Autor Thema: Ausweiskopien  (Gelesen 5832 mal)

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Offline Wittenberger

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Ausweiskopien
« am: 15. März 2017, 21:22:08 »
Im folgenden Bericht möchte ich euch den heutigen Prozesstermin um Peter Fitzek am LG Halle darstellen.
...
Die kontrollierten Ausweise wurden durch eine Mitarbeiterin der Justiz kopiert.

Oha. Beschreibe diesen Vorgang bitte genauer: Was wurde da ganz genau gemacht?

Übrigens:
Danke für Deinen Bericht.
 

Offline Tano Cariddi

Re: Ausweiskopien
« Antwort #1 am: 15. März 2017, 21:24:16 »
Im folgenden Bericht möchte ich euch den heutigen Prozesstermin um Peter Fitzek am LG Halle darstellen.
...
Die kontrollierten Ausweise wurden durch eine Mitarbeiterin der Justiz kopiert.

Oha. Beschreibe diesen Vorgang bitte genauer: Was wurde da ganz genau gemacht?
...

Bitteschön, was ist an dieser Schilderung unklar? Wieso ist das ein "oha" wert? Es handelt sich um einen nicht unüblichen Vorgang bei Verhandlungen unter Sicherheitsauflagen.

Verwirrt fragt

TC
 
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Offline Tuska

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Re: Ausweiskopien
« Antwort #2 am: 15. März 2017, 21:32:20 »
Im folgenden Bericht möchte ich euch den heutigen Prozesstermin um Peter Fitzek am LG Halle darstellen.
...
Die kontrollierten Ausweise wurden durch eine Mitarbeiterin der Justiz kopiert.
Oha. Beschreibe diesen Vorgang bitte genauer: Was wurde da ganz genau gemacht?

Sitzungspolizeiliche Alltäglichkeit. Die Kopien der Persos oder Pässe werden anschließend vernichtet. Die Verfügung zum Prozess hatten die Pudel imho. veröffentlicht, finde das gerade nur nicht.

/edit: BlueOcean war schneller
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Wittenberger

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Re: Ausweiskopien
« Antwort #3 am: 15. März 2017, 21:40:09 »
Im folgenden Bericht möchte ich euch den heutigen Prozesstermin um Peter Fitzek am LG Halle darstellen.
...
Die kontrollierten Ausweise wurden durch eine Mitarbeiterin der Justiz kopiert.

Oha. Beschreibe diesen Vorgang bitte genauer: Was wurde da ganz genau gemacht?
...

Bitteschön, was ist an dieser Schilderung unklar? Wieso ist das ein "oha" wert? Es handelt sich um einen nicht unüblichen Vorgang bei Verhandlungen unter Sicherheitsauflagen.

Verwirrt fragt

TC

Das Personalausweisgesetz legt extrem enge Bindungen für Kopien jeglicher Art fest. Kurz gefasst sind Kopien im Privatbereich praktisch unmöglich. Im staatlichen Bereich sind sie unter engen Voraussetzungen möglich.

Im staatlichen Bereich würde ich das Auslesen des Chips oder das Auslesen des optischen maschinenlesbaren Bereichs erwarten. Das wäre das gängige Verfahren. Eine reine Kopie eines Ausweises genügt dem allem nicht, ist aber vielleicht der schlechten technischen Ausstattung des Gerichts geschuldet.

Da das im Bericht nicht klar wurde, fragte ich nach dem genauen Ablauf.

Hierzu auch @BlueOcean :

Edith @Wittenberger "Kopie eines Personalausweises vor Gericht" Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung wird durch die Gerichte oftmals gemäß § 176 GVG angeordnet, dass Personalausweise abgelichtet werden sollen. Nach allgemeiner Ansicht ist dies nur zulässig, wenn die Daten nach der Sitzung umgehend wieder gelöscht werden. Die Kopie dient hier der Identifikation eines möglichen Störers. Ist die Sitzung vorbei, dann muss eine Löschung der Kopie erfolgen.

BlueOcean kann das immer so schön sagen.

Der Punkt ist, dass es keine Rechtsgrundlage für die staatliche Speicherung Deiner Anwesenheit bei dieser oder irgend einer Gerichtsverhandlung gibt.
 

Offline Tano Cariddi

Re: Ausweiskopien
« Antwort #4 am: 15. März 2017, 22:34:19 »
Der Punkt ist, dass es keine Rechtsgrundlage für die staatliche Speicherung Deiner Anwesenheit bei dieser oder irgend einer Gerichtsverhandlung gibt.

Entschuldigung, bist Du auch Reichsbürger und lässt jetzt die Maske fallen?

Ich empfehle eine Lektüre von § 176 Gerichtsverfassungsgesetz.

"Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden."

Diesbezüglich heißt es im Karlsruher Kommentar zur StPO und zum GVG (§ 169 GVG Rn. 10):

"Zu der Frage, ob und inwieweit das Öffentlichkeitsprinzip durch Maßnahmen beeinträchtigt werden kann, die der Vorsitzende kraft seiner Sitzungspolizeigewalt oder der Gerichtspräsident kraft seines Hausrechts trifft, hat der BGH grundsätzlich entschieden, dass das Interesse an einer sicheren und ungestörten Durchführung einer Verhandlung ebenso wesentlich ist wie das Interesse der Allgemeinheit an der Kontrolle des Verfahrensganges (BGHSt 27, 13, 15 mwN; St 29, 258, 259; s. auch BVerfG NJW 2012, 1863; sehr weitgehend BGHSt 24, 72, 73, wonach es zulässig ist, notfalls die Tür während der Urteilsverkündung verschlossen zu halten, um Störungen durch Zuhörer zu verhindern). Maßnahmen, die den Zugang zu einer Gerichtsverhandlung nur unwesentlich erschweren und dabei eine Auswahl der Zuhörerschaft nach bestimmten persönlichen Merkmalen vermeiden, sind nicht ungesetzlich, wenn für sie im Interesse der Sicherheit im Gerichtsgebäude begründeter Anlass besteht (BVerfG NJW 2012, 1863). Welche Sicherheitsvorkehrungen im Einzelfall notwendig und angemessen sind, entscheidet der Vorsitzende oder der Präsident nach pflichtmäßigem Ermessen (vgl § 176 Rn 5; s. auch BVerfG NJW 2012, 1863). Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist nicht verletzt, wenn der Zugang zum Gebäude nur Personen gestattet wird, die sich ausweisen können (BGH JR 1979, 261). Zulässig ist es, Zuhörer während der Verhandlung nach Waffen oder Gegenständen, die zu einer Störung der Verhandlungen verwendet werden können, zu durchsuchen (BGH MDR 1983, 795 [H.]). Es ist zulässig, zur Kontrolle der Echtheit der vorgezeigten Ausweise eine Datenverarbeitungsanlage abzufragen (BGH NJW 1981, 61 m. Anm. Foth LM GVG § 169 Nr. 17); u. U. Zuhörer zu Kontrollzwecken zu registrieren (OLG Karlsruhe NJW 1975, 2080); u.U Zuhörer zu fotografieren (BGH NJW 1980, 249; krit. Roxin FS f. Peters S. 398 und JR 1976, 383)."
 
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Offline Wittenberger

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Re: Ausweiskopien
« Antwort #5 am: 15. März 2017, 22:55:29 »
Der Punkt ist, dass es keine Rechtsgrundlage für die staatliche Speicherung Deiner Anwesenheit bei dieser oder irgend einer Gerichtsverhandlung gibt.

Entschuldigung, bist auch Reichsbürger und lässt jetzt die Maske fallen?

Mal gaaaaanz vorsichtig, junger Freund.

Ich empfehle eine Lektüre von § 176 Gerichtsverfassungsgesetz.

Du übst jetzt die Sache mit der Konkurrierenden Gesetzgebung.

Und pöble mich nie wieder mit "bist Du auch Reichsbürger" an.

Nie.
Wieder.
 
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Offline Stief

Re: Ausweiskopien
« Antwort #6 am: 15. März 2017, 22:56:40 »
Wittenberger: Das Kopierverbot für Personalausweise gibt es seit 2011 nicht mehr.

Zitat
Er ist so schön farbig.  ;D

Vergessen wurde: Er hat seinen Anhängern das Blaue vom Himmel versprochen.
 

Offline Tuska

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Re: Ausweiskopien
« Antwort #7 am: 15. März 2017, 23:02:02 »
Liebe Leute, bitte ruiniert den Tag der Verkündung dieser wunderbaren Botschaft nicht damit, euch hier gegenseitig anzugiften.

Die Nachfragen von @Wittenberger waren imho. interessant und auch berechtigt. Nicht jeder hat juristische Fachliteratur im Regal stehen.

Edit: Danke für den Karmaabzug :p
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Offline Tano Cariddi

Re: Ausweiskopien
« Antwort #8 am: 15. März 2017, 23:02:09 »
Du übst jetzt die Sache mit der Konkurrierenden Gesetzgebung.

Ja, genau. Du als Jurist weißt ja: lex specialis derogat ... Was ist hier wohl das Spezialgesetz?

"Konkurrierende Gesetzgebung" ist übrigens ein Begriff aus dem Staatsrecht und hat mit unserem Thema überhaupt nichts zu tun: https://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Ich erwarte in diesem Forum, in dem es um Reichsbürger geht, die haltlose Behauptungen in Bezug auf das deutsche Recht und die Rechtslage Deutschlands aufstellen, dass ein Mindestmaß an Wissen bei den Teilnehmern vorhanden ist und von diesen nicht auch noch Reichsbürgerunsinn besinnungslos nachgeplappert wird.

Zitat
Die Nachfragen von @Wittenberger waren imho. interessant und auch berechtigt. Nicht jeder hat juristische Fachliteratur im Regal stehen.

Es ging nicht um Nachfragen, sondern um die Behauptung, dass eine (absolut gängige und von der Vorsitzenden Richterin angeordnete) Maßnahme einer Rechtsgrundlage entbehre. Bereits die Tatsache, dass ein Richter  eine solche Maßnahme anordnet, sollte doch zum Nachdenken anregen, ob es entgegen der eigenen "Meinung" nicht vielleicht doch irgendwo eine klitzekleine Rechtsgrundlage geben könnte. Deutsche Richter machen Fehler, sind aber (meistens) nicht doof.

TC
« Letzte Änderung: 15. März 2017, 23:14:07 von Tano Cariddi »
 

Offline Happy Hater

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Re: Ausweiskopien
« Antwort #9 am: 15. März 2017, 23:08:29 »
Also Leute, jetzt lest mir mal bitte zu:

Tonto Cariddi war über juristisch scheinbar unrichtige Aussagen von Wittenberger nicht erbaut. Ist auch ok.

Aber die Aussage: "bist du auch Reichsbürger" war für meinen Geschmack auch eine Nummer zu hart.

Also Tonto sag mal bitte sorry für den "Reichsbürger" und Wittenberger lass dir mal die Rechtslage in Ruhe erklären.
 
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Re: Ausweiskopien
« Antwort #10 am: 15. März 2017, 23:10:02 »
....
Du übst jetzt die Sache mit der Konkurrierenden Gesetzgebung.
....

Nun zügle er die Schnappatmung und beginne selbst mit den Übungen zur konkurrierenden Gesetzgebung - steht alles fein säuberlich in der Verfassung[sic!].

Der Witz an der konkurrierenden Gesetzgebung ist ja der, dass sobald der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht hat (hier Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz), kein Raum für eine konkurrierende Gesetzgebung der Länder bleibt (Art. 72 Abs. 1 GG). Das ist der Grund warum es auch keine Landes StPOen gibt.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

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Re: Ausweiskopien
« Antwort #11 am: 15. März 2017, 23:17:27 »
Ich erwarte in diesem Forum [...] ein Mindestmaß an Wissen bei den Teilnehmern[...]

Da ist der Fehler.
Wenn Du weiter Spaß im Internet haben willst, empfehle ich dringend, diese Einstellung zu überdenken. ;-)

@Topic: Tja, es ist soweit. Ich hatte meine zehn Minuten Schadenfreude und nun vermisse ich ihn schon irgendwie. Echte Highlights wie das stolze Präsentieren des Wasserautos oder der Umgang mit einem Volksaufstand wird es so schnell nicht mehr geben. Hach...  :(
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 
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Re: Ausweiskopien
« Antwort #12 am: 15. März 2017, 23:29:05 »
Ich erwarte in diesem Forum [...] ein Mindestmaß an Wissen bei den Teilnehmern[...]

Da ist der Fehler.
Wenn Du weiter Spaß im Internet haben willst, empfehle ich dringend, diese Einstellung zu überdenken. ;-)
...

Das ist der falsche Ansatz; es geht nicht um ein Mindestmaß an Wissen, sondern um Demut vor dem Spezial- und Herrschaftswissen anderer.
Ich würde mich nie in ein Forum über Fahrzeugtechnik trauen und anderen Teilnehmern was über Raumlenkerachsen erzählen wollen und wenn die dann ein Detail erklären ihnen auch noch widersprechen.

Das ist doch gerade die Krux (crux?) unserer Kundschaft, dass sie die Deutungshoheit über Rechtsgebiete für sich in Anspruch nehmen, zu deren intellektuelle Durchdringung sie nicht das Werkzeug haben.
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Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Hesekiel

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Re: Ausweiskopien
« Antwort #13 am: 15. März 2017, 23:33:08 »
Och Kinder, bitte. Das ist es doch nicht wert! Sekt für alle heute!
 
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Offline Tano Cariddi

Re: Ausweiskopien
« Antwort #14 am: 15. März 2017, 23:33:20 »
@Das Chaos: Genau das ist der Punkt. Wobei man nicht von "Herrschaftswissen" sprechen muss.

Das ist ja ein Forum. Man kann fragen, wenn man etwas nicht weiß und wenn einen die Rechtslage bei der Ausweiskontrolle interessiert. Aber man sollte nicht haltlose Behauptungen aufstellen. Dann betreiben wir das Geschäft unseres Gegners.

@Hesekiel: Okay, Schluss mit dem Thema.

TC
 
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