Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95873 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #405 am: 19. November 2018, 16:57:56 »
Eine Narzisse mehr am RD-Baum!
Und klar, alle Behörden aller Staaten müssen ihre "Zahlen" natürlich dem IRS melden und dort versteuern, sonst ist alles illegal, ungültig usw. :rotfl:
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline BlueOcean

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #406 am: 3. Dezember 2018, 12:25:29 »
Die spannende Diskussion über die Qualität der Justiz, Globuli, Österreich und Norddeutschland findet sich jetzt hier.
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #407 am: 4. Dezember 2018, 20:46:48 »
Alt aber gut ---- eine weitere Rarität ohne Wert

@Dietmar Mühlböck er hat zwar den Namen des Waffen-Referent auspieppst (Minute 20:00) aber deinen Namen erwähnt er nach wie vor unzensiert.

Am besten gefällt mir wie er sich beschwert dass der Waffen-Referent seinen selbst gebastelten Ausweis nicht akzeptierte. Warum erwähnt er nicht seine Vorstrafen wegen Körperverletzung.

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Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #408 am: 10. Dezember 2018, 18:35:54 »
Heute wurde in St. Pölten ein mutmaßlicher Staatsverweigerer freigesprochen:

Spoiler
Freispruch für mutmaßlichen Staatsverweigerer

In St. Pölten ist ein 59-Jähriger wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung vor Gericht gestanden. Der Mann soll einer Gruppe Staatsverweigerer angehören. Er wurde freigesprochen.

Laut Anklage soll der Energetiker aus dem Mostviertel einen Drohbrief an einen Magistratsbeamten gesendet haben. In der schriftlichen Mitteilung an den Beamten des Magistrats Waidhofen an der Ybbs soll er darauf gedrängt haben, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn einzustellen. Zudem soll der 59-Jährige mit der Eintragung ins US-amerikanische UCC-Schuldenregister gedroht und 25.000 Euro Schadenersatz gefordert haben. Bereits am ersten Verhandlungstag am 18. April hatte der Angeklagte zugegeben, den Brief geschickt zu haben - weil er eine Strafe von 400 Euro nicht bezahlen wollte.

Auslöser für die Verwaltungsstrafe war eine unter „Staatsverweigerern“ kursierende „Lebendmeldung“, die der Mostviertler im August 2015 an das Standesamt Waidhofen an der Ybbs übermittelt hatte. Angeschlossen war ein Dokument samt Fingerabdruck des Mannes. In dem Schreiben soll der Angeklagte das niederösterreichische Landeswappen und das Bundeswappen verwendet haben. Als Reaktion auf den folgenden Strafbescheid wurde laut Anklage der Drohbrief versendet. Diese Mitteilung wies demnach zwei von staatsfeindlichen Verbindungen bekannte Stempel auf.

Nach Abschicken des Briefes im November 2015 habe er im Gespräch mit einem ehemaligen Rechtsanwalt bemerkt, „dass das ein Blödsinn ist“, hatte der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag geschildert. „Ein schlechtes Gefühl dabei“ räumte der 59-Jährige auch am Montag vor dem Schöffengericht ein. Einen Teil der Verwaltungsstrafe - 40 Euro - zahlte der Beschuldigte im Jänner 2016, den gesamten Betrag beglich er in Raten bis April 2017.
Urteil nicht rechtskräftig

Die Verteidigerin des 59-Jährigen forderte einen Freispruch und erklärte, dass ihr Mandant sich um Schadensverringerung bemüht habe. Ein Irrtum sei immer verzeihbar, „erst wenn man ihn nicht wiedergutmacht, wird er zum Fehler“.

Der vorsitzende Richter erklärte, dass hinsichtlich der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch ein „strafbefreiender Rücktritt vom Versuch“ vorliege. Im Vergleich zu anderen Tätern, „die mit der UCC-Thematik dahergekommen sind“, sei beim 59-Jährigen „einiges unterblieben“. Der Angeklagte habe im Jänner 2016 freiwillig mit der Bezahlung der Verwaltungsstrafe begonnen. „Der illegale Weg, weitere Erklärungen und Schadenersatzforderungen, hätte bestanden.“ Hinsichtlich des Vorwurfs der versuchten Erpressung erklärte der vorsitzende Richter, dass „die innere Tatseite überhaupt nicht vorliegt“. Der Staatsanwalt, der in seinem Schlussvortrag eine Verurteilung gefordert hatte, gab keine Erklärung ab.
[close]

Quelle: https://noe.orf.at/news/stories/2952398/
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #409 am: 16. Dezember 2018, 20:16:38 »
Auch in Österreich werden Staatsverweigerern Waffenbesitzkarten entzogen, weil sie nicht die notwendige waffenrechtliche Verlässlichkeit haben.

Dazu gibt es nun eine nette Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Ein Staatsverweigerer, dem von der Behörde die Waffenbesitzkarte entzogen wurde, hatte sich dagegen vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol gewehrt, ist aber gescheitert. Gegen dieses für ihn negative Erkenntnis ist der Mann dann noch vor den Verwaltungsgerichtshof, den höchsten Gerichtshof in Verwaltungsangelegenheiten, gezogen.

Auch dort ist er mit seiner Revision allerdings abgeblitzt:

Zitat
[...] In sachverhaltsmäßiger Hinsicht stellte das Verwaltungsgericht fest, es sei bekannt, dass „souveräne Bewegungen“, wie Anhänger des „S“, des „A“, der „F“, der „B“, der „T“, der „R“, der „E“ oder der „V“ bzw. des „O (O)“ und dergleichen, Gruppierungen darstellten, welche die Legitimation des Staates leugneten, ihre Ablehnung des in Österreich bestehenden Gesellschafts- und Rechtssystems auf die Verweigerung des positiven Rechts stützten und ausschließlich „Common Law bzw. Universal- oder Naturrecht“ als Regelwerk heranzögen.

Der Revisionswerber habe veranlasst, dass mit drei Schreiben vom 21. Mai 2016 gegen drei Mitarbeiter der BH sowie mit einem weiteren Schreiben vom 13. Juni 2016 gegenüber einem der Mitarbeiter der BH in Reaktion auf eine gegenüber dem Revisionswerber ergangenen Strafverfügung
nach der StVO 1960 jeweils eine „Obligation“ in der Höhe von € 6,666.666,--, sofort vollstreckbar, ausgesprochen worden sei, weiters sei in diesem Schreiben für den Revisionswerber als „delegiertem Menschenrechtskommissiar vom A“ Immunität beansprucht worden. In diesem Zusammenhang sei ein weiteres Schreiben übermittelt worden, in dem neben dem Nachweis für die Legitimation der Organwalter der BH auch die Vorlage notarieller
Beglaubigungen der Gründungsurkunde der Republik Österreich und der Gründungsurkunde des Bundeslandes verlangt und festgehalten worden sei, dass bei Nichtvorlage binnen Frist „unwiderruflich“ gefolgert werde, dass diese Organwalter selbst und/oder „ihre Firma nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen“ handeln und arbeiten würden. Mangels Vertrages mit der „Firma Polizei“ sei um keine weitere Störung der Privatsphäre ersucht worden.

[...]

Auf dieser Basis entspricht die Beurteilung des Verwaltungsgerichts, dass der Revisionswerber nicht mehr die waffenrechtliche Verlässlichkeit iSd § 8 Abs. 1 WaffG aufweist, weshalb seine Waffenbesitzkarte auf dem Boden des § 25 WaffG zu entziehen war, der Rechtslage. Die geschilderte Weiterleitung im Zug des Besuchs der Veranstaltung des „S“ lässt angesichts des vom WaffG verlangten strengen Beurteilungsmaßstabes den begründeten Schluss zu, dass der Revisionswerber Waffen entgegen dem WaffG und den darauf gegründeten Rechtsvorschriften und Verhaltensweisen und somit missbräuchlich oder leichtfertig verwenden könnte. Das Verhalten des Revisionswerbers lässt insbesondere erkennen, dass er nicht bereit ist, die maßgeblichen waffenrechtlichen Rechtsvorschriften - zu denen unter anderem die Duldung der (in der Regel von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführte) Überprüfung der Verlässlichkeit nach
§ 25 WaffG zählt - einzuhalten.

Damit erscheint ein Eingehen auf das weitere Revisionsvorbringen entbehrlich.

[...]

Die Revision war daher gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen.

https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/ra_2018030099.html?1

Voller Text der Entscheidung:

https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/ra_2018030099.pdf?6r9pzg


 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #410 am: 18. Dezember 2018, 18:28:03 »
Heute wurde in Niederösterreich (vermutlich am Landesgericht St. Pölten) ein "geheilter" Staatsverweigerer (nicht rechtskräftig) freigesprochen.

Spoiler
Freispruch: "Staatsverweigerer" drohte Beamten in Waidhofen. Urteil nicht rechtskräftig.

BEZIRK AMSTETTEN (ip). Als „geheilt“ bezeichnete sich ein 59-jähriger Energetiker aus dem Bezirk Scheibbs, der 2015 mit Methoden der sogenannten „Staatsverweigerer“ versuchte, einen Beamten des Magistrats Waidhofen/Ybbs durch Drohungen zur Einstellung eines gegen ihn gerichteten Verwaltungsstrafverfahrens zu bringen.
Drohungen gegen Beamten

Der Anlass für das Verwaltungsstrafverfahren war eine „Lebendmeldung“ an das Standesamt. Dem unter „Staatsverweigerern“ üblichen Schreiben schloss der Angeklagte ein Dokument an, signierte mit Fingerabdruck und verwendete rechtswidrig das niederösterreichische Landeswappen und den Bundesadler. Die Strafe dafür in Höhe von 400 Euro versuchte der Energetiker mit Drohschreiben abzuwenden. Er drohte dem zuständigen Beamten, ihn mit einer Schadensforderung von 25.000 Euro in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen zu lassen.
Der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer sah darin eine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch und eine versuchte Erpressung. Die Methode sei durchaus geeignet, jemanden in Furcht und Unruhe zu versetzen.
Verteidigerin Vera Weld stellte im Prozess die Bildung ihres Mandanten infrage, wonach dieser gar nicht in der Lage sei, derlei Ideen nachzuvollziehen. Zuletzt plädierte sie für Freispruch, habe der Energetiker doch tätige Reue gezeigt, die Strafe bezahlt und sich von jenen Leuten distanziert, die ihn am Stammtisch mit den Ideen der staatsfeindlichen Bewegung konfrontiert hatten.
Freispruch für Angeklagten

Der Schöffensenat sprach den Angeklagten frei (nicht rechtskräftig). Ausschlaggebend dafür war, dass der Energetiker nach Ansicht der Rechtssprecher von seinem Vorhaben rechtzeitig zurücktrat und entscheidende Schritte nicht mehr setzte. Der freiwillige Rücktritt in Form von Ratenzahlungen seiner Strafe habe begonnen, noch bevor der 59-Jährige von seiner strafrechtlichen Verfolgung als „Staatsverweigerer“ informiert worden war. „Das, was ich hier mache, ist nicht in Ordnung“, dürfte, laut Richter, zum Gesinnungswechsel geführt haben.
Wurzer gab zu dem Freispruch vorerst keine Erklärung ab.
[close]

Quelle: https://www.meinbezirk.at/amstetten/c-lokales/geheilter-staatsverweigerer-wurde-freigesprochen_a3098841
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #411 am: 13. Januar 2019, 04:13:41 »
Heute wurde in Niederösterreich (vermutlich am Landesgericht St. Pölten) ein "geheilter" Staatsverweigerer (nicht rechtskräftig) freigesprochen.

Hattest Du diesen Fall nicht schon eine Woche zuvor (aus einem anderen Blatt) zitiert? Nach unserer Erfahrung hält so eine "Wunderheilung" zudem nur solange an, bis die Verwaltung von dem Mann wieder einmal Geld verlangt ...
« Letzte Änderung: 13. Januar 2019, 04:16:40 von dtx »
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #412 am: 13. Januar 2019, 13:19:56 »
Nach unserer Erfahrung hält so eine "Wunderheilung" zudem nur solange an, bis die Verwaltung von dem Mann wieder einmal Geld verlangt ...

Da besteht sicher kein Zusammenhang!!!!! Sowas kann doch nur Zufall sein!
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Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #413 am: 13. Januar 2019, 13:32:22 »
@dtx

Ja, du hast recht, das ist tatsächlich ein und derselbe Fall. Peinlich, dass mir das nicht selbst aufgefallten ist.  :shifty:
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #414 am: 5. April 2019, 07:40:52 »
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #416 am: 5. April 2019, 10:30:36 »
Handelt es sich da um Bettina Greska? Die wurde doch auch mal über die Grenze "ausgeschafft".

Das halte ich für nicht unwahrscheinlich.
Die Mitteilung des ORF sagt nämlich:
Zitat
Vor der Verhandlung hat sich die Frau aus Deutschland schriftlich beim Gericht gemeldet. Sie gab bekannt, dass sie in Österreich ein Aufenthaltsverbot habe. Deshalb könne sie nicht kommen, sie würde sich strafbar machen. Weiters schrieb die Frau, dass sie sich die Reise nach Klagenfurt auch nicht leisten könne.
https://kaernten.orf.at/news/stories/2974008/

Das würde also passen.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #417 am: 5. April 2019, 11:39:57 »
Das Bild finde ich in Anbetracht der derzeitigen Umstände GEIL:

Erst informiert er ganz allgemein über den "Überfall" auf die friedliche Bettina und dann erklärt er der Frau Spitaler über die Einzelheiten. ich denke das ist die Klagenfurter Unternehmerin die in Haft auf Ihren Maiprozess wartet! :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #418 am: 26. April 2019, 08:49:07 »
Dies ging diesmal gar nicht gut für Helmut Lippitz aus



« Letzte Änderung: 26. April 2019, 08:56:16 von Krawutzi Kaputzi »
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #419 am: 26. April 2019, 09:28:47 »
Den Artikel gibt es etwas ausführlicher sogar online

Spoiler
„Staatenbund“-Mitglied verurteilt

Ein 61-jähriger Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und staatsfeindlicher Verbindung verurteilt worden. Er fasste eine Geldstrafe von 1.500 Euro und 14 Monate bedingte Haft aus.

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig warf dem 61-jährigen Pensionisten die Mitgliedschaft beim „Staatenbund Österreich“ sowie die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut vor. Der Angeklagte, der immer wieder in Tränen ausbrach, und beteuerte, dass er den österreichischen Staat nie infrage gestellt habe, bekannte sich nicht schuldig. Er sei hineingezogen worden, habe das alles nicht so ernst genommen, versuchte er wortreich zu erklären.
„Subversive Organisation“

Bei dem Staatenbund Österreich, dem der Angeklagte per Antrag im Februar 2016 beigetreten sei, handle es sich um eine subversive Organisation, die versuche, die verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik zu erschüttern und Parallelstrukturen aufzubauen, erläuterte Lutschounig die Anklage. Konkret war der 61-Jährige Mitglied des „Staates Kärnten“ - Nummer 12 von 3.000 - und hatte einen Mitgliedsbeitrag bezahlt. Vier oder fünf Mal habe er an „Informationsveranstaltungen“ teilgenommen, sagte der Mann in seiner Einvernahme durch Richterin Ute Lambauer.
Fixiert auf vermeintliches Unrecht

Er habe gehofft, dass die Gruppe ihm helfen könne, das sei alles, was ihn interessiert habe. Er habe sich von seinem Arbeitgeber, dem Land Kärnten, ungerecht behandelt gefühlt, seine Beschwerden und Einwände seien aber ignoriert worden, sagte er. Stattdessen habe man ihn zur psychiatrischen Behandlung geschickt. Das alles habe ihn massiv erschüttert. Er sei fixiert auf sein tatsächlich oder vermeintlich erlittenes Unrecht. Es sei Zentrum seines Lebens, sagte die Staatsanwältin dazu. Das erkläre zwar sein Verhalten zum Teil, entschuldige es aber nicht.

Der Angeklagte sagte weiter, er habe sich vom „Staat Kärnten“ wieder zurückgezogen, als er gemerkt habe, dass er „komisch“ sei. Ans Austreten habe er nicht gedacht, weil er sich gar nicht mehr daran erinnert habe, etwas unterschrieben zu haben. Erst im Dezember 2018 habe ihn der Polizist bei der Einvernahme wieder daran erinnert, „dass da etwas war“. Die „Verfassung“ des „Staates Kärnten“ habe er nicht ernst genommen, er habe sie nicht einmal gelesen.
Verteidiger: Schweres Schicksal

Verteidiger Peter Krassnig verwies auf das schwere Schicksal seines Mandanten, der seit dem 17. Lebensjahr nach einem Unfall beim Böllerschießen behindert sei. Die „freiheitliche demokratische Ordnung“ sei für ihn aber immer das größte Gut gewesen. In diesem Zusammenhang habe er auch geglaubt, dass er im Sinne der Meinungsfreiheit alles weiterverbreiten dürfe.

Und so hatte er auf Facebook mit mehr als 3.000 Personen einen Artikel geteilt, in dem eine Ikone der deutschen Neonaziszene, die 90-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck, verherrlicht und Adolf Hitler als Lichtgestalt im Kampf gegen das Böse darstellt wurde. Er habe das Bild nicht als Hitlerdarstellung erkannt, erklärte der Angeklagte. So genau habe er nicht geschaut. „Vielleicht ein Mann aus den 30er-Jahren mit Schnauzbart“, meinte er. Den Artikel, in dem es um die Inhaftierung Haverbecks ging, habe er nicht gelesen. Das einzige, das er wahrgenommen habe, war, dass ein Mensch dieses Alters wegen Holocaust-Leugnung ins Gefängnis soll. Er habe die Weiterverbreitung als Warnung verstanden, dass auch einem alten Menschen so etwas passieren könne.
Richter glaubte Angeklagtem nicht

Lutschounig nahm dem Angeklagten die Intention der Warnung ebenso wenig ab wie die Behauptung, Hitler nicht als solchen erkannt und den Text vor dem Weiterleiten nicht gelesen zu haben. Er sei ein intelligenter Mensch, habe die Matura nachgemacht, die Dienstprüfungen mit Auszeichnungen absolviert und sei historisch versiert.

Der Anwalt erklärte, sein Mandant habe sich auch als Mitglied des „Staates Kärnten“ weder gesetzwidrig verhalten und noch sei er jemals gewalttätig gewesen. Und durch einen unbedachten Klick habe er etwas weitergeleitet, was keineswegs seiner Überzeugung entspreche. Daher stellte der den Antrag auf Freispruch.

Zur Strafhöhe sagte Lambauer, ausschlaggebend sei der Vorwurf der Wiederbetätigung gewesen. Mildernd sei die bisherige Unbescholtenheit, erschwerend das Zusammentreffen eines Vergehens und Verbrechens. Ein Geständnis sei nicht vorgelegen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung des Schwurgerichtshofs war einstimmig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Publiziert am 25.04.2019

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