Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 69704 mal)

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Offline kairo

Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #810 am: 4. Mai 2016, 09:01:28 »
Glauben die alle, sie seien wieder in der Zeit vor 500 Jahre zu Luthers Zeiten und fahren deshalb alle ohne Führerschein oder wie kann ich das verstehen?

Luther hatte ja gar keinen Führerschein. Peter I. stellt sich immerhin selbst einen aus. Das ist der zivilisatorische Fortschritt.
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #811 am: 4. Mai 2016, 11:38:41 »
Ich laufe hier, Gott helfe mir, ich darf nicht anders.... :cyclops:
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #812 am: 4. Mai 2016, 13:04:00 »
Ich dachte es heißt "Ich fahre hier und kann nicht anderst" und ist die Begründung von Fitzek für seine Fahrerei ohne Führerschein!
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #813 am: 4. Mai 2016, 13:20:34 »
Ich höre gerade ein Geräusch, dass wie ein Elektromixer klingt, der mit mehreren tausend Umdrehungen rotiert...achne, das ist Luther, der gerade im Grabe rotiert.
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #814 am: 4. Mai 2016, 13:37:06 »
Ich höre gerade ein Geräusch, dass wie ein Elektromixer klingt, der mit mehreren tausend Umdrehungen rotiert...achne, das ist Luther, der gerade im Grabe rotiert.
Der rotiert doch schon seit längerem. Seit König Fitze Fatze versucht hat seine Thesen an die Tür zu Wittenberg zu nageln.  Was ist eigentlich aus der Anzeige geworden?
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #815 am: 4. Mai 2016, 16:36:10 »
Der rotiert doch schon seit längerem. Seit König Fitze Fatze versucht hat seine Thesen an die Tür zu Wittenberg zu nageln.  Was ist eigentlich aus der Anzeige geworden?
Bei dem generellen Vorgehen der Behörden in der kleinsten Weltstadt der Schön (oder so ähnlich), wird da nix passieren bis es verjährt ist. Du weisst schon: die 500 Jahr Feier absobiert die gesamte Verwaltung. Es ist dort grooooßes im Gange  :shhh:
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Offline kairo

Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #817 am: 20. Mai 2016, 09:18:40 »
Fitzek hat seine Verfassungsbeschwerde online gestellt:
http://koenigreichdeutschland.org/de/bundesverfassungsgerichtsbeschwerde.html

Das ist ganz schlicht der Text seines vierstündigen "Letzten Wortes" aus einer seiner letzten Verhandlungen.

Eine konkrete Beschwerde ist nicht erkennbar.

Und muss man nicht erst den ordentlichen Rechtsweg ausschöpfen?
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #818 am: 20. Mai 2016, 09:20:35 »
@kairo  gerade wollt ich es schreiben: Mein Chef würde mich fragen: "Was möchte dieser Mensch mit diesem Schreiben uns sagen?" Einen
Antrag oder ähnliches kann ich nicht erkennen. Aber das liegt bestimmt daran, dass ich nicht göttlich erleuchtet bin wie der Bezopfte!
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #819 am: 20. Mai 2016, 09:46:28 »
Der originale Link auf der Königreichswebsite ist aber sprachlich viel schöner:

Zitat von: KRD
Auszüge Bundesferfassungsgerichtbeschwerde (368,0 KiB)

Ansonsten nur wieder der sattsam bekannte gequirlte Quark des Allesbesserwisser Fitzek, der in seiner göttlichen Herrlichkeit auch die mental zurückgebliebenen Verfassungsrichter mit Mongos seinen Weisheiten belehren möchte.

Bei der Einleitung hat er einiges weggelassen und der gesamte Tathergang sowie die sicher lustige Begründung warum seine krepeligen Definitionsversuche auch nur irgendetwas mit seinem Fall zu tun haben könnten fehlen leider auch.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #820 am: 20. Mai 2016, 09:49:55 »
In dem PDF ist auch für mich keinerlei Antrag erkennbar.

Was passiert mit so einem Schreiben? Zwar steht "Beschwerde" im Dokumentnamen, aber der Form nach ist keine Klage erkennbar — er hätte auch den Wetterbericht für Wittenberg schicken können.

Ist das vielleicht seine Strategie, irgendeinen Schrieb zu bekommen, auf dem etwas anderes steht als "nicht zulässig"?


 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #821 am: 20. Mai 2016, 10:05:38 »
In dem Schreiben fehlen ja auch die Seiten 1 - 8, die im Inhaltsverzeichnis angegeben sind. Darin sind angeblich die "Frist- und Formerfordernisse", die "Einleitung" und "Die grundgesetzlichen Rechte"
Außerdem fehlen die im Inhaltsverzeichnis ab Seite 60 angegebenen Kapitel  "Hergang" sowie "Begründung der Grundrechtsverletzung"
Warum ausgerechnet diese Punkte fehlen, die ja eigentlich Maßgeblich für die Beschwerde ist und statt dessen nur der unwichtige Schwubelteil veröffentlicht wurde, darüber kann ich nur spekulieren.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #822 am: 20. Mai 2016, 10:22:19 »
In dem PDF ist auch für mich keinerlei Antrag erkennbar.

Was passiert mit so einem Schreiben? Zwar steht "Beschwerde" im Dokumentnamen, aber der Form nach ist keine Klage erkennbar — er hätte auch den Wetterbericht für Wittenberg schicken können.

Ist das vielleicht seine Strategie, irgendeinen Schrieb zu bekommen, auf dem etwas anderes steht als "nicht zulässig"?

Wird so aber nix werden. Ohne bestimmbaren Antrag ist es ja wieder bloß unzulässig.
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #823 am: 20. Mai 2016, 10:53:13 »
Erstens ist nicht erkennbar, gegen welchen Entscheid sich Fatzke mit diesem Papierstapel eigentlich wenden will.
Zweitens müsste der Rechtsweg erschöpft sein. Es kann natürlich sein, dass das Oberverwaltungsgericht Endstation ist, doch mangels Spezifikation des angefochtenen Akts ist dies nicht überprüfbar. Auch mangelnde Rechtswegerschöpfung könnte ein Grund sein, diese "Beschwerde" abzuschmettern.
Drittens müsste angegeben werden, worin die "Beschwer" besteht. Dazu ist nichts zu finden.
Viertens müsste ein irgendwie konkreter oder doch konkretisierbarer Antrag auf Abhilfe gestellt sein.
Fünftens ist auch nicht erkennbar, inwiefern ein anfechtbarer Akt gegen das Grundgesetz verstossen sollte.

Es kann ja sein, dass in den fehlenden Teilen dazu noch etwas steht, doch dürfte dies eher unwahrscheinlich sein.

Fatzke verweist zudem immer mal wieder auf Wikipedia. Das wird das BVerfG gewiss schwer beeindrucken. Auch zitiert er alle internationalen Abkommen nach der Schweizer Systematischen Sammlung des Bundesrechts (erkennbar u. a. an den mit 0. beginnenden Zahlenkombinationen bei den Quellenangaben). Ob er das von Sürmeli, dem "Altmeister" des verqueren und verquasten Zitierens, gelernt hat? Mein Refrain: Von Deutschland ratifizierte internationale Abkommen sollten auch aus deutschen amtlichen Quellen zitiert werden.

Dass Fatzke Giovanni Pico della Mirandola "zitiert" (Es geht um dessen Rede "Über die Würde des Menschen", die übrigens nie gehalten, sondern posthum von seinem Neffen veröffentlicht wurde.), ist ja klar: Er versteht wohl dessen Ausführungen so, dass die Würde des Menschen, vereinfacht gesagt, in dessen eigener Willkür bestehe. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen des "Fahrers nach eigenem Ermessen".
Ich bezweifle allerdings, dass Fatzke Picos Rede je gelesen hat. Da stehen noch einige andere Punkte drin, z. B. dieser:
Zitat
Du kannst nach unten hin ins Tierische entarten, du kannst aus eigenem Willen wiedergeboren werden nach oben in das Göttliche.
Das will ich nun nicht weiter kommentieren, jeder und jede kann sich selbst dazu etwas denken.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #824 am: 20. Mai 2016, 11:17:34 »
Wobei ich mich ja frage, ob Fitzek und seine Entourage je bemerken werden, dass ihr penetranter Bezug auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG): "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." vollkommen widersinnig ist.

Denn eigentlich fällt mir nur einer ein, der mit einer dahingekrakelten Verfassung und ein paar weiteren wirren Ideen die Ordnung des Grundgesetzes beseitigen will. Nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz haben also vielmehr alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen Fitzek und seine Kumpane. Beinahe schade, dass "andere Abhilfe" natürlich möglich ist.
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