Umfrage

Wer wird nach der Inhaftierung des Bezopften als Reichsverweser fungieren?

Benjamin Blümchen
22 (22.2%)
Martin, das Kamerakind
13 (13.1%)
Marco, die Funzel
24 (24.2%)
Die Staatsflotte
14 (14.1%)
Der namibische Grottenolm
26 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 96

Autor Thema: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]  (Gelesen 121423 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #900 am: 16. Juli 2016, 15:05:01 »

Dass jemand sich politische, rechtliche oder sonstige Änderungen wünscht, ist an sich nicht strafbar. Allerdings gibt es Grenzen des Wünschbaren: Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, des Republikanismus, der Demokratie, die Gliederung Deutschlands in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung dürfen nach dem GG nicht geändert werden. Das bedeutet, dass man sich zwar auch daran Änderungen wünschen kann, man sollte es aber besser nicht laut sagen bzw. darf es nicht öffentlich fordern.
Dazu kommt, dass man grundsätzlich jederzeit Änderungen anregen darf, aber nur auf dem gesetzlichen Weg, nicht jedoch mittels Gewalt. Das macht eben den Unterschied zwischen einem erlaubten Vorgehen und Hochverrat aus: Wenn jemand eine an sich durchaus sinnvolle Änderung vorschlägt und zur Diskussion stellt, dann ist dies erlaubt. Stürmt er aber mit bewaffneten Leuten den Bundestag und fordert, dieser habe nun aber mal plötzlich diese Änderung zu beschließen, dann ist es eben Hochverrat - nicht des Inhalts wegen, sondern des Vorgehens halber.


Wir beide wissen, dass durchaus unterschiedliche Formen von Gewaltausübung möglich sind.

Letztendlich geht es mir aber primär darum, festzuhalten, dass dieses "KRD" in seiner gesamten Ausgestaltung nicht so harmlos ist, wie man auf den ersten Blick annehmen könnte; Wir haben es hier nicht mit jemandem zu tun, welcher ein wenig aus der Spur geraten ist sondern tatsächliche eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies völlig losgelöst von der Frage, inwieweit seine Handlungen strafrechtlich von Bedeutung sind.

Diese Schlußfolgerung erscheint mir zu weit hergeholt und erheblich überinterpretiert. Wir, die sich mit dem PIFfelkasperchen und seinen sieben Zwergen befassen,  haben eine ebenso verzerrte Wahrnehmung wie die Leute aus dem örtlichen Umfeld der verk.. Schönstadt  - wir hängen das ganze KRD- Geschiß viel zu hoch auf.

Wenn wir das ganze Gedöns unaufgeregt aus der Ferne betrachten,  was haben wir dann?

Einen ungebildeten, gewaltbereiten, mehrfach vorbestraften permanenten Loser, der in einem Ostzonenkaff am strukturschwachen Arsch der Welt mit ein paar in jeder Hinsicht minderbemittelten Dödeln irgendwelche irrelevanten und immer (!) fehlschlagenden Hanswurstiaden zu veranstalten versucht.

Gewiß, er verstößt permanent gegen alle möglichen Gesetze - aber das hat er schon immer getan, schon zu seiner Kneipenschlägerkarriere in spät-DDR-Zeiten - aber zu keinem Zeitpunkt haben er oder sein Dunstkreis jemals auch nur ansatzweise eine ernsthafte Gefährdung der FDGO dargestellt. Das war alles nur nicht ernstzunehmendes Gelaber.

Wen hat er gefährdet (außer einer Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer), oder geschädigt (außer den Blödis, die ihm Geld gegeben haben)? Die FDGO oder die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall.

Wie auch? Außerhalb des SSL und den Lesern der örtlichen Lokalpresse sind der zwergenkönigliche Riesenstaatsmann und sein KRD - Geschiß definitiv völlig unbekannt.

Das ist alles viele Nummern kleiner als z.B. die Pegida-Dödel - und selbst die sind für die Bundesrepublik an sich keine ernsthafte und ernstzunehmende Gefahr. Weil sie außerhalb der Ostzone, speziell Sachsens,  einfach nicht da sind. Sie existieren woanders schlicht nicht.
 
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Offline dieda

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #901 am: 16. Juli 2016, 17:08:08 »
Nö, nicht alles was hinkt, ist auch gleich ein Vergleich!  ;)

Auch wenn die 1,3 Mio bei banden- und gewerbsmäßigen Betrug eher unter Peanuts rangieren und andere Organisationen tatsächlich eine echte Gefahr für die FDGO darstellen können, kommt es bei der Frage, ob beim Fall des Zopfkönigs überhaupt entsprechende Straftatbestände erfüllt sind, ja gar nicht an. Betrug ist Betrug, egal welche Schadenssumme entstanden ist, und Angriff auf die FDGO ist, was es ist, nur mit dem Unterschied zu anderen Fällen oder zu richtigen OK, dass Fitzel fast alle seine "Heldentaten" immer auch noch öffentlich gemacht hat, natürlich sehr zu unsere Unterhaltung.

Bliebe die Prozessökonomie. Aber bitteschön, ab welcher Schwelle wird es eigentlich denn dann erst "interessant"? Bei sech- oder bei sieben- oder gar erst bei zehnstelligen Beträgen? Soweit ich weiß, gab es aber auch schon Betrugsprozesse wegen nur einstelliger Beträge oder wegen unterschlagenen Pfandbons.

Wenn man also Fitzek nur unter "ferner liefen" und "uninteressantes Kleinstadt-Kasperletheater" abbucht und entsprechend behandelt bzw. sogar noch ganz laufen lässt, hätte er doch am Ende tatsächlich erreicht, was er will:
den Rechtsstaat öffentlich vorführen.
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Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #902 am: 16. Juli 2016, 19:03:22 »

Diese Schlußfolgerung erscheint mir zu weit hergeholt und erheblich überinterpretiert. Wir, die sich mit dem PIFfelkasperchen und seinen sieben Zwergen befassen,  haben eine ebenso verzerrte Wahrnehmung wie die Leute aus dem örtlichen Umfeld der verk.. Schönstadt  - wir hängen das ganze KRD- Geschiß viel zu hoch auf.

Wenn wir das ganze Gedöns unaufgeregt aus der Ferne betrachten,  was haben wir dann?

Einen ungebildeten, gewaltbereiten, mehrfach vorbestraften permanenten Loser, der in einem Ostzonenkaff am strukturschwachen Arsch der Welt mit ein paar in jeder Hinsicht minderbemittelten Dödeln irgendwelche irrelevanten und immer (!) fehlschlagenden Hanswurstiaden zu veranstalten versucht.

Gewiß, er verstößt permanent gegen alle möglichen Gesetze - aber das hat er schon immer getan, schon zu seiner Kneipenschlägerkarriere in spät-DDR-Zeiten - aber zu keinem Zeitpunkt haben er oder sein Dunstkreis jemals auch nur ansatzweise eine ernsthafte Gefährdung der FDGO dargestellt. Das war alles nur nicht ernstzunehmendes Gelaber.

Wen hat er gefährdet (außer einer Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer), oder geschädigt (außer den Blödis, die ihm Geld gegeben haben)? Die FDGO oder die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall.

Wie auch? Außerhalb des SSL und den Lesern der örtlichen Lokalpresse sind der zwergenkönigliche Riesenstaatsmann und sein KRD - Geschiß definitiv völlig unbekannt.

Das ist alles viele Nummern kleiner als z.B. die Pegida-Dödel - und selbst die sind für die Bundesrepublik an sich keine ernsthafte und ernstzunehmende Gefahr. Weil sie außerhalb der Ostzone, speziell Sachsens,  einfach nicht da sind. Sie existieren woanders schlicht nicht.

Es sind aber nicht nur die 7 Zwerge, sondern Dutzende wenn nicht gar Hunderte mehr oder weniger stille Bewunderer; Alleine über 50 Gewerbetreibende, welche in oder mit diesem "KRD" ihr Unwesen treiben. Und wenn ich mir dann noch anschaue, auf wie vielen anderen Plattformen dieses "KRD" auftaucht, wird mir schlichtweg übel.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #903 am: 16. Juli 2016, 19:18:04 »
Zitat von: Flo
Alleine über 50 Gewerbetreibende, welche in oder mit diesem "KRD" ihr Unwesen treiben.

Und was meinst du wieweit diese 50 Gewerbetreibenden mit ihrem KRD-Unwesen kommen werden?

Da wird jeder Einzelne von den zuständigen Behörden auf den Boden der Realität zurückgeholt werden.

Ich glaube nicht mehr, dass die Behörden in Sachen KRD schlafen. Nur erfahren wir halt nicht alles oder fast nichts.

Da läuft doch auch alles im Hintergrund. :)
 

Offline jennifer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #904 am: 16. Juli 2016, 19:37:45 »
Und das es bei den Behörden im Hintergrund läuft ist auch gut so. Die steuerfreie Blase wird auf einen Schlag platzen und dann sind Umsatzsteuer, Einkommenssteuer plus netter Strafzahlungen fällig. Und bei der Umsatzsteuer versteht das Finanzamt wirklich keinen Spass.

Eine Frage an die Juristen: Wie verhält es sich bei solche Steuerfestsetzungen vom Finanzamt? Wird da knallhart geschätzt und kann man überhaupt gerichtlich dagegen vorgehen? Ich würde darauf tippen, dass man so einer Steuerfestsetzung nicht mit elendigen Gerichtsprozessen und Berufungen entgehen kann?
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #905 am: 16. Juli 2016, 19:45:11 »
Nein, die Steuern sind in jedem Fall erst mal fällig. Das Einzige, was man erreichen kann, ist ein Aufschub, wenn man stichhaltige Gründe vorbringen kann. Aber da geht es natürlich nicht um Jahre.
Wenn einem die Höhe der gezahlten Steuern nicht passt und man der Meinung ist, dass da was falsch berechnet oder nicht berücksichtigt wurde oder was auch immer, muss man rechtzeitig (!!!) Rechtsmittel einlegen (im einfachsten Fall erst mal ein Einspruch). Dann wird das nachbearbeitet und im Fall der Fälle kommt unterm Strich ein anderer Betrag heraus und man bekommt was wieder (oder muss noch mehr zahlen).

Und wenn man nichts an Erklärungen abgibt (es wird einem ja offiziell mitgeteilt, in welchem Zyklus das passieren muss), wird halt geschätzt. Das kann manchmal ganz gut passen, in der Regel wird die Schätzung aber um einiges über dem realen Wert liegen. Aber man entkommt der Schätzung ja problemlos, wenn man eine entsprechende Steuererklärung bzw. Voranmeldung abgibt. Die sollte natürlich plausibel sein. Wenn das FA da Verdacht schöpft, dann bekommt man halt unangenehmen Besuch. Da schlägt dann die Stunde der Reichis (Legitimierung, Wortmarke, Person vs. Mensch vs. juristische Person, blablabla).

BTW: Wenn man nichts abgibt, bekommt man erst mal vom FA eine freundliche Erinnerung. Kann ja jedem mal passieren, dass er einen Termin übersehen oder verpasst hat. Geschieht das aber mehrmals, bekommt man jedes weitere Mal eine Strafzahlung aufgebrummt. Diese richtet sich nach der Höhe der zu zahlenden Steuern und der Häufigkeit, wie oft das schon passiert ist, es gibt da bzgl. des Betrags auch einen Ermessensspielraum (ebenso wie bei "normalen" Strafen im Strafprozess).

Voraussetzung ist natürlich, dass das Finanzamt vom Gewerbe weiß. Bei einem ordentlichen Unternehmer geht das ja alles automatisch. Aber diese Fälle haben wir im KRD aus bekannten Gründen eben nicht.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2016, 19:54:19 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Tonto

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #906 am: 16. Juli 2016, 19:58:03 »
Wie @Chemtrail-Fan schon schrieb, das ärgerliche an solch öffentlich-rechtlichen Forderungen ist, dass ein Einspruch oder auch eine Klage keine aufschiebende Wirkung entfalten sondern zu zahlen ist. Stellt sich dann heraus, dass zu Unrecht gefordert wurde, gibt es halt Geld zurück.

Der Grundgedanke dabei ist, dass der Staat solvent ist und daher bei späterer Revidierung eines Bescheides der Pflichtige kein Problem hat, sein Geld zurück zu erhalten.
Die angesprochene Stundung hat sehr enge Voraussetzungen und führte zudem auch zu einer Verzinsung des gestundeten Betrages.

Der Schätzung kann man durch Abgabe einer Erklärung unter Vorlage entsprechender Belege begegnen.
Da werden sich die Pudel sicher mit entsprechenden Fotoalben behelfen können.  :))

Die Idee, dass ein Staat nicht pleite geht, hat ja auch Peter der Bezopfte für das KRD adaptiert, wenn das auch nicht ausdrücklich in der Verfassung steht.     
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline jennifer

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #907 am: 16. Juli 2016, 20:01:02 »
Ok, also ist der Knackpunkt im Grunde, dass das FA überhaupt mitbekommt, dass dort Jemand selbstständig tätig ist, aber weder ein Gewerbe angemeldet noch eine Anmeldung beim FA vorgenommen hat.
 

Offline Noldor

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #908 am: 16. Juli 2016, 20:06:41 »
Ok, also ist der Knackpunkt im Grunde, dass das FA überhaupt mitbekommt, dass dort Jemand selbstständig tätig ist, aber weder ein Gewerbe angemeldet noch eine Anmeldung beim FA vorgenommen hat.

Dem können wir aber abhelfen.   Wenn die sich mit reeller Firma im KRD anmelden dürfte es für uns und auch für die Behörden einfach sein die HintermännerInnen ( ;)) auszumachen. Siehe die Maurermeisterin, die wohl aber eher eine Esotante sein dürfte.
 
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #909 am: 16. Juli 2016, 20:08:49 »
@jennifer :
Ja, aber nur bei "Gewerben", die erst im KRD gegründet wurden.
Wer so blöd war und erst ein Gewerbe in der "BRiD" hatte, dieses komplett abgemeldet und ins KRD verlagert hat, kann natürlich damit rechnen, dass das FA da mal ein wenig schaut und sich umhört, warum es das Gewerbe plötzlich nicht mehr gibt.

Ich weiß nicht, wie es bei der Maurermeisterin ausschaut, die da als Aushängeschild benutzt wird. Könnte sein, dass die eigentlich ihr gesamtes Geschäft in der BRD auch mit dem zuständigen FA abwickelt und die Leistungen im KRD entsprechend dort. Und nachdem es letztere vermutlich einfach nicht geben wird, gibt es dort weder Einnahmen noch was zu versteuern.
Aber vielleicht ist jemand von den in dieses Thema Involvierten da besser informiert?

Nachtrag:
Für das FA ergibt sich aus den ihm sicherlich vorliegenden Infos über die "Spezialisten", die im KRD tätig sind, natürlich auch eine Rahmenbedingung, die akutes Handeln nicht unbedingt erforderlich machen:
  • unterhalb einer gewissen Schwelle an gewerblichem Einkommen muss kein Gewerbe angemeldet werden. Ich weiß den genauen Wert nicht, der lag aber ziemlich hoch. Jeder, der drunter liegt, muss dieses Einkommen ganz normal mit auf seine Einkommenssteuererklärung setzen. Dann fällt auch keine Umsatzsteuer an, kann aber auch nicht abgesetzt werden (Kleinunternehmerregelung). Damit will man einfach erreichen, dass nicht jemand wegen ein paar verkaufter Blümchen einmal im Jahr gleich ein Gewerbe mit allem Drum und Dran anmelden muss.
  • aus dem vorhergehenden Punkt ergibt sich die Frage, ob die Einkünfte überhaupt so hoch sind, dass Einkommenssteuer anfällt. Evtl. ist das dann eher eine Geschichte, die in Richtung "Verstoß gegen SGB II" geht, wenn die Einkünfte nicht korrekt dem Hartz IV gegengerechnet wurden.
Wenn es um Kleinstbeträge geht, ist das FA meines Wissens toleranter als die Allgemeinheit glaubt. Nach ein paar Jahren will man dann aber schon mal genauer wissen, was nun los ist. Dann wird's für den einen oder anderen eng...
« Letzte Änderung: 16. Juli 2016, 20:18:22 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #910 am: 16. Juli 2016, 23:36:34 »
...
Es sind aber nicht nur die 7 Zwerge, sondern Dutzende wenn nicht gar Hunderte mehr oder weniger stille Bewunderer; Alleine über 50 Gewerbetreibende, welche in oder mit diesem "KRD" ihr Unwesen treiben. Und wenn ich mir dann noch anschaue, auf wie vielen anderen Plattformen dieses "KRD" auftaucht, wird mir schlichtweg übel.

Zunächst sind alle aus dem Dunst- und Ausdünstungskreis des KRD- Bums' stammenden Informationen mit äußerster Skepsis zu betrachten, etwa die angeblichen 50 Gewerbetriebe. Man denke an die  massig vielen übertrittswilligen Gemeinden, von denen die Dullis immer blubberten. De facto war das eine einzige - und die war auch noch ein Verarsche-Fake aus dem Hause Sonnenstaatland®

Zudem bestanden viele (alle?) mit dem KRD in Zusammenhang stehenden Kundendateien teils aus Karteileichen und teils aus purem Wunschdenken (vgl. Kadari und Reichsb...)

Und selbst wenn es ein paar versprengte Gewerbetreibende mit KRD- Affinität geben sollte, so sind das entweder kleinste,  unbedeutende Klitschen, Ein-Bestreuselter-AGs etc. oder im Todeskampf liegende Pleitekandidaten. Meist beides zusammen.

@Flo: es empfiehlt sich,  in diesem Zusammenhang immer die Größenordnungen und die Verhältnismäßigkeit mit der Realität abzugleichen, sinnvollerweise mit gehörigem Abstand, räumlichen, sachlichen wie mentalen.
So zieht sich die Tatsachenrealisierung wieder glatt.
 

Offline Noldor

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #911 am: 16. Juli 2016, 23:55:39 »
Und selbst wenn es ein paar versprengte Gewerbetreibende mit KRD- Affinität geben sollte, so sind das entweder kleinste,  unbedeutende Klitschen, Ein-Bestreuselter-AGs etc. oder im Todeskampf liegende Pleitekandidaten. Meist beides zusammen.

Genau. Ein einigermassen florierender Betrieb wird sich doch nie auf solche Dummdödeleien einlassen.

Am Schluss werden da ein paar Eso-Klitschen übrigbleiben, die es ohne KRD auf keinen grünen Zweig bringen. Und mit KRD schon mal gar nicht. Die hoffen halt auf einen Werbeeffekt, egal was für für eine Scheissklitsche...aka KRD dafür wirbt.
 

Offline Flo

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #912 am: 17. Juli 2016, 00:04:31 »

@Flo: es empfiehlt sich,  in diesem Zusammenhang immer die Größenordnungen und die Verhältnismäßigkeit mit der Realität abzugleichen, sinnvollerweise mit gehörigem Abstand, räumlichen, sachlichen wie mentalen.
So zieht sich die Tatsachenrealisierung wieder glatt.


Das eine ist das hier und jetzt und da liegen wir nicht auseinander; Wie sich dies allerdings in einem Zeitfenster von 5 oder 10 Jahren darstellt, ist eine ganz andere Sache. Auch wenn das "KRD" bis dahin Geschichte sein wird - dies will ich zumindest hoffen -, werden Nachahmer auftauchen, welche die Fehler eines Fitzek so nicht mehr wiederholen werden.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #913 am: 17. Juli 2016, 00:09:19 »
Wer Fitzeks Fehler meiden will, wird nicht zu seinem Nachahmer ;)
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Re: Peter Fitzek in U-Haft [Gerichtsverfahren]
« Antwort #914 am: 17. Juli 2016, 00:18:32 »

@Flo: es empfiehlt sich,  in diesem Zusammenhang immer die Größenordnungen und die Verhältnismäßigkeit mit der Realität abzugleichen, sinnvollerweise mit gehörigem Abstand, räumlichen, sachlichen wie mentalen.
So zieht sich die Tatsachenrealisierung wieder glatt.


Das eine ist das hier und jetzt und da liegen wir nicht auseinander; Wie sich dies allerdings in einem Zeitfenster von 5 oder 10 Jahren darstellt, ist eine ganz andere Sache. Auch wenn das "KRD" bis dahin Geschichte sein wird - dies will ich zumindest hoffen -, werden Nachahmer auftauchen, welche die Fehler eines Fitzek so nicht mehr wiederholen werden.

Es ist aber völlig unerheblich, was die Nachahmer genau machen: Der Versuch die Rechtsordnung eines Staates durch die Gründung eines eigenen "Pseudostaates" durch eine kleine Gruppe von Menschen zu umgehen oder auszuhebeln, wird in einem funktionierenden Rechtsstaat nie erfolgreich sein. Gut, es ist natürlich nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen, aber es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

Methoden erfolgreich zu sein wären z.B. eine eigene Partei zu gründen und eine Mehrheit in Legislativorganen zu erlangen. Das würde wesentlich bessere Chancen bieten, die eigenen Vorstellungen wie die Gesellschaft aussehen soll, umzusetzen.