- Deshalb geht es an das High Court, weil das ist 1. ein internationales Handelsgericht, 2. weiß kaum einer von dem Gericht deshalb muss es das richtige sein.
Der High Court ist in der Tat ein Handelsgericht. Eine seiner verschiedenen Kammern jedenfalls beschäftigt sich mit solchen Sachen. Aber erstens ist die dann wohl kaum für Menschenrechtsverletzungen an Ausländern im Ausland zuständig, und zweitens ist der High Court kein internationales Gericht. Er ist ja noch nicht mal fürs ganze UK zuständig, wie man dem Namen unschwer entnehmen könnte, wenn man ihn mal richtig lesen würde, sondern nur für England und Wales.
Dass dieses Gericht kaum einer kennt, mag für Deutschland gelten. In England und Wales dürfte das anders sein.
- Dann berichtet ein Ayon über seine Erfahrungen über den High Court, das man mit einem Satz beschreiben kann: Jeder behauptet, dass High Court sei nicht zustänndig, also MUSS das zuständig sein.
Wenn durchweg alle Leute sagen, der High Court sei nicht zuständig, dann könnte das unter Umständen daran liegen, dass er nicht zuständig ist. Aber wir kennen das ja - unsere werte Kundschaft pfeift auf solche niederen Trivialitäten und bedient sich der höheren Weisheit, die unsereins auf ewig verschlossen bleiben wird. Na ja, viel Spaß. Können die wenigstens anständig Englisch?
Im Übrigen habe ich mir mal die Mühe gemacht, den Kommentar dieses Ayon ein wenig unter die Lupe zu nehmen. Ist lustig.
Hierbei stieß ich schließlich bei Google books auf den „International Commercial Law Contract“ (Internationaler Kommerz-Gesetz-Vertrag) aus dem Jahre 1863, welchen man sich unter diesem Link herunterladen kann ...
Was man dann findet, ist keineswegs ein völkerrechtlicher Vertrag, sondern ein britisches Buch über internationales Handelsrecht. Aus dem Jahre 1863, also immerhin das Datum stimmt. Aber das Wort "Contract" taucht nirgends im Titel auf. War wohl Wunschdenken.
Beim Durchlesen des Inhaltsverzeichnisses, dieses sehr umfassenden Vertrages, fiel meine Aufmerksamkeit schließlich auf Kapitel 29, „Courts for the Administration of Commercial Law“ (Gerichte für die Verwaltung des Handelsrechts), welches sich in zwei Teile gliedert:
- Courts of the United Kingdom (Gerichte des Vereinigten Königreiches)
- Tribunals of Commerce (Handelsgerichte)
Erstens ist es das Kapitel 30. Römische Zahlen sind nun nicht sooo schwer. Zweitens sind die Seiten 1007ff bei Google tatsächlich nicht wiedergegeben, aber da es sich um ein britisches Buch handelt und zunächst die Gerichte des UK aufgeführt sind, dürften die "Tribunals of Commerce" wohl auch britische Einrichtungen sein. Vermutlich irgendwelche privaten Schiedskammern, denn die Gerichte werden ja zuerst behandelt.
Ein paar Wochen später wurde in den Medien über den Fall des libyschen Staatsfonds berichtet, welcher unter Gaddafi Gelder bei Goldman Sachs anlegte. Zwischenzeitlich wurden die Verwalter des Staatsfonds ersetzt und diese stellten fest, dass der Fond enorm an Geld verloren hatte und die frühere Führung oftmals mit Reisen und Prostituierten bestochen wurde. Daher reichte der libysche Staatsfonds nun Klage am High Court of England and Wales ein!
Der High Court of England and Wales? Hmmm…
Da dürfte das besagte Geld wohl bei windigen Geschäften in England oder Wales futsch gegangen sein ... Hat Goldmann Sachs seinen Sitz zufällig in London?
Da die Medien also nichts weiter hergaben, durchforstete ich die englische Seite des Courts direkt, wobei ich die Formulierung fand, dass der High Court über „internationale Gerichte für alle kommerziellen Streitigkeiten verfüge“.
Leider konnte ich dergleichen nicht finden (jedenfalls nicht auf
https://www.judiciary.gov.uk/you-and-the-judiciary/going-to-court/high-court/). Der High Court verfügt auch nicht über Gerichtshöfe. Er ist einer.
Es gibt einen internationalen Vertrag zum Kommerz- und Handelsrecht von 1863, in dem sich alle Firmen die sich Staaten nennen bereits einem Handelsgericht untergeordnet haben. Unterzeichner sind sowohl England, inkl. aller Kolonien, aber auch die USA, Deutschland, Preußen, Baden, Württemberg, Schweiz etc.
Ein solcher Vertrag ist leider gänzlich unbekannt. 1863 gab es auch noch keinen Staat Deutschland. Das müsste dem doch wohl auffallen, dass Deutschland zugleich mit Preußen, Baden usw. genannt wird ...
Wenn wir außerdem betrachten, dass alle „Staaten“ nichts weiter als Firmen sind, dann sind sie absolut an diesen Gerichtshof gebunden, welcher wohl derzeitig der höchste weltliche Gerichtshof auf diesem Planeten ist!
Und wie kommt der auf das schmale Brett, dass andere Staaten an ein englisches Gericht gebunden sind? In dem Buch stand nichts davon. Ohnehin ist es ja nur ein beschreibendes Buch, kein Regelwerk.
Beim Übersetzen, der Statuten des Courts, fand ich sogar mehrere Stellen, welche die private Seite des Courts beschreiben. Es gibt also eine Stelle, welche für Männer und Weiber zuständig ist. Frei von allen Personen!
In der Tat, eine der Kammern des High Court beschäftigt sich auch mit Familienangelegenheiten (Sorgerecht, Erbrecht usw.). Um Personen dürfte es dabei wohl schon gehen.
Was ich überhaupt noch nicht herausgefunden habe: was wollen die Leute denn dort eigentlich einklagen? Eine Klageschrift oder Anzeige findet man nirgends.