Also... ich fand den MZ-Artikel von Beginn an etwas undurchsichtig und als gelernter Laie kenne ich zwar die Unterschiede zwischen der WBK, dem kleinen und dem "großen" Waffenschein. Aber wie das zusammenhängen soll ist mir auch nicht klar.
Genau das ist oftmals das Problem an solchen Artikeln: Leider haben Journalisten - wie die Mehrheit der Durchschnittsbevölkerung - so gut wie keine Ahnung vom Waffenrecht. Das Ergebnis sind dann leider schwammige Artikel mit zum Teil groben Fehlern. Am Ende eines solchen Artikels sitzt man dann immer ratlos da und der Erkenntnisgewinn hält sich leider in Grenzen.
Laut MZ wurde während einer früheren Durchsuchung eine Schreckschusswaffe mit entsprechender Munition gefunden und beschlagnahmt. Das spricht aus meiner Sicht gegen die Annahme, dass er irgendein gültiges Dokument hatte. Sonst sehe ich keine Handhabe zur Beschlagnahme einer legalen Waffe (außer vielleicht mangelhafte Aufbewahrung?).
Danke, das habe ich irgendwie überlesen. Auch das spricht gegen die Theorie, dass Adrian U. eine WBK besaß. (Aber Du hast natürlich recht, dass die Waffe auch z. B. wegen mangelhafter Aufbewahrung eingezogen wurde. Bei Kindern, die im Haushalt leben, ist die Staatsgewalt äußerst biestig, was schlampige Verwahrung angeht.)
Dann sollen die Behörden laut MZ geplant haben ihm den Waffenbesitz zu untersagen. Das deutet nun darauf hin, dass er irgendeines der Dokumente hatte, das man ihm hätte entziehen können. Denn eine rein präventive Untersagung des Waffenbesitzes gibt es nach meinen Wissen nicht...
Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, den Besitz von eigentlich freien Waffen für bestimmte Personen zu verbieten. Laut MZ-Artikel wurde von seiten der Polizei "angenommen, dass er [Adrian U. a. d. Verf.] die Waffe [auch] in der Öffentlichkeit mit sich führe".
So wie ich das verstehe (und in der Hoffnung, dass der Artikel an dieser Stelle wenigstens halbwegs akkurat ist) sollte so einer Straftat vorgebeugt werden. Die Hürden für ein solches Verbot sind allerdings hoch und müssen wasserdicht sein. Ansonsten krachen die Schwarten, wenn der Betroffene dagegen klagt.
Stichwort "Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen" (Laut meiner Erinnerung hat dies 2002 Einzug ins Gesetz gefunden)
(obwohl die zuständigen Behörden vermutlich eine Liste von Personen pflegen denen keine Dokumente erteilt werden sollen)
Nein, dafür haben die Behörden keine Zeit und es wäre auch Quatsch, denn es findet sowieso eine Zuverlässigkeitsprüfung bei Beantragung der WBK bzw. bei Neueinträgen statt.
Mehr kann ich dem Artikel aber nicht entnehmen und daher kann ich nicht sagen, ob Ursache nun eine WBK hatte oder nicht. Aber vielleicht gibt es Experten, die das besser einschätzen können.
Genauso geht es mir auch. Deshalb habe ich ja auch "blöd" nach Quellen gefragt, weil ich selbst dazu nichts finden konnte, sich manche Foristen aber sehr sicher waren in der Feststellung 'Adrian U. = WBK'.
@Neuschwabenland Es hat schon einige Reichsdeppen gegeben denen entsprechende Dokumente sowie die Waffen wegen ihrer Schwurbeleien entzogen wurden. Aber das hängt natürlich vom "Einsatzwillen" der jeweiligen Behörde ab.
Schön, das zu hören!