Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68280 mal)

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Ohne jetzt nachgesehen zu haben:

- Neustadt am Rübenberge
- Hof in Bayern

Da sind doch auch noch zwei kleinere Haftstrafen - was ist mit denen?

Ich meine mich erinnern zu können, dass das Verfahren in Hannover eingestellt worden ist weil die Straft nicht ins Gewicht fällt.
Gegen das Urteil in Bayern hat er garantiert Rechtsmittel eingelegt das geht also noch eine Weile weiter.

Edit: Man sollte erst alle Beiträge lesen...
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Offline Königlicher Hofnarr

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Zitat
Der 51-Jährige, der mit seinem letzten Wort über zwei Stunden das Gericht und die Zuhörer strapaziert hatte, kommentierte die Urteilsbegründung mit „so viel Schwachsinn habe ich selten gehört auf einem Haufen“.

@Peterchen:
So geht es uns mit DIR auch immer. Jetzt kannst du uns (nach nur 8 Jahren) endlich mal verstehen, das ging ja "beinahe" schnell.

Vielleicht hat das Universum / die Interdimensionalen / PAPA dir genau diese Aufgabe gestellt, um daran zu wachsen?

PS: Was ist eigentlich aus den "Wesenheiten" im Himmel geworden, die wegen dir so gerne Kriege führen sollen? Haben die ihre Engelsflügel von der Bundeswehr warten lassen und müssen am Boden bleiben?
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 22:39:47 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #662 am: 10. August 2017, 22:28:28 »
@Wittenberger Eine Gesamtstrafe aus allen Verfahren kann im Augenblick nicht gebildet werden, weil keines der Urteile rechtskräftig ist. Das heutige Urteil ist allerdings bereits eine Gesamtstrafe, weil im selben Verfahren mehrere Straftaten gleichzeitig beurteilt wurden. Das ist vielleicht nicht ganz einfach zu verstehen, aber es gibt eben die Gesamtstrafe, wenn ein Gericht mehrere Straftaten desselben Täters beurteilt, und es gibt die Gesamtstrafe aus mehreren Verurteilungen. Dazu muss aber wenigstens eine Verurteilung rechtskräftig sein.

@DinoVolare Die "Amtsmänner" (der korrekte Plural lautet nach wie vor "Amtsleute") konnten nicht anwesend sein, weil - man erinnere sich der Bemerkung von @Müll Mann zum Thema KRDler ohne Ausweise und ohne Lernfähigkeit von heute Mittag - sie längst keinen Personalausweis oder Reisepass mehr haben.

Das Urteil ist gut. Die Strafe ist insgesamt höher als die Urteile aus erster Instanz. Dass auch die Versicherungsgeschäfte als solche gewertet wurden, ist ebenfalls gut.
Rechtsanwalt F. war Pflichtverteidiger und hat sich wohl insgesamt wacker geschlagen, wenn man die sehr ungünstigen Verhältnisse namentlich seitens seines Klienten bedenkt. Wenn wir uns daran erinnern, dass Fatzke seinen "Hausanwalt" verbraten und letzten Sommer binnen weniger Wochen zwei Wahlverteidiger vergrault hat, dürfte dies für sich sprechen. In Halle war übrigens gleich ein "Reserveanwalt" bestellt worden, falls der Pflichtverteidiger auch ausfallen sollte ...

In der Pressemeldung ist mir noch aufgefallen, dass sich Fatzke nach wie vor in Untersuchungshaft befindet, nicht in Strafhaft. Wir wissen ja: Rechtsmittel. Die Revision zum BGH gegen das Urteil des LG Halle könnte allerdings schon bald durch sein, wenn die Dinge ihren üblichen Gang gehen.

Vom KRD bisher keine Reaktion gesichtet.
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Offline Königlicher Hofnarr

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Allerdings ....  eine Führerscheinsperre, die unmerklich während der Haft abläuft, sodass der Verurteilte gar nichts davon hat ..... sowas hätte von mir sein können (als Hofnarr, meine ich).

Ist das wirklich so? Vielleicht eine Regelungslücke, weil es zu selten vorkommt?
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 22:47:34 von Königlicher Hofnarr »
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Führerscheinsperre, das verwirrt mich jetzt auch. Der gute Mann hat doch noch nicht einmal mehr eine Fahrerlaubnis?
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

Müll Mann

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Ja, das heutige Urteil war bereits mit Gesamtstrafenbildung. Die Einzelstrafen sind:

  • 16 Monate für die Versicherungsgeschäfte (Antrag der Staatsanwaltschaft)
  • je 4 Monate für die erste 3 Fahrten ohne Fahrerlaubnis (Antrag der Staatsanwaltschaft)
  • je 5 Monate für die nächsten 3 Fahrten ohne Fahrerlaubnis (Antrag Staatsanwaltschaft)
  • 6 Monate für die 7. Fahrt ohne Fahrerlaubnis (Antrag Staatsanwaltschaft). Bei dieser Fahrt wurde das Auto beschlagnahmt
  • 7 Monate für die 8. Fahrt wegen hoher krimineller Energie (Antrag Staatsanwaltschaftnur 6 Monate). Diese Fahrt war nachdem das Landratsamt Ricos Widersoruch zurückgewiesen hatte.
  • 7 Monate für die 9. Fahrt wegen der   Benutzung von Fantasiekennzeichen (Antrag Staatsanwaltschaft nur 6 Monate)
  • 9 Monate für die 10. Fahrt in Tateinheit mit dem gefälschten Lappen aus Paraguay (Antrag Staatsanwaltschaft nur 8 Monate)

Aber bei der Gesamtsttrafenbildung wollte die Staatsanwaltschaft 3 Jahre und 4 Monate, die Kammer machet daraus aber 2 Jahre 6 Monate unter Nachteilsausgleich für zwei bereits verbüßte Verurteilungen. Dies dürften die in Bayreuth zwangsweise gezahlte Geldstrafe für den verbotenen Waffenbesitz und die im Roten Ochsen abgeleistete Ersatzfreiheitsstrafe (wegen was auch immer) die Tätlichkeit gegen die Rathaus-Mitarbeiterin in Wittenberg gewesen sein.

Zu schön:
Bei Richter W in Wittenberg gab es 7 Monate für die Fahrt mit dem paraguayanischen Lappen. Durch die Berufung sind 9 daraus geworden und wegen des "Faschisten" an Richter W bei der Verhandlung wird sich unser Held demnächst noch einmal mit Richterin B und ihrer Strafkammer treffen. Dafür ist sein heutiger Auftritt nach der Urteilsverkündung sicher sehr hilfreich. Nicht.
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 23:26:54 von Müll Mann »
 

Offline Selbst und ständig

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #666 am: 10. August 2017, 22:55:17 »
Die Revision zum BGH gegen das Urteil des LG Halle könnte allerdings schon bald durch sein, wenn die Dinge ihren üblichen Gang gehen.

Ja, Fitzek hat die Untreue eingeräumt, weil er aus Unwissenheit davon ausging, dass das Anlegergeld seines wäre und ER bestimmen könnte, was damit passiert
Zugute halten muss man ihm deshalb, dass er sich in einem Rechtsirrtum befunden hat:
ABER der Tatvorwurf ist trotzdem erfüllt, weil bei der Untreue der Vorsatz nicht vorhanden sein muss, wie zB beim Betrug.
 

Offline Tuska

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@Königlicher Hofnarr

Urteil heute: 2,5 Jahre
Sperre: 3 Jahre

Passt also. Alle anderen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Unnützes Wissen: Eine Sperre kann nach § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB auch für immer angeordnet werden.  :whistle:

@Autsch !

Korrekt heißt es "Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis".

§ 69a Abs. 1 Satz 3: Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

/edit:

Ja, das heutige Urteil war bereits mit Gesamtstrafenbildung. Die Einzelstrafen sind:

  • 16 Monate für die Versicherungsgeschäfte (Antrag der Staatsanwaltschaft)

Erstinstanzlich war es damals eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Wisst ihr noch, wie die Pudel damals vor Freude im Dreieck gesprungen sind? Hat sich echt gelohnt, die vom Zopf eingelegte Berufung. :rofl:
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 23:04:15 von Tuska »
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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #668 am: 10. August 2017, 23:01:39 »
Zur Erinnerung: Den ersten Fahrerlaubnisentzug, der belegt ist, erhielt Fatzke 1997, in Worten: neunzehnhundertsiebenundneunzig, also vor zwanzig Jahren. Damals waren "nicht ausgeräumte Eignungsmängel" ausschlaggebend, es wird also wohl eine Vorgeschichte geben, die wir nur nicht kennen.
Eine neue Erteilung der Fahrerlaubnis setzt voraus, dass die Eignung geprüft wird und diese Prüfung positiv ausfällt, was gegenwärtig eher zu bezweifeln ist. Zudem stehen noch einige Verfahren an - der Unfall mit Verletzten von 2015 ist noch nicht erledigt worden, jedenfalls ist darüber nichts bekannt geworden.
Weiter ist daran zu erinnern, dass die drei Jahre erst beginnen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das könnte noch eine Weile dauern, und ja: ein weiteres Urteil mit Sperrfrist könnte noch folgen. Zudem: Fatzkes automobilistischer Leumund ist dahin.

Eine weitere Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die Wirkung seiner Führerschein-Rückgabe, die ja als Verzicht auf die Fahrerlaubnis wirkte. So hat es jedenfalls das OVG letztinstanzlich entschieden.
Das bedeutet m. E., dass eine Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis das ordentliche Verfahren voraussetzt, also Fahrausbildung mit Prüfung. Zudem muss dann auch, wie erwähnt, die Eignung geprüft werden. Kurz und gut: Die Hürden zur Erlangung einer Fahrerlaubnis scheinen recht hoch zu sein. Und vorerst kann Fatzke nicht fahren.
Zu befürchten steht ja, dass er auch ohne Fahrerlaubnis wieder fahren wird, wenn er erst wieder aus der Haft entlassen sein wird.
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Ach ja, noch was für die Wikiliste. Das zweite Verfahren wegen eines gefälschten Führerscheins aus Paraguay, anhängig am AG Halle (Beschlagnahme nach dem filmreifen Fluchtversuch beim Zoll) wurde nach § 154 StPO eingestellt.
 
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Führerscheinsperre, das verwirrt mich jetzt auch. Der gute Mann hat doch noch nicht einmal mehr eine Fahrerlaubnis?

Diese Scharade Führerschein vs. Fahrerlaubnis nimmt ihm keiner mehr ab. Hätte man ihm nur eine unterdurchschnittliche Intelligenz bescheinigt, hätte das fruchten können. Einem durchschnittlich-intelligenten Menschen ist aber durchaus zuzumuten, dass er GENAU weiß, dass er durch Rückgabe seines Führerschein, vollständig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Darüber hinaus drohte dem Fitzek der Entzug vom Führerschein, der er damit vorgreifen wollte. Dann hat "Peterle" nach Strategien gesucht, trotzt Fahrerlaubnis-Entzug, weiter zu fahren.
Damit ist der Vorsatz voll erfüllt und bestätigt.
 

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #671 am: 10. August 2017, 23:11:52 »
eine neue Fahrerlaubnis das ordentliche Verfahren voraussetzt, also Fahrausbildung mit Prüfung.

Dazu Peter: "Was faseln Sie da? Rote Ampel? Das ist ja der größte Schwachsinn, den ich seit langem gehört habe!  Nach welchem SHAEF-Gesetz der Allierten soll das bitte gelten? Wurde es von einer natürlichen Person mit nasser Tinte unterschrieben? Warum ist da kein Siegel drauf, hmm, na?

.... dann väterlich lächelnd: "Ich verstehe schon, Sie tun ja nur Ihr Bestes. Sie müssen ja noch ein Haus abbezahlen. Scheinbar hat man Sie bei der Ausbildung zum Fahrlehrer nicht richtig geschult, richtig?
Das ist gar kein Problem. An der königlich-recht(lich)en Fahrakademie können WIR das leisten!"
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 23:35:29 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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In den Worten der Vorsitzenden Richterin B:

Zitat
... Erklärung des Angeklagten zur Auflösung des Vertragsverhältnisses war nur zu verstehen als: "Ich will diese Fahrerlaubnis der Bundesrepublik nicht mehr haben."
Dies paßte auch zu dem neuen Staat und der neuen Fahrerkaubnis. Alles hinterher waren nur Versuche dies rückgängig zu machen.

Scheitern in 3 Sätzen.

Edith hat noch einen:

Zitat
Der Angeklagte hat sich viel mit dem Recht befasst. Er durfte daher der falschen Auskunft seines damaligen Anwalts, des Zeugen Sch, nicht einfach vertrauen ...

Genauso schön

Zitat
Das Natur- und Völkerrecht findet hier keine Beachtung. Da merkt man, dass sie Laie sind Herr Fitzek. Ihr Anwalt hätte Ihnen erklärt, dass die Bezugnahme nur möglich ist, wenn sich keine Umsetzung im Recht des Staates gibt. Und das kann man in der Bundesrepublik wahrlich nicht behaupten, dass da Versicherungen ungeregelt sind.

Eine Korrektur noch: Die in das heutige Urteil einbezogenen Strafen sind die wegen des unerlaubten Waffenbesitzes und die wegen der Tätlichkeit gegen die Rathaus-Mitarbeiterin. Der Rote Ochse war da nicht enthalten.
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 23:29:26 von Müll Mann »
 
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Offline comsubpac

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Nach 736 Fahrstunden und 88 Wechseln des Fahrlehrers erscheint Peter F zur Fahrprüfung (natürlich fährt er selbst im eigenen Wagen begleitet von seinen Pudeln im Amtsdienst vor)

Prüfer: "Herr F, haben sie noch Fragen?"
Peter F.: "Nennet uns PETER und zeiget uns eure Bestallungsurkunde der Alliierten damit ich dem konkludent zustimmen kann!"
Letztlich einigt man sich die Prüfung zu beginnen und noch beim Verlassen des Geländes nimmt der PETER einem anderen Wagen die Vorfahrt, zwingt einen Fahrradfahrer zum Ausweichen und tritt das Gaspedal bis zum Bodenblech durch. Natürlich alles ohne das Lenkrad mit den Händen zu berühren. Verzweifelt versucht der Fahrlehrer das Fahrzeug zum Stehen zu bekommen. Nur knapp wird die wöchentliche Reformations-Weltausstellung verfehlt.
Prüfer: "Warum? WARUM?"
Peter F.: "Gott hat mir gesagt das andere Auto würde nicht existieren, der Fahrradfahrer hat meinen AGB nicht rechtzeitig widersprochen und als König dürfen wir im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches nach eigenem Ermessen fahren. Kann ich jetzt meinen Führerschein haben?"
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 23:48:25 von comsubpac »
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Offline Anti Reisdepp

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"Kann ich jetzt meinen Führerschein haben?"

Müsste eigentliche heißen: "kann mir Benjamin jetzt meinen Führerschein drucken?"
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.