandenburg-afd-fraktion-klage-verfassungsfeindlich-verfassungsschutz.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3372 am: 8. Dezember 2020, 16:37:25 »
Und gleich nochmal in Sachsen-Anhalt verloren und sogar noch am selben Tag:   ;D


Zitat
Pressemitteilung Nr. 011/20

Aktenzeichen: LVG 25/20

Mit Beschluss vom 08. Dezember 2020 hat das Landesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aussetzung der §§ 2a, 5a, 6a und 13a der Achten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung – sowohl in ihrer aktuellen Fassung als auch in ihrer bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung – zurückgewiesen.

Die 22 Antragsteller, die neben dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch die Nichtigerklärung der genannten Normen der Achten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung in einem noch laufenden Normenkontrollverfahren beantragt haben, halten die Kontaktbeschränkungen nach § 2a sowie das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke gemäß § 5a und die Anordnung zur Schließung von Gaststätten nach § 6a der Achten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung in ihren Fassungen der Zweiten Änderungsverordnung vom 30.10.2020 wie auch der Dritten Änderungsverordnung vom 27.11.2020 für verfassungswidrig. Die Anordnungen verletzten die Grundrechte auf Allgemeine Handlungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie sowie Unverletzlichkeit der Wohnung und widersprächen dem Schutz von Ehe und Familie und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Entsprechend seien die diesbezüglichen Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 13a der Achten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung verfassungswidrig und vorläufig auszusetzen.

Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss über den Erlass einer Einstweiligen Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung entschieden. Hierbei überwiege die Notwendigkeit für eine Fortgeltung der Regelungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache: Die Nachteile für den Infektionsschutz und seine Schutzgüter, die entstünden, wenn die Maßnahmen außer Kraft träten, sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würden, seien schwerer zu gewichten als die ihnen gegenüberstehenden Nachteile für die betroffenen Rechtsgüter, auch wenn sich die Regelung im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese.

Das Landesverfassungsgericht sah bei der grundrechtlichen Abwägung der Rechtsgüter keinen Ansatzpunkt für eine Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Es ließ aber Zweifel an den formellen Voraussetzungen der Verordnungsregelungen erkennen. Diese seien im Rahmen des Normenkontrollverfahrens einer näheren Prüfung zu unterziehen. Hierbei stellte es insbesondere heraus, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise keine ausreichende Rechtsgrundlage für die bloße Fortschreibung der Achten SARS-​CoV-2-Eindämmungsverordnung biete. Daneben hat es die Klarheit des Regelungskonzeptes hinterfragt und hierbei insbesondere Anforderungen an Lesbarkeit der Normstruktur, Stimmigkeit und Übersichtlichkeit der Regelungssystematik und die Verständlichkeit des Anwendungsbereichs der Bestimmungen formuliert.

Pressereferentin:        Richterin am Landgericht Ana Bischoff (0340/202-​1563)
https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/news/entscheidung-des-landesverfassungsgerichts-im-einstweiligen-rechtsschutzverfahren-ueber-massnahmen-nac/

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3373 am: 8. Dezember 2020, 18:38:36 »
Leider Bezahlschranke, aber offenbar will man den Beutegermanen loswerden?   :o

Zitat
Der AfD-Landesvorstand hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Rechtsaußen Dubravko Mandic eingeleitet. Dem Freiburger Kommunalpolitiker wird „parteischädigendes Verhalten“ vorgeworfen

Ausschlussverfahren gegen Dubravko Mandic
AfD will Freiburger Stadtrat aus der Partei werfen

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ausschlussverfahren-die-afd-will-freiburger-rechtsaussen-stadtrat-aus-der-partei-werfen.7bc6bbba-49ed-4b91-b5f3-3b4861b40b58.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3374 am: 8. Dezember 2020, 19:03:30 »
Ich weiß nicht, ob das schon der ganze Artikel ist oder ob in der Print-Ausgabe noch mehr zu lesen ist.
Zitat
Freiburg - Er hat Barack Obama als „Quotenneger“ beschimpft, er wurde vor Kurzem wegen Nötigung einer Journalistin zu einer Geldstrafe verurteilt, und er fällt immer wieder auf wegen seiner Nähe zur rechtsextremen Identitären Bewegung: der Freiburger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic. Jetzt ist gegen den ultrarechten Juristen, der im Vorstand des Freiburger AfD-Kreisverbandes sitzt und im Wahlkreis Lörrach als Kandidat für die Landtagswahl nominiert wurde, ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet worden. Über den Antrag des Landesvorstands muss allerdings noch das Landesschiedsgericht entscheiden.
_____________________

Da wird jetzt wohl die nächste Klage fällig. Der Verfassungsschutz Sachsen! will die AfD doch wirklich als "Verdachtsfall" einstufen. Es geschehen noch Zeichen und Wunder (wobei man natürlich auch trotzdem ganz extrem rechtsblind bleiben kann).

Spoiler
Verfassungsschutz Sachsen will AfD als Verdachtsfall einstufen

Stand: 08.12.2020 18:00 Uhr

Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz will die AfD in Sachsen offenbar in Kürze als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Zudem gibt es Überlegungen, "Pegida" stärker ins Visier zu nehmen.

Von Georg Mascolo, Sebastian Pittelkow und Katja Riedel, WDR/NDR

Im kommenden Frühjahr wird die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (LfV) erwartet, ob dieses die AfD als Beobachtungsfall einstufen wird. Sachsen will unabhängig von einer bundesweiten Einigung offenbar schon jetzt genauer hinschauen.

Zudem gibt es Überlegungen, den Verein "Pegida" in Dresden demnächst ebenfalls deutlicher ins Visier zu nehmen. Dies erfuhren WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" (SZ) von mehreren Quellen aus Sicherheitskreisen. Demnach soll das LfV Sachsen bereits einen Antrag an das sächsische Innenministerium geschrieben haben, das Ministerium soll mit dem Prozedere einverstanden sein. Das sächsische Innenministerium wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Prüffälle dürfen nicht veröffentlicht werden

Das LfV sagte auf Anfrage, dass es sich auch aufgrund der geltenden Gesetzeslage nicht äußern dürfe. Laut sächsischem Landesrecht ist es nicht zulässig, eine Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall öffentlich zu machen. Berichten dürfen die sächsischen Behörden nur über einen Beobachtungsfall, nicht über einen Verdachtsfall.

In der Regel ist eine Einstufung als Verdachtsfall damit verbunden, dass der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel anwenden darf, zum Beispiel Telefonüberwachung. Ob das in Sachsen der Fall sein wird, ist unklar. Die AfD hatte bereits auf Bundesebene erfolgreich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geklagt, weil dieses im vergangenen Jahr den Prüffall der AfD öffentlich gemacht hatte.

Aus dem Umfeld der Parlamentarischen Kontrollkommission des sächsischen Landtags war zu erfahren, dass die Verfassungsschützer bei drei AfD-Landtagsabgeordneten meinen, gesicherte Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bezüge zu sehen. Diese Erkenntnisse sollen sich sowohl auf Äußerungen als auch auf deren Verbindungen zu Organisationen beziehen, die in diesem Spektrum zu verorten seien. Bei drei weiteren Abgeordneten soll zumindest ein solcher Verdacht bestehen.

Viele Radikale bei sächsischen "Querdenkern"

Beunruhigt sein sollen die sächsischen Sicherheitsbehörden auch über die Entwicklungen in der "Querdenken"-Bewegung. In Sachsen werde ein vergleichsweise hoher Anteil Rechtsradikaler und Rechtsextremer gesehen, die zur Teilnahme an Veranstaltungen aufrufen, so war zu hören. Darunter sollen sich auch viele Anhänger der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene befinden.

Die Rufe aus der Politik, die Bewegung stärker in den Fokus zu nehmen, haben sich zuletzt gemehrt. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dass zumindest ein Bundesland entschieden sei, die "Querdenken"-Bewegung in den Blick zu nehmen. Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer hatte kürzlich mit einem Deutschlandfunk-Interview die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Er sagte, dass das LfV Thüringen in den letzten Wochen und Monaten neben legitimen Formen des Protestes feststelle, "dass hier Reichsbürgergedanken, Rechtsextremisten, Antisemiten und Verschwörungsfantasten unterwegs sind, und das sind sehr wohl Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung". Solche Bestrebungen sehen Inlandsgeheimdienste üblicherweise als einen Grund, die jeweiligen Organisationen ins Visier zu nehmen. Die AfD Sachsen war bislang telefonisch nicht zu erreichen.
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https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-sachsen-verdachtsfall-101.html
« Letzte Änderung: 8. Dezember 2020, 19:25:19 von Gutemine »
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