Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 243903 mal)

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Offline Leela Sunkiller

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1500 am: 21. September 2016, 16:05:59 »
Ich rede ja nicht vom Arbeitgeber, sondern von seinen Fällen ;)
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Offline klingsor3

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1501 am: 21. September 2016, 16:10:51 »

Gibts schon ne Prognose zum Strafmaß? Kommt man bei sowas noch mit Bewährung davon?

Hier ist ein diesbezüglicher Versuch, allerdings aus einer recht frühen Phase des Verfahrens:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2767.msg94167#msg94167

Mit den heute verfügbaren Informationen kann man eventuell beim oberen Ende der Ergebnismöglichkeiten noch ein wenig drauflegen im dem Sinne, dass es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben kann. Nach unten hin dürfte weniger als drei bis dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe schon extrem schwierig bis ausgeschlossen sein, selbst wenn sich der Angeklagte nun plötzlich bestens führt, sich in der Verhandlung total geläutert gibt und allen Reichs-Wahnideen glaubhaft abschwört. Aber beim Ur-instein muss man eigentlich nicht ernsthaft befürchten, dass es eine solche Wandlung zum Guten geben wird. Bewährung, die es sowieso nur bei maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe geben kann, sollte nach allen bisher bekannten Umständen nicht in Frage kommen.

Ich tippe auf ein hartes Urteil mit gewollter Signalwirkung in Richtung reichsdeppen. Es ist bei Richtern angekommen, wie Mitarbeiter, Gerichtsvollzieher etc inzwischen drangsaliert werden. Unser Kunde bernd Neumann hat neulich auch heftige knappe 2 Jahre ohne Bewährung gekriegt.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Reallife

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1502 am: 21. September 2016, 16:28:30 »
Jetzt kommt die finanzielle Aufarbeitung.

http://www.bild.de/regional/leipzig/schiesserei/mr-germany-soll-fuer-polizeieinsatz-zahlen-47917724.bild.html

Kein Thema, da schreibt der Adrian einen Scheck, einzulösen bei der deutschen Reichskasse.

Eben. Er fälscht halt wieder so viele Schuldscheine wie er lustig ist. Am Ende bekommt der bestimmt noch einen zweistelligen Millionenbetrag raus.  :))

Ich befürchte sehr, dass die Strafe nicht all zu hoch ausfallen wird, sollte sich das Gerücht mit der Schreckschusspistole bewahrheiten.
Wenn er mit so einer auf einen gepanzerten Polizisten geschossen hat, wird das Gericht wohl nichtmal auf eine versuchte schwere Körperverletzung kommen. Das ist aber nur meine Laien-Befürchtung.
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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1503 am: 21. September 2016, 16:51:09 »
Es ging ihm nicht darum einen Polizisten zu verletzen.
Es ging ihm darum zu sterben und sich somit seinen Problemen nicht mehr stellen zu müssen.
Und schon ist er fein raus, wenn es Schreckschuss auf Sicherheitsjacke war.
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Offline Evil Dude

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1504 am: 21. September 2016, 17:11:17 »
Jetzt kommt die finanzielle Aufarbeitung.

http://www.bild.de/regional/leipzig/schiesserei/mr-germany-soll-fuer-polizeieinsatz-zahlen-47917724.bild.html

Kein Thema, da schreibt der Adrian einen Scheck, einzulösen bei der deutschen Reichskasse.

Eben. Er fälscht halt wieder so viele Schuldscheine wie er lustig ist. Am Ende bekommt der bestimmt noch einen zweistelligen Millionenbetrag raus.  :))

Ich befürchte sehr, dass die Strafe nicht all zu hoch ausfallen wird, sollte sich das Gerücht mit der Schreckschusspistole bewahrheiten.
Wenn er mit so einer auf einen gepanzerten Polizisten geschossen hat, wird das Gericht wohl nichtmal auf eine versuchte schwere Körperverletzung kommen. Das ist aber nur meine Laien-Befürchtung.

Ich bin zwar kein Experte, aber spricht ein verletzter Polizist nicht gegen eine Schreckschußwaffe? Damit man da verletzt wird müsste er nach meinem Kenntnisstand schon sehr nahe dran gewesen sein.
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Offline hair mess

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1505 am: 21. September 2016, 17:13:59 »
Wissen wir etwas von der Entfernung?
Wissen wir etwas, wie sich der Schuss gelöst hat, evtl. nach dem ersten Treffer?
Was wissen wir, was keinen Mutmaßungscharakter hat?
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Offline Rechtsfinder

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1506 am: 21. September 2016, 17:38:45 »
Ich befürchte sehr, dass die Strafe nicht all zu hoch ausfallen wird, sollte sich das Gerücht mit der Schreckschusspistole bewahrheiten.
Wenn er mit so einer auf einen gepanzerten Polizisten geschossen hat, wird das Gericht wohl nichtmal auf eine versuchte schwere Körperverletzung kommen. Das ist aber nur meine Laien-Befürchtung.
@Reallife Eine schwere Körperverletzung dürfte auch im Versuch eher ausgeschlossen sein; bislang ist nur von einer leichten Verletzung am Hals ohne weitere Folgen etwas bekannt und darauf, dass U. den Polizisten verkrüppeln wollte, deutet nichts hin. Merke: Zu einer schweren Körperverletzung kommt es eher selten.

Eine gefährliche Körperverletzung ist jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verwirklicht worden: Laut Presseberichten haben wir einen Körperverletzungserfolg (die Verletzung am Hals) und dieser wurde allen Angaben zur Folge durch eine Gerätschaft verursacht, die möglicherweise eine scharfe Waffe (darauf deuten Stellungnahmen der Polizei hin) oder eine Schreckschusswaffe (darauf deuten Stellungnahmen der Anhänger von U. hin) war. Auch eine Schreckschusswaffe dürfte allerdings als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu qualifizieren sein, da sie (offenkundig) objektiv dazu geeignet ist, schwere Verletzungen hervorzurufen. Ich berufe mich hier auf einen hier im Thread bereits verlinkten Fernsehbericht, wo eine Reporterin vor Ort unter Berufung auf den neben ihr stehenden Polizeisprecher erklärte, das Projektil sei vom Helm abgeprallt und habe daher nur leicht verletzt – es hätte also erheblich viel mehr schiefgehen dürfen.

Wie wir es also drehen und wenden: Eine gefährliche Körperverletzung dürfte objektiv verwirklicht sein. Für den Vorsatz reicht hier aus, dass U. es billigend in Kauf nahm, dass der Polizist verletzt wurde. Er kann also durchaus auch in suizidaler Absicht gehandelt haben; solange er wusste, dass er den Polizisten mit der Waffe verletzen konnte und es ihm egal war, reicht das für eine Strafbarkeit aus.

Es ging ihm nicht darum einen Polizisten zu verletzen.
Es ging ihm darum zu sterben und sich somit seinen Problemen nicht mehr stellen zu müssen.
Und schon ist er fein raus, wenn es Schreckschuss auf Sicherheitsjacke war.
@hair mess Zur gefährlichen Körperverletzung: Siehe oben. Selbst mit Schreckschuss sind wir bei einer gefährlichen. Selbst wenn die Feststellungen des Tatrichters darauf hinauslaufen, dass er auf die Sicherheitsjacke gezielt hat, um den Polizisten nicht zu verletzen, sind wir immernoch bei (strafbarer) Fahrlässigkeit.

Wissen wir etwas von der Entfernung?
Wissen wir etwas, wie sich der Schuss gelöst hat, evtl. nach dem ersten Treffer?
Entfernung: Eine halbwegs zulässige Mutmaßung wäre eine Entfernung von 2 bis 10 Metern, wobei ich auf das von Donatus publizierte Video seiner Tatortbegehung mit eingezeichneten Markierungen (vermutlich) zum Standort der SEK-Beamten Bezug nehme.
Umstände des Schusses: Hierzu gibt es widerstreitende Äußerungen; auf Basis der derzeit bekannten Fakten lässt sich weder widerlegen, dass U. zuerst geschossen hat, noch dass die Polizisten zuerst das Feuer eröffnet haben. Spekulationen und Diskussionen gibt es (auch von mir) bislang in diesem Thread. Auch @Wittenberger hat zum Gesamthergang (meiner Meinung nach) sehr gute Analysen des bis dato bekannten Materials geliefert.

Was wissen wir, was keinen Mutmaßungscharakter hat?
Zu wenig um weiter zu diskutieren. Die Frage nach der Waffe geistert seit Wochen durch diesen Thread und wird immer wieder aufgebracht und immer wieder wiederholen treue SSL-Politkommissare, dass (1) lediglich Anhänger des U. unter teils zweifelhaften Umständen von Schreckschusswaffen sprechen und (2) die Polizei in ihrer ersten Stellungnahme lediglich von einem "Revolver" sprach, ohne die Vokabel "Schreckschuss" zu verwenden.
Oder, kurz gefasst: Zur Waffenfrage ist in diesem Thread viel gesagt worden, auch von mir. Es empfiehlt sich daher, diesen Thread durchzuarbeiten und nach den bisher ausgetauschten, zuweilen sehr fundiert analysierten Argumenten zu suchen, anstatt den Thread durch deren Wiederholung unnötig aufzublähen. In den späten 60er- und frühen 70er-Seiten des Fadens dürfte einiges dazu zu finden sein; ansonsten nach z.B. Beiträgen von @Wittenberger und mir suchen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1507 am: 21. September 2016, 17:45:00 »
MSN berichtet unter Berufung auf einen Sprecher der StA, dass derzeit wg. versuchtem Totschlag ermittelt wird.

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/chronik/schie%C3%9Ferei-bei-zwangsr%C3%A4umung-in-sachsen-anhalt/ar-BBw2rZE

"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1508 am: 21. September 2016, 19:16:22 »
Ah ja, Totschlag, nicht nur Körperverletzung.

Zu der Spekulation um die Waffe möchte ich nicht wirklich beitragen, nur diese Bemerkung anbringen: Fast jede "normale" Waffe kann man ganz leicht zu einer "Schreckschusswaffe" machen, indem man sie mit sog. Platzpatronen lädt.
Die umlaufenden sich scheinbar widersprechenden Angaben ließen sich somit auch so erklären: Ursache besaß eine normale Waffe, für die er auch eine Waffenbesitzkarte hatte. Da er aber keinen Waffenschein bzw. keine Waffentragerlaubnis hatte, durfte er diese nur im Haus bewundern, hat sich aber Platzpatronen beschafft (was man durchaus kann), da so eine Waffe ja auch ballern soll.
Aus Sicht der einen Seite ist das dann eine "Schreckschusspistole", weil da nur Platzpatronen, aber keine Geschosse drin sind, aus anderer Sicht ist es eine normale Waffe, aus Sicht des SEK, das ja nicht wissen konnte, was das für eine Waffe war, ob sie überhaupt geladen war und falls ja womit, war es eine Bedrohung. So ließen sich die verschiedenen Angaben und Behauptungen durchaus vereinen, ohne ihnen Gewalt anzutun. Und auch Platzpatronen sind nicht ungefährlich.

Da die StA aber jetzt von versuchtem Totschlag ausgeht, spricht dies m. E. für eine echte, scharf geladene Waffe. Mehr wird man spätestens in der Hauptverhandlung erfahren, bis dahin müssen wir uns wohl, was Fakten angeht, noch gedulden.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1509 am: 21. September 2016, 19:30:55 »
Wissen wir etwas von der Entfernung?
Wissen wir etwas, wie sich der Schuss gelöst hat, evtl. nach dem ersten Treffer?
Was wissen wir, was keinen Mutmaßungscharakter hat?

Also ich war nicht dabei und insoweit gilt >>> mein Name ist Hase <<<

Was nun die Waffe von Ursache angeht, spielt es nicht die geringste Rolle ob es sich um eine "scharfe", eine Schreck- und/oder eine Wasserpistole handelte; In einer solchen Situation hält man einfach die Füße still und wartet ab, was weiter geschieht.

Ich selbst bin in den 70er Jahren mal in eine Polizeikontrolle geraten (RAF- Zeiten) wo dann plötzlich ein Einsatzbeamter mit einer Maschinenpistole am Fenster stand und nach den Papieren fragte; Ich habe ihn dann gebeten einen Kollegen zu rufen, damit dieser dann meine Papiere aus dem Handschuhfach holt. So geschah es dann auch und das Thema war erledigt.
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1510 am: 21. September 2016, 19:50:43 »
Jetzt kommt die finanzielle Aufarbeitung.

http://www.bild.de/regional/leipzig/schiesserei/mr-germany-soll-fuer-polizeieinsatz-zahlen-47917724.bild.html


Das dürfte doch aber kein Problem sein, mit der Rechnungsbegleichung.
Schließlich kann man doch dafür die "Spendengelder" nutzen.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1511 am: 21. September 2016, 19:59:47 »
Jetzt kommt die finanzielle Aufarbeitung.

http://www.bild.de/regional/leipzig/schiesserei/mr-germany-soll-fuer-polizeieinsatz-zahlen-47917724.bild.html


Das dürfte doch aber kein Problem sein, mit der Rechnungsbegleichung.
Schließlich kann man doch dafür die "Spendengelder" nutzen.


Sandra hat ja schon zu Spenden aufgerufen und die viele hunderttausende Ur-Bürger im Geiste dürften sicherlich reichlich spenden...
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Offline Don

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1512 am: 21. September 2016, 21:32:12 »
Wissen wir etwas von der Entfernung?
Wissen wir etwas, wie sich der Schuss gelöst hat, evtl. nach dem ersten Treffer?
Was wissen wir, was keinen Mutmaßungscharakter hat?

Die Verletzung des Polizisten wurde als leicht eingestuft (vgl. Polizeisprecher). Heißt für mich: Eine richtig scharfe Waffe wird das nicht gewesen sein. Nach Ansicht eines Videos des guten Reichsdeppen Donatus S. kann ich mir gut vorstellen, dass sich das alles auf recht kleinem Gelände und sehr nahe abgespielt hat. So riesig ist das Gelände nicht. Ich kann mir vorstellen, dass die Entfernung sehr gering war (sprich: Distanz max. 3-4 Meter). Dabei wurde dann ein Polizist durch eine Schreckschusspistole leicht verletzt (evtl. leichte Verbrennungen/ Haut gerötet)
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1513 am: 21. September 2016, 22:00:13 »
Die Verletzung des Polizisten wurde als leicht eingestuft (vgl. Polizeisprecher). Heißt für mich: Eine richtig scharfe Waffe wird das nicht gewesen sein.
:spekulatius:

Zitat
Dabei wurde dann ein Polizist durch eine Schreckschusspistole leicht verletzt (evtl. leichte Verbrennungen/ Haut gerötet)
Das ist eine mögliche Theorie. Ich halte sie allerdings für sehr unwahrscheinlich.

Denn nach Aussage der Polizei handelt es sich um eine "Handfeuerwaffe" bzw. einen "sog. Revolver"; Zitat eines Polizeisprechers im Interview mit dem MDR. Er hätte hier durchaus auch "Schreckschusswaffe" verwenden können, hat er nicht. Stattdessen hat er betont, dass durch diese Waffe auch "viel schlimmeres hätte passieren können", was ein weiteres Indiz gegen die Schreckschusswaffe ist.
Die Reporterin im selben Interview sagt daraufhin in die Kamera, dass die "Kugel" wohl "vom Kopfschutz des Beamten abgeprallt" sei und er deshalb lediglich einen "Streifschuss" erlitten habe.

Alles zu sehen in einem Video, das ich bereits Ende August verlinkt hatte: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2767.msg95563#msg95563

Weitere, meiner Ansicht nach lesenswerte Beiträge in diesem Faden zur Waffe und zur Schießerei (Aufzählung bei Weitem nicht abschließend):

Fazit: Wir können nicht beweisen, dass es keine Schreckschusswaffe war. Alle Indizien die vorliegen, sprechen allerdings dafür, dass es keine Schreckschusswaffe war. Die einzigen, die behaupten, dass es lediglich eine Schreckschusswaffe war, sind Unterstützer des Herrn U.

Fazit des Fazits: :spekulatius: ist zwar lecker, hier aber unnötig; die Argumente sind durch, neue Fakten nicht aufgetaucht.

Edit: Typo.
« Letzte Änderung: 21. September 2016, 22:10:36 von Rechtsfinder »
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1514 am: 22. September 2016, 10:08:16 »
Auf Radio SAW wurde gemeldet, Ursache wäre vorläufig auf freiem Fuß. Das ist doch hoffentlich eine Ente?!