"Ich finde es schade, dass der Polizist so schlecht getroffen hat!"
So eine im ersten Moment auftretende Regung kann ich durchaus nachvollziehen. Manche Täter sind solche A....löcher, dass man sich schon gelegentlich wünscht, sie hätten bei ihrer Ergreifung etwas mehr Widerstand gegenüber der Polizei geleistet. Aber ich bin froh, dass es nicht so gekommen ist. Der Polizist hat nicht schlecht getroffen, denn es geht bei solchen Einsätzen erst einmal darum, den Täter angriffsunfähig zu machen, und das hat der Beamte geschafft. Dass bei so etwas ein Polizeibeamter verletzt wird, kommt leider immer wieder vor und kann sicherlich nie ganz ausgeschlossen werden. Ich bin froh, dass das Ganze nicht tödlich endete - nicht zuletzt im Interesse des Polizisten. Denn auch die SEK-Beamten sind ja keine Terminator-Typen, die nur darauf aus sind, möglichst viele Gestalten "Hasta la vista"-mäßig aus dem Weg zu räumen. Für die ist so ein Einsatz auch eine gehörige Belastung, erst recht, wenn es dabei Tote und Verletzte gibt. Als ich selber noch, olivgrün gekleidet (damals noch ohne Flecktarn), eine Schusswaffe tragen durfte, war ich jedenfalls heilfroh, dass ich bei meinen regelmäßigen Tages- und Nachtwanderungen (damals Wachgänge genannt) nie ausprobieren musste, ob ich mit meiner in Israel entwickelten Argumentationshilfe (Maschinenpistole Uzi) im wirklichen Leben genauso gut treffe wie auf der Standortschießanlage.
Zitat: "Glaubt jemand ernsthaft aus dem Assis wird jemals ein Mitglied der Gesellschaft? Eher dreht er nach seiner Haftzeit erneut am Rad."
Berechtigte Frage und durchaus naheliegende Vermutung. Und ich bin mir da bei Adrian keineswegs sicher, obwohl er mit 41 Jahren noch reichlich Zeit hat, irgendwann wieder etwas Sinnvolles zu tun. Manche Reichsbürger kommen ja nach dem Totalabsturz doch irgendwann zur Vernunft. Unser Rechtssystem räumt nun einmal - auch wenn das manchmal unpopulär ist - nahezu jedem Straftäter bis hin zum Mörder eine zweite Chance ein, selbst einem Reichsdeppen.
Zitat: "Überall steht etwas von unbezahlten Grundschulden. Dies war nicht der Grund des Einsatzes. Der Grund war, dass das Grundstück bereits versteigert war und es einen entsprechenden gerichtlichen Titel zur Räumung gab. Ob da nun 4000€ dahinter standen oder 40000€ spielt keine Rolle. Das Grundstück war durch den Zuschlag und das verstreichen lassen von Einspruchsfristen verloren."
Na ja, sehr untechnisch gesprochen, haben schon unbezahlte (Grund-) Schulden zu dem Einsatz geführt. Soweit ich den Fall bisher kenne, war es ein Drama in drei Akten.
(1) Adrian erwirbt das ansehnliche Hausgrundstück in Reuden, entweder schon mit dem repräsentativen Haus darauf oder er baut dieses Haus erst selbst. Das Projekt finanziert er mit einem Kredit der Volks- und Raiffeisenbank Zeitz. Die lässt sich als Sicherheit eine Grundschuld an dem Grundstück gewähren, die im Grundbuch eingetragen wird. Bei der Bestellung der Grundschuld, die beim Notar erfolgt, unterwirft sich der Kreditnehmer wegen der Kreditforderung und der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen (das ist in solchen Fällen eigentlich immer der Fall und wird hier später wichtig). Daneben gehen Adrians Schwiegereltern eine Bürgschaft für einen Teil der Forderung ein (was eher unüblich ist und dafür spricht, dass Adrian mit dem Kredit seine wirtschaftlichen Verhältnisse schon sehr weit ausgereizt hat). Danach zahlt Adrian eine Zeit lang brav den Kredit ab, wobei die Zahlungen auf den Kredit und nicht auf die Grundschuld erfolgen. Alle sind glücklich und zufrieden.
(2) Letzteres ändert sich mit dem wirtschaftlichen Niedergang des Herrn Ursache. Dem Verlust des früheren guten Arbeitsplatzes bei Vodafone folgt ein erfolgloser Versuch, sich als selbstständiger Unternehmer in der Solaranlagenbranche zu betätigen. Der Kredit kann nicht mehr bezahlt werden. Dabei geht es keineswegs nur um 4.000 EUR (was wirklich ungewöhnlich wäre). Adrian selbst hat mal bei einem auf Youtube dokumentierten, quälend langen Vortrag, den er irgendwo im Bereich des Teutoburger Waldes vor Gleichgesinnten gehalten hat (die Fundstelle finde ich momentan nicht mehr wieder), erklärt, dass die offene Forderung 140.000 Euro beträgt.
Jetzt gründet Adrian den Staat Ur, erkennt die Substanz- und Wertlosigkeit eines in Giralgeld gewährten Kredits, die Verlogenheit des gesamten Zinssystems sowie das Fehlen der Staatlichkeit der bösen BRD und wünscht sich die ach so schöne DDR (bekanntlich gerade für Grundeigentümer das reine Paradies !) zurück.
Die Bank kündigt den Kredit und stellt damit die Forderung fällig. Da der Ur-Typ das Geld nicht zahlen kann und auch keine anderen Optionen nutzt (z.B. freiwilliger Verkauf des Grundstücks), verwertet die Bank schließlich die Sicherheit. Die Grundschuld gibt ihr das Recht, die Zwangsversteigerung des Grundstückes zu beantragen und den Versteigerungserlös bis zur Höhe der Grundschuld zuzüglich der Kosten des Verfahrens und der Grundschuldzinsen zu erhalten. So eine Grundschuld bedeutet also nicht, dass man damit direkt von Adrian irgendeine Zahlung verlangen kann. Wegen der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein eigenes Räumungsurteil des Gerichts dabei nicht erforderlich.
Während des Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es bei Zustellungen zu ersten Auseinandersetzungen mit der Staatsmacht, die auf Video festgehalten und auf YT veröffentlicht werden (siehe das dortige Video "Wo ist die BRD ?").
Um die offene Forderung zu begleichen, schickt Adrian der Bank nun einen lustigen, selbst gefertigten Schuldschein über ganz viel Geld, welches Adrian angeblich von einem Richter des Amtsgerichts Zeitz zu bekommen hat. Das Ganze bringt ihm keine Schuldtilgung, sondern ein Verfahren wegen Urkundenfälschung sowie eine polizeiliche Hausdurchsuchung ein. Diese darf Adrian, inzwischen zum Ur-Menschen mutiert, in allerlei Kabelbindern an Händen und Füßen beobachten. Das Video "Überfall auf den Staat Ur...Ur setzt eine Acht von 140 Millionen in Gold aus" gibt es auch auf Youtube und ist etwas für Bondage- und BDSM-Anhänger, wie sie hier im Forum wahrscheinlich zahlreich vertreten sind (wobei die sich vermutlich eher wünschen, dass Adrians Frau, ehemalige Miss Germany, Widerstand geleistet hätte und in den Kabelbindern gelandet wäre...). Oh, ich merke, ich schweife ab.
(3) Das Grundstück wird gleich beim ersten Versteigerungstermin (oft gibt es da zwei Versuche) versteigert. Die meistbietenden Erwerber erhalten von dem dabei tätigen Rechtspfleger den sogenannten Zuschlag. Dieser Beschluss des Rechtspflegers dient zugleich als Titel, mit dem die Zwangsräumung des Grundstückes veranlasst werden kann. Es braucht also wieder keinen extra Räumungstitel. Die ganze Zwangsversteigerung wird durch den Rechtspfleger bearbeitet, weil Richter das Verfahren sowieso nicht wirklich verstehen würden und damit überfordert wären. Es gibt also insbesondere auch hier wieder kein richterliches Räumungsurteil.
Die Zwangsräumung wird durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt. Der rückt normalerweise mit ein paar kräftigen Möbelpackern an und hilft dem Schuldner aus seiner Behausung. Wenn es wie im vorliegenden Fall aber Widerstand gibt, kann der Gerichtsvollzieher die Wortmarke um Amtshilfe ersuchen und die rückt dann im erforderlichen Umfang mit ihren Kräften an.
Zitat: "Außerdem sollen auch Haftbefehle gegen den Herrscher von Ur vorgelegen haben."
Darüber ist uns allen hier eigentlich bisher nichts bekannt. Auch die Polizei hat bei den Presseerklärungen nichts davon erwähnt. Es gab allerdings mal vor kurzem den erwähnten Durchsuchungsbeschluss gegen den Ur-Menschen wegen des gefälschten Schuldscheins.
(Edith vom Mod: Quote bereinigt)