Autor Thema: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"  (Gelesen 16949 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

"Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« am: 21. September 2016, 20:58:43 »
Von @Gutemine vor einer Weile in der YT-Ablage erwähnt

Für den "Durchschnittdeutschen" sehr schlecht zu verstehen, aber...total amüsant...

https://www.youtube.com/channel/UCB0_Y944OLUXG3R6FJ2tj_A

Der Beamte ist wirklich absolut cool!



aber anscheinend so gut dabei, daß sich ein extra Thread lohnt. Der Juuhtuub-Kanal hat er jedenfalls voll.

https://www.youtube.com/channel/UCB0_Y944OLUXG3R6FJ2tj_A/videos?sort=dd&view=0&shelf_id=0

Voll mit Reichi- und sonstigem VT-Deppenwahn.


Anbei ein kleiner Strauß aus dem Blütenmeer seines bunten Klopskopfgartens. Den Klickzahlen nach findet er aber keiner besondere Beachtung.


https://www.youtube.com/watch?v=-dTaomaf37Q







https://www.youtube.com/watch?v=klZHEaRGrTs








https://www.youtube.com/watch?v=NgbJtClHtjc





https://www.youtube.com/watch?v=h4Dn7jlxGNs



« Letzte Änderung: 7. April 2017, 16:19:20 von Finanzbeamter »
 

Offline d3rfux

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Re: "Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #1 am: 2. Oktober 2016, 11:53:05 »
Ach Mensch, noch so ein Spinner. Wird bearbeit, leider bei uns die Ressourcen knapp sind, könnte es länger dauern.  Noch mehr Arbeit, und noch grösse Aktenberge, ich hasse mein Job  :facepalm:
 

Offline Helvetia

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Re: "Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #2 am: 31. März 2017, 20:24:41 »
Meines Erachtens handelt es sich bei dem Macher von "Telefonat mit em Staat" um denselben Marc B., der in folgendem Video auftritt:

https://www.youtube.com/watch?v=KCjJWtG_pT4

und dort seine "unabhängige Gesetzeskommission" vorstellt. Ja, ich weiss, noch so ein Schwachsinn  :facepalm:

Jedenfalls stimmen m. E. Stimme und (Glarner) Dialekt überein, und der Macher von "Telefonat ..." kommt klar aus Glarus und hat Probleme mit den dortigen Behörden. Wie um es zu bestätigen, hat der Macher von "Telefonat ..." auch noch dieses Video bei sich hochgeladen: https://www.youtube.com/watch?v=9inNpygAqxc

Kann mich auch erinnern, irgendwo mal ein Video (ich glaube, ein Ausschnitt vom Bericht eines Lokalsenders) gesehen zu haben, wo es darum ging, dass ein Störer bei der Landsgemeinde in Glarus auf die Rednertribüne steigen wollte und dann da von den Sicherheitskräften entfernt werden musste. Dieser Störer war auch unser Marc B. Und bei dem Video gab es ganz viel Mimimi von den Reichsdeppen von wegen böse StaatsFirmengewalt, dass die aber auch gar nicht jeden Dahergelaufenen unangemeldet an der Landsgemeinde reden lassen wollen!  ::)
Leider weiss ich nicht mehr, wo dieses Video war.

Den ganzen Nachnamen von Marc B. habe ich bisher nicht herausfinden können. Vermutlich ist er aber nicht identisch mit dem "Nazi-Twitterer" Marc B. aus Glarus, jedenfalls gibt es dafür keine Anhaltspunkte und "Marc B." heissen nun wirklich viele, selbst im kleinen Glarus.
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Re: "Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #3 am: 1. April 2017, 06:21:52 »
Ah, hier ist das Video, auf dem Marc B. von der Landsgemeinde abgeführt wird. Das war anscheinend im Sommer 2016.



Sein anderer Nickname auf Youtube ist "sweetdude1976". Ein bisschen hoch gegriffen bei seinem Erscheinungsbild, wie ich persönlich finde. :-X
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Noch mehr Leaks - diesmal aus Glarus
« Antwort #4 am: 7. April 2017, 12:27:54 »
Ich hatte mich ja gefragt, wie der verrückte Glarner Staatstelefonierer, geachtete Youtube-Jurist und Exponent der (mutmasslichen Ein-Mann-Truppe) "Unabhängige Gesetzes-Kommission UGK", Marc B., mit vollem Namen heisst.

Zum Glück ist er offensichtlich ein Glarner. Nach Auskunft mir bekannter Glarner kennt im Kanton Glarus jeder jeden, und bevor man dort zusammen in die Kiste steigt, holt man am besten vorsichtshalber seine Ahnentabelle hervor, um zu schauen, ob man nicht doch relativ nahe verwandt ist. (Sage nicht ich, sagen die Glarner!)

Also standen die Chancen relativ gut, den vollen Namen unseres Marc zu erfahren. Ich kontaktierte also die örtliche Freimaurerloge, und siehe da, Marc B. heisst

Marc Bamert.

Um es noch weiter zu untermauern, hier ein Auszug aus dem Glarner Amtsblatt vom 20. Oktober 2016. Der angegebene Jahrgang passt zu seinem ansonsten irreführenden Nickname "sweetdude1976". Auch die drei Betreibungen, die Monsieur da am Laufen hat(te), fügen sich bestens ins Gesamtbild eines Reichsdeppen.  ;)
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Re: "Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #5 am: 7. April 2017, 15:23:37 »
Für diejenigen, die mit den Schweizer Begrifflichkeiten nicht vertraut sind, kurze Erläuterung:
Zahlungsbefehl entspricht ungefähr dem deutschen Mahnverfahren. Wer einen Zahlungsbefehl erhält, kann dagegen "Recht vorschlagen", was Marc B. offensichtlich getan hat. Dagegen verlangt nun die Steuerverwaltung des Kantons Glarus (entspricht ungefähr dem deutschen Finanzamt) die "Rechtsöffnung", also einen gerichtlichen Entscheid, dass die Betreibung fortgesetzt werden kann. Die Betreibung wird bei Privaten mittels Pfändung vollstreckt, statt des Gerichtsvollziehers ist das Betreibungsamt zuständig (bzw. dessen zuständige Angestellte, oft "Weibel" genannt). Da es sich bei Steuern um öffentlich-rechtliche Forderungen handelt und da Mister B. es vermutlich verpasst hat, gegen die "Veranlagungsverfügung" (entspricht dem deutschen Steuerbescheid) Einsprache zu erheben, wird das Kantonsgericht die Rechtsöffnung erteilen.
Dass er öffentlich per Amtsblatt aufgefordert wird, im Verfahren Stellung zu nehmen, deutet darauf hin, dass er die typische RD-Schiene "nicht reagieren, nichts erhalten haben" fährt. Diese führt dann schnurgerade in den finanziellen Ruin.
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Re: "Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #6 am: 7. April 2017, 15:49:48 »
Da sind die Schweizer ja sehr fürsorglich gegenüber ihren Schuldnern. Bei uns würden zwar die Nachbarn um die Gaudi gebracht, dafür nähmen die Dinge aber ihren Lauf, bis die Polizei das Büblein zur Vollstreckung der Ersatzzwangshaft abgreift.
 

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Re: "Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #7 am: 7. April 2017, 16:12:27 »
Da sind die Schweizer ja sehr fürsorglich gegenüber ihren Schuldnern. Bei uns würden zwar die Nachbarn um die Gaudi gebracht, dafür nähmen die Dinge aber ihren Lauf, bis die Polizei das Büblein zur Vollstreckung der Ersatzzwangshaft abgreift.

Naja, geht so, das hiesige System hat auch seine Tücken. Vor allem kann in der Schweiz jeder jeden betreiben, einfach so, und auch wenn in Wirklichkeit gar keine Forderung besteht. Wenn ich also einer in der Schweiz gemeldeten Person X eins reinwürgen will, marschiere ich einfach aufs Betreibungsamt, fülle gegen eine kleine Gebühr (rund 70 Fr., wenns mir recht ist - bei erfolgreicher Betreibung kriegt man die zurück) ein Formular aus und behaupte in diesem Formular einfach, wie viel X mir angeblich schuldet. Schon kriegt X einen Zahlungsbefehl und muss (wenn die Forderung unberechtigt ist) Rechtsvorschlag erheben!

Natürlich werden unberechtigte Forderungen am Ende nicht vollstreckt. Was jedoch weit schwerer wiegt, ist, dass X allein durch diese Aktion schon einen Eintrag ins Betreibungsregister kriegt, auch bei unberechtigten Forderungen! Diesen Eintrag löschen zu lassen, ist dem Vernehmen nach ein mühsames und langwieriges Unterfangen.

Und mit einem Eintrag im Betreibungsregister kann X natürlich vergessen, beispielsweise eine Wohnung zu finden, vor allem in Ballungsgebieten wie Zürich.

Edit: Was Marc Bamert betrifft, so haben seine Scherereien mit der Steuerverwaltung vermutlich allein schon damit angefangen, dass er sich einfach weigert, Steuererklärungen auszufüllen und einzureichen, geschweige denn Steuern zu zahlen. Eines seiner "Telefonate" dreht sich um dieses Thema.
« Letzte Änderung: 7. April 2017, 16:21:45 von Helvetia »
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #8 am: 7. April 2017, 16:19:50 »

Mod:
Ich hab mal den Titel etwas angepasst!
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #9 am: 7. April 2017, 16:25:17 »
Naja so großartig anders ist das hier in D auch nicht.....einen ungerechtfertigten oder nicht mehr gültigen Vermerk bei der Schufe tilgen zu lassen hängt extrem von der Mitarbeit des (Ex) Gläubigers ab.....Ein Mahnverfahren einleiten kann im Prinzip auch erstmal Jeder.
 

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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #10 am: 7. April 2017, 16:34:21 »
@Helvetia Da ist er ja in guter Gesellschaft mit Bruno Moser. Streng genommen braucht niemand in der Schweiz eine Steuererklärung auszufüllen. Das Amt schickt dann halt eine kostenpflichtige Mahnung. Wenn nichts kommt, schätzt es einfach von Amtes wegen ein - und in der Regel deutlich zu hoch. Da eine Steuerveranlagung, wenn sie einmal rechtskräftig geworden ist, einem vollsteckbaren Urteil gleichsteht, ist sie auch nicht mit einem Rechtsvorschlag zu verhindern. Das Gericht wird die sog. Rechtsöffnung also erteilen. Besuch vom "Betreibungsweibel", gern auch mit Polizei im Schlepptau, ist auch in der Schweiz nicht angenehm. Da wird auch nicht auf die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses gewartet, sondern das Amt erstellt ein Inventar. Was verwertbar ist, wird in der Regel gleich mitgenommen.
Kurz: Nichtstun ist die schlechteste Art, sich gegenüber der Steuerverwaltung zu verhalten. Wie ich oben schon schrieb, führt solche Haltung sehr schnell in den finanziellen Ruin.
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #11 am: 8. April 2017, 00:21:57 »
@Pantotheus Bei wiederholtem Nichteinreichen bzw. wiederholter Einschätzung werden neben Mahngebühren sogar auch Bussen angedroht, und das geschätzte steuerbare Einkommen/Vermögen steigt zur Strafe von Mal zu Mal an.
Unser Marc B. hatte im Sommer 2016 (in dem Video, wo er sich als "unabhängige Gesetzeskommission" outet) noch vollmundig damit geprahlt, keine Steuern "Firmenbeiträge" zu zahlen und das auch nicht zu müssen, und er könne anderen dabei helfen, diese lästige Pflicht auch loszuwerden. Na dann gute Nacht, mittlerweile wird er betrieben worden sein oder der Betreibungsbeamte in Bälde bei ihm auf der Matte stehen.
Aber auch wenn er komplett gepfändet wird, werden die Deppen vermutlich weiterhin blöd genug sein, ihn als "Rechtsexperten" zu konsultieren. Er war ja auch schon bei der Eso-Kanalbetreiberin Marsha Wiederkehr als selbsternannter Youtube-Rechtssachverständiger zu Gast, als diese wegen eines Hundes Probleme mit der Polizei hatte.  :facepalm:
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #12 am: 21. April 2017, 00:44:45 »
Marc Bamert hat wieder mal einen unglaublich schlauen Brief an die Staatsanwaltschaft und überhaupt alle Behörden des Kantons Glarus geschrieben.

https://www.youtube.com/watch?v=7JiI-NvIyig

Offensichtlich hat er einen Strafbefehl erhalten (das zugrunde liegende Delikt ist nicht bekannt).

Deshalb "erlässt" die "Unabhängige Gesetzes-Kommission", welche aus Marc Bamert besteht, nun eine "Nichtanhandnahmeverfügung", was wohl bedeuten soll, dass Bamert dem Strafbefehl nicht nachzukommen gedenkt. Die Adressaten werden vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass sie in eine "Schergen-Datenbank" eingetragen würden und ihnen 18 Millionen Franken in Rechnung gesellt würden. Wirklich sehr schlau, sowas der Staatsanwaltschaft zu schreiben  :facepalm:

Interessant ist noch die Adressatenliste: Kopien gehen an eine recht willkürliche Auswahl von Behörden - meines Wissens sind es diejenigen, mit denen Bamert schon mal Ärger hatte, deswegen auch das Zürcher Obergericht - auch an den päpstlichen Nuntius in Bern, und natürlich an Sürmelis IZMR.  ;D
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #13 am: 21. April 2017, 11:13:17 »
Offenbar lässt Bamert seinen Brief von einer Vorlesefunktion eines Programmes vorlesen.  :clap:

Dann spricht er von StGB (CH) Art. 11. Dieser Artikel regelt allerdings nur das strafbare Unterlassen. Da die StPO (CH) abschließend regelt, was ein Staatsanwalt oder Richter tun muss und was nicht, greift allerdings diese Bestimmung nicht (er kann noch so lange Telefonterror verüben, dies hat keine Rechtswirkung im Strafverfahren). Man könnte ihm auch Art. 14 StGB (CH) um die Ohren hauen: Was das Gesetz gebietet oder erlaubt, ist rechtmäßig. Und die StPO, also das Gesetz, erlaubt es nun mal, dass Richter und Staatsanwälte keine beliebigen Anrufe berücksichtigen müssen, Eingaben im Strafverfahren haben schriftlich zu erfolgen.
Dann fährt er noch echt schweres Geschütz auf: Art. 260 StGB (CH): Landfriedensbruch, und Art. 312: Amtsmissbrauch.

Wie wird es weiter gehen? Erst einmal nicht. Da ich nicht weiß, ob der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist oder nicht, kann ich nur vermuten: Ist er rechtskräftig, wird die Zahlungsfrist abgewartet. Danach folgt Inkasso. Schlägt dieses fehl, wird die Ersatzfreiheitsstrafe, die im Strafbefehl immer mit angedroht ist, vollstreckt.
Lief hingegen noch die Einsprachefrist, kann die Staatsanwaltschaft das Schreiben vielleicht gerade noch als Einspruch werten. Dann wird irgendwann einmal die Verhandlung stattfinden, denn dass sich die Staatsanwaltschaft durch die darin enthaltenen "Argumente" umstimmen lassen wird, ist sehr zu bezweifeln. Sie wird also am Strafbefehl festhalten und ihn dem Gericht überweisen. Wird sich Bamert dort so aufführen, wie seine Schreiben und Filme es andeuten, dann dürfte er Ärger bekommen.
Wenn die Staatsanwaltschaft böse will, wird sie dieses Schreiben zudem als Nötigung und/oder Erpressung werten und ihn erneut anklagen bzw. einen neuerlichen Strafbefehl erlassen.

Und noch eine Vermutung: Könnte es sein, dass Bamert selbst des Landfriedensbruchs beschuldigt war und der Strafbefehl deswegen erfolgte? Er verweist gleich mehrfach auf Artikel 260, Absatz 2 des StGB (CH): "Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Aufforderung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben."
Könnte es sein, dass Bamert an einem Landfriedensbruch beteiligt war, sich dann irgendwann entfernte, also nach seiner Sichtweise straffrei blieb, aber aus Sicht der Behörden, deren Aufrufen er erst nach dem x-ten Mal Folge leistete, nicht? Vielleicht könnte da auch ein unterschiedliches Verständnis von Gewalt vorliegen.
Landfriedensbruch kann man nach StGB (CH) auch in einem Gerichtssaal als "Prozessbeobachter" begehen, denn Absatz 1 lautet: "Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Wenn man sich die Aufzeichnungen der Verhandlung gegen Markus Z. im Bezirksgericht Aarau anschaut, dann wird der mögliche Zusammenhang mit Artikel 260, Absatz 1 StGB (CH) schon deutlich.
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Re: "Marc Bamert - Telefonat mit dem Staat"
« Antwort #14 am: 21. April 2017, 12:06:30 »
Wird sich Bamert dort so aufführen, wie seine Schreiben und Filme es andeuten, dann dürfte er Ärger bekommen.
Wenn die Staatsanwaltschaft böse will, wird sie dieses Schreiben zudem als Nötigung und/oder Erpressung werten und ihn erneut anklagen bzw. einen neuerlichen Strafbefehl erlassen.

Na hoffentlich doch!  :dance:

Und noch eine Vermutung: Könnte es sein, dass Bamert selbst des Landfriedensbruchs beschuldigt war und der Strafbefehl deswegen erfolgte? Er verweist gleich mehrfach auf Artikel 260, Absatz 2 des StGB (CH): "Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Aufforderung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben."
Könnte es sein, dass Bamert an einem Landfriedensbruch beteiligt war, sich dann irgendwann entfernte, also nach seiner Sichtweise straffrei blieb, aber aus Sicht der Behörden, deren Aufrufen er erst nach dem x-ten Mal Folge leistete, nicht? Vielleicht könnte da auch ein unterschiedliches Verständnis von Gewalt vorliegen.
Landfriedensbruch kann man nach StGB (CH) auch in einem Gerichtssaal als "Prozessbeobachter" begehen, denn Absatz 1 lautet: "Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Wenn man sich die Aufzeichnungen der Verhandlung gegen Markus Z. im Bezirksgericht Aarau anschaut, dann wird der mögliche Zusammenhang mit Artikel 260, Absatz 1 StGB (CH) schon deutlich.

Das glaube ich eher nicht. Den Verweis auf Abs. 2 finde ich ausserdem nicht - meist hält Bamert es ja nicht für nötig, Absätze zu zitieren.

Von einem Landfriedensbruch-Vorwurf ist mir zumindest bisher nichts bekannt. Mir scheint es eher so zu sein, dass aus Bamerts Sicht die Glarner Behörden (wahrscheinlich speziell die Kantonspolizei, die Betreibungsbeamten usw. - Beamte, die bei ihm sicher schon auf der Matte standen und was aus seiner Wohnung holten) "Zusammenrottungen" sind, die gegen ihn mit vereinten Kräften ganz schlimme Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstösse begangen haben. So scheint bei ihm im Juli letzten Jahres gepfändet worden zu sein.
Seine Vorwürfe des "Untätigbleibens" beziehen sich sicherlich auf die "Anklage", die er vor rund einem Jahr den Behörden zukommen liess, oder auf einen ähnlichen Quatsch.
https://wiki.sonnenstaatland.com/images/6/62/Bamert-youtubejurist2.jpg
https://wiki.sonnenstaatland.com/images/3/3d/Bamert-youtubejurist1.jpg
Dieses Schreiben ist auch deswegen ein Schmankerl, weil sich Bamert mit seiner "unabhängigen Gesetzeskommission" darin für die "Legislative des Kantons Glarus" hält.
Der genaue Zusammenhang ist schwer auszumachen, aber in einem seiner Videos ist von einem Ausweisentzug (wohl der Führerschein) und zugleich von Cannabis die Rede, also wird es unter anderem um Fahren unter Drogeneinfluss gegangen sein. Soviel ich weiss, wurde er eben dafür auch schon vom Zürcher Obergericht verurteilt, allerdings bereits Ende 2014. (Dass seither neue Fälle hinzugekommen sind, kann ich natürlich nicht ausschliessen.)
Vermutlich war es dieses Schreiben oder ein ähnliches, falls Bamert noch mehr Derartiges verschickt haben sollte, das die bösen Glarner Behörden einfach ignoriert haben.

Die Deppenzusammenrottung an Markus Zimmermanns Gerichtsverhandlung wurde - so wird am Ende des 2. Videos behauptet - schlussendlich einfach laufen gelassen, ohne Personenkontrolle, was ich persönlich für ein sträfliches Einlenken seitens der Behörden und der Kantonspolizei Aargau halte.
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