Wer Interesse hat, es gibt einen Vortrag mit dem Erzfeind des Pöters, Jens Gnisa.
Der Herr Gnisa ist indes eine Art "Maaßen light", der fast schon VT verbreitet, weil er offenbar als (Straf-) Richter durch Verteidiger zusätzliche Arbeit hat und am Verurteilen nach Lust, Laune und Wellenschlag gehindert wird. Ablesen lässt sich das an den Ausführungen zu den Befangenheitsanträgen. Diese verzögern keinen Prozess, weil sie typischerweise erst einmal beiseite gelegt und später gesondert beschieden werden. Einen solchen Antrag zulässigerweise zu stellen, hat der Gesetzgeber im Übrigen schon jetzt mit möglichst vielen Hindernissen belegt.
[Ironie]Und das selbstverständlich ein Richter beispielsweise dann nicht befangen ist, der in derselben Sache einen Mittäter bereits in einem abgetrennten Verfahren verurteilt hat, versteht sich auch von selbst [/Ironie].
Das Perfide ist, dass dieser Herr seinen erkennbaren Hass auf rechtsstaatliche Strukturen als "Sachkunde" tarnt, weil er den Justizbetrieb tatsächlich "von innen" kennt und deshalb in besonderer Weise Desinformation betreiben kann.