Autor Thema: http://krd-blog.de/ 2016  (Gelesen 99064 mal)

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Offline Oberstes_souterrain

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1050 am: 24. Oktober 2016, 13:08:24 »
Zitat
Außerdem wollen sie ihm nicht glauben, daß er ein Interesse hat, das Verfahren führen zu wollen, obwohl er dieses viele Male öffentlich und sogar vor Gericht gefordert hat.

Menno!

Sowas infantiles. Strafprozessordnung ala KRiD: der Verbrecher bescheinigt sich selbst abwesenheit von Fluchtgründen, da muss man ihn schon rauslassen, wenn er sa so sagt...
 

Offline Tuska

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1051 am: 24. Oktober 2016, 13:28:02 »
Dass die Pudel den Verstoss gegen das KWG nicht erwähnen liegt vermutlich auch daran, dass sie einen von der Kammer verneinten dringenden Tatverdacht als Freispruch im Zwischenverfahren interpretieren. Dass Peter allerdings immer noch hinreichend verdächtig ist (sonst wäre keine Anklage erhoben worden), verdrängt man oder versteht es nicht.

Erinnern wir uns zurück: Man hüpfte vor Freude im Dreieck, da man nun endlich beweisen könne, dass "alles legal" war, also kein Verstoss gegen das KWG stattgefunden hat.

Erinnern wir uns ganz weit zurück (ins Jahr 2013). Damals hatte das Amtsgericht Stendal (Az. 65 AR 1418/13) dem KRD untersagt, den Namen "Königliche Reichsbank" zu führen, da dies eine Irreführung der Öffentlichkeit darstelle und auch mit dem Grundgesetz nicht so ganz im Einklang stand.

Hierauf antwortete seine Traurigkeit wie folgt:

Zitat
(...)

Das KWG konnte nicht inkrafttreten, da dieses Gesetz von einem auf grundgesetzwidrige Weise
gewählten sog. "Bundestag" "verabschiedet" wurde (s. BVerfGE 2BvF 3/11).
Es widerspricht den Denkgesetzen, daß eine derart gewählte Körperschaft (Bundestag)
rechtswirksam legitimes Recht schaffen könne.
Richtig ist, daß sich in der (Un-)Ordnung der BRD und EU (scheinbar) nur Kreditinstitute nach der
Definition des (ungültigen) KWG als "Bank" bezeichnen dürfen, wenn sie diesen Begriff früher
befugt führten, als es noch echte "Banknoten" und damit echte "Banken" gab.
Heute sind diese sog. "Banken" alles Firmen, die beim deutschen Patent- und Markenamt
Wortmarken auf eine Firmenbezeichnung haben eintragen lassen. Wenn das KWG sie wirklich
schützen würde, dann bräuchten Sie diese kostspielige Eintragung doch wohl nicht vornehmen
lassen?

Daß uns die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht", kurz BaFin, das Führen des Namens
"Bank" nach dem von Ihnen wiederholt aufgeführten § 32 des ungültigen KWG nicht erlaubte, ist
nicht relevant. Die BaFin ist für Unsere hoheitlichen Tätigkeiten unzuständig und Wir haben es
nicht nötig, bei dieser Firma um Erlaubnis zu fragen, um einem illegalen Gesetz durch
stillschweigende Duldung und Anwendung zur (zweifelhaften) Geltung zu verhelfen. Zudem ist die
rechtliche Ausgestaltung Unserer "Königlichen Reichsbank" schon allein Garant dafür, daß Ihr
gesamtes System außen vor bleibt.

(...)

Das illegale KWG bezeichnet per Definition als "Bankgeschäfte" die Annahme von unbedingt
rückzahlbaren Geldern des Publikums. Das tun Wir, wie oben geschildert, nicht, da Wir Ihr ganzes
kriminelles und gemeingefährliches System draußen stehen lassen wollen und es auch jedem
Infiltranten und Saboteur verunmöglichen wollen, Unser gemeinwohlförderndes System zu
gefährden. Das dies nötig ist, konnten Wir ja in der Vergangenheit schon häufiger betrachten.

(...)
Quelle: Schreiben von Fitzek vom 25. November 2013, hier als direkter Downloadlink (PDF)

Dagegen wirkt Fitzeks heutiges Gebrabbel ja fast ein wenig duckmäuserisch. Jedenfalls wird deutlich, dass Fitzek im Tatzeitraum einen shice auf deutsche Gesetze gegeben hat.

"Ich habe das nicht gewusst." - Ja sicher.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Luzifer

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1052 am: 24. Oktober 2016, 13:31:20 »
Gibt auch direkt Kommentare

Der Aushilfsbachelor lässt nur Kommentare durch, auf die er eine Antwort zu haben glaubt. Und auch das geht regelmässig in die Hose.

Sein Motto lautet: Im Sinn der grossen Sache ist Lügen und Betrügen kein Problem.
 

Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1053 am: 24. Oktober 2016, 14:04:40 »
Die Kammer konnte, wenn ich die entsprechende Passage ihres Beschlusses richtig deute, keine Bankgeschäfte erkennen. Nun ist es aber so - ich versuche das mal laienhaft zu erklären, wir haben ein Mitglied, das dies wesentlich besser und vor allem professionell kann -, dass man unterscheiden muss zwischen Bankgeschäften, Versicherungsgeschäften und sonstigen Finanzgeschäften. Weiter ist zu unterscheiden zwischen genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen Geschäften und zwischen genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Geschäften.
Ich vermute mal, dass die "Kooperationskasse" (die wohl nie Rechtspersönlichkeit erlangt hat, also quasi nie existierte) tatsächlich keine Bankgeschäfte führte. Dazu fehlten sämtliche Voraussetzungen. Wer eine Bank gründen will, muss z. B. Eigenkapital vorweisen, das Fatzke nie hatte.
Allerdings kann es sich deswegen trotzdem um verbotene Geschäfte handeln. Fatzkes Geschäfte waren zweifellos nie genehmigungsfähig. Dann spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Bank-, Versicherungs- oder sonstige Finanz- oder Kreditgeschäfte handelte. Was nicht genehmigungsfähig ist, ist per se unerlaubt.

Aber dem Vernehmen nach wird die BaFin im Verfahren beteiligt und gehört werden. Sollte die Kammer hier noch Zweifel haben, wird also ein professioneller Vertreter der BaFin die nötigen Darlegungen vortragen können.
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Offline KarlKlammer

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1054 am: 24. Oktober 2016, 14:15:17 »
Dass die Pudel den Verstoss gegen das KWG nicht erwähnen liegt vermutlich auch daran, dass sie einen von der Kammer verneinten dringenden Tatverdacht als Freispruch im Zwischenverfahren interpretieren. Dass Peter allerdings immer noch hinreichend verdächtig ist (sonst wäre keine Anklage erhoben worden), verdrängt man oder versteht es nicht.

Erinnern wir uns zurück: Man hüpfte vor Freude im Dreieck, da man nun endlich beweisen könne, dass "alles legal" war, also kein Verstoss gegen das KWG stattgefunden hat.

Erinnern wir uns ganz weit zurück (ins Jahr 2013). Damals hatte das Amtsgericht Stendal (Az. 65 AR 1418/13) dem KRD untersagt, den Namen "Königliche Reichsbank" zu führen, da dies eine Irreführung der Öffentlichkeit darstelle und auch mit dem Grundgesetz nicht so ganz im Einklang stand.

Hierauf antwortete seine Traurigkeit wie folgt:

Spoiler
Zitat
(...)

Das KWG konnte nicht inkrafttreten, da dieses Gesetz von einem auf grundgesetzwidrige Weise
gewählten sog. "Bundestag" "verabschiedet" wurde (s. BVerfGE 2BvF 3/11).
Es widerspricht den Denkgesetzen, daß eine derart gewählte Körperschaft (Bundestag)
rechtswirksam legitimes Recht schaffen könne.
Richtig ist, daß sich in der (Un-)Ordnung der BRD und EU (scheinbar) nur Kreditinstitute nach der
Definition des (ungültigen) KWG als "Bank" bezeichnen dürfen, wenn sie diesen Begriff früher
befugt führten, als es noch echte "Banknoten" und damit echte "Banken" gab.
Heute sind diese sog. "Banken" alles Firmen, die beim deutschen Patent- und Markenamt
Wortmarken auf eine Firmenbezeichnung haben eintragen lassen. Wenn das KWG sie wirklich
schützen würde, dann bräuchten Sie diese kostspielige Eintragung doch wohl nicht vornehmen
lassen?

Daß uns die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht", kurz BaFin, das Führen des Namens
"Bank" nach dem von Ihnen wiederholt aufgeführten § 32 des ungültigen KWG nicht erlaubte, ist
nicht relevant. Die BaFin ist für Unsere hoheitlichen Tätigkeiten unzuständig und Wir haben es
nicht nötig, bei dieser Firma um Erlaubnis zu fragen, um einem illegalen Gesetz durch
stillschweigende Duldung und Anwendung zur (zweifelhaften) Geltung zu verhelfen. Zudem ist die
rechtliche Ausgestaltung Unserer "Königlichen Reichsbank" schon allein Garant dafür, daß Ihr
gesamtes System außen vor bleibt.

(...)

Das illegale KWG bezeichnet per Definition als "Bankgeschäfte" die Annahme von unbedingt
rückzahlbaren Geldern des Publikums. Das tun Wir, wie oben geschildert, nicht, da Wir Ihr ganzes
kriminelles und gemeingefährliches System draußen stehen lassen wollen und es auch jedem
Infiltranten und Saboteur verunmöglichen wollen, Unser gemeinwohlförderndes System zu
gefährden. Das dies nötig ist, konnten Wir ja in der Vergangenheit schon häufiger betrachten.

(...)
[close]
Quelle: Schreiben von Fitzek vom 25. November 2013, hier als direkter Downloadlink (PDF)

Dagegen wirkt Fitzeks heutiges Gebrabbel ja fast ein wenig duckmäuserisch. Jedenfalls wird deutlich, dass Fitzek im Tatzeitraum einen shice auf deutsche Gesetze gegeben hat.

"Ich habe das nicht gewusst." - Ja sicher.

Mit dem VG Halle erfolgte auch ein Schriftwechsel Anfang 2015, in dem er ähnlichen Unfug absondert: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-verwaltungsgericht-halle.html?file=files/krd/dokumente/schriftwechsel/150305-Antrag-auf-einstweiligen-Rechtsschutz-Teil-3.pdf (S. 80). Das Grundgesetz werde illegal auf Deutsche angewendet, legitimes Recht sei aufgrund illegaler Wahlen ohnehin nicht entstanden. Witzigerweise beruft er sich auf der anderen Seite darauf, dass das Völkerrecht nach dem Grundgesetz Teil der deutschen Rechtsordnung sei. In vielen anderen Schreiben hat er die Bundesrepublik als "Scheinstaat" bezeichnet. Aufschlussreich ist auch dieses Schreiben aus Mitte 2015 an die BaFin: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/schriftwechsel-bafin-27-05-2015.html?file=files/krd/dokumente/schriftwechsel/2015-05-27-antwort-an-bafin.pdf : Dort ist durchgehend von "TRUST", Handelsgerichten, AGB u.ä. die Rede. Das Schreiben lässt klar erkennen, dass die Bundesrepublik gerade nicht anerkannt wird.

Aber Fitzek scheint im Laufe der Zeit ohnehin mehrfach die Argumentation gewechselt zu haben. Wenn man seine Schreiben betrachtet, ist am Ende völlig unklar, ob er zum jetzigen Zeitpunkt die BRD zumindest als faktischen Staat anerkennt, welche Rechtsvorschriften er für wirksam hält und welche aus seiner Sicht von der Bundesrepublik ggf. nur falsch ausgelegt werden, ob er die Bundesrepublik als "Unternehmen" sieht oder ob er der Ansicht ist, die Bundesrepublik sei ein Staat, aus dem sich das "Königreich Deutschland" lediglich wirksam gelöst habe, so dass die Bundesrepublik Deutschland neben dem "Königreich Deutschland" besteht.

Die Kammer konnte, wenn ich die entsprechende Passage ihres Beschlusses richtig deute, keine Bankgeschäfte erkennen. Nun ist es aber so - ich versuche das mal laienhaft zu erklären, wir haben ein Mitglied, das dies wesentlich besser und vor allem professionell kann -, dass man unterscheiden muss zwischen Bankgeschäften, Versicherungsgeschäften und sonstigen Finanzgeschäften. Weiter ist zu unterscheiden zwischen genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen Geschäften und zwischen genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Geschäften.
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Die Kooperationskasse hat Bankgeschäfte betrieben, zumindest nach Auffassung der BaFin. Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG legaldefiniert. Nur wenn solche Geschäfte möglicherweise betrieben werden, kann die BaFin überhaupt einschreiten. Der Knackpunkt war immer, dass für den Betrieb dieser Geschäfte nicht die notwendige Erlaubnis vorlag. Was das Gericht mit seinen Ausführungen meinte, dass die Geschäfte nicht genehmigungsfähig gewesen seien, ist mir bis heute ein Rätsel. Denn die Genehmigungsfähigkeit ist im Zusammenhang mit dem unerlaubten Betrieb erlaubnispflichtiger Bankgeschäfte völlig irrelevant und kein Tatbestandsmerkmal. Ich kann es mir allenfalls so erklären, dass eigentlich "genehmigungspflichtig" gemeint war.
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 15:19:45 von KarlKlammer »
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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1055 am: 24. Oktober 2016, 14:47:17 »
Da hatte er ja auch noch nicht zu "Papa" gefunden. Papa ist auch der Gott des Grundgesetzes, deshalb mault er darüber nicht mehr rum.
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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1056 am: 24. Oktober 2016, 17:33:58 »
Die Kammer konnte, wenn ich die entsprechende Passage ihres Beschlusses richtig deute, keine Bankgeschäfte erkennen. Nun ist es aber so - ich versuche das mal laienhaft zu erklären, wir haben ein Mitglied, das dies wesentlich besser und vor allem professionell kann -, dass man unterscheiden muss zwischen Bankgeschäften, Versicherungsgeschäften und sonstigen Finanzgeschäften. Weiter ist zu unterscheiden zwischen genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen Geschäften und zwischen genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Geschäften.
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Allerdings kann es sich deswegen trotzdem um verbotene Geschäfte handeln. Fatzkes Geschäfte waren zweifellos nie genehmigungsfähig. Dann spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Bank-, Versicherungs- oder sonstige Finanz- oder Kreditgeschäfte handelte. Was nicht genehmigungsfähig ist, ist per se unerlaubt.

Aber dem Vernehmen nach wird die BaFin im Verfahren beteiligt und gehört werden. Sollte die Kammer hier noch Zweifel haben, wird also ein professioneller Vertreter der BaFin die nötigen Darlegungen vortragen können.
Auch wenn es keine Bankgeschäfte, keine Versicherungsgeschäfte oder ähnliches nach der Definition der jeweils basierenden Vorschrift waren, so ändert das nicht an der Rückzahlbarkeit der Zahlungen. Gerade Gelder, die ich ohne Rechtsgeschäft, also ohne Grundlage, in meinem Besitz habe, muss ich wieder an den Eigentümer zurückgeben. Gerade dann geht ein " ich hätte gedacht . . . " nicht. Dann muss ich das Geld, das ich ja im Irrtum eines vermeintlichen Bankgeschäfts eingenommen habe, erst mal zurückgeben oder zumindest zur Verfügung stellen und kann dann darum bitten, das Geld im Rahmen eines Crowd-Funding-Prokekts wiederzuerhalten.
Warum hat er das nicht CFP genannt?
Weil bei einem CFP allen zu deutlich geworden wäre, dass das Geld danach weg ist.
Warum hat er es Bankgeschäft genannt?
Weil es funktioniert hat.
Warum konnte es nicht dauerhaft funktionieren?
Weil es Fitzek gemacht hat.
Alles, was der beginnt, fitzt irgendwann.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1057 am: 24. Oktober 2016, 17:51:03 »
Alles, was der beginnt, fitzt irgendwann.

Jetzt bist Du aber ungerecht, auf seinem "Highway to Cell" liegt er doch bisher voll im Soll!  ;D
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Offline aargks

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1058 am: 24. Oktober 2016, 19:38:58 »
Gott soll sich mal nicht in Sicherheit wiegen. Wenn das Fitzelchen die Bibel noch mal in Ruhe - ca. 5 Jahre - durchgeblättert hat, wird ihm auffallen, dass er selber Gott ist. Und dann hat es sich ausgepappat!

Was ist der Unterschied zwischen Peter Fitzek und Gott?
Gott hält sich nicht für Fitzek. ;)

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1059 am: 24. Oktober 2016, 20:35:26 »
Warum scheitert Peter eigentlich ständig, obwohl er Papa an seiner Seite hat? Hätte der ihm nur mal sagen müssen:

Zitat
"PETER, der du bist Menschensohn von Horst und mir, in schwuler Ehe,
höre meine Weisung:

Verkack' es nicht schon wieder!"

oder hat er ihm sogar aufgetragen zu scheitern?  :o

Die Wege des Herrn sind einfach unergründlich.
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:06:48 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1060 am: 24. Oktober 2016, 21:53:59 »
Gott soll sich mal nicht in Sicherheit wiegen. Wenn das Fitzelchen die Bibel noch mal in Ruhe - ca. 5 Jahre - durchgeblättert hat, wird ihm auffallen, dass er selber Gott ist. Und dann hat es sich ausgepappat!

Das kann der Allgemeinheit nur recht sein - weil entsprechend Beleuchtet- und Bestreuselte mit Hosianna in die nächste, etwas anders gestaltete Zelle einreiten verschubt werden.
 

Offline KarlKlammer

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1061 am: 25. Oktober 2016, 10:55:06 »
Die Kammer konnte, wenn ich die entsprechende Passage ihres Beschlusses richtig deute, keine Bankgeschäfte erkennen. Nun ist es aber so - ich versuche das mal laienhaft zu erklären, wir haben ein Mitglied, das dies wesentlich besser und vor allem professionell kann -, dass man unterscheiden muss zwischen Bankgeschäften, Versicherungsgeschäften und sonstigen Finanzgeschäften. Weiter ist zu unterscheiden zwischen genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen Geschäften und zwischen genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Geschäften.
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Auch wenn es keine Bankgeschäfte, keine Versicherungsgeschäfte oder ähnliches nach der Definition der jeweils basierenden Vorschrift waren, so ändert das nicht an der Rückzahlbarkeit der Zahlungen. Gerade Gelder, die ich ohne Rechtsgeschäft, also ohne Grundlage, in meinem Besitz habe, muss ich wieder an den Eigentümer zurückgeben. Gerade dann geht ein " ich hätte gedacht . . . " nicht. Dann muss ich das Geld, das ich ja im Irrtum eines vermeintlichen Bankgeschäfts eingenommen habe, erst mal zurückgeben oder zumindest zur Verfügung stellen und kann dann darum bitten, das Geld im Rahmen eines Crowd-Funding-Prokekts wiederzuerhalten.
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Die Frage nach der Rückzahlbarkeit der Gelder ist m.E. überhaupt kein Problem, weil sie meines Wissens nicht strittig ist. Die Kammer muss eine Frage beantworten: Hat sich Fitzek strafbar gemacht? In Betracht kommen dabei Untreue oder ein Verstoß gegen das KWG, nämlich eine Strafbarkeit wegen des unerlaubten Betriebs erlaubnispflichtiger Geschäfte.
Fitzek sagt - soweit ich den Fall verstanden habe - selber, dass er die Gelder im Rahmen seiner "Sparbücher" entgegengenommen hat und je nach Leistungsfähigkeit der Kooperationskasse die Gelder auch wieder zurückgezahlt werden sollen. Rückzahlbar sind die Gelder also unstrittig irgendwann.

Für die Frage nach der Strafbarkeit wegen Untreue kommt es darauf an, ob er die ihm anvertrauten Gelder missbräuchlich verwendet hat oder gegen eine Vermögensbetreuungspflicht verstoßen hat. Hier wird er Probleme bekommen, weil zumindest das Verschleudern von Einlagen für private Vergnügungen (Krönungszeremonie, aufwändige Renovierung von Mieträumlichkeiten) wohl nicht einer ordnungsgemäßen Verwendung entspricht. Von der vermutlich fehlenden Buchführung, die ebenfalls problematisch werden kann, mal ganz zu schweigen.

Und für den KWG-Verstoß ist die Frage relevant, ob die Gelder "unbedingt rückzahlbar" waren (Tatbestand des Einlagengeschäfts). Dieser Tatbestand ist etwas kompliziert. Im Kern ist der Tatbestand aber unter anderem dann nicht erfüllt, wenn die Einleger eine unternehmerähnliche Position einnehmen, indem sie mit ihrem Kapital eigenkapitalähnlich haften. Das kann unter anderem dadurch geschehen, dass in Darlehensverträge (um nichts anderes handelt es sich bei Einlagen bei Banken bzw. hier bei der Entgegennahme von Geldern) ein qualifizierter Rangrücktritt eingebaut wird, sprich (vereinfacht ausgedrückt): Wenn die Einleger die Gelder nicht abziehen dürfen, wenn dadurch das Unternehmen insolvent wird und die Einlagen damit für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten haften. Fitzek selber trägt vor, es hätte eine qualifizierte Nachrangklausel gegeben. Ob das so ist und ob diese ggf. wirksam gewesen ist, muss das Gericht prüfen.
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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1062 am: 25. Oktober 2016, 11:16:51 »
Da hatte er ja auch noch nicht zu "Papa" gefunden. Papa ist auch der Gott des Grundgesetzes, deshalb mault er darüber nicht mehr rum.

Wobei Fitzek nun wahrlich kein Copyright auf die Idee anmelden kann den lieben Gott mit Papa anzusprechen. Oder wie man in Köln zu sagen pflegt: "Bapp". Namensgebend für die Band des wohl berühmtesten Schüler des Voreifeldorfs Rheinbach, Wolfgang Niedecken. Der sich als Rheinländer wohl zwangsläufig in deutlich jüngeren Jahren als Fitzek mit dem "Buch der Bücher" auseinander gesetzt hat:

Spoiler
Zitat von: BAP
Et neueste Testament

En Golgatha ess Jubiläum. All sinn do. Et hätt sich vill jeändert, nix blevv wie et woor.
Nur die Akteure, die sinn noch fit wie eh un je. Se hann sich irjendwann jesaht: Mer blieven he!
Paar hann Karrier jemaht, dä Rest, dä jeht ahm Stock. Su wie dä Thomas, dä nix jläuv un trotzdem noch
mem Wachtturm op der Eck steht, oder nevenahn. Maria Magdalena schaff noch immer ahn.

Dä Chef vum janze, dä heiß Pilatus - immer noch. Dämm sing Händ, die weeden jetz met 60 Grad jekoch.
En Unschuld einjeweich, em Vorwaschjang jeschont, die Amnestie für dä Barabas hätt sich jelohnt.
Denn Barabas ess jetz dämm Chef sing räächte Hand, eez nur inkognito, dann Goebbels Jupp jenannt.
Als Propajandachef un Superintendant mäht dä Jung die Inszenierung övverall bekannt.

Maria hätt met Josef un Veronika null-komma-nix en Souvenierbuud opjemaaht.
Vum Waggelbild bess zu der Kreuzijung em Schnee un enem Abziehbild: Oh, Jesus, ich woor he!
Die Firma Kleenex hätt als Sonderanjebot Portraits vum Herrjott op ihr Dööcher dropjedruck.
Un en dämm Wühltisch met dämm Schild Bastlerbedarf, do hammer Näjel, Balke, Dornenkrone un e Jraav.

Dä Petrus hätt ne Steinbruch. Judas ess Spion. Dä arbeit für Herodes für ne Hungerlohn.
Herodes selvs mäht en singer neue Fleischfabrik uss alle Neujeborene Pänzköpp en Aspik.
Un och dä Esel vum Palmsonndaach, dä ess noch do. Dä steht jetz bei Fleurop un dä kritt sing Jnadenbrot.
Sags durch den Palmzweig, steht do op jeder Litfass-Säul, maach dinge Sklave aff un zo domet en Freud.

Un Hosianna Kaufhaus heiß dä Supermarkt. Annas un Kaiphas hann e he zo jet gebraat.
He stund dä Tempel domohls vüür 2000 Johr. Jetz sinn die Wucherer un die Händler widder do.
Se hann Versicherunge, Banke hingesetz un die weeden alljemein verehrt un hochgeschätz.
Bundesverdienstkreuz, EK 1 un Fridaachs Fisch. Un jeden Sonndaach jeht et schön brav en de Kirch.

Nur einer nimmp he kein Sau mieh für voll. Dä Typ uss Nazareth, dä woos noch nie, wat hä he sollt.
Dä hätt et dranjejovve, süff jetz nur noch Wing. Dat met dämm Bruutverdeile lööt hä lang ald sinn.
INRI weet hückzodaach dä Denker ennjebrannt, su wie ne Jüddestään, op de räächte Hand.
Wä dann noch wiggerdenk, dä weed exekutiert oder zumindest eez ens präventiv kastriert.

Jesus vun Nazareth trifft dä Heilije Jeist: Jung, ess unsere Vatter he? Jo? Dann simmer jo ald drei.
Hä nimmp sing Kaatespill, ze mische bruch hä nit, denn et steiht immer fess, wat wer für Kaate kritt.
Dä Sohn deilt uss, dä Jeist säht: Nullewehr! Do säht dä Bapp: Wat ess he loss?
Ich daach, mer spille jetz e Ründche Sibbzehn-Vier? Doch Sohnemann säht, met vier Asse op der Hand:
Nä, leeve Bapp, et weet jepokert, weil mer do joot blöffe kann!
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Und für die mundartlich minderbegabten hier die hochdeutsche Fassung:

Spoiler
Zitat von: BAP
Das neueste Testament

In Golgatha ist Jubiläum. Alle sind da. Es hat sich viel geändert, nichts bleibt wie es war.
Nur die Akteure, die sind noch fit wie eh und je. Sie haben sich irgendwann gesagt: "Wir bleiben hier!"
Paar haben Karriere gemacht, der Rest, der geht am Stock. So wie der Thomas, der nichts glaubt und trotzdem noch
mit dem "Wachtturm" an der Ecke steht, oder nebenan. Maria Magdalena schafft noch immer an.

Der Chef vom ganzen, der heißt Pilatus - immer noch. Dem seine Hände, die werden jetzt mit 60 Grad gekocht.
In Unschuld eingeweicht, im Vorwaschgang geschont - die Amnestie für den Barabas hat sich gelohnt.
Denn Barabas ist jetzt dem Chef seine rechte Hand - erst nur inkognito, dann Goebbels Jupp genannt.
Als Propagandachef und Superintendant macht der Junge die Inszenierung überall bekannt.

Maria hat mit Josef und Veronika null-komma-nichts eine Souvenierbude aufgemacht.
Vom Wackelbild bis zu der Kreuzigung im Schnee und einem Abziehbild: "Oh, Jesus, ich war hier!"
Die Firma "Kleenex" hat als Sonderangebot Portraits vom Herrgott auf ihre Tücher draufgedruckt.
Und in dem Wühltisch mit dem Schild "Bastlerbedarf", da haben wir Nägel, Balken, Dornenkronen und ein Grab.

Der Petrus hat einen Steinbruch. Judas ist Spion. Der arbeitet für Herodes für einen Hungerlohn.
Herodes selbst macht in seiner neuen Fleischfabrik aus allen Neugeborenen "Kinderköpfe in Aspik".
Und auch der Esel vom Palmsonntag, der ist noch da. Der steht jetzt bei "Fleurop" und der kriegt sein Gnadenbrot.
"Sag's durch den Palmzweig" steht da auf jeder Litfaßsäule, "mach deinen Sklaven ab und zu damit eine Freude."

Und "Hosianna Kaufhaus" heißt der Supermarkt. Annas und Kaiphas haben es hier zu etwas gebracht.
Hier stand der Tempel damals vor 2000 Jahren. Jetzt sind die Wucherer und die Händler wieder da.
Sie haben Versicherungen, Banken hingesetzt und die werden allgemein verehrt und hochgeschätzt.
Bundesverdienstkreuz, EK 1 und freitags Fisch. Und jeden Sonntag geht es schön brav in die Kirche.

Nur einen nimmt hier keine Sau mehr für voll. Der Typ aus Nazareth, der wußte noch nie, was er hier sollte.
Der hat es drangegeben, säuft jetzt nur noch Wein. Das mit dem Brot verteilen läßt er lange schon sein.
INRI wird heutzutage den Denkern eingebrannt, so wie einen Judenstern, auf die rechte Hand.
Wer dann noch weiterdenkt, der wird exekutiert oder zumindest erst einmal präventiv kastriert.

Jesus von Nazareth trifft den "Heiligen Geist": "Junge, ist unser Vater hier? Ja? Dann sind wir ja schon drei.
Er nimmt sein Kartenspiel, zu mischen braucht er nicht, denn es steht immer fest, was wer für Karten kriegt.
Der Sohn teilt aus, der Geist sagt: "Null ouvert!" Da sagt der Vater: "Was ist hier los?
Ich dachte, wir spielen jetzt ein Ründchen "Siebzehn-und-vier"
Doch Sohnemann sagt, mit vier Assen auf der Hand:
"Nein, lieber Papa, es wird gepokert, weil man da gut bluffen kann!"
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« Antwort #1063 am: 25. Oktober 2016, 12:23:49 »
Das Gericht wird die Kohlen auch nicht suchen. Das ist das Problem der Anleger.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline hair mess

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Re: http://krd-blog.de/ 2016
« Antwort #1064 am: 25. Oktober 2016, 13:19:14 »
Die Kammer konnte, wenn ich die entsprechende Passage ihres Beschlusses richtig deute, keine Bankgeschäfte erkennen. Nun ist es aber so - ich versuche das mal laienhaft zu erklären, wir haben ein Mitglied, das dies wesentlich besser und vor allem professionell kann -, dass man unterscheiden muss zwischen Bankgeschäften, Versicherungsgeschäften und sonstigen Finanzgeschäften. Weiter ist zu unterscheiden zwischen genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen Geschäften und zwischen genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Geschäften.
Ich vermute mal, dass die "Kooperationskasse" (die wohl nie Rechtspersönlichkeit erlangt hat, also quasi nie existierte) tatsächlich keine Bankgeschäfte führte. Dazu fehlten sämtliche Voraussetzungen. Wer eine Bank gründen will, muss z. B. Eigenkapital vorweisen, das Fatzke nie hatte.
Allerdings kann es sich deswegen trotzdem um verbotene Geschäfte handeln. Fatzkes Geschäfte waren zweifellos nie genehmigungsfähig. Dann spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Bank-, Versicherungs- oder sonstige Finanz- oder Kreditgeschäfte handelte. Was nicht genehmigungsfähig ist, ist per se unerlaubt.

Aber dem Vernehmen nach wird die BaFin im Verfahren beteiligt und gehört werden. Sollte die Kammer hier noch Zweifel haben, wird also ein professioneller Vertreter der BaFin die nötigen Darlegungen vortragen können.
Auch wenn es keine Bankgeschäfte, keine Versicherungsgeschäfte oder ähnliches nach der Definition der jeweils basierenden Vorschrift waren, so ändert das nicht an der Rückzahlbarkeit der Zahlungen. Gerade Gelder, die ich ohne Rechtsgeschäft, also ohne Grundlage, in meinem Besitz habe, muss ich wieder an den Eigentümer zurückgeben. Gerade dann geht ein " ich hätte gedacht . . . " nicht. Dann muss ich das Geld, das ich ja im Irrtum eines vermeintlichen Bankgeschäfts eingenommen habe, erst mal zurückgeben oder zumindest zur Verfügung stellen und kann dann darum bitten, das Geld im Rahmen eines Crowd-Funding-Prokekts wiederzuerhalten.
Warum hat er das nicht CFP genannt?
Weil bei einem CFP allen zu deutlich geworden wäre, dass das Geld danach weg ist.
Warum hat er es Bankgeschäft genannt?
Weil es funktioniert hat.
Warum konnte es nicht dauerhaft funktionieren?
Weil es Fitzek gemacht hat.
Alles, was der beginnt, fitzt irgendwann.

Die Frage nach der Rückzahlbarkeit der Gelder ist m.E. überhaupt kein Problem, weil sie meines Wissens nicht strittig ist. Die Kammer muss eine Frage beantworten: Hat sich Fitzek strafbar gemacht? In Betracht kommen dabei Untreue oder ein Verstoß gegen das KWG, nämlich eine Strafbarkeit wegen des unerlaubten Betriebs erlaubnispflichtiger Geschäfte.
Fitzek sagt - soweit ich den Fall verstanden habe - selber, dass er die Gelder im Rahmen seiner "Sparbücher" entgegengenommen hat und je nach Leistungsfähigkeit der Kooperationskasse die Gelder auch wieder zurückgezahlt werden sollen. Rückzahlbar sind die Gelder also unstrittig irgendwann.

Für die Frage nach der Strafbarkeit wegen Untreue kommt es darauf an, ob er die ihm anvertrauten Gelder missbräuchlich verwendet hat oder gegen eine Vermögensbetreuungspflicht verstoßen hat. Hier wird er Probleme bekommen, weil zumindest das Verschleudern von Einlagen für private Vergnügungen (Krönungszeremonie, aufwändige Renovierung von Mieträumlichkeiten) wohl nicht einer ordnungsgemäßen Verwendung entspricht. Von der vermutlich fehlenden Buchführung, die ebenfalls problematisch werden kann, mal ganz zu schweigen.

Und für den KWG-Verstoß ist die Frage relevant, ob die Gelder "unbedingt rückzahlbar" waren (Tatbestand des Einlagengeschäfts). Dieser Tatbestand ist etwas kompliziert. Im Kern ist der Tatbestand aber unter anderem dann nicht erfüllt, wenn die Einleger eine unternehmerähnliche Position einnehmen, indem sie mit ihrem Kapital eigenkapitalähnlich haften. Das kann unter anderem dadurch geschehen, dass in Darlehensverträge (um nichts anderes handelt es sich bei Einlagen bei Banken bzw. hier bei der Entgegennahme von Geldern) ein qualifizierter Rangrücktritt eingebaut wird, sprich (vereinfacht ausgedrückt): Wenn die Einleger die Gelder nicht abziehen dürfen, wenn dadurch das Unternehmen insolvent wird und die Einlagen damit für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten haften. Fitzek selber trägt vor, es hätte eine qualifizierte Nachrangklausel gegeben. Ob das so ist und ob diese ggf. wirksam gewesen ist, muss das Gericht prüfen.
Es ging mir hier nicht um das Gericht, das wird in einem anderen Thread wunderbar aufgearbeitet.
Es ging mir hier um die Pudel, warum die nicht verstehen was das Problem der Welt mit ihrem einsitzenden Vorsitzenden ist. 
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