Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68284 mal)

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Offline R. Kimble

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Es hat wieder gefitzt:
... Führerscheinsperre 3 Jahre.
Ein Führer ohne Führerschein.
Bei der zu erwarteten Gesamtstrafe wird die Führerscheinsperre unseren König ganz besonders hart treffen. -
Oder gibt es eine Führerscheinsperre als Aufschlag nach Verbüßung der Haftstrafe?
Mal sehen, ob es dann noch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gibt, die einen Befähigungsnachweis erfordern.
 
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Offline Gerntroll

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Ob er die 10 Jahre noch voll bekommt?

Er hat Lunte gerochen. Das weckt seinen Sportsgeist. Wo sonst bekommt er sein Essen regelmässig durch die Futterluke geschoben? Wo sonst hat er so viel Zeit für seine Regierungsgeschäfte? Wo sonst ist er sicher vor der Dämlichkeit seiner Pudel?
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 

Offline Tuska

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Oder gibt es eine Führerscheinsperre als Aufschlag nach Verbüßung der Haftstrafe?

Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69a Abs. 5 StGB).

Edit: 69 statt 65
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 20:04:25 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Anti Reisdepp

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Und steht am Ende eine MPU an oder nicht?
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline DinoVolare

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Offline vollstrecker

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Und steht am Ende eine MPU an oder nicht?
Das entscheidet die Führerscheinstelle. Die Sperre ist auch ein "frühestens in 3 Jahren". Die FS-Stelle kann auch dann "njet" sagen...
 
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Offline Gerntroll

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Und steht am Ende eine MPU an oder nicht?

Ja, die steht an. Und da er Wiederholungstäter ist und auch schon eine MPU hinter sich hat, schaut der Psychologe auch genauer hin. Und Unbelehrbarkeit ist nun mal seine Stärke, eine die ihm den Schein verwehren wird. Eine MPU kostet auch Geld. Wenn er nicht fleißig für 1,50 Euro Stundenlohn arbeitet (Muhahaha das war mein Bester heut) wirds eng mit Entlassungsgeld.


@ Finanzbeamter: Bei notorischen Wiederholungstätern hat die FsSt keinen Spielraum und MUSS auf eine MPU bestehen (wie bei Alk- oder Drogen) Nur ist die Verkehrsrechtiche MPU etwas anders gestrickt und etwas günstiger als die anderen.
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 20:13:01 von Gerntroll »
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Peter hat die Begründung tatsächlich dem Urkundsbeamten in die Feder geschwurbelt. Rechtsanwalt F hatte da wohl keinen Bock drauf.

Auch im Plädoyer hat er mehr als einmal deutlich gemacht, dass er die Rechtsauffasungen seines Mandanten nicht teilt.

ein fähiger Anwalt würde an dem Punkt das Mandat niederlegen. Durch das Verhalten des Angeklagten und dessen Aussagen, wurde die Verteidigungsstrategie-so sie den vorhanden war-durchkreuzt. Dem Anwalt ist schon klar, dass der Angeklagte sich mit seinen eigenen Aussagen, um "Kopf und Kragen" gequatscht hat, was die Richterin natürlich gerne zugelassen hatte.  :D
Durch die komplette erneute Niederlage in der jetzigen Instanz, verliert auch der Anwalt seine Reputation-wenn er denn eine hatte-
Nur zur Überprüfung der Strafzumessung kann das OLG in Naumburg gar nicht angerufen werden. Soll der Gutachter in Zweifel gezogen werden, nur weil der Angeklagte was anderes behauptet ?
Sollen jetzt die Verträge der NDGK in Zweifel gezogen werden, in denen doch deutlich drin stand, dass die NDGK den bisherigen Versorger ersetzen können soll? Und selbst die Grundidee und die Zweifel am bestehenden System hat der Angeklagte doch bestätigt.

Welche Sachverhalte soll das OLG neu oder anders beurteilen ?

Da wo es Zweifel hätte geben können oder durch Schweigen eben "im Zweifel für den Angeklagten" möglich gewesen wäre, genau DA hat er doch jeden Zweifel weg gequatscht.
Das ist für ein RA ein undankbarer Mandant aber für die Richterin gibt es keinen besseren Angeklagten.  ;D
 
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Müll Mann

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Pflichtverteidiger haben den Luxus der Mandatsniederlegung nicht.
 

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Ich feiere das Urteil gerade mit einem großen Guinness und einer leckeren Pizza!  :clap:

Ein Luxus den der Oberste Souverän des KRD gerade nicht hat.  ;D
 
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Offline A.R.Schkrampe

Peter hat die Begründung tatsächlich dem Urkundsbeamten in die Feder geschwurbelt. Rechtsanwalt F hatte da wohl keinen Bock drauf.
Auch im Plädoyer hat er mehr als einmal deutlich gemacht, dass er die Rechtsauffasungen seines Mandanten nicht teilt.
ein fähiger Anwalt würde an dem Punkt das Mandat niederlegen. Durch das Verhalten des Angeklagten und dessen Aussagen, wurde die Verteidigungsstrategie-so sie den vorhanden war-durchkreuzt. Dem Anwalt ist schon klar, dass der Angeklagte sich mit seinen eigenen Aussagen, um "Kopf und Kragen" gequatscht hat, was die Richterin natürlich gerne zugelassen hatte.  :D
Durch die komplette erneute Niederlage in der jetzigen Instanz, verliert auch der Anwalt seine Reputation-wenn er denn eine hatte-
...

Vielleicht mögen die hier anwesenden Anwälte sagen, ob sie das auch so sehen oder ob es Beweggründe gibt, trotzdem weiterzumachen.


P.S. Mülli hat gerade eine Erläuterung gebracht.
 
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Offline Gutemine

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Der MDR hat jetzt den ersten Bericht:

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/weitere-haftstrafe-fuer-fitzek-100.html

Spoiler
"König von Deutschland" Weitere Haftstrafe für Peter Fitzek



Der Wittenberger Peter Fitzek ist am Dessauer Landgericht zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden. Wegen mehrerer Vergehen soll der selbst ernannte "König von Deutschland" zweieinhalb Jahre im Gefängnis verbringen. Die Richterin sah es am Donnerstagabend als erwiesen an, dass der 51-Jährige illegale Geschäfte mit einer Art eigener Krankenkasse gemacht hat, der "neudeutschen Gesundheitskasse".

Ohne Genehmigung habe Fitzek dabei Einnahmen von 360.000 Euro erzielt. Wie ein Reporter von MDR SACHSEN-ANHALT berichtet, kämpfte Fitzek verbissen um einen Freispruch. Er hielt eine lange Rede, konnte aber nicht überzeugen.
Fitzek sitzt bereits im Gefängnis

Außerdem wurde Fitzek in zwei weiteren Verfahren schuldig gesprochen. Dabei ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen. Fitzek hatte sich vergeblich auf einen angeblich gültigen Führerschein aus Paraguay berufen.

In erster Instanz war Fitzek wegen der Vorwürfe zu Geld- und Haftstrafen verurteilt worden. Dagegen ging er in Berufung. Der Mann sitzt derzeit bereits eine fast vierjährige Haftstrafe aus einem anderen Verfahren ab. Wie lange er am Ende im Gefängnis bleiben wird, ist unklar. Denn es gibt noch weitere Verhandlungen gegen ihn, zum Beispiel wegen Urkundenfälschung und Beleidigung. Am Ende sollen alle Urteile zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden.
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"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gerntroll

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@ Gutemine: Sag mal, schläfst Du auch irgendwann? Sobald es was Neues im Netz gibt (egal um wen es sich handelt) stellst Du es ein. Wie verdammt geht das? Seid ihr Zwillinge und trollt im Schichtsystem?
Großes Danke an Dich für deine tolle Arbeit.

Auch unserem Müllmann gebührt ein Dankeschön für den unermüdlichen Einsatz.

OT aus
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verdammte Axt  :think:

Das "Entplichten" hat höhere rechtliche Hürden und ist eigentlich nicht vorgesehen. Was gibt es schlimmeres, als wenn ein Anwalt Freispruch fordert, den er selber gar nicht begründen kann; Die Aussagen des Mandanten als volles Geständnis straf-mindernd gewürdigt werden und dann noch dem Mandanten die "durchschnittliche" Intelligenz auf die Füße fällt?
 

Offline Gutemine

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Die Märkische Allgemeine folgt
Spoiler
Peter Fitzek Weitere Haftstrafe für „König von Deutschland“

Peter Fitzek, der selbst ernannte „König von Deutschland“, ist erneut zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden – und das noch bevor er eine andere Haftstrafe abgesessen hat.

Dessau-Roßlau. Das Landgericht Dessau-Roßlau verhängte gegen Peter Fitzek am Donnerstagabend eine Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte, mit denen der Wittenberger rund 360.000 Euro eingenommen haben soll. Vorherige Urteile der Amtsgerichte Dessau-Roßlau und Wittenberg wegen der verschiedenen Vorwürfe hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Fitzek angefochten. Sie wurden nun zusammen am Landgericht verhandelt.

Fitzek sitzt bereits eine Haftstrafe ab. Das Landgericht Halle hatte ihn im März wegen besonders schwerer Untreue zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Wittenberger hatte nach Überzeugung des Gerichts rund 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut. Fitzek legte gegen das Urteil Revision ein. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.

Wie hoch die Gesamtfreiheitsstrafe für Fitzek am Ende aussieht, ist noch nicht klar – es sind noch mehrere andere Verfahren gegen ihn anhängig. Der Verfassungsschutz rechnet Fitzek den sogenannten Reichsbürgern zu, auch wenn dieser das vehement von sich weist. Die Bewegung leugnet die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze.

Von RND/dpa
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http://www.maz-online.de/Nachrichten/Buntes/Weitere-Haftstrafe-fuer-Koenig-von-Deutschland
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