Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 243923 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #735 am: 26. August 2016, 19:46:42 »
Zitat von: MZ
Klarheit über den Gesundheitszustand von Adrian Ursache: Der 41-Jährige befindet sich nach Aussagen eines Sprechers des Universitätsklinikums Leipzig nicht mehr in Lebensgefahr. Der Zustand des Mannes aus Reuden hat sich demnach „deutlich stabilisiert“. Er wird allerdings weiterhin intensivmedizinisch betreut.
Quelle
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Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #736 am: 26. August 2016, 19:50:17 »
Dann bleibt uns der Märtyrer also erspart :salut:
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #737 am: 26. August 2016, 19:52:54 »
Dann bleibt uns der Märtyrer also erspart :salut:

Nein. Wenn er nach Genesung und Verurteilung im Knast oder in der Klappse schmort, gildet das auch.
 

Offline Noldor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #738 am: 26. August 2016, 19:54:26 »
Zitat von: MZ
Klarheit über den Gesundheitszustand von Adrian Ursache: Der 41-Jährige befindet sich nach Aussagen eines Sprechers des Universitätsklinikums Leipzig nicht mehr in Lebensgefahr. Der Zustand des Mannes aus Reuden hat sich demnach „deutlich stabilisiert“. Er wird allerdings weiterhin intensivmedizinisch betreut.

Hoffen wir, dass er nach der körperlichen Genesung auch "intensivjuristisch" betreut wird.
 
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Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #739 am: 26. August 2016, 19:57:40 »
Zitat
Was letztlich den Schusswechsel auslöste, wer zuerst geschossen hat, ist unklar und muss ermittelt werden. Ursache wird jetzt laut Staatsanwalt versuchter Totschlag vorgeworfen. Ob gegen den sogenannten Reichsbürger auch Haftbefehl erlassen werden soll, ist noch nicht entschieden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag in Halle sagte. – Quelle: http://www.mz-web.de/24650958 ©2016

http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/universitaetsklinikum-leipzig-bestaetigt-adrian-ursache-ist-ausser-lebensgefahr-24650958

 :o??????
Wird es vieleicht wieder Gründe geben an der Frühaufstehenden Staatsanwaltschaft zu zweifeln?
Ist der Staatsanwalt vieleicht jener der vormals mit Fitzek das Vergnügen hatte ihn ewig gewähren zu lassen?
Ich hoffe doch das es ein Druckfehler der MZ ist...
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #740 am: 26. August 2016, 20:01:48 »
@Sandmännchen


Nein, es ist tatsächlich ein Unterschied.

Notwehr:
Es muss das mildeste Mittel gewählt werden, das den Angriff unmittelbar beenden kann
Bsp:  Rentner schiesst Mitglied von Einbrecherbande mit 2000€ in der Tasche auf der flucht nieder, Staatanwalt lehnt aufnahme des Verfahrens ab, da Notwehr geeben.
         Mann schiesst auf Autodieb und verletzt diesen schwer. Vorheriges Anrufen("Stop, ich schiesse") verläuft Fruchtlos.
       
          In beiden fällen Notwehr, auch wenn Leben/Gesundheit vs Eigentum. Das ist eine Konsequenz der dualitischen Notwehrlehre im deutschen Strafrecht. niemand
          braucht die verletzung seiner Rechtsgüter hinnehmen(IndividualSchutzprinzip) und legale Notwehr setzt den Rechtsstatt unmittelbar durch
          (Rechtsbewährungsprinzip)

          Wäre das nicht so: Ich könnte dir jederzeit das Auto rauben. Muss nur laut rufen "Ich will nur dein Auto". Wie hinderst du mich dann daran, Gewalt geht ja nicht,
          denn meine Gesundheit wiegt ja höher als dein Eigentum)

        Weiteres Beispiel:
         Hells-Angels Mitlgied schiesst in Putativnotwehr durch Tür auf SEK-Beamten, den er fälschlicherweise für ein Mitglied eines "Banditos"-Rollkommando gehalten
         hat.  Nach Lichteinschalten& Rufen "verpisst euch"  gehen die Aufbrechversuche weiter. BGH erkennt für Recht: Unmittelbarer Schuss war im Kontext
         Putativnotwehr zulässig, Warnschuss oder ähnliche Kaspereien hätten die Verteidigungsposition geschwächt(im Gesamten allerdings Putativnotwehr:
         rechtswidrig aber entschuldigt-> Keine Verurteilung)     


rechtfertigender Notstand: Hier findet eine Rechtsgüterabwägung statt. Ein höheres Rechtsgut wird durch Beeinträchtigung eines Rechtsgutes (dritter) geschützt
Bsp: Man schiesst auf einen angreifenden Hund (Leben/Leib vs. Eigentum)->gerechtfertigt
        Man bedroht den besitzer des Hundes (Leben vs Leben) -> kein rechtfertigungsgrund ( kann dann aber entschuldigender Notstand sein)

soviel zur weiteren Verwirrung ;)

Nun, dann schau mal hier:

"... Gerichte folgen nach Recherchen der "Neuen Westfälischen" dem Notwehrargument jedoch oft nicht:

Am 9. Juni 2015 war ein 18-jähriger Einbrecher in Hannover von einem Sportschützen getötet worden. Der Mann hatte mit mehreren Komplizen versucht, in das Haus des Schützen einzudringen. Der 41-jährige Familienvater sei wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

In einem anderen Fall wurde ein zur Tatzeit 77-Jähriger von fünf Jugendlichen ausgeraubt, misshandelt und mit einer Waffe bedroht. Er erschoss, wie er sagte, aus Angst um sein Leben einen der Täter (16). Er wurde später wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe verurteilt... ."

http://www.welt.de/vermischtes/article154777312/Hausbesitzer-erschiesst-18-jaehrigen-Einbrecher.html

@Flo Hier machst Du das, was Du anderen vorhälst und zitierst nur aus einer Quelle. Hier wäre die Urteilsbegründungen sehr interessant und dann wüssten wir auch, warum das Gericht dem Notwehrargument nicht gefolgt ist und oha oft klärt sich das auf. So könnte der 77-jährige erst mit zeitlichen Abstand geschossen haben als die lebensbedrohliche Situation schon vorüber war.

Insofern folge Deinen eigenen Regeln und benenne Faktenquellen wie Gerichtsurteile statt Zeitungen, von denen wir wissen, das auch Journalisten manchmal fehlerhaft interpretieren oder zitieren. Siehe nur Sonnenstaatland auf Facebook wie oft diese Kritik an den Beiträgen über Reichis in den Medien üben, weil ungenügend recherchiert oder fehlerhaft.
 

Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #741 am: 26. August 2016, 20:06:17 »
Der Fall ist mir zufälligerweise bekannt. Es war tatsächlich so, dass der Überfallene, Bestohlene und Misshandelte erst zu einer Waffe greifen konnten, als die Täter, bis auf den letzten, das Haus bereits verlassen hatten und auf der Flucht waren. Nur der Letzte stieg eben noch durch eine Fenster-Tür hinaus, als der Überfallene schoss. Von einer gegenwärtigen Gefahr konnte da schon nicht mehr die Rede sein.
Der Mann hat wohl versucht, sein gestohlenes Gut zu retten, und war wohl auch durch die erlittenen Misshandlungen "aus dem Häuschen". Entsprechend ist er auch nur milde bestraft worden.
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Offline kairo

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #742 am: 26. August 2016, 20:08:09 »
Zitat
Ob gegen den sogenannten Reichsbürger auch Haftbefehl erlassen werden soll, ist noch nicht entschieden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag in Halle sagte.
Wird es vieleicht wieder Gründe geben an der Frühaufstehenden Staatsanwaltschaft zu zweifeln?

Das ist eigentlich nur damit zu entschuldigen, dass es mit dem Haftbefehl nicht so eilt, weil er im Moment wohl ohnehin kaum davonlaufen wird.
 

Offline Noldor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #743 am: 26. August 2016, 20:08:58 »
@Gerntroll

Der Staatsanwalt wird wohl auch zuerst alles sichten müssen was an gesicherten Informationen vorliegt. Und das kann noch einen Moment dauern, bis alles ausgewertet ist.

 

Offline Sigmunds Schaukelpferd

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #744 am: 26. August 2016, 20:20:20 »
Rechtlich ist hierbei immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, der bei möglichen Ermittlungen berücksichtigt wird. Wenn mich jemand bedroht, dass ich als gebrechlicher Rentner um mein Leben fürchte, darf ich die in greifbarer Nähe liegende Waffe nehmen und auf den auf mich zulaufenden Angreifer schießen. Ich darf jedoch nicht als erfahrener Bundeswehrsoldat, der solche Situationen emotional handhaben kann, meine Waffe aus dem Tresor holen, während der Angreifer schon flüchtet und ihm dann zehnmal in den Rücken schießen. Hier ist immer ein bißchen Menschenverstand und Abwägung gefragt. Erste Frage: hatte der sich Verteidigende andere, gleichwohl wirksame/re Optionen? Wenn nicht: hat er seine Waffe so eingesetzt, dass er lediglich die Gefahrensituation abwendete?

Wenn also ein Polizist seine Dienstwaffe griffbereit hat, was in diesem Fall ja offenkundig so war und er vom erwarteten Täter gleichfalls mit einer Schusswaffe bedroht und auch (wie es anscheinend war) verbal darauf vorbereitet wird, dass der Täter diese Waffe nutzen möchte und dann sogar auf Beamte schießt, dann hat jeder Polizist der Welt das Recht, die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben jedes anderen Menschen zu beenden, der Verhältnismäßigkeit nach eben auch mit seiner Dienstwaffe. Ein gezielter Kopfschuss kann wieder eine Unverhältnismäßigkeit sein, ein Schuss in den Bauchbereich hingegen ist antrainiert und mehr Reflex. Versucht mal mit soviel Aufregung in einem echten Schusswechsel aus nur fünf Metern einen Arm einer sich bewegenden Person zu treffen. Dass das überhaupt gelang, zeichnet die Polizisten in ihrem Versuch aus, Herrn Ursache lediglich für den Moment außer Gefecht zu setzen. Ein Treffer in den Bauchbereich hingegen ist der Standard und wird so trainiert - denn zuerst schießt man, um nicht selbst erschossen zu werden und andere Menschen (Kollegen) zu schützen. Dafür zielt man nicht stundenlang auf Extremitäten, sondern nimmt die größte Fläche, die sich bietet: den Rumpf.

Und jetzt bitte kein Rumgeheule mehr, euer lieber Adrian hat's doch überlebt ::)
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Offline Gerntroll

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #745 am: 26. August 2016, 20:32:29 »
Am Ende ist es völlig Schnurz mit was für einer Waffe er den Beamten entgegen trat.

Seine Aussagen "Ich schlachte sie ab wie Vieh" kündigt Waffengewalt. Ob es nun ein Messer, eine Axt, oder Schußwaffe war spielt hierbei keine Rolle.
Da gibts nichts zu deuteln, die polizei hat es richtig gemacht und größeren Schaden vermieden.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #746 am: 26. August 2016, 20:44:51 »
Zitat
Was letztlich den Schusswechsel auslöste, wer zuerst geschossen hat, ist unklar und muss ermittelt werden. Ursache wird jetzt laut Staatsanwalt versuchter Totschlag vorgeworfen. Ob gegen den sogenannten Reichsbürger auch Haftbefehl erlassen werden soll, ist noch nicht entschieden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag in Halle sagte. – Quelle: http://www.mz-web.de/24650958 ©2016

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Sehr wahrscheinlich ist es nicht derselbe Staatsanwalt in Person. Der Bezopfte aus Wittenberg wird rein örtlich gesehen erst einmal durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau betreut. Reuden bei Zeitz liegt hingegen im Bezirk der Staatsanwaltschaft Halle/Saale. Nun ist letztere zwar auch für einige Missetaten des Königs der Pudel zuständig, dies aber nur kraft einer Sonderzuständigkeit für Wirtschaftsstrafsachen, zu denen eben u.a. Straftaten nach dem Kreditwesengesetz, Untreue- und Betrugshandlungen mit besonders hohem Schaden sowie andere furchtbar komplizierte Delikte gehören. Die besonderen Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft sind aber im Regelfall von den übrigen Abteilungen organisatorisch und personell getrennt.

Was den Haftbefehl angeht, würde ich aus dem Bauch heraus sagen, dass der Typ sozusagen als Reha-Maßnahme nach dem Krankenhausaufenthalt erst einmal weggesperrt gehört. Aber bei genauem Hinsehen ist das doch nicht gar so eindeutig. Der dringende Verdacht eines - auch nur versuchten - Tötungsdeliktes macht zwar nach § 112 Abs.3 der Strafprozessordnung einen der sonst üblichen Haftgründe entbehrlich. Aber die Haftanordnung muss dann immer noch verhältnismäßig sein und die Annahme eines versuchten Tötungsdeliktes ist hier ja nicht sowieso nicht wirklich zwingend, erst recht nicht, wenn Ur-instein tatsächlich eine Schreckschusspistole verwendet hat. Fluchtgefahr ist nach Verlassen des Krankenhauses denkbar, aber auch hier ist ein Haftbefehl nicht in jedem Fall angezeigt. Wiederholungsgefahr könnte man annehmen, aber das Häuschen, um das sich die Taten der Ex-Schönheit Adrian drehten, ist ja nun weg.

Auf jeden Fall ist das keine eindeutig vorhersehbare Entscheidung. Mir scheint es so, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land der Frühaufsteher reichlich belastet sind und die Verfahren deshalb lange dauern. Vor diesem Hintergrund wird dann doch der eine oder andere Haftbefehl, der das ganze Strafverfahren besonders eilbedürftig macht, nicht erlassen bzw. er wird erlassen, aber unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #747 am: 26. August 2016, 21:10:14 »
Was mich interessieren würde: Ob denn das Anwesen jetzt geräumt und der Eigentümer tatsächlich Verfügungsgewalt über das Grundstück hat? Und welche Maßnahmen er ergreift, um eine "Rückeroberung" durch Adrian und/oder Co. wirksam zu verhindern?
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #748 am: 26. August 2016, 21:34:29 »
Es sollte in Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein, sich alle Seiten anzuhören.

Alle Seiten? Wie soll das denn funktionieren?

Ich glaube zunehmend, dass @Flo ein Demokratiemissverständnis hat, welches in der jungen Generation recht ausgebreitet ist.

Es ist richtig, dass die Gesellschaft sich zu grundlegenden Fragen verständigt. Damit sind aber recht häufig Missverständnisse verbunden. Ich zähle einige lose auf:

- Wir haben uns über die grundsätzlichen Regeln der Demokratie verständigt: Also die Regeln die auf dem Spielfeld gelten. Man kann nun nicht mitten im Spiel kommen und sagen "mir gefallen die demokratischen Regeln nicht mehr, lass uns über neue diskutieren".

- Ein Dorf hat ein Gewerbegebiet. Es kommt ein Investor und will eine Chemiefabrik bauen. Die Mehrheit des Dorfes ist demokratisch dagegen. Der Investor hält aber alle Grenzwerte ein - er hat das Recht auf die Baugenehmigung.

- Stuttgart 21: Die Beteiligungsverfahren sind so angelegt, dass ein möglichst breiter Konsens entsteht. Das dauert. Bei S-21 über 20 Jahre. Nun ist alles in Sack und Tüten. Und nach 20 Jahren eine neue Generation da. Und die sagt "aber mit uns hat niemand, wir wurden nicht beteiligt". - Und nun?

- Polizeieinsatz vor Kino. Du kommst da entlang. Die Polizei spricht Dir Platzverbot aus. Du findest, dass Du alles Recht hättest auf dem öffentlichen Bürgersteig zu sein. Wenn Du nicht freiwillig gehst, kommt ohne weitere Warnung einfache körperliche Gewalt zum Einsatz. Je nach Grad Deiner Gegenwehr landest Du auf dem Bauch, mit Handschellen auf dem Rücken. Oder hast eine gebrochene Nase.

Das ist MIT DIR nicht von allen Seiten beleuchtet worden - aber sehr wohl mit der breiten Gesellschaft - bzw. den parlamentarisch gewählten Vertretern.

Und genau so ist das mit Herrn Ursache: Das lief nach einem demokratisch legitimierten mehrstufigen Verfahren über Monate ab, Du darfst mir das glauben: Ich bin der Themeneröffner: Erste Seite, erster Beitrag. Nun ist ein bestimmter, auch wieder demokratisch legitimierter Verfahrensschritt erreicht. Und den hat der Staat umzusetzen. Wenn er das nur fallweise machen würde, wäre es ein Unrerchtsstaat.

Körperlicher Widerstand wird mit angemessener körperlicher Gewalt gebrochen. Wenn während der Amtshandlung Vollstreckungsbeamte erkennbar mit Nah- oder Distanzwaffen angegriffen werden KÖNNEN, wird (wie ich schon sehr deutlich sagte) das SEK einen Doppelschuss (Dublette) so schießen, dass die Person sofort handlungsunfähig wird (Mannstoppwirkung). Es wird dann nicht mehr angerufen, kein Warnschuss abgegeben, nicht in Extremitäten geschossen - sondern in die Brust. Ja, unter Inkaufnahme der Gefahr des Tods des Angreifers.

Und wir (bzw. unsere gewählten Vertreter) haben sich darauf verständigt, dass dieses genau so passiert - damit der Angreifer keinen Personen schaden kann. Und jede Anscheinswaffe gilt als scharfe Waffe: Es ist völlig egal ob das eine 9mm-Pistole, eine Schreckschusspistole oder eine Airbrush-Pistole ist.

Ich habe Dir übrigens keinen Karma-Abzug gegeben. Eher ist Dir zu danken, dass das Thema mal sehr deutlich aufgerufen wird: Reichsbürger, aber auch ganz normale Bürger glauben wegen der Zurückhaltung der Polizei inzwischen, dass es dir von mir genannten Regeln gar nicht gibt. Doch, gibt.

Soweit ich das mit den mir bekannten Informationen abschätzen kann, ist der Einsatz mustergültig abgelaufen.

Dazu noch eins:
Wenn man nun liest, dass da wegen des Einsatzes ermittelt wird, dann entsteht auch ein schiefes Bild der Art "oh, da wird was falsch gelaufen sein". Nein, nichts falsch gelaufen. Man muss dazu wissen, dass völlig regelmäßig nach Schusswaffeneinsatz gegen die Schützen ermittelt wird: Die tatbeteiligten Polizisten geben sofort ihre Waffen ab, für die Dauer des Verfahrens werden sie in den Innendienst veersetzt bzw. vom Dienst suspendiert - auch eine demokratisch verhandelte Regel. Das weiß jeder Polizist und jeder SEK-Beamte sowieso.

Offline Schrohm Napoleon

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #749 am: 26. August 2016, 21:41:00 »
Zitat
Reuden -Eine Schreckschusspistole war es laut Staatsanwaltschaft nicht....
– Quelle: http://www.mz-web.de/24653856 ©2016
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)