Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68289 mal)

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Müll Mann

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@Müll Mann: Diesen Lapsus hat hat bei Gericht niemand kommentiert? Ich bin sprachlos. Mit so einem Deppenargument kommt man da durch?

Das Argument in Deinem Sinne würde ja für die Echtheit der Papiere sprechen. So hatte der Anwalt es auch gemeint. Er war der Meinung, dass bei einer Fälschung alle Unterschriften gleich sein müssten.
Aber alle Unterschriften waren auf dem träger des Führerscheins geleistet, während es auch in Paraguay üblich ist, dass Hintergrund, Bild und Unterschrifft in einem Zug auf den Träger gedruckt werden. Da spielt es keine Rolle, ob der Fälscher so schlau ist die Unterschrift zu ändern.

Diskutiert wurde nur, ob da nicht die Unterschrift von Fitzek hingehören würde. Mit Spanisch hatten die es bei gericht nicht alle so.

Deswegen ja auch die Diskussion, ob es nicht doch sein könne, dass eine deutsche Olympia-Schreibmaschine in Paraguay zum Ausstellen von Führerscheinen genutzt wird, ganz im Sinne der schon von @dtx vorgebrachten Argumentation.
Richtigerweise merkte der Sachverständige an, dass mit einem deutschen Typenrad nicht alle spanischen Namen geschrieben werden könnten. Auf Nachfrage der Richterin welche Namen nicht gehen würden, konnte der aber keine Besispiele nennen, außer dass es im Spanischen keine Umlaute gäbe.

Wie die Richterin dann mit dem Führerschein von Peter in der Hand fragte, welche Buchstaben im namen Peter Fitzek denn mit der Olympia-Schreibmaschine nicht gehen würden, hätte ich am liebsten in die Tischplatte gebissen, aber war keine da. Der Gutachter antwortete dann auch etwas irritiert, dass bei einem deutschen Namen natürlich alle Buchstaben gehen würden.

Vorausgesetzt, dass das ein typisches Muster ist,
Das ist kein typisches Muster. das ist ja genau der Führerschein aus dem Internet, den Peter dem Gericht als echt verkaufen will. Wie aber dem text zu entnehmen ist handelt es sich hier um ein durch bestechung beschafftes Exemplar, so dass an dessen Echtheit wohl begründete Zweifel bestehen. Wenn ich eine Email-adresse der Staatsanwältin hätte, dann würde ich ihr gerne den Link zukommen lassen. dann kann sie das in einer Woche in ihrem Kommentar zum Beweisantrag des Zopfkönigs einbringen. Dann hätte dieser Beweisantrag auch wieder so richtig gefitzt.


« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 09:34:32 von Müll Mann »
 
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Offline DerDude

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Rico scheint also mit dem KRD nicht so richtig zufrieden zu sein. Schön auch seine Aussage nie Mitglied im KRD gewesen zu sein. Bei der Stuhlkreisrevolution war er aber dabei und die war schon zu KRD-Zeiten.

Dieses Detailwissen haben aber nur die Pudel selber und das SSL-Gesocks. Für mich sind Ricos schon an Landesverrat grenzende Aussagen nur ein plumper Versuch, sich durch diese Abgrenzung vor einer größeren uninformierten Öffentlichkeit reinzuwaschen.
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Offline be-eh

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@Müll Mann: Diesen Lapsus hat hat bei Gericht niemand kommentiert? Ich bin sprachlos. Mit so einem Deppenargument kommt man da durch?
Das Argument in Deinem Sinne würde ja für die Echtheit der Papiere sprechen. So hatte der Anwalt es auch gemeint. Er war der Meinung, dass bei einer Fälschung alle Unterschriften gleich sein müssten.

Da hast Du Recht. Darum ging es mir im Kern aber nicht. Es ging darum, dass von einem "General de Transito" gesprochen wurde und scheinbar niemand gemerkt hat, dass das die (unpersönliche) Bezeichnung des Amtsleiters ist und nicht der tatsächliche Name des Menschen, der den Schein ausstellt. Unabhängig davon, ob das eine Fälschung ist.

Oder wir haben es mal wieder: Person und beseelter Mensch  ;D
 

Offline kairo

Zitat
Der Zeuge erklärt, dass er die Staatsgründung nicht für wirksam hält, da diese nicht auf dem originären Staatsgebiet, dem Krankenhausgelände, erfolgt sei.

Ich bin ja kein Völkerrechtler, aber ich sehe hier ein logisches Problem. Unsere werte Kundschaft hängt ja dem Wahn an, dass ein Staat erst durch einen formalen Gründungsakt ins Leben tritt. Vorher gibt es ihn nicht. Dann hat er aber auch kein Staatsgebiet. Wie kann man dann verlangen, dass die Gründungszeremonie auf diesem Gebiet abgehalten werden muss?

Als die Gründer der USA 1776 die Unabhängigkeitserklärung unterzeichneten, fand das auf britischem Boden statt. Ihrer Meinung nach war es danach amerikanischer Boden, aber der König in London sah das anders, und es wurde noch bis 1783 darüber diskutiert. War es vorher schon amerikanischer Boden, im rechtlichen Sinne? Ich glaube nicht.
 

Offline Happy Hater

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Zitat
Der Zeuge erklärt, dass er die Staatsgründung nicht für wirksam hält, da diese nicht auf dem originären Staatsgebiet, dem Krankenhausgelände, erfolgt sei.

Ich bin ja kein Völkerrechtler, aber ich sehe hier ein logisches Problem.

Keine Sorge, ich bin Völkerrechtler und sehe genau dasselbe logische Problem. :D
 
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Offline dieda

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Zitat
Der Verteidiger möchte nun wissen, ob der Zeuge die Staatsgründung in Apollensdorf denn für wirksam gehalten hätte.
Die Staatsgründung fand aber in der Industrie-Halle in Piesteritz statt!
Ja. Das Thema wurde vorher behandelt. Da hatte Rico erklärt, dass er es in Pesteritz nicht für wirksam hält, weil das Staatsgebiet in Apollensdorf sei (er kennt sich also nicht mal in seinem eigenen Staat aus). Die Richterin wollte daher wissen, was denn mit der Staatsgründung in Apollensdorf gewesen wäre, die hätte er für wirksam gehalten.

Rico scheint also mit dem KRD nicht so richtig zufrieden zu sein. Schön auch seine Aussage nie Mitglied im KRD gewesen zu sein. Bei der Stuhlkreisrevolution war er aber dabei und die war schon zu KRD-Zeiten.

Danke für den tollen und umfangreichen Bericht!

Aussage des Angeklagten:
Zitat
Peter kann sich erinnern, dass der Zeuge Rico Sch. seit April 2012 die Kassenbücher des Vereins geführt und für ihn als juristischer Berater tätig war. Rico Sch. sei Vereinsmitglied (also NeuDeutschland) gewesen und hätte für seine Tätigkeiten mildtätige Gaben erhalten (so eine Art Taschengeld des KRD, anfänglich bestehend aus 300 EUR und 300 Engeln).

Aussage des Zeugen Rico S.:
Zitat
Ab August 2012 bis Mai oder Juni 2013 sei er in Wittenberg regelmäßig tätig gewesen. Er sei Mitglied bei NeuDeutschland gewesen aber nicht im Königreich.

Wichtige Verständnisfragen:

1. Kannte der Zeuge Rico S. die o.g. Aussage des Angeklagten in der Verhandlung über dessen eigene Verantwortung über die Buchhaltung des Vereins und die damit verbundene Zahlung eines Entgeltes bzw. eines "Taschengeldes" aus der Vereinskasse an ihn, oder war der Zeuge da noch gar nicht im Raum?

2. Ab April 2012 die Kassenbücher geführt?

3. Welchen Beruf hatte der Zeuge Rico S. als aktuell ausgeübt angegeben?

Danke
« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 10:50:47 von dieda »
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Offline echt?

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Und die "Engel" hat er wie versteuert?
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Müll Mann

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1. Kannte der Zeuge Rico S. die o.g. Aussage des Angeklagten in der Verhandlung über dessen eigene Verantwortung über die Buchhaltung des Vereins und die damit verbundene Zahlung eines Entgeltes bzw. eines "Taschengeldes" aus der Vereinskasse an ihn, oder war der Zeuge da noch gar nicht im Raum?
Natürlich war der Zeuge bei der Einlassung des Angeklagten nicht im Raum.

Zitat
2. Ab April 2012 die Kassenbücher geführt?
So sagte der Zopf. Ist aber für das Verfahren nicht relevant. Für die Richterin war wichtig, ob Rico bereits der Rechtsanwalt des Haftempfinlichen war, als er diesem geraten hat, dass weiter gefahren werden darf.

Zitat
3. Welchen Beruf hatte der Zeuge Rico S. als aktuell ausgeübt angegeben?
Rechtsanwalt, Wohnsitz ist auch noch immer Tribsees

Und die "Engel" hat er wie versteuert?
Gar nicht, weil Spielgeld nicht in den sachlichen Geltungsbereich des EStG fällt. Auch einen geldwerten Vorteil kann ich da nicht erkennen. Da Rico aber Mitglied von NeuDeutschland war würde für Privatentnahmen von Sachen allerdings Umsatzsteuer anfallen.

« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 11:06:23 von Müll Mann »
 
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Offline echt?

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Hätte er mit den Engeln nicht bei Kadari einkaufen können und war nicht - in Maßen - auch ein Rücktausch in Euro möglich?
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Offline Gutemine

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Die "Lügenpresse" schreibt:
Spoiler
Prozess geht weiter Peter Fitzek gibt sich nicht geschlagen

    11.07.17, 09:57 Uhr

Dessau/Wittenberg -

Noch mindestens einen weiteren Verhandlungstag (am 19. Juli) braucht es im Prozess gegen Peter Fitzek vor dem Dessauer Landgericht. Nahezu abgeschlossen ist nach der Sitzung am Montag die Beweisaufnahme.

Fitzek und die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Dessau und Wittenberg gegangen, die den selbst ernannten König von Deutschland wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt hatten (die MZ berichtete). Einzige Zeugin am Montag war eine Ermittlerin der Polizeidirektion Ost. Sie hatte die Fallakten im Versicherungsvergehen anzulegen.

Peter Fitzek legt Fotos und Videoaufnahmen vor

Ins Referieren kam Fitzek zum zweiten Vorwurf mit der Vorlage von fünf neuen Beweisanträgen. Dazu gehören Videoaufnahmen, die ihn bei Auftritten im Schweizer Fernsehen zeigen und mit denen er belegen will, dass er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte und damit auch berechtigt war, hierzulande mit einem Führerschein aus Paraguay zu fahren. Eine Fotodokumentation von zwei Reisen in das Land soll seine Aussagen festigen, dass er sich dort tatsächlich aufhielt.

Dem Gutachter, der besagten Führerschein als Fälschung ausmachte, will Fitzek mit seinem Beweisantrag nachweisen, dass er beim Vergleich von falschen Annahmen ausging. So soll der Mann vom LKA lediglich nationale Führerscheine zum Abgleich herangezogen haben und nicht solche für Touristen, wie ihn Fitzek benutzte. In seiner Erklärung verstieg sich der Angeklagte darin, dem LKA zu unterstellen, einen gefälschten Vergleichsausweis selbst hergestellt zu haben, um „uns in Haft zu halten“. Er sprach von „juristischem Trickbetrug der Bundesrepublik“. Seine Äußerungen liefen letztlich - wie fast immer - darauf hinaus, die Frage aufzuwerfen, ob sein Königreich Deutschland rechtmäßig gegründet wurde.

(mz/ihi)
[close]
– Quelle: http://www.mz-web.de/27951262 ©2017

 ;D :o :facepalm:
Zitat
Seine Äußerungen liefen letztlich - wie fast immer - darauf hinaus, die Frage aufzuwerfen, ob sein Königreich Deutschland rechtmäßig gegründet wurde
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Müll Mann

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Hätte er mit den Engeln nicht bei Kadari einkaufen können und war nicht - in Maßen - auch ein Rücktausch in Euro möglich?
Nein, Rücktausch war nicht möglich und KaDaRi gab es erst nach der aktiven Zeit von Rico the Shoe.
Allerdings gab es einige Engel-Akzeptanzstellen zu der Zeit, von daher war es wohl doch ein geldwerter Vorteil. Ich würde das Engelgeld steuerlich so wie Gutscheine sehen. Die sind steuerfrei bis 44 EUR im Monat.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 11:31:28 von Müll Mann »
 
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Offline dieda

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"Kassenbücher geführt", heißt m.E. ja auch die "Barkasse". Können da eigentlich verschwundene schlappe 1,3 Mio einem buchhaltenden Juristen so gar nicht auffallen?

Vielleicht weiß ja nicht nur der Stöckel sondern auch der "Staranwalt", wie und auf welche Art und Weise, durch wen ausgeführt und vor allem mit welchem Geld da u.a. ca. 10.000qm frisches Dach anno 2012 (wettertechnisch sicher auch frühestens ab April 2012) auf die Krönungshalle gekommen sind, die die Profiteure der "Immobilienrochade" G&L jetzt in ihrer Verkaufsanzeige freimütig beprahlen und welche zwischenzeitlich auch mal der mysteriöse Unaussprechliche in seinem mysteriösen Immo- Portfolio gleich zusammen mit dem Kadari sowie der "Gründungsurkunde von Bärwalde" auf seiner "sachsenvision" hatte.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 11:33:39 von dieda »
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Offline Leela Sunkiller

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So ein Kasper...

Videos will er zeigen um zu beweisen, dass er nicht‭‭ in Deutschland gewohnt hat. Wie wäre es denn mit einem Aufenthaltsausweis? Bekommt (nicht nur in der Schweiz) jeder Ausländer (ja, liebe Pudel, Deutsche sind in der Schweiz Ausländer). Aber abgesehen davon, fordert die Schweiz von Ausländern, die hier wohnen wollen, entweder einen Arbeitsvertrag oder Nachweis über genügend Vermögen, so dass man nicht in Versuchung kommt, sich in der eidgenössischen sozialen Hängematte ausruhen zu wollen. Nun? Ohne Arbeitsvertrag oder Nachweis über Vermögen hätte auch der oberste Durchschnittliche die Schweiz nach drei Monaten verlassen müssen. So oder so hätte er einen Ausweis bekommen. Oder ist der etwa auf einem der Videos zu sehen?

Lustig finde ich übrigens nebenbei dass denen gar nicht auffällt, mit welchem Nachdruck die zugeben, dass der/die Führerschein/e aus Paraguay über Beziehungen und nicht offizielle Wege erhalten wurde. Wenn er denn tatsächlich aus Paraguay ist.

"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline be-eh

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Als die Gründer der USA 1776 die Unabhängigkeitserklärung unterzeichneten, fand das auf britischem Boden statt. Ihrer Meinung nach war es danach amerikanischer Boden, aber der König in London sah das anders, und es wurde noch bis 1783 darüber diskutiert. War es vorher schon amerikanischer Boden, im rechtlichen Sinne? Ich glaube nicht.

Dazu gibt es übrigens in Verschwörungszirkeln eine interessante Diskussion, ob George Washington überhaupt US-Präsident hätte werden dürfen. (Wenn nicht, dann wäre ja z.B. der Vietnamkrieg ungültig...). Da wird immer der Begriff "natural born citizen" bemüht; ein solcher müsse man sein, wenn man Präsident werden wolle. Und George Washington ist ja auf dem Gebiet des heutigen US-Bundesstaats Virginia geboren; zum Zeitpunkt der Geburt war das aber natürlich britisches Hoheitsgebiet. Er ist also als Brite geboren (er wurde wohl auch gelegentlich von Vertretern der Krone als "British subject" (Untertan seiner Majestät) bezeichnet.

Die Verfassungsväter waren aber schlau, sie hatten diesen Fall schon vorhergesehen. Das ist ja offensichtlich, wenn ich einen Staat gründe: Dass keiner in diesem Staat geboren sein kann, denn es gibt ihn ja seit eben erst. Die entsprechende Bestimmung (Art. II, Sect. 1, Cl. 5) in der US-Verfassung lautet deshalb:

Zitat
No Person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President; [...]

Also alles gar kein Problem: Mit der Unterschrift unter die Verfassung werden die USA auf dem Territorium der 13 Kolonien gegründet. Die Einwohner sind Bürger der USA. Und damit können diese auch Präsident werden (wenn die sonstigen Bedingungen gegeben sind, die ich jetzt mal weggelassen habe).

Hinweis für Krümelsucher: Es gibt übrigens weit interessantere Themen als die Frage, ob Obama denn wählbar gewesen ist oder nicht. Nämlich, ob sein republikanischer Gegenkandidat John McCain 2008 hätte Präsident werden dürfen. Denn er ist in der Panama-Kanalzone geboren, die nicht zum US-Territorium zählt (nicht zum Zeitpunkt seiner Geburt und auch heute nicht). Hier wird argumentiert, dass er der Sohn zweier US-amerikanischer Bürger ist, die sich zum Zeitpunkt seiner Geburt wegen des aktiven Militärdienstes des Vaters im Ausland befanden. Deshalb gibt es auch einen Beschluss des US-Senats, der ihm zusichert, dass er als "natural born citizen" gilt (Quelle). Es wäre auch argumentativ schwer zu begründen, weshalb Kindern aus Familien, die aktiven Militärdienst leisten, dann ein Nachteil entstehen sollte, wenn es um die Wahl zum Präsidenten geht.
 
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dtx

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Danke @Müllmann dafür, dass du dir das aus dem Zuschauerraum antust! Wobei ich glaube als Zuschauer ist es ein wenig amüsanter. ;)

Vielleicht. Aber dann mußt Du soviel Selbstbeherrschung aufbringen, daß Du Dich hörbarer Meinungsäußerungen enthalten kannst.

Edit: Mich wundert ein wenig, dass das übliche KRD-Mimimi bisher ausgeblieben ist. Für KRD-Verhältnisse ist deren "Berichterstattung" seltsam nüchtern.

Peterle scheint abgehakt. Denn mit der Parteigründung und dem Versuch, Abgeordnetenbezüge abzugreifen, mußte man sich zumindest zeitweise mal wie ein Bundesbürger benehmen. Die Änderungen der Direktive sind freilich bei Sitzek noch nicht angekommen.

Richtigerweise merkte der Sachverständige an, dass mit einem deutschen Typenrad nicht alle spanischen Namen geschrieben werden könnten. Auf Nachfrage der Richterin welche Namen nicht gehen würden, konnte der aber keine Beispiele nennen, außer dass es im Spanischen keine Umlaute gäbe.

Schon die Anreden Frau, Fräulein und Herr (Se­ño­ra, Se­ño­ri­ta, Se­ño­r) gehen nicht - das kann man aber auch wissen, ohne Spanisch zu können.
Ansonsten María oder Martín beispielsweise -
http://www.beliebte-vornamen.de/564-spanische.htm
das ist also nicht wirklich ein Problem.

Wie die Richterin dann mit dem Führerschein von Peter in der Hand fragte, welche Buchstaben im Namen Peter Fitzek denn mit der Olympia-Schreibmaschine nicht gehen würden, hätte ich am liebsten in die Tischplatte gebissen, aber war keine da. Der Gutachter antwortete dann auch etwas irritiert, dass bei einem deutschen Namen natürlich alle Buchstaben gehen würden.

Sofern die Schreibmaschine nicht kaputt ist.

... Wenn ich eine Email-adresse der Staatsanwältin hätte, dann würde ich ihr gerne den Link zukommen lassen. dann kann sie das in einer Woche in ihrem Kommentar zum Beweisantrag des Zopfkönigs einbringen.

Das Thema hatten wir schon. Die nahm Hinweise nur auf glattweißem Papier an, egal von wem. Da drangen auch ihre Kollegen in Halle nicht zu ihr durch.

2. Ab April 2012 die Kassenbücher geführt?

So sagte der Zopf. Ist aber für das Verfahren nicht relevant. Für die Richterin war wichtig, ob Rico bereits der Rechtsanwalt des Haftempfindlichen war, als er diesem geraten hat, dass weiter gefahren werden darf.

Hm, heißt das, daß ein Anwalt außerhalb eines Beratungsgespräches jeden Unsinn brabbeln darf, auch wenn er weiß, daß der als anwaltlicher Rat mißverstanden werden wird?

Und die "Engel" hat er wie versteuert?
Gar nicht, weil Spielgeld nicht in den sachlichen Geltungsbereich des EStG fällt. Auch einen geldwerten Vorteil kann ich da nicht erkennen.

Das hast Du aber weiter unten anders gesehen. Man muß aber unterscheiden zwischen der einkommen- und einer eventuellen umsatzsteuerlichen Seite des Vorganges.

Zitat
§ 1 (1) UStG:
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
...

Über die Unternehmereigenschaft eines Anwalts braucht man nicht zu diskutieren. Ein Entgelt in Euro scheint es auch gegeben zu haben, zumal Buchhaltung eben eine Leistung ist, die üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht wird. Stellt sich nur die Frage, ob Rico als Anwalt tätig wurde oder ob das ein Angestelltenverhältnis war.

Zitat
§ 19 (1)  EStG Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören

1.     Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst;
...

Für die Annahme von Einkünften nach § 19 EStG würde es reichen, wenn man die Engel als Gutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen ansehen würde.

Da Rico aber Mitglied von NeuDeutschland war, würde für Privatentnahmen von Sachen allerdings Umsatzsteuer anfallen.

Sofern NeuDeutschland ein umsatzsteuerpflichtiges (also vorsteuerabzugsberechtigtes) Unternehmen gewesen wäre. Privatentnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat den Zweck, einen im Nachhinein sich als unberechtigt erweisenden (weil die Waren nicht für Zwecke des Unternehmens verwendet wurden) Vorsteuerabzug zu korrigieren.

Allerdings gab es einige Engel-Akzeptanzstellen zu der Zeit, von daher war es wohl doch ein geldwerter Vorteil. Ich würde das Engelgeld steuerlich so wie Gutscheine sehen. Die sind steuerfrei bis 44 EUR im Monat.

Lohnsteuerfrei. Das setzt ein abhängiges Arbeitsverhältnis voraus. Es müßte bei der Frage also erst einmal geklärt werden, ob Rico bei der  Kassenbuchführung als Anwalt, Angestellter oder als Vereinsmitglied tätig wurde.


« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 13:39:24 von dtx »