Bei Hartherz arbeitet man sich weiter an Frankreich, dem "zweiten Obama" Macron und neu an der EuGendFor (einer internationalen Gendarmerie-Truppe) ab. Brandneu der (absehbare) Governement Shutdown in den USA:
Neu: 2018-12-22:
[8:50] Silberfan zu „SHUTDOWN“ WEGEN STREIT UM MEXIKO-MAUER Trump-Regierung ist jetzt gelähmt
Es wird gute Gründe dafür geben und Trump-Regierung ist garantiert nicht gelähmt: Notstand, Martial Law, Verhaftungswelle, was kommt als nächstes?
Nachdem was wir wissen, ist die Immunität der Politiker jetzt erloschen. Man kann die Kriminellen unter ihnen jetzt verhaften. Um das ging es wohl wirklich.WE.
[9:10] Der Pirat:
Damit ist auch die Immunität der Politiker ausgesetzt. Da man über Weihnachten Sitzungspause hat, wird sich erstmal nichts tun! Viele Stränge laufen jetzt zusammen.
Sagen wir es so: der Pirat ist sehr gut eingeweiht.WE.
Hier wird wieder völlig faktenfrei "debattiert": Die US-Verfassung sieht keine Immunität für "Politiker" vor, ausgenommen für Abgeordnete und Senatoren. Der Shutdown betrifft den Kongress übrigens nicht (wie er überhaupt nur einen Teil der Regierung betrifft, für ca. 60% der Regierungsstellen besteht nämlich ein Haushalt bis September 2019, der schon lange beschlossen ist), dieser agiert als Verfassungsorgan weiter. (Auch die Aufgaben des Präsidenten und derjenigen Mitarbeiter, die ihn unmittelbar in seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben unterstützen, sind von einem Shutdown nicht betroffen. Ein solcher darf nach herrschender Lehre und ständiger Praxis die Funktion der Verfassungsorgane nicht unterbinden.) Wer Mitglied des Kongresses ist, genießt daher weiterhin Immunität vor Strafverfolgung auf dem Weg zu oder von einer Parlamentssitzung und während der Tagungen seiner Kammer.
Ebenfalls faktenfrei wurde gestern über eine Meldung aus der Schweiz geschrieben:
Neu: 2018-12-21:
[15:45] Leserzuschrift-CH zu Mehr als 1,7 Milliarden: So viel geben Krankenkassen für ihre Verwaltung aus
Es sind ja „nur“ die Prämiengelder der dummen Versicherten, die von den kriminellen und geldGIERigen CEO’s mit ihren aufgeblasenen Verwaltungswasserköpfen verprasst werden.
Jede Bürokratie möchte wachsen.WE.
Macht man sich die Mühe, den Link zur Aargauer Zeitung aufzurufen und den Artikel zu lesen, werden einige Punkte schnell klar: Die Verwaltungskosten der Krankenkassen pro Kopf der Versicherten weisen teilweise erhebliche Unterschiede auf. Dabei ist es aber nicht so, dass kleine Kassen mit wenigen Versicherten günstig und große Kassen mit vielen Versicherten teuer sind. Gerade einige kleine Kassen haben sehr hohe Pro-Kopf-Verwaltungskosten und einen entsprechend hohen Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben. Redlicherweise müsste man diese Kosten noch ins Verhältnis zu den Prämien setzen, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch sind. Eine Kasse, die tiefe Prämien hat, hat bei gleich hohen Verwaltungskosten pro Kopf allein deswegen einen höheren Verwaltungskostenanteil als eine Kasse mit höheren Prämien.
Man erfährt auch, dass einige Kassen erhebliche Summen in Werbung stecken (was übrigens nicht verboten ist, dazu unten mehr). Die Gesamtkosten einer Krankenkasse werden vor allem durch die Zusammensetzung des Versichertenbestandes bestimmt: Gute Risiken, tiefe Kosten, schlechte Risiken, hohe Kosten. Vor allem einige große Kassen haben aus verschiedenen Gründen eher die schlechten Risiken gesammelt. Diesen Kassen bleibt praktisch nur, so viele gute Risiken zu sammeln, wie sie eben sammeln können. Manche kleinen Kassen haben einen personell abgegrenzten Versichertenbestand, der vorwiegend aus guten Risiken besteht. Diese haben oft kein Interesse daran, auf sich aufmerksam zu machen, da sie dabei fast nur verlieren könnten, indem sich schlechte Risiken zu ihnen gesellen.
Die Ursachen sind grundsätzlich schon länger bekannt. Die Schweiz leistet sich immer noch eine Vielzahl Krankenkassen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl, jeder Vorschlag, etwa kantonale Kassen oder gar eine landesweite Einheitskasse zu bilden, ist bisher aber gescheitert. Zudem findet ein Ausgleich der Risiken kaum statt, wer ein "schlechtes Risiko" darstellt, ist faktisch gezwungen, in der Kasse zu bleiben. Dies hängt mit der Konstruktion des Kassensystems zusammen. Halten wir die wichtigsten Punkte fest:
1. Fast alle Krankenkassen sind privatrechtliche Unternehmungen.
2. Die Grundversicherung ist obligatorisch, der Leistungskatalog festgeschrieben, jeder Aufnahmeantrag eines Versicherten muss angenommen werden.
3. Aus der Grundversicherung darf kein Gewinn erzielt werden.
4. Die Kassen bieten aber auch Zusatzversicherungen an, die sich allein nach dem Privatversicherungsrecht richten.
Es handelt sich also nicht um "öffentliche" Verwaltungen, diese wollen zweifellos auch nicht wachsen, denn Punkt 1 bis 3 setzen einem Wachstum natürlich Grenzen. Der Knackpunkt liegt in Nummer 4: Wer ein "schlechtes Risiko" darstellt - meist im Alter oder nach einem Unfall -, kann zwar von Gesetzes wegen ohne weiteres in eine billigere Kasse wechseln, doch wird er dabei seine Zusatzversicherungen verlieren oder nur zu sehr viel teureren Bedingungen behalten können. Man darf zwar in einer Kasse grundversichert, in einer anderen zusatzversichert sein, aber die Kasse, die die Zusatzversicherung anbietet, darf in diesem Fall einen erheblichen Zuschlag verlangen, der dann, wenn eine Kasse sowohl Grund- als auch Zusatzversicherung leistet, nicht erhoben werden darf.
Die möglichen Lösungen der Probleme sind längst bekannt, keine davon war bisher aber mehrheitsfähig. Da kann die Geschäftsführung einer einzelnen Krankenkasse gar nichts ändern, das müsste der Gesetzgeber tun - bisher aber hat der eine Rat jeweils die Vorschläge des andern abgelehnt oder umgekehrt, und falls sich beide Räte doch einmal auf eine Lösung einigen konnten, fiel sie in der Volksabstimmung durch.