Autor Thema: Neues aus dem Königreich 1/2017  (Gelesen 31666 mal)

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Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #30 am: 4. Januar 2017, 11:44:04 »
Nein das ist die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach AOK.
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Offline Tonto

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #31 am: 4. Januar 2017, 12:37:21 »
Off-Topic:

Ja, warum sonst geht man eigentlich zum Arzt, wenn man nicht an etwas leidet?
Hierzu seinerzeit Heinz Erhard: "Sie hatte zwei Ärzte, einen älteren wenn sie krank war und einen jüngeren, wenn ihr etwas fehlte..."  :-X
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #32 am: 4. Januar 2017, 13:00:02 »
Aber selbstredend entspricht dies der KRD-"Denke": Wirst du nicht gesund, bist du selbst schuld.


und deshalb wir zahlen dir sowieso nix aus unserergerechtesten aller Krankenkassen. Allein um dem Oppermann zu beweisen, das es keine Rückzahlansprüche gibt. Geh verarmt sterben. Danke.

Was mich an deren Krankenkasse, die mir seinerzeit von so einem Adeppen angepreisen wurde, wie Sauerbier schon immer fasziniert hat. Augenscheinlich erwachsene Menschen unterschreiben einen Vertrag der nur den "Versicherungsnehmer" zu leistungen verpflichtet und dem Versicherungsträger erlaubt sich willkürlich herauszuwieseln (was ja auch geschen ist).
Top, wirklich super und viel besser als die GkV. :facepalm: :facepalm: :facepalm:
 

Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #33 am: 4. Januar 2017, 13:10:34 »
Noch besser war der Entwurf der Krankenkasse, der es dem Versicherungsgeber ermöglicht, kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters die Versicherung zu kündigen.  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #34 am: 4. Januar 2017, 13:18:00 »
@Sandmännchen

ja stimmt, da topt es noch. Wieder so ein Faszinosum. Das stand da zeimlich offen drin, aber jeder rationale Hinweis auf den Schmu meinerseits konnte den Wahn nicht durchbrechen. Ganz im Gegenteil, man wurde dann durch die Blume als "Gehirngewaschen" tituliert. :dance:
Das war von vorneherein Fitzeks Geschäftskonzept:Wahnhafte und Unzufriedene aufgabeln, da muss man sich nicht gegen Kritik wappnen, Hauptsache man verkauft es als "einzigwahrealternativezumbösenBRDGmbHGKVGEZSchweinesystem", den Rest erledigt der Wahn wie eine Autoimunkrankheit.
 

Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #35 am: 4. Januar 2017, 13:20:03 »
war in diesem Monstrum nicht auch irgendwo das Wort -juden- verbaut?
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #36 am: 4. Januar 2017, 13:22:55 »
ich dachte ich hätte das mit BRDGmbH bereits abgedeckt. Mein Fehler.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #37 am: 4. Januar 2017, 16:52:58 »
Ich glaube, den Untreuevorwurf hat er aus den Augen verloren.
Nein, das scheint mir nicht zuzutreffen: Peterleang (den ich aus irgendeinem Grund, den ich wohl selbst nicht verstehe, immer nur im doppelten Diminutiv nennen kann) denkt offenbar sehr wohl an den Untreue-Vorwurf, so wie er ihn versteht. Sein Beweisantrag zu den Steuerwertbescheiden zielt ja darauf ab nachzuweisen, dass nach seiner Rechnung 1.601.238 € in "stabile Sachwerte" geflossen seien. Dies wäre dann ja auch mehr, als laut Anklage veruntreut wurde.
Nur dummerweise hat Peterleang übersehen, dass
  • die Bescheide nur vorläufig sind und eine Überprüfung vorbehalten, somit schon mal gar nicht beweisen, dass die Grundstücke diese Werte hatten,
  • der Bescheid zum Heuweg 16 einen deutlich tieferen Betrag ausweist, als er selbst behauptet,
  • es ohnehin fraglich ist, welchen Beweiswert Steuerwertbescheide für die Frage der Untreue haben,
  • ein Nachweis darüber, dass die aufgeführten Werte tatsächlich aus angelegten Geldern in diese Grundstücke investiert wurden, fehlt,
  • es auch nicht darauf ankommt, ob solche Werte tatsächlich vorhanden waren, ob Geld in genannter Höhe in die Grundstücke geflossen ist, sondern nur, ob die fraglichen Werte zu Gunsten der Anleger bzw. Geldgeber noch greifbar sind, was offensichtlich nicht der Fall ist.
Somit beweist eigentlich dieser Antrag das Gegenteil dessen, was Peterleang beweisen möchte. Wenn man ihm zubilligen wollte, dass die fraglichen Grundstücke tatsächlich irgendwann in den letzten Jahren diese Werte hatten und er entsprechend Geld investiert hatte, dann stellt sich natürlich die Frage, was aus den Grundstücken geworden ist und warum sie jetzt nicht mehr für die Geldgeber verfügbar sind. Mit anderen Worten: Wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte, dass fast 1,7 Millionen in die Grundstücke verlocht wurden, dann ist die Untreue eigentlich schon bewiesen, da jedenfalls der Gegenwert dieser Summe nicht mehr aus der Verwertung derselben Grundstücke realisierbar ist.
Mit den übrigen Beweisanträgen zielt Peterleang offenbar auf den Vorwurf verbotener Bank- bzw. Kreditgeschäfte. Nur leider sehe ich darin eher das Gegenteil dessen bewiesen, was er beweisen möchte. Die BaFin hat schon recht früh vermutet, dass unerlaubte Geschäfte betrieben wurden, und hat dies auch ziemlich deutlich geschrieben. Ein Verbot hat sie aber erst verfügt, als sie Beweise hatte.
Ob dann solche Sprüche wie:
Zitat
Durch die Beweiserhebung soll dargestellt werden, das der Angeklagte bezeugt, dass er aus Gewissensnöten nicht mehr als derzeitig unvermeidbar durch Nutzung und Teilhaben an diesem unsicheren gemeinwohlschädigenden Ausbeutungssystem teilnehmen zu können. Zudem bemüht sich der Angeklagte, seiner subsidiären Hilfsverpflichtung durch die Schaffung von Alternativen zum bestehenden Zahlungsmittel und dem Systemverbund bestehenden Kreditinstituten nachzukommen.
wirklich hilfreich sind, bleibe dahin gestellt. Sie lesen sich halt irgendwie schon wie "Ich erkenne die geltende Rechtsordnung nicht an und bastle mir meine eigene", was zumindest für eine wie auch immer geartete nächste Haftprüfung nicht besonders vorteilhaft sein dürfte.

Zitat
Er will wohl nachweisen, daß er irgendwie bleibende Werte geschaffen hat.
Das ist das, was er seinen Geldgebern immer versprochen hat: bleibende Werte, stabile Sachwerte, Strukturen. Nun gut, wenn wir zugestehen wollen, dass es solche irgendwann in der Vergangenheit tatsächlich gab, dann stellt sich die Frage, wo sie jetzt geblieben sind. Für die Frage der Untreue ist es letztlich unerheblich, ob jemand in der Vergangenheit irgendwelche Werte geschaffen hat, sondern die Frage ist, ob die Werte für die Geldgeber verfügbar sind.

Zitat
Äh, vorhanden waren. Äh, vorhanden wären, wenn nicht dank sorgfältigem Umgang mit Behörden alles weg ist.
Damit nähern wir uns dem Kern des Untreue-Vorwurfs. Nochmals: Es spielt keine Rolle, ob 2013 "Werte" da waren oder gar "geschaffen" wurden, die Frage ist, was aus diesen Werten geworden ist, ob sie für die Anleger bzw. Geldgeber noch verfügbar sind. Da es schon an geeigneten Nachweisen fehlt, was aus den eingezahlten Geldern letztlich geworden ist, und da die Grundstücke ja nicht zu Gunsten der Anleger verwendet wurden, dürfte die Untreue schon so gut wie bewiesen sein.

Im Übrigen ist es offenkundig, dass Fatzke meint, hauptsächlich den Vorwurf unerlaubter Bankgeschäfte entkräften zu müssen, den Vorwurf der Untreue scheint er in der Tat als zweitrangig anzusehen, was aber schon von der drohenden Strafe her widersinnig ist.
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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #38 am: 4. Januar 2017, 17:03:25 »
Stabile Sachwerte haben auch diverse "andere" Banken versprochen. Geld falsch anzulegen dürfte wohl keine Untreue sein. Keine ausreichenden Nachweise zu haben schon.
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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #39 am: 4. Januar 2017, 17:11:13 »
Die Steuerbescheide laufen schon deshalb ins Leere, weil hieraus nicht hervorgeht, woher das Amt die Besteuerungsgrundlagen hat.
Gibt es hierzu Erklärungen, mussten sie schätzen haben sie hierzu Verträge eingesehen oder nicht? In welcher Form und wann waren Überprüfungen vorgesehen?
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Aldebaraner

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #40 am: 4. Januar 2017, 17:28:43 »
Wenn es um Werte für die Grundsteuer oder Schenkungsteuer geht, wären es eh Einheitswerte, die mit Verkehrswerten nichts zu tun haben.
« Letzte Änderung: 4. Januar 2017, 19:26:52 von Aldebaraner »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #41 am: 4. Januar 2017, 17:35:47 »
Nun ja, es fragt sich ohnehin, wenn es um den Vorwurf der Untreue geht, welche Bedeutung einem Steuerwert zukommt. Im Blick auf diesen Vorwurf stellt sich eigentlich ja nur die Frage danach, welchen Gegenwert die Anleger bzw. Geldgeber noch aus der Verwertung der Grundstücke erwarten dürfen.
Man könnte sogar argumentieren, dass ein hoher Steuerwert eher für das Vorliegen von Untreue spricht, denn jemand, der sich für die Interessen seiner Anleger einsetzt, wird ja eher vermeiden wollen, dass auf den angelegten Geldern oder auf den damit erworbenen Investitionen unnötige bzw. unnötig hohe Steuern anfallen.
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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #42 am: 4. Januar 2017, 17:41:47 »
Es gibt keine unnötigen Steuern. Allenfalls unberechtigte. Und hierfür muss ein Verwalter tatsächlich sorgen, dass es zu den berechtigten Steuern kommt. Auch  zu niedrige Steuern können für die Anleger schlecht sein. Die Steuerhinterziehung hat der von der Steuerhinterziehung Begünstigte zu verantworten, unabhängig ob er die zur Steuerhinterziehung führende Tat (evtl. falsche oder fehlende Erklärung) selbst ausgeübt hat.
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #43 am: 4. Januar 2017, 19:11:03 »
Aus der Perspektive des Steuerzahlers sind alle Steuern unnötig, die sich (legal) durch eine andere Gestaltung oder eben durch eine Erklärung statt Schätzung vermeiden lassen.
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Re: Neues aus dem Königreich 1/2017
« Antwort #44 am: 4. Januar 2017, 23:33:13 »
Der Steuerbescheid an den Verein wegen dem Krankenhaus Apollensdorf ist der Einheitswert. (Wobei man aus dem schön ablesen kann wie G&L den Herrn Fitzek beim Kauf über den Tisch gezogen haben.j

Der Steuerbescheid zur Schenkung von "Am Bahnhof 4" ist ein (extrem hoch) geschätzter Verkehrswert. Das Gelände ist sehr groß aber erheblich mit Schadstoffen belastet. Das FA hat vermutlich nur den Bodenwert mit den Quadratmetern multipliziert und dann noch großzügig die Bebauung aufgeschlagen. (Es ist nur Fitzeks durchsichtige Bauernschläue jetzt diese Schätzung aus der Tasche zu ziehen über die er sich beim Empfang mächtig geärgert hat.)
« Letzte Änderung: 4. Januar 2017, 23:37:15 von BlueOcean »
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