Nein, die Steuern sind in jedem Fall erst mal fällig. Das Einzige, was man erreichen kann, ist ein Aufschub, wenn man stichhaltige Gründe vorbringen kann. Aber da geht es natürlich nicht um Jahre.
Wenn einem die Höhe der gezahlten Steuern nicht passt und man der Meinung ist, dass da was falsch berechnet oder nicht berücksichtigt wurde oder was auch immer, muss man rechtzeitig (!!!) Rechtsmittel einlegen (im einfachsten Fall erst mal ein Einspruch). Dann wird das nachbearbeitet und im Fall der Fälle kommt unterm Strich ein anderer Betrag heraus und man bekommt was wieder (oder muss noch mehr zahlen).
Und wenn man nichts an Erklärungen abgibt (es wird einem ja offiziell mitgeteilt, in welchem Zyklus das passieren muss), wird halt geschätzt. Das kann manchmal ganz gut passen, in der Regel wird die Schätzung aber um einiges über dem realen Wert liegen. Aber man entkommt der Schätzung ja problemlos, wenn man eine entsprechende Steuererklärung bzw. Voranmeldung abgibt. Die sollte natürlich plausibel sein. Wenn das FA da Verdacht schöpft, dann bekommt man halt unangenehmen Besuch. Da schlägt dann die Stunde der Reichis (Legitimierung, Wortmarke, Person vs. Mensch vs. juristische Person, blablabla).
BTW: Wenn man nichts abgibt, bekommt man erst mal vom FA eine freundliche Erinnerung. Kann ja jedem mal passieren, dass er einen Termin übersehen oder verpasst hat. Geschieht das aber mehrmals, bekommt man jedes weitere Mal eine Strafzahlung aufgebrummt. Diese richtet sich nach der Höhe der zu zahlenden Steuern und der Häufigkeit, wie oft das schon passiert ist, es gibt da bzgl. des Betrags auch einen Ermessensspielraum (ebenso wie bei "normalen" Strafen im Strafprozess).
Voraussetzung ist natürlich, dass das Finanzamt vom Gewerbe weiß. Bei einem ordentlichen Unternehmer geht das ja alles automatisch. Aber diese Fälle haben wir im KRD aus bekannten Gründen eben nicht.