Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171846 mal)

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #225 am: 15. November 2016, 04:43:21 »
Die Presse:

 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #226 am: 15. November 2016, 07:58:48 »
Da hält Peter ja schon wieder seinen Kopf hin.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Leela Sunkiller

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Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #227 am: 15. November 2016, 08:34:00 »
Das wird ja nochmal lustig um die Pudel! Wie mir unlängst ein Spatz aus Wittenberg zwitscherte, verweigern die Könnix-Hörigen in guter alter Reichsdeppenmanier die Annahme von Behördenpost.
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline kairo

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #228 am: 15. November 2016, 08:42:28 »
Vernünftig, weil ja auch §189 ZPO ungültig ist.

Fraglich nur, ob sich das bei den Behörden und bei Frau Justitia schon herumgesprochen hat.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #229 am: 15. November 2016, 09:33:52 »
Die Presse:
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Zitat von: BILD
Staatsanwalt Olaf Braun (60) zu BILD: "Bei den Ermittlungen konnte bislang kein Nachweis geführt werden, dass die Beschuldigten mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt hätten."
Ich übersetze (polemisch!): "Wir sind uns noch nicht sicher, ob die Beteiligten wussten, was sie taten, oder einfach sehr, sehr dumm waren."

Da die Beihilfe aber akzessorisch zur Haupttat ist (d.h. nur wenn es eine rechtswidrige Haupttat gibt, gibt es auch eine strafbare Teilnahme), ist es durchaus sinnvoll, sich hier erstmal bedeckt zu halten und zu sehen, wie gnädig das Landgericht mit seiner Gnadenlos Sitzek ist. In dem Moment, wo (rechtskräftig) festgestellt ist, dass Sitzeks Taten rechtswidrig waren, können die in einem Verfahren gegen seine Untertanen zumindest in der Beweisführung großflächig außen vor bleiben; die Arbeit hat ja schon ein anderes Gericht erledigt.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #230 am: 15. November 2016, 10:09:48 »
Naja, da darf man gespannt sein. Vorallem, wenn bei den anderen Beschuldigten wirklich am Vorsatz gezweifelt wird, stellt sich die Frage mit welcher Begründung. Zumindest einen dolus eventualis müsste man meiner bescheidenen Meinung nach in jedem Fall finden können, war den Beschuldigten doch bewusst, dass mehrfach von der BaFin auf die mögliche Strafbarkeit ihrer Handlungen hingewiesen wurde.

Zur Erklärung für die Nichtjuristen: "dolus eventualis" ist die schwächste Form des Vorsatzes (aber eben immer noch Vorsatz) bei welchem eine Person die Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt, ohne sich sicher zu sein gerade die Tatbestandsmerkmale einer Straftat zu erfüllen, dies aber in Kauf nimmt.

Ein einfaches Beispiel: Eine Person ist aus privaten und beruflichen Gründen frustriert und rast mit 200 km/h über die Landstraße, wobei dieser Person natürlich klar ist, dass damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die Person denkt sich aber beim Rasen trotzig: "Und wenn schon! Dann ist es eben so!"

Nun fährt diese Person tatsächlich einen Fußgänger nieder und tötet diesen dadurch. Die Person hatte nicht die Absicht jemanden zu töten (Absicht = stärkste Form des Vorsatzes) aber eben zumindest dolus eventualis (schwächste Form des Vorsatzes) weil sie den Tod des Fußgängers bewusst in Kauf genommen hat. Für die Verurteilung für eine Straftat, welche Vorsatz voraussetzt, reicht dolus eventualis.

Wenn man sich nun also die "KRD-Finanzgeschäfte" ansieht, so wird schnell klar, dass allem Anschein nach die KRD-Anhänger die an diesen Geschäften teilgenommen haben, die Strafbarkeit ihrer Handlungen bewusst in Kauf genommen haben. Ich wäre überrascht, wenn man diese Leute einfach so vom Haken lässt, weil sie "keinen Vorsatz" hatten.

 
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Offline kairo

Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #231 am: 15. November 2016, 18:39:10 »
Zur Erklärung für die Nichtjuristen: "dolus eventualis" ist die schwächste Form des Vorsatzes (aber eben immer noch Vorsatz) bei welchem eine Person die Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt, ohne sich sicher zu sein gerade die Tatbestandsmerkmale einer Straftat zu erfüllen, dies aber in Kauf nimmt.

Ein einfaches Beispiel: Eine Person ist aus privaten und beruflichen Gründen frustriert und rast mit 200 km/h über die Landstraße, wobei dieser Person natürlich klar ist, dass damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die Person denkt sich aber beim Rasen trotzig: "Und wenn schon! Dann ist es eben so!"

Nun fährt diese Person tatsächlich einen Fußgänger nieder und tötet diesen dadurch. Die Person hatte nicht die Absicht jemanden zu töten (Absicht = stärkste Form des Vorsatzes) aber eben zumindest dolus eventualis (schwächste Form des Vorsatzes) weil sie den Tod des Fußgängers bewusst in Kauf genommen hat. Für die Verurteilung für eine Straftat, welche Vorsatz voraussetzt, reicht dolus eventualis.

Genau wegen so etwas stehen gerade in Berlin zwei Raser vor Gericht. Anklage: Mord.
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #232 am: 15. November 2016, 18:43:13 »
Genau wegen so etwas stehen gerade in Berlin zwei Raser vor Gericht. Anklage: Mord.

Wobei die Anklage wegen "Mord" in so einem Fall sehr ungewöhnlich ist. Und die wenigsten erwarten eine Verurteilung deswegen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #233 am: 15. November 2016, 20:30:23 »
Des hl. Florian neuster "Prozessbericht":
Spoiler
10.11.2016, Landgericht Halle, 6. Verhandlungstag Erlebnisbericht von Florian Steinlein (Teil 1)

Von: 15.11.2016 Veröffentlicht in: Allgemein, ErfahrungsberichteKeine Kommentare
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Mein subjektiver Erlebnisbericht – ein etwas anderer Einblick in die Geschehnisse des laufenden Gerichtsprozesses. Die juristischen Ereignisse dieses Tages bzw. den bisherigen Prozessverlauf insgesamt, kann ich dabei nicht detailliert wiedergeben. So sehr ich mich auch darum bemühe, letztendlich reicht mein rechtliches Wissen dafür nicht aus. Erneut wird das Geschehen aufgrund meiner umfangreichen Prozessaufzeichnungen und Erinnerungen in meinen Worten sinngemäß wiedergeben – so wie ich es verstanden habe.

Auch in diesem Bericht werde ich weiter daran festhalten, keine Namen zu nennen. Dies mag vereinzelt zu Verständnisschwierigkeiten führen, doch ist dies meinen Bemühungen geschuldet, dass entstehen von ‚Feindbilder‘ zu verhindern. Ich bitte darum um Verständnis…

Im Saal 90 des Landgerichtes Halle haben sich über 20 Zuschauer eingefunden – mehr als bei meinem letzten Besuch. Dennoch bin ich davon enttäuscht. Irgendwie habe ich erwartet, dass der Saal heute gar nicht ausreichen würde – ich mir rechtzeitig einen der nur 32 Plätze sichern müsste. Grund dieser Annahme waren die zwei hochrangigen „Beamten“ von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche heute als Zeugen geladen waren. Sogar die Presse ist wiederum nur durch einen Journalisten vertreten. So komme ich nicht umhin, erneut ernüchtert festzustellen, wie gering das allgemeine öffentliche Interesse an einem zinsfreien und auf Realwerten basierendem Geldwesen zu sein scheint. Kopfschüttelnd frage ich mich selbst: Werden denn die vorprogrammierten und fatalen Auswirkungen des Schuldgeldsystems, trotz allem was zur Zeit geschieht, noch immer nicht genug wahrgenommen?

Ich schwelge noch eine kurze Weile in meinen Gedanken, bevor mir plötzlich bewusst wird, dass ich mich damit in eine emotionale Abwärtsspirale begebe, der es nicht zu folgen lohnt. Ich beginne damit, nach dem nächstbesten Quell der Freude zu suchen und werde schnell fündig.

Den Großteil der Prozessbeobachter bilden wieder die am Königreich Deutschland Mitwirkenden, darunter diesmal sogar 5 von außerhalb Wittenberg. Sie haben keine Mühen gescheut, sind teils sogar extra von weit her angereist. Ich freue mich darüber, weil ich weiß wie Peter sich darüber freuen wird. Ich nehme mir vor, ihnen allen später für ihr Kommen zu danken und zum Glück vergesse ich es auch nicht…

Ja, die Dankbarkeit gerät im Alltag leicht zu kurz. Manchen geht sie sogar vorübergehend verloren. Verwunderlich ist dies kaum, denn in der auf Wachstumszwang getrimmten Überfluss-Konsumgesellschaft ist für Dankbarkeit kaum Raum zur Entfaltung. Ich möchte mir aller Dinge, für die ich dankbar bin und sein kann, bewusster werden. Und ich will diese Dankbarkeit zum Ausdruck bringen – will sie leben!

Zu danken ist an erster Stelle allen Unterstützern der Vision Königreich Deutschland. Ihrem ausdauernden Mut und fortwährenden Engagement – selbst in den dunkelsten Stunden – gilt meine höchste Anerkennung und Bewunderung. In den verschiedensten Situationen darf ich immer wieder ihre offene und ehrliche Herzlichkeit und selbstlose Hilfsbereitschaft erleben. Es bereitet ihnen spürbare Freude, zu etwas Gutem und Höherem beizutragen. Obwohl ich kaum einen davon wirklich intensiv kenne, fühle ich mich vielen von ihnen so nah, dass ich sie als meine Freunde oder gar Familie ansehe.

Wer Derartiges noch nicht erleben durfte, wird niemals nachempfinden können, was ich hier auszudrücken versuche. Ich bin eigentlich kein besonders emotionaler Mensch, doch bin ich immer wieder vom Verhalten meiner Freunde emotional überwältigt. Selbst jetzt, wo ich nur davon schreibe, bin ich ergriffen von deren Hingabe. Dass wir heute unser Wirken noch immer fortführen können, verdanken wir diesen wenigen Menschen, die schon so viel beigetragen haben und noch immer beitragen. Bei diesen Menschen möchte ich sogar meine ablehnende Haltung über das Klonen aufgeben, denn die Welt könnte so viel mehr von ihnen gebrauchen – sie wäre dann längst eine andere …

Es ist 8:55 Uhr und ich will mich in die erste Reihe am Fenster setzen. Eine Justizbeamte verweist mich auf die anderen Reihen, die erste sei für die Presse. Von den 10 Plätzen dieser Reihe sind 7 frei. Auf mein Angebot, den Platz sofort zu räumen, wenn jemand von der Presse ihn benötigen würde, ging die Dame nicht ein. Das sei grundsätzlich so – erste Reihe nur Presse!

Mit einem ironischen Lächeln akzeptiere ich dies. Es geht nicht ohne, denn in diesem Moment erinnere ich mich an den Schlusssatz in meinem letzten Bericht: „Kann es ausreichen, wenn jeder immer nur blind seinen Dienst nach Vorschrift tut?“

Ein vorn am Tisch der Richter sitzender Techniker stellt an einem Laptop die Verbindung zum großen Wandbildschirm her. Als dies erfolgt ist, werden alle Zuschauer gebeten, den Saal nochmals kurz zu verlassen. Als ich ihn wieder betrete, prangt auf dem Bildschirm in großen weißen Lettern: „Angst vor Enteignung?“. Der Titel dieses knapp 3-minütigen YouTube-Videos vom Juni 2013 lautet: „Die Zukunft Ihrer Spareinlagen – Königliche Reichsbank“.

Als Peter in mittlerweile geläufiger Manier hereingeführt wird, ruft er: „Guten Morgen!“ Er lächelt wie gewohnt und wird von den Handschellen befreit. Auch der schon fast berühmt gewordene, halb kaputte und teils nur noch von silbergrauem Klebeband zusammengehaltene, Umzugskarton einer bekannten Baumarktkette wird hereingetragen. Darin befinden sich Peters Prozessunterlagen. Seinen Laptop trägt er selbst im Originalkarton. Auch zu den Pausen wird er ihn später jedes Mal abbauen und stets mit sich nehmen.

Für mich eine verständliche Angelegenheit. Schließlich hat er zu lange auf diesen Laptop gewartet. Vielleicht hat er ja mittlerweile auch endlich Zugriff auf die Prozessakten.

Peter richtet seine Unterlagen für den Prozess her. Er flirtet dann kurz wortlos mit Annett und blickt zur Begrüßung ins Publikum. Im Verlauf des heutigen Tages wird er ruhiger und konzentrierter sein als bei den zuvor erlebten Verhandlungstagen. Wieder wird er viel in den Laptop tippen.

Die Vorsitzende Richterin eröffnet die Verhandlung und belehrt den Referatsleiter EVG2 der BaFin, beauftragt mit der „Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte, Versicherungsdienstleistungen, …“. Sie erklärt, dass in einem Schriftwechsel zwischen Peter und BaFin auf dieses Video hingewiesen wurde. Daher sollte man sich dies doch mal anschauen.

Das Video ist ein Zusammenschnitt aus einigen, im Allgemeinen als seriös eingestuften, politischen Sendungen. Mehrere Experten nehmen Stellung zur tatsächlichen Wirtschafts- und Finanzlage. Es wird für die Königliche Reichsbank als einzige, nicht zum System gehörige, Kasse geworben. Dort würden die Gelder anonym und sicher in stabilen Sachwerten angelegt und zur Schaffung eines neuen Gemeinwesens verwendet.

Die vorsitzende Richterin meint im Anschluss, dass es „… Herrn Fitzek mit [der] Königlichen Reichsbank und Kooperationskasse darum ging, eine alternative zum Bankensystem zu schaffen.“

Ich freue mich, dass sie das nun erkannt hat.

Der Zeuge sagt aus, dass er seine Position als Referatsleiter Mitte 2011 von seinem Vorgänger übernommen hat. Dessen Akten über Peters Tätigkeiten gehen zurück bis in das Jahr 2009. Es gab Hinweise von der Polizei und man war in Kontakt mit der Deutschen Bundesbank. Als die BaFin im Dezember 2010 ihre angebliche Aufsichtspflicht feststellte, übersendete sie eine sofortige Einstellungsanordnung.

Was nicht erwähnt wird ist, dass daraufhin alle bestehenden Kapitalüberlassungsverträge (KÜV) der Kooperationskasse umgestellt werden. So wie ich es verstanden habe, wurden die neuen dann mit der, bereits in vorangehenden Prozessberichten erwähnten, juristischen Nachrangabrede versehen. Dem vorherigen Referatsleiter schien dies zu genügen.

Auch der aktuelle Referatsleiter scheint dies zu tun. Er benennt die Nachrangabrede als ein eindeutiges Zeichen für bedingte Rückzahlung. Er lobt die KÜV´s sogar als „… schon eine ziemlich gut formulierte Nachrangabrede.“ Genannt wird auch ein Dokument vom 8.7.2011, eines der ersten Schreiben, die der Zeuge als neuer Referatsleiter erstellt und maschinell ‚unterzeichnet‘ hat. Zu diesem sagt er, dass „… wir als Verwaltungsbehörde ihm [Peter] nicht nachweisen konnten, dass er sog. Kreditgeschäfte tätigte.“

Aber offensichtlich gab man sich mit diesem Sachverhalt doch nicht so ganz zufrieden. Denn ein weiteres Schreiben vom 26.04.2012 sei überhaupt nur deswegen entstanden, weil der Zeuge im Vorfeld nochmals die Internetseite überprüft hat. Auf welcher Grundlage er dies getan hat, weiß er nicht mehr.

Ob mit der Bezeichnung „Grundlage“ die Ermittlungsgrundlage – nach KWG (Kreditwesengesetz) bzw. VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) gemeint war oder die anscheinend im Internet gefundene Beweisgrundlage für o.g. Schriftstück, bleibt mir unklar. Es scheint allerdings Letzteres gewesen zu sein, da die direkt darauf folgenden Aussagen für mich ansonsten keinen Sinn ergeben.

Als man nach dieser Grundlage fragt, antwortet der Zeuge: „Wir [die BaFin] als Behörde haben keine vernünftige Internet-Archivierungsmöglichkeit.“ Jedoch hätte er die Internetseite durch Ausdrucken gesichert. Dies sei bei ihnen das gängige Verfahren zur Sicherung von Daten aus dem Internet.

Sowohl das Gericht als auch die Anwälte fordern das Einreichen dieser Unterlagen.

Ich will zunächst betonen, dass der kompletten Befragung des Zeugen immer wieder schwer zu folgen ist. Teils springt er in seinen Aussagen zwischen Jahreszahlen hin und her, teils gesteht er sie verwechselt zu haben und teils habe ich den Eindruck er spring, ohne überhaupt Zahlen zu nennen. Ohne eindeutigen zeitlichen Bezug sind manche Aussagen jedenfalls kaum einzuordnen.

Zudem erscheinen manche Aussagen irgendwie wirr. So erklärt der Zeugen beispielsweise, dass er mit den Ermittlungen gegen Peter erst 2013 weitergemacht hat. Hier mag wiederum die Jahreszahl verwechselt worden sein – 2012 würde viel mehr Sinn ergeben. Andererseits frage ich mich, wieso er überhaupt von weitermachen spricht?

Wann hätte er denn je damit aufgehört?

Faktisch hatte er seit seinem Amtsantritt immer wieder diverse Schriftwechsel mit Peter. Ohne Unterbrechung hat er seitdem gegen ihn ermittelt, sei es nun hinsichtlich der Einhaltung des KWG bzgl. der Kooperationskasse oder des VAG bzgl. der Neuen Deutschen Gesundheitskasse gewesen – manchmal versetzt, manchmal sogar parallel. Dass er dies gewissenhaft gemacht hat, bekundet der Referatsleiter mit Aussagen wie: „Wir haben dann mit Spannung die Staatsgründung erwartet.“ und auf „… die wohl dann auch zu ändernde Aufmachung der Internetseite.“

Seine in der zeitlichen Abfolge nicht nachvollziehbaren Aussagen scheinen ihm selbst aufzufallen. Er korrigiert und entschuldigt sich mehrfach, sagt dann Dinge wie: „mein Gedächtnis verlässt mich“ und verweist nahezu wörtlich, auf die Komplexität der Verstrickungen zwischen Kooperationskasse (KK), Königliche Reichsbank (KRB), Neue Deutsche Gesundheitskasse (NDGK) – in Verbindung mit Herrn Fitzek und seiner seltsamen Gesellschafts- und Weltanschauung.

An dieser Stelle denke ich nur: Jeder Mensch, der sich etwas Zeit nimmt und die Mühe macht Peters Gesellschafts- und Weltanschauung zu verstehen, wird sofort erkennen, wessen Anschauungen wirklich ‚seltsam‘ erscheinen …

Erschwerend für die Arbeit des Zeugen sei zudem gewesen, dass man „… auf vernünftige Weise von Herrn Fitzek keine Ausführungen bekommt.“ „Daraufhin wurde 2012 von uns der Abwickler bestellt.“

An dieser Stelle möchte ich deutlich auf etwas merkwürdiges Hinweisen: Ob es sich bei den gemachten Aussagen um die, womöglich sogar offizielle, Haltung der BaFin oder lediglich die Einschätzung des Zeugen handelt, bleibt für mich meist unklar. Er spricht oft in der Mehrzahl – von „wir“ bzw. „uns“. Meist spricht er von sich – erkennbar daran, dass er seine Aussagen entweder auf nur sich selbst korrigiert bzw. präzisiert oder eben dieser Bezug im Verlauf seiner jeweiligen Aussagen klar offensichtlich wird. Dies muss ihm selbst sogar bewusst geworden sein. Später kommt es nämlich zu einer Situation, in der er hinzufügt: „… diesmal meine ich mit wir auch wirklich die BaFin.“ Der Grund für diesen unklaren Bezug wird im weiteren Verlauf des Tages noch sehr deutlich…

Mit den Bemühungen um Klärung und Zusammenarbeit sei man dann 2013 „unbestreitbar gescheitert.“ Aufgrund des unkooperativen Verhaltens von Herrn Fitzek, geschah es im April 2013 „… das erste Mal bei der BaFin, dass eine Einsatz-Hundertschaft aufgeboten wurde.“ Dennoch konnte man sich dabei nur auf die 12 wichtigsten Standorte konzentrieren. Auf die Durchsuchung von Privatwohnungen – von Peters Mutter bzw. Tochter – musste letztlich verzichtet werden.

„… im Zuge der Ermittlungen [wurden] 6-7 Ordner KÜV´s gefunden.“ Er selbst wertete diese aus und stellte fest: Es wurde von „558 Anlegern, 1,207 [nach dem Komma folgen noch weitere Zahlen] Mio. € angenommen.“ Davon hatte man 146 Fälle zu beanstanden. Bei einigen seien die KÜV´s angeblich rückdatiert gewesen oder nur einseitig – vom Kapitalüberlasser – unterschrieben. Teilweise sei sogar gar kein KÜV vorhanden. Der „Beamte“ unterstreicht daher: Die „… Formalien hatte man schleifen lassen.“ und für ihn würden sich dadurch die „… Vermutungen erhärten, dass Herr Fitzek die Anleger eben nicht ordnungsgemäß informierte.“ Das Vorhandensein von „Einlagengeschäft haben wir angenommen.“

Peter ist während der langen Befragung auffällig ruhig. Meist blickt er konzentriert auf seinen Laptop und tippt viel auf der Tastatur. Fast könnte man meinen, er wäre geistig ganz woanders und hört gar nicht zu. Doch immer wieder, wenn ein heikles Detail ausgesagt wird, hält er inne und blickt verschmitzt zum Befragen.

Inwieweit hier irgendwelche Zahlen einen Beweis für irgendetwas darstellen, vermag ich nicht zu sagen. Peter machte allerdings nie einen Hehl daraus, dass der KÜV aufgrund der Beanstandungen diverser BaFin-Schreiben – eben genau dieses Referatsleiters – immer wieder angepasst werden musste. Bestehende KÜV´s wurden aufgelöst und durch neue, rechtlich gemäß den Wünschen der BaFin verfeinerte, ersetzt. Diesen Prozess einmal vollständig abzuschließen, erforderte Hingabe, Ausdauer und auch eine gewisse Hartnäckigkeit. Denn neben Aufklärungsarbeit – vermitteln der Situation, Klärung von Fragen, etc. – bedingte er eben auch diverse Briefwechsel mit den Überlassern. Manchmal zog sich dieses dann aus den unterschiedlichsten Gründen und zum Leidwesen für alle Beteiligten in die Länge. Zusätzlich erschwert wurde dies durch die Häufigkeit der Anpassungen des KÜV. Die Summe an unterschiedlichen Versionen bzgl. KK und KRB ergibt bis zum heutigen Stand: min. 7!

Die Mitwirkenden der KK bzw. KRB bemühten sich damals wie heute immer nach bestem Wissen und Gewissen darum, der übernommenen Verantwortung bzw. den Wünschen der Überlasser gerecht zu werden. Dies ist nicht immer einfach gewesen – vor allem nach der 1. Razzia im April 2013, durch welche sämtliche Strukturen vom Verein NeuDeutschland und vom Königreich Deutschland, zum Teil erheblichen, Schaden genommen haben. Diese wieder aufzubauen, war eine mühselige Arbeit. Aufgrund der Nachwirkungen dieser ersten Razzia, sowie der noch folgenden Razzien, kam es überhaupt erst vermehrt zu finanziellen Unpässlichkeiten. Auch häuften sich Bearbeitungsfehler. Dies ist zwar nur menschlich, doch deswegen nicht weniger bedauernswert …

Die Befragung des Zeugen geht weiter. In seinen langen Ausführungen springt er zwischen den Jahreszahlen teils wild hin und her. Als ihm das selbst aufzufallen scheint, wirft er kurz ein: „Entschuldigung, ich hüpfe jetzt gerade ein bisschen!“ und fährt genauso fort. Er stellt in einem ähnlichen Wortlaut fest: Die Erlaubnispflicht ergibt sich daraus, weil der Umfang, in dem dies (gemeint ist die Annahme von Geldern) geschah, darauf hinwiest, dass Herr Fitzek dies gewerbsmäßig gemacht hat. Weiter: „Wenn wir feststellen, dass unerlaubte Geschäfte betrieben werden, haben wir die Möglichkeiten eine Abwicklung anzuordnen.“

Vorsitzende: „Wer sollte abwickeln?“

Zeuge: „Der Betreiber selber.“ Der externe Abwickler wurde erst „… bestellt, da Herr Fitzek nicht die notwendigen Voraussetzungen gewährleistet hat.“

Ich bin zunächst verwundert über die seltsame Art der Formulierung: „… nicht die notwendigen Voraussetzungen gewährleistet hat“. Doch dann wird mir klar, warum diese so gewählt wurde. Offenbar sprach man hier von 2012 und der Abwicklung der alten NDGK-Verträge, zu welcher von der BaFin eine Kanzlei beauftragt wurde.

Um deutlich zu machen, mit welchen Winkelzügen hier vor Gericht verdeckt formuliert und argumentiert wird, erlaube ich mir eine Abschweifung:

Im Winter 2014/15 war ich an einem Verhandlungstag im Prozess gegen Peter, wegen des Verdachtes auf Betreiben unerlaubter Versicherungsgeschäfte, im Amtsgericht Dessau-Roßlau als Zuschauer anwesend. Im Tagesverlauf sagte ein führender Mitarbeiter dieser Kanzlei sinngemäß folgendes aus:

Als erste Handlung nachdem seine Kanzlei den Abwicklungsauftrag übernahm, wurde Peter von ihm und seinem Vorgesetzten in Wittenberg besucht. Obwohl es keine Voranmeldung gab, war Peter sehr kooperativ gewesen. Er hatte umfangreich Akteneinsicht gewährt und über den Stand der Abwicklung der alten NDGK-Verträge aufgeklärt. Der Jurist war überrascht, denn der Großteil der Verträge war bereits abgewickelt worden.

Da ich mich an die genaue Zahl nicht mehr erinnern kann, schaue ich im Abschlussbericht des Abwicklers nach. Von insgesamt 218 abzuwickelnden Verträgen standen zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Abwicklers nur noch 35 aus. Zu etwa die Hälfte dieser Vertragsnehmer konnte letztendlich sogar der Abwickler keinen Kontakt mehr herstellen.

Der im Prozess aussagende Jurist bestätigte weiter, dass seitens Peter alles versucht wurde, um diese 35 Menschen zu erreichen. Erst seine Kanzlei konnte unter Einbeziehung der Behörden (Einwohnermeldeamt usw.) die Zahl weiter reduzieren. Die restlichen Vertragsnehmer konnte man nicht mehr auffinden, womit der Abwicklungsauftrag für die Kanzlei als abgeschlossen galt.

Die Zeugenaussage, der Abwickler wurde „[…] bestellt, da Herr Fitzek nicht die notwendigen Voraussetzungen gewährleistet hat“, mag ja im Grunde der Wahrheit entsprechen. Meiner Meinung nach verzerrt sie aber, für sich allein stehend, derart die Perspektive, dass dadurch ein völlig verschobenes Gesamtbild entsteht. Dieses verschleiert nahezu vollständig, dass und inwieweit die Abwicklung bereits stattgefunden hatte. Auch, dass der Wille zur Abwicklung eindeutig vorhanden, doch nicht weiter umsetzbar war. Abschließend ist dazu noch festzustellen, dass diese Kanzlei, trotz all ihrer Möglichkeiten, auch nicht alle Vertragsnehmer abzuwickeln vermochte. Der Unterschied aber ist, dass sich die BaFin offenbar im einen Fall zufrieden gibt, im anderen nicht.

Was ein wenig nach Schikane oder Willkür klingen mag, muss aber nicht zwangsläufig so sein. Vielleicht ging es der BaFin bei alldem einfach um etwas ganz Anderes.

Der oben genannte Jurist war wie auch sein Vorgesetzter von der beinahe abgeschlossen Abwicklung überrascht. Der Auftraggeber BaFin – genauer gesagt: eben dieser Zeuge – hat die Kanzlei offensichtlich nicht über den genauen Stand der Dinge informiert. Dass der Zeuge diesen überhaupt kannte bzw. sich überhaupt ernsthaft dafür interessierte, ist für mich aufgrund einiger seiner noch folgenden Aussagen äußerst fraglich …

Was man bei der BaFin wirklich wollte, wird unterschwellig noch zur Sprache kommen…

Die vorsitzende Richterin verliest den Abwicklungsauftrag: „Ich gebe Ihnen auf, das über die Kooperationskasse betriebene Geschäft unverzüglich abzuwickeln.“ Sie ergänzt nahezu im Wortlaut: „Zu dem Zeitpunkt gingen Sie davon aus, dass unerlaubte Geschäfte betrieben wurden?“

Zeuge der BaFin: „Ehrlich gesagt: Nein!“

Was?! Diese Antwort verblüfft mich bereits, als ich sie zum ersten Mal höre und tut es nach wie vor. Ich glaube meinen Ohren nicht zu trauen! Faktisch wurde hier schriftlich eine Abwicklungsanordnung erteilt, obwohl  man sogar selbst nicht vom Betreiben illegaler Bankgeschäfte ausging.

WOW! Wer denn dann bitte?

Was wird hier für ein verrücktes Spiel gespielt?

Die vorsitzende Richterin muss sich Ähnliches selbst gefragt haben. Auf die Zeugenaussage: „Ehrlich gesagt: Nein!“, entgegnet sie wie aus der Pistole geschossen: „Steht da aber nicht drin!“

Der Zeuge rechtfertigt sich damit, dass schnell öffentliche Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um der Internetwerbung entgegen zu wirken. Dem Bericht eines befreundeten Prozessbeobachters entleihe ich einige Zitate, die der Zeugen an dieser Stelle äußerte: „Die Internetseite war die ganze Zeit über geeignet, dem potentiellen Anleger falsche Vorstellungen zu vermitteln.“ Weiter sagt er: „Das sympathische an meiner Arbeit ist, dass man diese [vermeintlich] kriminellen Geschäfte nicht bis ins letzte Detail nachverfolgen muss!“ Auch sagt er: „Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten sollte die Sache möglichst schnell abgewickelt werden!“

An dieser Stelle würde ich annehmen, dass es wohl der Vorgesetzte des Referatsleiters war, welcher davon ausging, dass unerlaubte Geschäfte betrieben wurden…

Auf die Nachfrage eines der Richter, warum es bis zu diesen Maßnahmen dann noch ein Jahr gedauert hat, entschuldigt der Referatsleiter: „Ich bin alleine mit diesem Fall beschäftigt.“ Er führt weiter aus, dass er überarbeitet gewesen wäre. Wochenlang hätte er durchgearbeitet – auch Samstags und teils sogar Sonntags.

Bei all dem Engagement des Referatsleiters klingt es für mich äußerst merkwürdig, wenn er daraufhin aussagt, dass er dennoch  „… nur punktuelle Erkenntnisse …“ gehabt hätte!

Zur Beschleunigung der Abwicklung wurde zunächst Zwangsgeld erhoben. Da dieses wohl nicht den gewünschten Effekt brachte, folgte in einem BaFin-Schreiben vom September 2013 dann die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der Kooperationskasse.

Dieser Anordnung wurde nicht nur Folge geleistet, sondern in Wirklichkeit wurde die KK, ähnlich der 2012 abgewickelten Verträge der NDGK, zu diesem Zeitpunkt bereits selbst abgewickelt. Die Verträge der KK wurden aufgelöst und die Überlasser überführten ihre Einlagen in die neu gegründete Königliche Reichsbank. Womöglich war dies der Grund dafür, warum der Zeuge anfangs aussagte, es gebe „… keine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen KK und KRB.“

Irgendeine muss es aber doch geben – eine ziemlich deutliche sogar. Schließlich bezieht sich die gerichtliche Untersuchung höchst offiziell rein auf den Zeitraum vom 27.04.2009 bis 25.04.2013. Dies entspricht in etwa dem aktiven Zeitraum der Kooperationskasse.

Faktisch brachte wohl auch dies nicht den von der BaFin gewünschten Effekt. Offenbar wollte man, dass die Verträge der KK aufgelöst werden und die Überlasser ihre Gelder zurückforderten. Wäre dies, wie offenbar von der BaFin gewollt, geschehen, wer hätte wohl davon profitiert?

Die Frage ist insbesondere deshalb zu stellen, da offiziell oft verkündet wurde und wird, dass man sich um irgendwelche „geschädigten Anleger“ sorgt! Wie sehr man das bei der BaFin tut, folgt im 2. Teil des Erlebnisberichtes vom 6. Verhandlungstag …
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http://krd-blog.de/10-11-2016-landgericht-halle-6-verhandlungstag-erlebnisbericht-von-florian-steinlein-teil-1/
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #234 am: 16. November 2016, 00:58:44 »
Du meine Güte:
Zitat
"Wer Derartiges noch nicht erleben durfte, wird niemals nachempfinden können, was ich hier auszudrücken versuche. Ich bin eigentlich kein besonders emotionaler Mensch, doch bin ich immer wieder vom Verhalten meiner Freunde emotional überwältigt. Selbst jetzt, wo ich nur davon schreibe, bin ich ergriffen von deren Hingabe. Dass wir heute unser Wirken noch immer fortführen können, verdanken wir diesen wenigen Menschen, die schon so viel beigetragen haben und noch immer beitragen. Bei diesen Menschen möchte ich sogar meine ablehnende Haltung über das Klonen aufgeben, denn die Welt könnte so viel mehr von ihnen gebrauchen – sie wäre dann längst eine andere …"
Ich wollte mich ursprünglich mittels vorsichtiger Umschreibungen zu den naheliegenden sexuellen Bezügen äußern, aber einfacher geht's so:
Dem Florian ging scheinbar einer ab.

Den justiz-relevanten Teil des Berichts zu analysieren, überlasse ich den - im Gegensatz zu mir - fachkundigen und kultivierten Usern des Forums.  O:-)
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #235 am: 16. November 2016, 06:53:45 »
Zitat
Dass wir heute unser Wirken noch immer fortführen können, verdanken wir diesen wenigen Menschen, die schon so viel beigetragen haben und noch immer beitragen. Bei diesen Menschen möchte ich sogar meine ablehnende Haltung über das Klonen aufgeben, denn die Welt könnte so viel mehr von ihnen gebrauchen – sie wäre dann längst eine andere …"
Von Klonen gar nichts verstanden. Ich bin ja auch kein Freund davon aber der hat gar nichts davon verstanden.
Ist vielleicht auch eine Grundvoraussetzung als Pudel. Von einer Sache nichts verstehen, aber dafür zu sein.
Klonen von Pudeln bedeutet ja nur, einen zweiten genetisch identischen Menschen zu haben, der sich aber nach seinen Möglichkeiten frei entscheiden kann.
Und ein echter Pudelklon wird zwar mit großer genetischer Vorbelegung nie etwas Vernünftiges machen, aber nicht zwangsläufig ein Anhänger dieser Lebensweise.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #236 am: 16. November 2016, 10:52:42 »
Zitat von: BILD
Staatsanwalt Olaf Braun (60) zu BILD: "Bei den Ermittlungen konnte bislang kein Nachweis geführt werden, dass die Beschuldigten mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt hätten."
Ich übersetze (polemisch!): "Wir sind uns noch nicht sicher, ob die Beteiligten wussten, was sie taten, oder einfach sehr, sehr dumm waren."

Da die Beihilfe aber akzessorisch zur Haupttat ist (d.h. nur wenn es eine rechtswidrige Haupttat gibt, gibt es auch eine strafbare Teilnahme), ist es durchaus sinnvoll, sich hier erstmal bedeckt zu halten und zu sehen, wie gnädig das Landgericht mit seiner Gnadenlos Sitzek ist. In dem Moment, wo (rechtskräftig) festgestellt ist, dass Sitzeks Taten rechtswidrig waren, können die in einem Verfahren gegen seine Untertanen zumindest in der Beweisführung großflächig außen vor bleiben; die Arbeit hat ja schon ein anderes Gericht erledigt.

Ich bezweifle, dass da noch groß etwas kommt. Die Staatsanwaltschaft wird bei vielen "Untertanen" schon Probleme bekommen, zu rekonstruieren, was sie wann genau gemacht haben. Das System, das Fitzek geschaffen hat, ist relativ komplex und geprägt von einem vielfachen hin und her der Beteiligten. Schließlich sind die Kooperationskasse und die Königliche Reichsbank zum einen nicht die einzigen "Institute", zum anderen ist auch hier im Detail nicht ganz klar, wie die beiden zusammenhängen. Hinzu kommen massive Probleme beim Vorsatz, zumindest bei untergeordneten Beteiligten wie Saskia. Es ist ja schon bei den "Freiherren" kaum rekonstruierbar, wofür sie in welcher Form verantwortlich waren und die sind tatsächlich in vielen Fällen nach außen aufgetreten.

Wenn die Staatsanwaltschaft wirklich tiefergehend ermittelt, wird sie zumindest einen Großteil der Verfahren im Ergebnis einstellen. Allenfalls bei Schulz oder Michaelis könnte ich mir vorstellen, dass ein Verfahren angestrengt wird - bei denen steht dann aber ggf. sogar Mittäterschaft im Raum.

Genau wegen so etwas stehen gerade in Berlin zwei Raser vor Gericht. Anklage: Mord.

Wobei die Anklage wegen "Mord" in so einem Fall sehr ungewöhnlich ist. Und die wenigsten erwarten eine Verurteilung deswegen.

Zu Recht. Ich werfe mal das Stichwort "Hemmschwellentheorie" in den Raum: Bei der Begehung einer an sich gefährlichen Tat kann nicht ohne Weiteres auch von einem dolus eventualis bezüglich eines Tötungsdeliktes ausgegangen werden. Wenn man sich mal die typischen Raserfälle anguckt, wird man feststellen, dass die Beteiligten regelmäßig an zwei Dinge glauben: Erstens, dass sie ihr Fahrzeug auch bei hohen Geschwindigkeiten unter Kontrolle haben, zweitens, dass mitten in der Nacht auf gut einsehbaren Straßen schon nichts passieren wird.

In Raserfällen einen Tötungsvorsatz anzunehmen, ist regelmäßig extrem schwierig. Das funktioniert nur in ganz wenigen Sondersituationen.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #237 am: 16. November 2016, 11:12:20 »
Das System, das Fitzek geschaffen hat, ist relativ komplex und geprägt von einem vielfachen hin und her der Beteiligten. Schließlich sind die Kooperationskasse und die Königliche Reichsbank zum einen nicht die einzigen "Institute", zum anderen ist auch hier im Detail nicht ganz klar, wie die beiden zusammenhängen. Hinzu kommen massive Probleme beim Vorsatz, zumindest bei untergeordneten Beteiligten wie Saskia. Es ist ja schon bei den "Freiherren" kaum rekonstruierbar, wofür sie in welcher Form verantwortlich waren und die sind tatsächlich in vielen Fällen nach außen aufgetreten.
Mus man das haarklein auseinanderklabüsern?
Waren es nicht nur einige der angebotenen Ansichten ein und derselben Institution, die den Zweck hatte, Geld zu besorgen, ähnlich verschiedener Eingänge in ein großes Haus?
Und zumindest eine grobe Fahrlässigkeit ist jedem der Beteiligten nachzuweisen. Waren Sie doch willfährige Erfüllungsgehilfen, die bei allen Taten, ergriffen von Peters Geschwafel, trotz aller Warnungen dann aber doch bewusst mitwirkten.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #238 am: 16. November 2016, 11:58:55 »
Das System, das Fitzek geschaffen hat, ist relativ komplex und geprägt von einem vielfachen hin und her der Beteiligten. Schließlich sind die Kooperationskasse und die Königliche Reichsbank zum einen nicht die einzigen "Institute", zum anderen ist auch hier im Detail nicht ganz klar, wie die beiden zusammenhängen. Hinzu kommen massive Probleme beim Vorsatz, zumindest bei untergeordneten Beteiligten wie Saskia. Es ist ja schon bei den "Freiherren" kaum rekonstruierbar, wofür sie in welcher Form verantwortlich waren und die sind tatsächlich in vielen Fällen nach außen aufgetreten.
Mus man das haarklein auseinanderklabüsern?
Waren es nicht nur einige der angebotenen Ansichten ein und derselben Institution, die den Zweck hatte, Geld zu besorgen, ähnlich verschiedener Eingänge in ein großes Haus?
Und zumindest eine grobe Fahrlässigkeit ist jedem der Beteiligten nachzuweisen. Waren Sie doch willfährige Erfüllungsgehilfen, die bei allen Taten, ergriffen von Peters Geschwafel, trotz aller Warnungen dann aber doch bewusst mitwirkten.

Das Problem im Strafprozess ist, dass die Taten tatsächlich ziemlich genau dargelegt werden müssen. Dass die Anhänger alle irgendwie mit drinsteckten, reicht nicht aus. Alleine die Darstellung des Tatbeitrags (bei Mittätern) oder der Unterstützungshandlung (bei Beihilfe) ist zwingend erforderlich und dürfte die Staatsanwaltschaft in einigen Fällen vor Probleme stellen. Viele Handlungen sind vermutlich auch nicht kausal für irgendeinen Taterfolg, insbesondere wenn "nur" der im Detail extrem komplizierte Vorwurf der Untreue im Raum steht.

Ein Beispiel für ein Problem in so einem Prozess: Untreue setzt eine Vermögensbetreuungspflicht voraus. Die Lage bei den zahlreichen Institutionen und Einrichtungen im "Königreich" ist aber schon hinsichtlich der Verantwortlichkeit ziemlich verworren. Klar ist insoweit nur, dass Fitzek als "Oberster Souverän" wohl in sämtlichen Bereichen das Sagen hatte. Wer aber später wann wo für was genau zuständig war, bleibt trotz der zahlreichen Videos und trotz der umfangreichen Darstellungen auf den unterschiedlichen Internetseiten, die zudem über die Jahre immer wieder gewechselt haben, unklar. Zu den möglichen Tathandlungen bin ich da noch gar nicht gekommen.

Die Aufarbeitung des ganzen Komplexes würde für die Staatsanwaltschaft einen riesigen Aufwand bedeuten, an dessen Ende höchstwahrscheinlich die Erkenntnis stünde, dass so ganz genau nicht mehr rekonstruiert werden kann, wer was wo wann gemacht hat.

[edit]

Grobe Fahrlässigkeit reicht übrigens grundsätzlich bei Straftaten nicht aus. Fahrlässigkeit wird nur dann bestraft, wenn ein gesonderter Fahrlässigkeitstatbestand existiert. Untreue ist ein reines Vorsatzdelikt.
« Letzte Änderung: 16. November 2016, 12:03:17 von KarlKlammer »
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #239 am: 16. November 2016, 14:36:27 »
@KarlKlammer

Da sollte vorallem die Zugriffsberechtigung auf die Konten Klareit schaffen. War die hatte, ist definitiv mitverantwortlich. Beim anderen wird es schwieriger eine Tatbeteiligung nachzuweisen. Aber wass solls, wenns strafrechtlich nicht erwischt, dem winkt noch die Mitverantwortung für roundabout 3Mio Zwangsgeld. :dance: