Wie ich gestern schon schrieb, dürfte sich die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und einfachen Übertretungen eher nicht lohnen.
Aber die Finanzämter könnten dennoch etwas tun, nämlich Nachsteuern fordern. Für die Besteuerung ist es ja unerheblich, ob jemand selbstständig arbeitet oder unselbstständig angestellt ist. Die Frage ist letztlich nur, ob ein steuerbares Einkommen bzw. ein Gewinn vorliegt. Ob die Leute nun eine GbR bildeten oder nicht, ist letztlich uninteressant, denn die monatlichen Barzahlungen gingen ja an Einzelpersonen und nicht an den Verein, die GbR oder was auch immer.
Dass die KRDler eine GbR bildeten bzw. noch bilden, sehe ich als gegeben an, wobei es darauf letztlich nicht ankommt. Das ist nur eine Hilfskonstruktion des bürgerlichen Rechts, um die gemeinsame Haftung herbeizuführen. Da es hier aber um den Betrieb nicht erlaubter Geschäfte ging und nicht rechtswirksam gegründete juristische Personen "betrieben" wurden, kommt für die jeweils führenden Personen auch Haftung als Gründer bzw. aus Geschäftsführung in Betracht, letztlich auch deliktische Haftung.
Für die Sozialabgaben sieht es natürlich etwas komplizierter aus, aber auch da ist im Zweifelsfall wohl von Unselbstständigkeit auszugehen. Mehrwertsteuer, Gewerbeaufsicht usw. wollen wir mal beiseite lassen, da käme sicher auch noch mancherlei zusammen.