Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121426 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #870 am: 14. Juli 2016, 11:45:09 »
Was fürchtet er am meisten? Arbeit -> Zwangsarbeit, lebenslänglich!
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Offline D.B.Cooper

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #871 am: 14. Juli 2016, 12:14:27 »
Was ist, wenn er nach bspw. 7 Jahren rauskommt? Ist er dann rehabilitiert? Was ist mit dem veruntreuten Geld? Muss er das zurückzahlen? Muss er allgemein Strafe/Schadenersatz zahlen? Oder kann er sich mit dem geklauten Geld in den nächsten Flieger setzen und nach Paraguay abhauen?
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Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #872 am: 14. Juli 2016, 12:19:51 »

Wirklich bedroht oder gefährdet war die BRD nie, bei offener Konfrontation mit der Staatsgewalt hat Fatzke sich letztlich immer brav gezeigt. Das ist wohl einfach einige Nummern zu groß.


Drastische Formulierungen sind gelegentlich hilfreich. Man möge dabei bedenken, dass sich dieses "KRD" ja noch in Kinderschuhen bewegt und niemand sicher sagen kann, wo solches dann irgendwann endet. Fakt ist allerdings, dass sich Fitzek an eine verfassungsgemäße Ordnung und dem damit verbundenen Regelwerk ausdrücklich nicht halten möchte. Er, wie viele andere auch möchten ein anderes Deutschland als jenes in welchem wir jetzt leben.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #873 am: 14. Juli 2016, 12:21:37 »
@D.B.Cooper :
Das ist ja jetzt erst mal der Strafprozess, in welchem das Land Sachsen-Anhalt gegen den Bürger klagt.
Falls er fitzensitzen muss, dann ist er danach nicht rehabilitiert, sondern in Abhängigkeit vom Strafmaß vorbestraft. Ob es eine Kombination aus Geldstrafe und Freiheitsentzug gibt, weiß ich nicht. Hab ich bewusst noch nicht von gehört.

Um das veruntreute Geld wird sich m.E. der Staatsanwalt nicht kümmern. Das ist dann Sache der Gläubiger, die dann zivilrechtlich gegen ihn vorgehen müssen (sofern sie denn wollen). Tun sie das, so bekommen sie, wenn sie Recht erhalten, einen Titel auf eine entsprechende Summe. Nachdem wir es hier mit Vorsatz zu tun hatten (ich denke, dass das Landgericht das so sehen wird, aber warten wir ab), ist meines Wissens die Verjährung entsprechend lang, d.h. die Gläubiger können ihn wohl bis zu 30 Jahre lang verfolgen, um ihr Geld wiederzubekommen. Das erfordert dann aber entsprechende Hartnäckigkeit und setzt voraus, dass der King überhaupt Geld hat, das für die Gläubiger auffindbar bzw. pfändbar ist (das Existenzminimum ist nicht pfändbar).
« Letzte Änderung: 14. Juli 2016, 12:25:48 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #874 am: 14. Juli 2016, 12:25:40 »
Es ist dann wie üblich. Strafrechtlich ist er durch, gilt halt als vorbestraft.
Zivilrechtlich muss er in der Theorie alles an die Geschädigten mit Zinsen zurückzahlen. Wie gut sich das in der Praxis durchsetzen lässt, hängt von der Cleverness des Delinquenten, der Ausdauer und dem Willen der Geschädigten und den Fähigkeiten ihrer Anwälte/Inkassofirmen ab.

Ein fast schon extremes Beispiel war ja der Fall der Reemtsma-Entführung. Der Zigarettenonkel hat den Entführer während und nach der Haft sehr vehement versucht, das Lösegeld wieder zu bekommen, während Drach ja während der Haft rabiat versuchte, seine Mitwisser zur Sicherung des Geldes für sich zu zwingen. Lt. Wikipedia sind die nicht mehr gefundenen Millionen inzwischen wertlos.

@D.B.Cooper :
Das ist ja jetzt erst mal der Strafprozess, in welchem das Land Sachsen-Anhalt gegen den Bürger klagt.
Falls er fitzensitzen muss, dann ist er danach nicht rehabilitiert, sondern in Abhängigkeit vom Strafmaß vorbestraft. Ob es eine Kombination aus Geldstrafe und Freiheitsentzug gibt, weiß ich nicht. Hab ich bewusst noch nicht von gehört.

Um das veruntreute Geld wird sich m.E. der Staatsanwalt nicht kümmern. Das ist dann Sache der Gläubiger, die dann zivilrechtlich gegen ihn vorgehen müssen (sofern sie denn wollen). Tun sie das, so bekommen sie, wenn sie Recht erhalten, einen Titel auf eine entsprechende Summe. Nachdem wir es hier mit Vorsatz zu tun hatten (ich denke, dass das Landgericht das so sehen wird, aber warten wir ab), ist meines Wissens die Verjährung entsprechend lang, d.h. die Gläubiger können ihn wohl bis zu 30 Jahre lang verfolgen, um ihr Geld wiederzubekommen. Das erfordert dann aber entsprechende Hartnäckigkeit und setzt voraus, dass der King überhaupt Geld hat, das für die Gläubiger auffindbar bzw. pfändbar ist (das Existenzminimum ist nicht pfändbar).

Geldstrafe neben Freiheitsstrafe ist für verschiedene Delikte nebeneinander in Ausnahmefällen möglich, aber sehr unüblich, da es dem Gesamtstrafengedanken etwas widerspricht. Zu Unrecht erlangtes Vermögen kann im Strafprozess aber eingezogen oder mit Verfall belegt werden, soweit keine Erstattungsansprüche Geschädigter bestehen (z.B. Erlöse aus Drogengeschäften).
Für Geschädigte besteht die Möglichkeit durch einen sog. Adhäsionsantrag einfach gelagerte zivile Schadenersatzansprüche im Strafverfahren gleich mit abhandeln zu lassen. Außerdem kann die StA bei Schadenersatzansprüchen im Wege der Rückgewinnungshilfe bekanntes Vermögen mittels Arrest einfrieren, um den Geschädigten Zeit zu geben, sich das durch Zwangsvollstreckung zu holen, bevor es beiseite geschafft werden kann.
« Letzte Änderung: 14. Juli 2016, 12:29:41 von Schlaf-SHAEF »
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Offline D.B.Cooper

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #875 am: 14. Juli 2016, 12:27:08 »

Wirklich bedroht oder gefährdet war die BRD nie, bei offener Konfrontation mit der Staatsgewalt hat Fatzke sich letztlich immer brav gezeigt. Das ist wohl einfach einige Nummern zu groß.


Drastische Formulierungen sind gelegentlich hilfreich. Man möge dabei bedenken, dass sich dieses "KRD" ja noch in Kinderschuhen bewegt und niemand sicher sagen kann, wo solches dann irgendwann endet. Fakt ist allerdings, dass sich Fitzek an eine verfassungsgemäße Ordnung und dem damit verbundenen Regelwerk ausdrücklich nicht halten möchte. Er, wie viele andere auch möchten ein anderes Deutschland als jenes in welchem wir jetzt leben.
Sektenführern geht es immer nur um das Geld ihrer Jünger. Schließlich sind € im KRD immer gern gesehen. Engel und Neue DM sind doch bloß Alibiveranstaltungen.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #876 am: 14. Juli 2016, 12:33:58 »

Wirklich bedroht oder gefährdet war die BRD nie, bei offener Konfrontation mit der Staatsgewalt hat Fatzke sich letztlich immer brav gezeigt. Das ist wohl einfach einige Nummern zu groß.


Drastische Formulierungen sind gelegentlich hilfreich. Man möge dabei bedenken, dass sich dieses "KRD" ja noch in Kinderschuhen bewegt und niemand sicher sagen kann, wo solches dann irgendwann endet. Fakt ist allerdings, dass sich Fitzek an eine verfassungsgemäße Ordnung und dem damit verbundenen Regelwerk ausdrücklich nicht halten möchte. Er, wie viele andere auch möchten ein anderes Deutschland als jenes in welchem wir jetzt leben.

Die Grund- und Menschenrechte gewähren da, so unschön es im Einzelfall ist, einen recht weiten Spielraum. Solange die FDGO nicht tatsächlich gefährdet ist, muss man einiges aushalten. Mit Glück käme man eventuell in den Bereich, dass die diversen Vereine im Dunstkreis des KRD innenministeriell verboten werden könnten, wie diverse Rockerclubs oder Islamistenvereine. Die sich daraus ergebene Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen diese Verbote wäre aber Fitzifax im Vergleich zum laufenden Verfahren.
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Offline Ferkel

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #877 am: 14. Juli 2016, 14:50:10 »
Ich blick überhaupt nicht mehr durch, mag mir jemand helfen?

Die Bescheide der Bafin sind doch mittlerweile rechtskräftig oder läuft noch irgendwo ein Rechtsmittel?

Welche Rolle spielt es überhaupt, welche Rechtsauffassung das jetzige Gericht, welches sich doch jetzt vornehmlich mit Veruntreuung beschäftigt, gegenüber der Reichsbank hat? Ein anderes Gericht hat doch in diesem spezifischen Fall schon entschieden. Das war doch das Urteil von Richter Rose(?) und denn 4000 (?) Euro...
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #878 am: 14. Juli 2016, 15:04:36 »
Richter Rosenberg in Dessau hat wegen des unerlaubten Betriebes einer Krankenversicherung entschieden. Die Berufung hängt noch beim Landgericht.

Die Reichsbank dürfte in Halle keine Rolle spielen, da diese zum angeklagten Tatzeitraum noch nicht existierte.
Wenn ich das LG Halle richtig verstanden habe, wollen sie sich mit der Frage, ob das KRD ein Staat ist insbesondere nicht beschäftigen, da die vorgeworfenen
Untreuehandlungen noch vor der "Staatsgründung" lagen. Pech für Peter; er hat also zu früh in die Keksdose gegriffen. Sonst wäre jetzt endgültig geklärt worden,
ob er ein Staat ist. ;D

Die Bußgeldbescheide der BaFin dürften rechtskräftig sein.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Pantotheus

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #879 am: 14. Juli 2016, 16:32:41 »
Er, wie viele andere auch möchten ein anderes Deutschland als jenes in welchem wir jetzt leben.
Dass jemand sich politische, rechtliche oder sonstige Änderungen wünscht, ist an sich nicht strafbar. Allerdings gibt es Grenzen des Wünschbaren: Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, des Republikanismus, der Demokratie, die Gliederung Deutschlands in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung dürfen nach dem GG nicht geändert werden. Das bedeutet, dass man sich zwar auch daran Änderungen wünschen kann, man sollte es aber besser nicht laut sagen bzw. darf es nicht öffentlich fordern.
Dazu kommt, dass man grundsätzlich jederzeit Änderungen anregen darf, aber nur auf dem gesetzlichen Weg, nicht jedoch mittels Gewalt. Das macht eben den Unterschied zwischen einem erlaubten Vorgehen und Hochverrat aus: Wenn jemand eine an sich durchaus sinnvolle Änderung vorschlägt und zur Diskussion stellt, dann ist dies erlaubt. Stürmt er aber mit bewaffneten Leuten den Bundestag und fordert, dieser habe nun aber mal plötzlich diese Änderung zu beschließen, dann ist es eben Hochverrat - nicht des Inhalts wegen, sondern des Vorgehens halber.

Der bekannte gegenwärtige Stand der Verfahren wurde von meinen Vorpostern ja bereits zusammengefasst. Ich ergänze nur den Hinweis, dass ja ein Abwickler für die Geschäfte Fatzkes und seiner Truppe bestellt ist, der seine Tätigkeit aufgenommen hat und bereits verschiedene Verwertungs- und Sicherungsaktionen durchgeführt hat. Somit wird den Geschädigten, so weit der Abwickler dies bewirken kann, aus dem noch vorhandenen und vorfindlichen Vermögen das Ihre zugeführt werden. Wunder sind allerdings angesichts des buchhalterischen Chaos und der mutmaßlichen Verschleuderung von Gelder nicht zu erwarten. Für das, was die Geschädigten nicht aus der Abwicklung erhalten, könnten sie die bereits erwähnten zivilrechtlichen Wege beschreiten.
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Offline Happy Hater

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #880 am: 14. Juli 2016, 16:45:21 »
Wenn ich das LG Halle richtig verstanden habe, wollen sie sich mit der Frage, ob das KRD ein Staat ist insbesondere nicht beschäftigen, da die vorgeworfenen
Untreuehandlungen noch vor der "Staatsgründung" lagen. Pech für Peter; er hat also zu früh in die Keksdose gegriffen. Sonst wäre jetzt endgültig geklärt worden,
ob er ein Staat ist. ;D

Abgesehen davon, dass ich diese Argumentation zumindest im aktuellsten Beschluss des LG Halle nicht zu finden vermag, wäre eine solche Argumentation schlicht falsch.

Denn wäre der OS tatsächlich, wie von ihm behauptet, ein amtierendes Staatsoberhaupt, so würde er völkerrechtliche Immunität ratione personae und ratione materiae und sohin definitiv absolute Immunität in Bezug auf strafrechtliche Verfolgung oder privatrechtliche Verfahren durch bzw. in einem anderen Staat genießen.
Für die Frage der Immunität eines amtierenden Staatsoberhauptes eines Staates im Sinne des Völkerrechts ist der Zeitpunkt der Staatsgründung somit schlicht irrelevant.

Als kleine Anmerkung sei noch gestattet, dass diese absolute Immunität eines Staatsoberhauptes zwar auch heute noch weiterhin in Bezug auf sämtliche Gerichtsverfahren und sämtliche andere Ausübung von Staatsgewalt durch einen (einzelnen) anderen Staat gilt, aber für Strafverfolgung für "die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren" insofern durchbrochen ist, als die internationale Gemeinschaft als Ganzes nach herrschender Lehre das Recht hat auch amtierende Staatsoberhäupter zur Verantwortung zu ziehen (siehe Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs). Hier übt aber eben nicht ein einzelner Staat über das amtierende Staatsoberhaupt eines anderen Staates Staatsgewalt aus, sondern ein internationales Gericht, das sich dabei auf das Recht der internationalen Gemeinschaft beruft.

Da das KRD kein Staat ist und der OS kein Staatsoberhaupt, sind diese völkerrechtlichen Überlegungen in Bezug auf den OS natürlich irrelevant, aber eventuell findet der eine oder die andere das Ganze ja ganz lehrreich oder interessant.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #881 am: 14. Juli 2016, 17:01:13 »
Die Kurzfassung: Nach InsO sind Schulden (Geldstrafen auch) aus illegalen Handlungen nicht durch eine Insolvenz zu tilgen.

Das bedeutet, dass Peter der frisch Bepupte ein Leben lang daran zahlen wird, aber fass mal einen nackten Menschen in die Tasche (oder zieh ihm am Zöpfchen), da passiert nichts.

Jeder Cent, der zivilrechtlich eingeklagt wird und zu dem er verurteilt wird, bleibt ein Leben lang bestehen PLUS Zinsen - wären zwar eigentlich nur 30 Jahre, aber jede Vollstreckungshandlung sorgt für einen erneuten Ablauf der 30 Jahre.
 

Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #882 am: 14. Juli 2016, 17:20:34 »

Dass jemand sich politische, rechtliche oder sonstige Änderungen wünscht, ist an sich nicht strafbar. Allerdings gibt es Grenzen des Wünschbaren: Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, des Republikanismus, der Demokratie, die Gliederung Deutschlands in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung dürfen nach dem GG nicht geändert werden. Das bedeutet, dass man sich zwar auch daran Änderungen wünschen kann, man sollte es aber besser nicht laut sagen bzw. darf es nicht öffentlich fordern.
Dazu kommt, dass man grundsätzlich jederzeit Änderungen anregen darf, aber nur auf dem gesetzlichen Weg, nicht jedoch mittels Gewalt. Das macht eben den Unterschied zwischen einem erlaubten Vorgehen und Hochverrat aus: Wenn jemand eine an sich durchaus sinnvolle Änderung vorschlägt und zur Diskussion stellt, dann ist dies erlaubt. Stürmt er aber mit bewaffneten Leuten den Bundestag und fordert, dieser habe nun aber mal plötzlich diese Änderung zu beschließen, dann ist es eben Hochverrat - nicht des Inhalts wegen, sondern des Vorgehens halber.


Wir beide wissen, dass durchaus unterschiedliche Formen von Gewaltausübung möglich sind.

Letztendlich geht es mir aber primär darum, festzuhalten, dass dieses "KRD" in seiner gesamten Ausgestaltung nicht so harmlos ist, wie man auf den ersten Blick annehmen könnte; Wir haben es hier nicht mit jemandem zu tun, welcher ein wenig aus der Spur geraten ist sondern tatsächliche eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies völlig losgelöst von der Frage, inwieweit seine Handlungen strafrechtlich von Bedeutung sind.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #883 am: 14. Juli 2016, 17:27:49 »
@Flo
Sie sind in meinen Augen ebenso Verfassungsfeinde wie die aus der braunen Truppe mit der Lähmung im rechten Arm.
Ihr erklärtes und unverhohlen offen geäußertes Ziel ist es, die BRD (beinahe hätte ich aus Gewohnheit schon BRiD geschrieben...  ;D ) in ihrer derzeitigen Form abzuschaffen. Es geht ihnen nicht um Änderungen (was ja im Rahmen der Gesetze legitim wäre), sondern um ein Ersetzen der vorhandenen Strukturen durch welche nach ihrem Gutdünken. Ergebnis ist dann kurioserweise eigentlich immer wieder das gleiche: An der Spitze steht der "starke Mann", darunter die engeren und nicht ganz so engen Getreuen, die, koste es was es wolle, ihre Interessen gegenüber allen anderen durchsetzen.
Kommt mir irgendwie bekannt vor.
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #884 am: 14. Juli 2016, 17:41:30 »
Dass Fatzke sich strafbar gemacht hat, steht außer Frage; dies beweist schon die Liste seiner Vorstrafen. Gegenwärtig laufen nach Angaben aus dem KRD allein 16 Verfahren gegen ihn, manche davon bereits in zweiter Instanz, nachdem er in der ersten bereits verurteilt wurde. Dass Fatzke also ein Straftäter ist, der sich u. a. verschiedener Verkehrsdelikte schuldig gemacht hat, daneben aber auch Körperverletzung begangen hat und verschiedener Wirtschaftsdelikte beschuldigt wird, ist somit klar.
Dass Fatzke schon mal zu Gewalt gegen Schwächere neigt und Dritte gefährdet, scheint mir auch klar. Vor allem sein "Fahren nach Ermessen" scheint mir diesbezüglich einschlägig, dass er auch mal handgreiflich wird, wenn die Dinge nicht so laufen, wie er sie gerne hätte, ist auch erwiesen. Namentlich die Verkehrsdelikte wird er von sich aus kaum unterlassen, wie er durch sein fortgesetztes Fahren trotz laufender Verfahren bzw. bereits erfolgter erstinstanzlicher Verurteilungen bewiesen hat. In dieser Hinsicht ist ihm eine sehr schlechte Prognose zu stellen.

Eine andere Frage ist, ob der KRD-Zauber ihn zu einem besonders gefährlichen Kriminellen macht, insbesondere ob er damit den Staat gefährdet. Daran habe ich Zweifel. Für viele Leute, die sich das KRD ansahen, hatte es wohl eher einen Spaßfaktor. Richtig ernst genommen haben das KRD wohl die wenigsten Leute, auch die Behörden nicht. Dass die Art und Weise, wie Fatzke den Behörden und Gerichten lange Jahre auf der Nase herumgetanzt ist, die Autorität des Staates untergraben haben mag, gebe ich gerne zu. Allerdings gibt es durchaus auch andere, teilweise zweifellos schlimmere Fälle, die der Autorität des Staates geschadet haben.
War oder ist der Staat durch das KRD und Fatzke bedroht? Ich meine nach wie vor: nein. Dann kann aber auch Hochverrat - so gerne man diesen Tatbestand einem, der seinen eigenen Staat gründen will, auch anhängen möchte - nicht erfüllt sein. Was die "Staatsgründungszeremonie" angeht, so ließe sich vielleicht von einem untauglichen Versuch sprechen, womit aber wieder Straffreiheit in diesem Punkt gegeben wäre.
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