Aber die Finanzämter könnten dennoch etwas tun, nämlich Nachsteuern fordern.
Ja, dachte ich auch erst mal.
Aber:
500 € plus Unterkunft in einem schlechten Altbau plus Toastbrot mit Gänseblümchensalat dürfte noch alles unter der Freigrenze liegen.
Für die Sozialabgaben sieht es natürlich etwas komplizierter aus, aber auch da ist im Zweifelsfall wohl von Unselbstständigkeit auszugehen. Mehrwertsteuer, Gewerbeaufsicht usw. wollen wir mal beiseite lassen, da käme sicher auch noch mancherlei zusammen.
USt scheitert am Mindestumsatz von 17.500 €, Gewerbesteuer wäre interessant, aber halt Aufgabe von Wittenberg, wo man wohl weiterhin davon ausgeht, daß da niemand wohnt.
Die Selbständigkeit ist aber hochproblematisch. Wie sollen sie selbständig gewesen sein, wenn die ganzen Maschinen und die Räumlichkeiten alle nicht von ihnen stammen, sondern vom "KRD", welche Rechtsform das auch immer darstellt? Entweder sind sie dort Gesellschafter gewesen, dann wären sie an den Tätigkeiten, die derzeit Gegenstand der Ermittlungsverfahren, selbst beteiligt. Oder sie sind es nicht, dann sind sie wohl eher als abhängig Beschäftigte einzustufen - und dann fehlen ziehen wiederum diverse Straftatbestände.
Aber wahrscheinlich wird das niemand untersuchen wollen ...