Ich befürchte sehr, dass die Strafe nicht all zu hoch ausfallen wird, sollte sich das Gerücht mit der Schreckschusspistole bewahrheiten.
Wenn er mit so einer auf einen gepanzerten Polizisten geschossen hat, wird das Gericht wohl nichtmal auf eine versuchte schwere Körperverletzung kommen. Das ist aber nur meine Laien-Befürchtung.
@Reallife Eine
schwere Körperverletzung dürfte auch im Versuch eher ausgeschlossen sein; bislang ist nur von einer leichten Verletzung am Hals ohne weitere Folgen etwas bekannt und darauf, dass U. den Polizisten verkrüppeln wollte, deutet nichts hin. Merke: Zu einer schweren Körperverletzung kommt es eher selten.
Eine
gefährliche Körperverletzung ist jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verwirklicht worden: Laut Presseberichten haben wir einen Körperverletzungserfolg (die Verletzung am Hals) und dieser wurde allen Angaben zur Folge durch eine Gerätschaft verursacht, die möglicherweise eine scharfe Waffe (darauf deuten Stellungnahmen der Polizei hin) oder eine Schreckschusswaffe (darauf deuten Stellungnahmen der Anhänger von U. hin) war. Auch eine Schreckschusswaffe dürfte allerdings als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu qualifizieren sein, da sie (offenkundig) objektiv dazu geeignet ist, schwere Verletzungen hervorzurufen. Ich berufe mich hier auf einen hier im Thread bereits verlinkten Fernsehbericht, wo eine Reporterin vor Ort unter Berufung auf den neben ihr stehenden Polizeisprecher erklärte, das Projektil sei vom Helm abgeprallt und habe daher nur leicht verletzt – es hätte also erheblich viel mehr schiefgehen dürfen.
Wie wir es also drehen und wenden: Eine gefährliche Körperverletzung dürfte objektiv verwirklicht sein. Für den Vorsatz reicht hier aus, dass U. es billigend in Kauf nahm, dass der Polizist verletzt wurde. Er kann also durchaus auch in suizidaler Absicht gehandelt haben; solange er wusste, dass er den Polizisten mit der Waffe verletzen konnte und es ihm egal war, reicht das für eine Strafbarkeit aus.
Es ging ihm nicht darum einen Polizisten zu verletzen.
Es ging ihm darum zu sterben und sich somit seinen Problemen nicht mehr stellen zu müssen.
Und schon ist er fein raus, wenn es Schreckschuss auf Sicherheitsjacke war.
@hair mess Zur gefährlichen Körperverletzung: Siehe oben. Selbst mit Schreckschuss sind wir bei einer gefährlichen. Selbst wenn die Feststellungen des Tatrichters darauf hinauslaufen, dass er auf die Sicherheitsjacke gezielt hat, um den Polizisten nicht zu verletzen, sind wir immernoch bei (strafbarer) Fahrlässigkeit.
Wissen wir etwas von der Entfernung?
Wissen wir etwas, wie sich der Schuss gelöst hat, evtl. nach dem ersten Treffer?
Entfernung: Eine halbwegs zulässige Mutmaßung wäre eine Entfernung von 2 bis 10 Metern, wobei ich auf das von Donatus publizierte Video seiner Tatortbegehung mit eingezeichneten Markierungen (vermutlich) zum Standort der SEK-Beamten Bezug nehme.
Umstände des Schusses: Hierzu gibt es widerstreitende Äußerungen; auf Basis der derzeit bekannten Fakten lässt sich weder widerlegen, dass U. zuerst geschossen hat, noch dass die Polizisten zuerst das Feuer eröffnet haben. Spekulationen und Diskussionen gibt es (auch von mir) bislang in diesem Thread. Auch
@Wittenberger hat zum Gesamthergang (meiner Meinung nach) sehr gute Analysen des bis dato bekannten Materials geliefert.
Was wissen wir, was keinen Mutmaßungscharakter hat?
Zu wenig um weiter zu diskutieren. Die Frage nach der Waffe geistert seit Wochen durch diesen Thread und wird immer wieder aufgebracht und immer wieder wiederholen treue SSL-Politkommissare, dass (1) lediglich Anhänger des U. unter teils zweifelhaften Umständen von Schreckschusswaffen sprechen und (2) die Polizei in ihrer ersten Stellungnahme lediglich von einem "Revolver" sprach, ohne die Vokabel "Schreckschuss" zu verwenden.
Oder, kurz gefasst: Zur Waffenfrage ist in diesem Thread viel gesagt worden, auch von mir. Es empfiehlt sich daher, diesen Thread durchzuarbeiten und nach den bisher ausgetauschten, zuweilen sehr fundiert analysierten Argumenten zu suchen, anstatt den Thread durch deren Wiederholung unnötig aufzublähen. In den späten 60er- und frühen 70er-Seiten des Fadens dürfte einiges dazu zu finden sein; ansonsten nach z.B. Beiträgen von
@Wittenberger und mir suchen.