Autor Thema: Fitzeks Prozess-Festspiele  (Gelesen 69715 mal)

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Offline Fiora

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #120 am: 25. Februar 2016, 11:39:40 »
Mal wieder ne blöde Frage eines Nicht-Juristen: Wenn König Nase Rechtsmittel einlegt, bedeutet das gleichzeitig auch, dass er die Gefängnisstrafe erst einmal nicht antreten muss?

Das Rechtsmittel bewirkt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es kann daher auch noch nicht vollstreckt werden. Aber was wird das Rechtsmittel schon bringen? Neue Beweise wird er dem Landgericht wohl kaum präsentieren können.
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #121 am: 25. Februar 2016, 11:44:08 »
Danke @Fiora Ich hoffe das Landgericht verwirft das Rechtsmittel gleich und sorgt nicht dafür, dass er nicht erneut eine Büne für seine Spinnereien bekommt.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #122 am: 25. Februar 2016, 11:46:30 »
Richter Waltert wurde übrigens vom Leiter der Akademie für Weisheit über folgende Rechtsverhalte belehrt:

- es gibt ein Menschenrecht auf das Bewegen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum
- es gibt ein eigentumsgleiches Recht auf eine Fahrerlaubnis
- und zum Widerstandsrecht nach GG Art. 20 gehört das unveräußerliche Recht sich einen eigenen Führerschein zu drucken

Wegen des hohen Anschaffungspreises war ich einer derer, die sich gegen den Kauf der Mind- Control Strahlenkanone durch die SSL- Staatsführung ausgesprochen haben, ich hielt das Vorspiegeln interdimensionaler Eingebungen bei Peter für wenig effektiv.
Nach diesen Ergebnissen allerdings...
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #123 am: 25. Februar 2016, 11:50:50 »
Mal wieder ne blöde Frage eines Nicht-Juristen: Wenn König Nase Rechtsmittel einlegt, bedeutet das gleichzeitig auch, dass er die Gefängnisstrafe erst einmal nicht antreten muss?

Das Rechtsmittel bewirkt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es kann daher auch noch nicht vollstreckt werden. Aber was wird das Rechtsmittel schon bringen? Neue Beweise wird er dem Landgericht wohl kaum präsentieren können.

Hoffentlich gehts ordentlich fix. Manche Berufungsgerichte neigen dazu, wegen der dann vergangenen längeren Zeit zwischen Tat und Berufungsurteil eine Milde walten zu lassen, die hier m.E. vollkommen fehl am Platze wäre. Aber dann rufe ich mir in Erinnerung, wer der Delinquent ist und bin mir sicher, dass er mit adäquatem Nachtat- und Nachurteilverhalten schon dafür sorgt, dass keine ernstlichen Milderungsgründe entstehen. Da mache ich mir bei den Polizeihilfsarbeitern in Meißen schon eher Gedanken, dass dort vielleicht doch noch Bewährung bewilligt wird.
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #124 am: 25. Februar 2016, 11:52:32 »
Geilo! Ich freu mich schon auf 2019, wenn er dann endlich einfährt.
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #125 am: 25. Februar 2016, 11:57:38 »
Die Urkundenfälschung war einer der Führerscheine aus Paraguay, der bei der zweiten Fahrt ohne Fahrerlaubnis zum Einsatz gekommen ist. Laut Gutachten des LKA eine "Totalfälschung", wobei im Prozess wohl leider nicht zur Sprache kam, wie Fitzek zu diesen Dokumenten gekommen ist.

Die von Fitzek ins Feld geführte "Jura Fiction" wurde nicht weiter beachtet, weil nur relevante Einlassungen zur Sache gefragt waren. Der Richter hat Fitzek ein ums andere Mal darauf hingewiesen sich auf Angaben und Argumente zur Sache zu beschränken.
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Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #126 am: 25. Februar 2016, 12:00:09 »
Vielleicht müssen wir ja gar nicht so lange warten. Wenn in den kommenden Prozessen weitere Käfigmonate dazu kommen, das Königreich durch Inbesitznahme der neuen Eigentümer als halbwegs gefestigter Wohnsitz wegfällt (oder wohnt El Rey mit Nettie irgendwo außerhalb?) und damit die Fluchtgefahr (von der Wiederholungsgefahr nicht zu sprechen) steigt, ist vielleicht irgendwann trotz des eher niederschwelligen Tatvorwurfs ne Verhaftung im Gerichtssaal bis zur Berufungsverhandlung drin.

[träum]
nach der Urteilsverkündung:
F: "Sie sind verhaftet, Sie Faschist!"
R: "Nein. Aber Sie, Herr F."
[/träum]
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #127 am: 25. Februar 2016, 12:00:54 »
Richter Waltert wurde übrigens vom Leiter der Akademie für Weisheit über folgende Rechtsverhalte belehrt:
- es gibt ein Menschenrecht auf das Bewegen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum
- es gibt ein eigentumsgleiches Recht auf eine Fahrerlaubnis
- und zum Widerstandsrecht nach GG Art. 20 gehört das unveräußerliche Recht sich einen eigenen Führerschein zu drucken

Hat der beseelte Mensch Waltert diese Ausführungen gefaßt aufgenommen oder zeigte er Ausfallerscheinungen?

Gut, daß ich nicht dabei gewesen bin. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre zappenduster gewesen. Das hätte auch mein dickstes Beißholz nicht überlebt. Da hätten @tobias-vom-rias und Kollegen mich bändigen, fixieren und in den Partyraum mit den kuschelweichen Wänden verfrachten müssen.
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #128 am: 25. Februar 2016, 12:13:31 »
Zitat
Auf keinen Fall sollte man versuchen, die Schwurbeleien im Detail zu widerlegen, das wäre völlig sinnlos. Aber gleichzeitig muss im Sinne eines rechtsstaatlichen Prozesses eben auch auf abstruse Argumente eingegangen werden - auch wenn dieses "Eingehen" bloß ein schnelles, präzises Widerlegen des Behaupteten ist.
Als dritter Weg böte sich eventuell die psychiatrische Exploration an?
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Gutemine

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #129 am: 25. Februar 2016, 12:16:22 »
Der Link zum Kurzartikel bei der MZ

http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/peter-fitzek-vor-gericht--koenig-von-deutschland--zu-sieben-monaten-haft-verurteilt,20641128,33852642.html

Was für mich aber schon gestern unbegreiflich war: Da steigt Fitzek -wie man beim MDR ja schön sehen kann- nach der Verhandlung seelenruhig in seine Karre und braust los. Warum bitte steht da nicht an der nächsten Ecke ein Aufgebot der Schlümpfe, holt ihn aus dem Wagen und beschlagtnahmt diesen auch gleich?  :scratch: :scratch:
In anderen Fällen ging das ja auch schon. Außerdem hätte Oppermann dann wieder mal was zu verwerten.  >:D
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #130 am: 25. Februar 2016, 12:47:49 »
Richter Waltert wurde übrigens vom Leiter der Akademie für Weisheit über folgende Rechtsverhalte belehrt:
- es gibt ein Menschenrecht auf das Bewegen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum
- es gibt ein eigentumsgleiches Recht auf eine Fahrerlaubnis
- und zum Widerstandsrecht nach GG Art. 20 gehört das unveräußerliche Recht sich einen eigenen Führerschein zu drucken

Hat der beseelte Mensch Waltert diese Ausführungen gefaßt aufgenommen oder zeigte er Ausfallerscheinungen?

Gut, daß ich nicht dabei gewesen bin. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre zappenduster gewesen. Das hätte auch mein dickstes Beißholz nicht überlebt. Da hätten @tobias-vom-rias und Kollegen mich bändigen, fixieren und in den Partyraum mit den kuschelweichen Wänden verfrachten müssen.

Wenn es dein Wunsch ist @A.R.Schkrampe kann ich so etwas gerne mal für dich Organisieren :D :D :D Ich bin immer auf der suche nach Opfern äh ich meine freiwilligen Probanden zum Üben :D:D:D
Aber mal im Ernst Fitzek wäre da ehr dran gewesen. Obwohl ich mich ja immer weigere Leute wie den nun Verurteilten in die Psychiatrie zu übernehmen, weil bringt nix außer Stress für uns Pfleger und weniger Zeit für wirklich Kranke. Er hat aber schön gezeigt was los ist. Eine Person mit fetter Persöhnlichkeitsstörung, ob Narzistich oder Querulantich oder gar Dissozialer PST, macht alles um durchs Leben zu kommen und sich selbst aufzuwerten. Er der strahlende Held, immer im Recht, seinen gegenüber immer überlegen, bekommt Gegenwind, ja gar eine Strafe, es wird ihm gezeigt dass sein verhalten Falsch und nicht erwünscht ist und schon fällt die Fassade.  :naughty: Es kommt sofort zu emotionalen Ausbrüchen. Der Verurteilte versucht Krampfhaft die Oberhand zu behalten und reitet sich noch weiter in die sche... (siehe die Beleidigung gegen einen Richter  :hand: ). Es wird toll.   :dance: :dance: :dance:
Btw. er hat doch keinen festen Wohnsitz in der BRD und kein geregeltes Auskommen? Haftgründe?
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #131 am: 25. Februar 2016, 12:59:18 »
Als Laie beschäftigt mich immer noch die Frage, in welcher Tiefe ein Gericht auf auch abstruse Äußerungen der Verteidigung eingehen sollte.
Natürlich ist es wichtig und richtig die Motive eines Angeklagten umfassend zu beleuchten. Ist es aber die Aufgabe von Gerichten immer und immer wieder, noch dem letzten Reichsdeppen, die Existenz der Bundesrepublik oder andere allgemein anerkannte Tatsachen zu beweisen? Der Wunsch, Menschen zurück in die Realität zu holen, ist verständlich, sollte aber im Verhältnis zu Aufwand und Aufgabe von Gerichten stehen.
Wie verhält es sich in anderen, ähnlichen, Fällen mit dem Aufwand?
Wenn etwa ein in Deutschland einer Straftat im Ausland angeklagter zu seiner Verteidigung angeben würde, das Land, in dem die Straftat stattgefunden habe, existiere überhaupt nicht, dürfte diese Behauptung wohl eher nicht zu einem staatsrechtlichen Gutachten führen.
Mit maximal einem Blick, etwa hier hinein http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/373538/publicationFile/188566/Laenderverzeichnis.pdf,
wäre dieses Argument entkräftet.
Verstehe ich hier etwas falsch?
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #132 am: 25. Februar 2016, 13:00:04 »
Schade, dass ich erst 11:00 Uhr vor Ort war.
Nach dem Urteil wurden wohl gleich die Grenzsicherungsmaßnahmen verstärkt.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #133 am: 25. Februar 2016, 13:17:47 »
Die Hauspostille berichtet inzwischen auch über den heutigen Tag.

http://www.bild.de/regional/leipzig/fahren-ohne-fuehrerschein/richter-schickt-koenig-in-den-knast-44698346.bild.html

Zitat
In seiner Urteilsbegründung erklärt der Richter: „Sie sind ein notorischer Verkehrssünder, der nicht erkennen lässt, dass er sich künftig davon abhalten lässt, Auto zu fahren. Deshalb ist die Haftstrafe dringend geboten.“

Da hat wohl jemand sein Blatt überreizt. Und jetzt geht es, um Mathias Döpfner zu zitieren, dem "Prinzip BLÖD" folgend mit dem Aufzug wieder runter.
 

Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Fitzeks Prozess-Festspiele
« Antwort #134 am: 25. Februar 2016, 13:25:37 »
Als Laie beschäftigt mich immer noch die Frage, in welcher Tiefe ein Gericht auf auch abstruse Äußerungen der Verteidigung eingehen sollte.
Natürlich ist es wichtig und richtig die Motive eines Angeklagten umfassend zu beleuchten. Ist es aber die Aufgabe von Gerichten immer und immer wieder, noch dem letzten Reichsdeppen, die Existenz der Bundesrepublik oder andere allgemein anerkannte Tatsachen zu beweisen? Der Wunsch, Menschen zurück in die Realität zu holen, ist verständlich, sollte aber im Verhältnis zu Aufwand und Aufgabe von Gerichten stehen.
Wie verhält es sich in anderen, ähnlichen, Fällen mit dem Aufwand?
Wenn etwa ein in Deutschland einer Straftat im Ausland angeklagter zu seiner Verteidigung angeben würde, das Land, in dem die Straftat stattgefunden habe, existiere überhaupt nicht, dürfte diese Behauptung wohl eher nicht zu einem staatsrechtlichen Gutachten führen.
Mit maximal einem Blick, etwa hier hinein http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/373538/publicationFile/188566/Laenderverzeichnis.pdf,
wäre dieses Argument entkräftet.
Verstehe ich hier etwas falsch?

Wird im Normalfall mit 1-2 Sätzen (offenkundig unzutreffendes und sachfremdes Vorbringen führt zu keiner anderen Beurteilung) abgebügelt. Die Gutachten sind dann eher in anderen, ernst gemeinten Fällen notwendig. Ohne dass es dazu einen mir bekannten Fall gäbe, wäre es z.B. bei den Kennzeichnungen von Waren aus besetzten Palästinensergebieten denkbar, dass dort in nem Beweisgutachten staatsrechtliche Fragen geklärt würden. Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass bei Terrorismusverfahren Zwischengutachten erstellt werden, ob die jeweilige Splittergruppe vom Organisationsgrad und der Einbindung in größere Netzwerke die Voraussetzungen für kriminelle oder terroristische Vereinigungen erfüllen, in denen der Angeklagte überhaupt Mitglied gewesen sein kann.

Die Genugtuung wird den Reichsdeppen wohl nie zu teil. Es sei denn, irgendwann gibts mal einen Reichi mit ordentlichem Vermögen und geregeltem Einkommen, für den der Richter zur angemessenen Erhöhung der Auslagen ein Gutachten bestellt. Also nie  ;D
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