Autor Thema: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle  (Gelesen 171849 mal)

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #195 am: 11. November 2016, 08:44:36 »
Da hatte ich mich auch gewundert. So sieht Sklave Gohr gar nicht aus.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #196 am: 11. November 2016, 09:22:01 »
Wenn Fitzek damit durchkommt, dann ist dieser Staat zurecht verdammt unterzugehen. Ich persönlich glaube nicht daran, dass er verurteilt wird. Nach dem Gerichtsverfahren wird er in sein Auto steigen und wieder herumrasen. Die Sch.wachköpfe in der .... Kleinstadt der Welt werden auf mit Hinweis das Reformationsjahr untätig bleiben und weiter wie gehabt....
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #197 am: 11. November 2016, 10:39:13 »
Nur zur Klarstellung: Das Verfahren wird nicht in der Was-auch-immer-Kleinstadt der Welt geführt, sondern in Halle an der Saale.

Juristenfutter: Wenn nach den Ergebnissen der bisherigen Beweisaufnahme das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sähe, müsste es Fatzke doch aus der U-Haft entlassen? Da das bisher nicht geschah, folgt im Umkehrschluss, dass die Kammer weiterhin dringenden Tatverdacht sieht. Oder sehe ich das katzfalsch?
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #198 am: 11. November 2016, 11:17:01 »
Nun, Ende des Artikels:

Zitat
Fitzek ist immer noch überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Keiner seiner Opfer habe sich beschwert. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens nickt ein weiteres Mal geduldig. „Darauf, Herr Fitzek“, sagt sie, „kommt es schon fast nicht mehr an.“ Der Prozess gegen den Wittenberger wird demnächst fortgesetzt.
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/akte-fitzek-behoerdenpost-wie-aus-der-schrotflinte-25073496

macht Hoffnung...
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Rolly

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #199 am: 11. November 2016, 11:18:18 »
Wenn ich es richtig verstehe, geht es gerade NICHT um "Es fühlt sich doch niemand geschädigt" sondern um Bankgeschäfte ohne Genehmigung durch das BaFin. Bereits diese Geschäfte überhaupt durch zu führen ist verboten wie @hair mess schon in seiner bewährten Art ausgeführt hat. Da kann sich Fitzek wohl nur über ein "Habe ich nicht gewußt und habe doch auch die Bestätigung das es nicht verboten ist" rauswinden.
Nebenbei frage ich mich wirklich, wieviel Gehirnwäsche man bekommen muß damit solche Berichte wie der von Pantotheus verlinkte entstehen können.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline KarlKlammer

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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #200 am: 11. November 2016, 11:51:55 »
Wenn ich es richtig verstehe, geht es gerade NICHT um "Es fühlt sich doch niemand geschädigt" sondern um Bankgeschäfte ohne Genehmigung durch das BaFin. Bereits diese Geschäfte überhaupt durch zu führen ist verboten wie @hair mess schon in seiner bewährten Art ausgeführt hat. Da kann sich Fitzek wohl nur über ein "Habe ich nicht gewußt und habe doch auch die Bestätigung das es nicht verboten ist" rauswinden.
Nebenbei frage ich mich wirklich, wieviel Gehirnwäsche man bekommen muß damit solche Berichte wie der von Pantotheus verlinkte entstehen können.

Dieses "Ich habe die Bestätigung"-Gefasel ist ohnehin völlig irrelevant. Die BaFin wird ihm niemals bestätigt haben, dass sein Geschäft in Ordnung ist. Sondern allenfalls, dass auf Basis der ihr vorliegenden Informationen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass seine Geschäfte genehmigungspflichtig sind. Im Regelfall hat die Aufsichtsbehörde nämlich zu Beginn nur die Informationen, die ihr explizit mitgeteilt wurden oder die öffentlich abrufbar sind (etwa durch Internetveröffentlichungen). Für eine vollständige rechtliche Bewertung sind aber auch die Begleitumstände relevant (Wie wurden Verträge beworben? Wie wurden Vertragsänderungen kommuniziert? Wie sieht ggf. der Schriftverkehr zwischen den Beteiligten aus?).
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #201 am: 11. November 2016, 14:57:31 »
Die BaFin wird ihm niemals bestätigt haben, dass sein Geschäft in Ordnung ist. Sondern allenfalls, dass auf Basis der ihr vorliegenden Informationen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass seine Geschäfte genehmigungspflichtig sind. Im Regelfall hat die Aufsichtsbehörde nämlich zu Beginn nur die Informationen, die ihr explizit mitgeteilt wurden oder die öffentlich abrufbar sind (etwa durch Internetveröffentlichungen).

Ich vermute mal ( :spekulatius: ), dass Fitzelchen das Ganze ursprünglich so dargestellt hat wie viele Projekte im Grauen Kapitalmarkt: die von den Pudeln so oft zitierte "Anlage in stabile Sachwerte". Also ähnlich wie viele andere Sachen, ohne einen Namen nennen zu wollen, denke ich da exemplarisch an eine gewisse Windkraftfirma, die auch fleißig Kapital eingesammelt hatte, nur dass in diesem Fall das Konzept nicht ganz so windig war wie das vom Fitzelchen. Damit ist die Bafin (bisher noch) nicht dafür zuständig - ergo antwortet sie natürlich sinngemäß "von unserer Seite keine Einwände, da es sich nicht um genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt".
Überspitzt könnte auch ein Tresorknacker bei der Bafin anfragen, ob sie was dagegen hat, dass er ein "Gewerbe zum Transport von Bargeld, Goldbarren und sonstigen Wertgegenständen" betreibt. Auch da wird die Bafin keine Einwände haben. Und trotzdem (so vermute ich mal) wird es einem Richter wurscht sein, was die Bafin dazu meinte.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #202 am: 11. November 2016, 16:10:37 »
Das voraussehbare Scharmützel über den angeblichen "Persilschein" der BaFin kann man original hier nachlesen:

Schreiben der BaFin 25.05.2011
Fitzeks Antwort 03.06.2011
Schreiben der BaFin 08.07.2011
Fitzeks Antwort 18.07.2011
Schreiben der BaFin 10.08.2011

In dem letzten Schreiben wird ausgeführt, dass sich der Verdacht des Kreditgeschäfts aufgrund der (äußerst bunten) Schilderungen von Fitzek nicht erhärtet habe. Diese "Entlastung" ist aber deutlich eingeschränkt und Fitzek wird mehrfach gewarnt, dass es leicht zu weiteren Prüfungen kommen könnte. Es wird explizit auf der Strafbarkeit hingewiesen.

Außerdem geht es bei dem gesamten Vorgang nur um die etwaige Strafbarkeit der Kreditvergabe durch die Kooperationskasse; konkret um die Crepes- und Waffelbude von einem Christian, dem Neudeutschland nach Eigenwerbung mit einem Imbißwagen zur Selbständigkeit verholfen hat. Um eine Beurteilung der Annahme von Geldern durch die Kooperationskasse ging es hier also nicht und daher ist das Schreiben nun sicher kein "Persilschein"; mal ganz davon abgesehen, dass Fitzek sich in seinen Schreiben alles so zurecht legt, wie er es für BaFin-tauglich hält.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #203 am: 11. November 2016, 19:43:21 »
Das Problem liegt wieder einmal daran, dass bei Fatzke und seiner Umgebung normale Begriffe nach Gutdünken "definiert" werden. Im Briefwechsel mit der BaFin geht es um KreditGeschäfte, nicht um Bankgeschäfte.
Was ein Kredit ist, kann eigentlich schon ein kleines Kind begreifen: Ich gebe dir mein Spielzeug, du gibst es mir zurück, und weil ich so freundlich war, es dir zu leihen, gibst du mir noch ein Zuckerzeltchen dazu. Einen Kredit kann grundsätzlich jeder vergeben, der etwas zu vergeben hat.
Nun ist noch die Frage, ob es sich um ein Geschäft im spezifisch rechtlichen Sinne handelt. Man kann zwar ganz allgemein von "Geschäften" sprechen, doch unter "Geschäft" ist im Kreditwesengesetz eine gewerbsmäßige Kreditvergabe verstanden. Wenn ich also meinem Neffen einen Zwanziger leihe, dann gebe ich ihm zwar einen Kredit, aber es handelt sich nicht um ein gewerbsmäßiges Handeln, also um kein Kreditgeschäft.

Ob Kredite von einem Bankhaus vergeben werden oder nicht, spielt für das Vorliegen eines Kreditgeschäftes keine Rolle. Wenn z. B. eine Versicherungsgesellschaft systematisch Policen beleihen lässt, dann ist dies auch ein Kreditgeschäft. Ebenso ist es ein Kreditgeschäft, wenn irgendeine Unternehmung oder ein Privater regelmäßig und zur Erzielung von Gewinn Kredite vergibt. An wen Kredite vergeben werden, spielt ebenso keine Rolle.

Nun ist die Abgrenzung zwischen gelegentlicher Kreditvergabe und gewerbsmäßiger Kreditvergabe wie so manches andere Ding nicht immer eindeutig. Die BaFin weist darauf hin, dass neben den oben eben erwähnten Kriterien wie systematische, regelmäßige Vergabe, Gewinnerzielung bzw. Absicht zu solcher u. dgl. auch die Notwendigkeit einer Buchführung kaufmännischen Zuschnitts Abgrenzungskriterium ist.
Hier greif dann wieder "Fatzke-Logik": Ich führe einfach keine Buchhaltung, dann ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Darauf kommt es aber natürlich nicht an, sondern darauf, dass eine Buchführung nach kaufmännischem Muster objektiv bzw. nach einhelliger Auffassung aller Normalvernünftiger notwendig wäre, auch wenn sie faktisch nicht geführt wurde.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #204 am: 11. November 2016, 23:37:31 »
Wenn Fitzek damit durchkommt

Warum sollte er? Ich sach mal: Wenn ich mit 120 durch die Ortschaft rase, und keiner der geschädigten sich beschwert, macht es die Tat nicht besser.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #205 am: 12. November 2016, 01:44:38 »
Das Problem liegt wieder einmal daran, dass bei Fatzke und seiner Umgebung normale Begriffe nach Gutdünken "definiert" werden. Im Briefwechsel mit der BaFin geht es um KreditGeschäfte, nicht um Bankgeschäfte.
Was ein Kredit ist, kann eigentlich schon ein kleines Kind begreifen: Ich gebe dir mein Spielzeug, du gibst es mir zurück, und weil ich so freundlich war, es dir zu leihen, gibst du mir noch ein Zuckerzeltchen dazu. Einen Kredit kann grundsätzlich jeder vergeben, der etwas zu vergeben hat.
[...]

Das ist allerdings kein Kredit und keine Leihe, sondern eine Vermietung ;)
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #206 am: 12. November 2016, 17:33:00 »
Fatzke und das KRD argumentieren ja aber eben genau mit der angeblich nicht gegebenen Bereicherung. Gleichzeitig geben sie allerdings ziemlich offen zu, zumindest einen Teil des Geldes für Lebensunterhalt ausgegeben zu haben, womit die Bereicherung doch wohl gegeben sein dürfte.

Ein Blick ins Gemeinnützigkeitsrecht könnte weiterhelfen: Würde man das persönliche Wohl der Mitglieder eines gemeinnützigen Vereines mit dem zu fördernden Gemeinwohl gleichsetzen, wären sämtliche Regelungen zu diesem Gebiet Makulatur. Dann bräuchte es nicht tausender Beamter in den Finanzämtern, die Satzungen prüfen, Rechenschaftsberichte anfordern und schließlich die Gemeinnützigkeit bestätigen - dann könnte man die Leuts mit den Spendengeldern machen lassen, was sie wollen. Tatsächlich ist die vom Verein zu fördernde Gemeinschaft auf jeden Falle weiter als die eigene Mitgliederschar und in aller Regel auch nicht scharf zu begrenzen. Die Kammer hört sich das offenbar nur wegen ihrer guten Kinderstube an.

Wie beweiskräftig die erst in den letzten Monaten nachgeschobenen Erklärungen, man habe von Anfang an das Geld zur freien Verfügung gegeben, sind, lasse ich mal offen. Wie verträgt sich das mit den nach wie vor aufgestellten Behauptungen, nur dem Gemeinwohl zu dienen, in stabile Sachwerte zu investieren und das Geld auch ggf. zurückzuzahlen? Warum wurden verklausulierte Verträge, "Sparbücher" usw. aufgesetzt und unterzeichnet, wenn eine einfach Schenkung genügt hätte?

Die Zeugenaussagen bewertet das Gericht. Tatsächlich wird nicht jeder Zeuge, der so offensichtlich wie nur möglich lügt, auch vereidigt und die Akte dann der Staatsanwaltschaft übergeben. Wenn sich ein Richter fünf Jahre vor der Pensionierung an ein einziges Mal erinnern kann, bei dem er zu einer Falschaussage hätte gehört werden sollen, die Sache aber dann wegen anderer Geschichten nicht mehr ins Gewicht fiel, sagt das schon einiges.

Die Leute in dieser Kammer sind nicht doof, die wissen ganz genau, daß die Geschichte keine Benefizveranstaltung war und auch nie sein sollte. Da wäre den Leuten Linsensuppe serviert worden, Peterle hätte am Flügel gesessen und für eine Eintrittskarte 50 oder meinetwegen auch 150 Euro kassiert. Insgesamt dann vielleicht 2.000 Euro an einem Abend, vielleicht. Mit Crowdfunding bekommen die anderen Reichsdeppen ja nicht mal eine warme Mahlzeit zusammen, wie man immer wieder beobachten kann. Und die Geschichte, jemand könne durch die halbe Republik fahren, um einen wildfremden Menschen ein paar Tausend Euro zu schenken, wäre selbst für die Brüder Grimm zu dürftig gewesen.
Peterle wußte ganz genau, daß man auf legalem Wege viel Mühe investiert und nur an ein paar Krümel kommt. Damit wollte er sich nicht abgeben, also hat er das Ding als klassisches Anlagegeschäft aufgezogen.

Wenn sich die Anleger jetzt als Mäzene gerieren, dann ausschließlich deshalb, weil sie sich die Blamage ersparen wollen. Das ist nichts anderes als die Nummer, mit der die ganzen gewerblichen Kleinbetrüger ihre Kundschaft von den Klagen abhalten wollen: "Die Peinlichkeit eines Verfahrens liegt ganz bei Ihnen!"  Denn Spruch können die so unbekümmert klopfen, weil sie wissen, daß sie damit durchkommen. Wenn der Kunde eines  Heiratsinstituts beweist, daß er mit freien Mitarbeiterinnen über den Tisch gezogen wurde, dann bringt ihm die Peinlichkeit einen Teil seines Geldes zurück. Fitzeks Anleger wissen aber, daß sie nichts weiter als einen Satz heißer Ohren gewinnen können. Wozu sollten sie sich das jetzt antun.
Freilich könnte man die frechsten Zeugen, die jetzt immer noch so handeln würden wie damals, auf Peterles Anwalts- und Prozeßkosten aufmerksam machen. Haben die dann den Eindruck, sie hätten in ihrer unermeßlichen Geberlaune gerade eine Bürgschaft abgegeben, wird sich das dann schon richtigstellen.

Die Finanzgeschäfte sind medial begleitet worden, Fitzek hat dazu hinreichend und bereitwillig Interviews gegeben. Man kann sich also immer noch ein Bild davon machen, was damals gelaufen ist und was Fitzek bezweckt hat. Und das hat die Kammer genauso in ihre Betrachtung einzubeziehen, wie erinnerungsgetrübte bzw. unterdurchschnittlich wahrheitsliebende Zeugen.

Was bleibt dann noch?
Es bleibt die rudimentäre Buchführung. Es bleiben die Barabhebungen, die verschollen sind. Bleibt noch etwas?

Möglicherweise nicht. Aber darauf kommt es, wie die Vorsitzende gesagt haben soll, auch nicht entscheidend an. Die Zeugen dürften Peterle nichts nützen. Daß sie mangels Erfolgsaussichten und horrender Kosten nicht zivilrechtlich gegen Fitzek vorgehen, dürfte ihm nicht strafmindernd anzurechnen sein. Ist der § 266 StGB ein Antragsdelikt? Offenbar nicht, also braucht die StA auch keine Strafanzeigen.
« Letzte Änderung: 12. November 2016, 17:53:28 von dtx »
 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #207 am: 12. November 2016, 18:34:11 »
@dtx Was soll man von jemandem erwarten, der von sich sagt, er sei ein Staat? Nach Fatzkes Selbstverständnis ist jeder Cent, den er verbrät, eine Investition in stabile Sachwerte und "gemeinwohlorientiert". Uns normalsterblichen Systemlingen ist natürlich klar, dass dies keine gemeinnützigen Verwendungen sind.

Dass Untreue kein Antragsdelikt ist, erhellt aus dem Text des StGB. Hier geht es aber um das "Vermögensinteresse": Die Linie der Verteidigung zielt darauf, wenn ich das richtig verstehe, zu argumentieren, die angeblichen Opfer hätten kein Interesse, das geschädigt sein könnte, somit liege auch keine Untreue vor. Damit bedeutet "Interesse" eben "subjektives Gefühl".
Im allgemeinen Sprachgebrauch des Rechts ist aber "Interesse" eine objektivierbare, teilweise messbare, zumindest schätzbare Größe. Nehmen wir als Beispiel einen Verein: Der Vorstandsvorsitzende mit erheblichen Vollmachten hat einen teuren Apparat gekauft, mit dem etwas hergestellt werden könnte, was dem Vereinszweck dient. Wie sich aber nach einiger Zeit herausstellt, funktioniert diese Herstellung nur schlecht. Der Apparat ist kaum zu gebrauchen. Einige Mitglieder wissen das gar nicht, die Mehrheit der Mitglieder findet am Handeln des Vorstandsvorsitzenden nichts auszusetzen, aber ein Mitglied zeigt den Vorstandsvorsitzenden wegen Untreue an - und dieser wird verurteilt. Denn die Anschaffung hat vergleichsweise viel Geld gekostet, das nun dem Verein objektiv fehlt. Ein Verkauf des Apparates in gebrauchtem Zustand ist schwierig, da es dafür kaum Nachfrage gibt, der Erlös betrüge nur einen Bruchteil des bezahlten Preises. Das Vereinsziel wird durch den Apparat zudem wenn überhaupt nur minimal gefördert.
Es geht hier also um einen objektiv feststellbaren Sachverhalt, eine Schädigung des Vereins, die unabhängig von der Meinung der Mitglieder existiert. Der Fall ist im Übrigen einem tatsächlich geschehenen nachempfunden.
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #208 am: 12. November 2016, 20:33:19 »
@dtx Was soll man von jemandem erwarten, der von sich sagt, er sei ein Staat? Nach Fatzkes Selbstverständnis ist jeder Cent, den er verbrät, eine Investition in stabile Sachwerte und "gemeinwohlorientiert". Uns normalsterblichen Systemlingen ist natürlich klar, dass dies keine gemeinnützigen Verwendungen sind.

Halten wir also fest, daß solcher Einlassungen wegen auch Strafrichter zwei Ohren haben.

Dass Untreue kein Antragsdelikt ist, erhellt aus dem Text des StGB. Hier geht es aber um das "Vermögensinteresse": Die Linie der Verteidigung zielt darauf, wenn ich das richtig verstehe, zu argumentieren, die angeblichen Opfer hätten kein Interesse, das geschädigt sein könnte, somit liege auch keine Untreue vor. Damit bedeutet "Interesse" eben "subjektives Gefühl".

Damit gibt es aber ein Problem. Zumindest vom "Großaktionär" wissen wir, daß er auf seine Ansprüche weder verzichten will, noch darf. Der ist nach § 2 SGB II verpflichtet, alles zu unternehmen, um aus der Hilfsbedürftigkeit herauszukommen. Dazu gehört natürlich auch, möglichst viel von seinem verlorenen Vermögen zu retten, sobald sich die Möglichkeit dazu ergibt.
Man müßte mal schauen, ob § 116 SGB X auch anzuwenden ist, wenn die Hilfsbedürftigkeit auf einem von einem Dritten herbeigeführten Vermögensverfall beruht. Wir reden hier über ca. 700 Euro zuzüglich der Pauschalanweisungen an die Krankenkasse für jeden Monat des Leistungsbezuges. Es wäre dann interessant, ob Ersatzansprüche eines Sozialversicherungsträgers nicht sogar gegenüber den Geldstrafen der BaFin vorrangig zu bedienen wären. Freilich ist die rechtliche Expertise in den jobcentern nicht zu überschätzen und die Wahrscheinlichkeit, daß aus der Ecke aus freien Stücken interveniert würde, ziemlich gering.

Im allgemeinen Sprachgebrauch des Rechts ist aber "Interesse" eine objektivierbare, teilweise messbare, zumindest schätzbare Größe. Nehmen wir als Beispiel einen Verein: ...

Paßt nicht ganz. Mit einer Produktion würde der Verein wahrscheinlich in Konkurrenz zu den Wirtschaftsbetrieben am jeweiligen Markt treten. Das ist den gemeinnützigen Vereinen nicht generell verboten, sie werden insofern wie ein normales Unternehmen behandelt. Wird dieser "wirtschaftliche Geschäftsbetrieb" defizitär und durch steuerlich geförderte Spendengelder querfinanziert, entzieht das Finanzamt dem Verein die Genehmigung, für vereinnahmte Spenden steuerlich wirksame Bescheinigungen auszustellen. Solche Fälle habe ich in meiner Praxis mehrfach gehabt. Einmal ist die Gemeinnützigkeit wegen Steuerzahlungen weg gewesen, die wegen nicht eingereichten Unterlagen angefallen waren. Das Finanzamt begründete das damit, daß es nicht zum Satzungszweck des Vereines gehöre, Steuern zu zahlen.

Die Aufmerksamkeit der Lokalpresse ist dann für den Vereinsvorstand nicht mehr so ehrenhaft wie früher, selbst wenn der sich objektiv nichts zuschulden kommen ließ. Aber von einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit sind wir weit entfernt, solange keiner sich oder seinen Lieben etwas zugeschanzt hat. Sinnlose oder überteuerte Einkäufe bei Verwandten oder Freunden, mit denen man sich dann womöglich noch den Gewinn teilt, sind natürlich justiziabel. Aber wenn man jeden Vorstand gleich vor den Kadi zerren würde, gäbe längst es keine Vereine mehr.

Wenn man Fitzeks Einlassungen für bare Münze nähme und sein Königreich tatsächlich dem Gemeinwohl dienend betrachten würde, dann wäre Fitzek als derjenige, "der die Puppen tanzen ließ", für die Finanzierung seines und der Pudel Lebensunterhalt aus dem Vereinsvermögen dran, solange keine Arbeitsrechtsverhältnisse begründet wurden, die in der vertraglichen Gestaltung und der Durchführung einem Fremdvergleich standhalten. Der Vermögensschaden, der damit dem "Verein" entstanden ist, ließe sich in Ermangelung von Aufzeichnungen mit einer Kapitalflußrechnung ermitteln. Man schaut, wie Fitzek lebt, was das üblicherweise kostet und unterstellt dann entsprechende Entnahmen, genauso wie bei einem Unternehmer, dessen Buchführung nichts taugt.

 
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Re: Fitzeks Prozess vor dem Landgericht Halle
« Antwort #209 am: 13. November 2016, 00:14:46 »
@dtx Was soll man von jemandem erwarten, der von sich sagt, er sei ein Staat? Nach Fatzkes Selbstverständnis ist jeder Cent, den er verbrät, eine Investition in stabile Sachwerte und "gemeinwohlorientiert". Uns normalsterblichen Systemlingen ist natürlich klar, dass dies keine gemeinnützigen Verwendungen sind.

Dass Untreue kein Antragsdelikt ist, erhellt aus dem Text des StGB. Hier geht es aber um das "Vermögensinteresse": Die Linie der Verteidigung zielt darauf, wenn ich das richtig verstehe, zu argumentieren, die angeblichen Opfer hätten kein Interesse, das geschädigt sein könnte, somit liege auch keine Untreue vor. Damit bedeutet "Interesse" eben "subjektives Gefühl".

Nach den rudimentären Informationen von dem Prozess und angesichts der Tatsache, dass Untreue zwei unterschiedliche Begehungsvarianten aufweist und nicht eben zu den am einfachsten zu prüfenden Delikten gehört, habe ich den Eindruck, die Verteidigung versucht die naheliegenden Punkte bei der Untreue abzudecken, nämlich zum einen das Einverständnis der "Anleger". Gab es ein solches Einverständnis mit der Verwendung, soll schon tatbestandlich keine Untreue vorliegen. Bekam Fitzek das Geld zur freien Verwendung, hat er nichts falsch gemacht.
Zum anderen zielt man sicherlich auf eine Einwilligung ab, die dazu führte, dass zwar der Tatbestand der Untreue verwirklicht wurde, aber das Handeln gerechtfertigt war (weil die "Opfer" die Verwendung der Mittel als ihrem Willen entsprechend ansehen).

Sowohl ein tatbestandsausschließendes Einverständnis als auch eine rechtfertigende Einwilligung wird sicherlich für beide Tatbestandsalternativen verfolgt werden.

Unabhängig von der tatbestandlichen Alternative müsste für eine Verurteilung ein Vermögensschaden festgestellt werden. Wie sich aus dem Beitrag von @dtx ergibt, müsste hier wohl differenziert werden zwischen dem Vermögen der Anleger und dem Vermögen eines Vereins. Fitzek kann verschiedene Vermögen geschädigt haben, je nachdem wie die rechtliche Konstruktion letztlich aussah. 

Nach den bislang hier im Forum erschienen Informationen erscheint mir eine verlässliche Einschätzung des Prozessverlaufes kaum möglich. Gewichtiges Indiz ist m.E. allerdings, dass sich Fitze nach wie vor in U-Haft befindet  :dance:.
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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