Autor Thema: Ursula Haverbeck  (Gelesen 75417 mal)

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Offline Gregor Homolla

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #405 am: 5. Mai 2019, 12:56:33 »
https://www.lz.de/ueberregional/owl/22444988_Neonazis-melden-dritte-Haverbeck-Demo-in-Bielefeld-an.html

Zitat
Das Motto der Kundgebung am 7. Mai: "Freiheit für die Spitzenkandidatin der Partei die Rechte" zur Europawahl.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #406 am: 15. Mai 2019, 01:58:10 »
Die Presse hampelt weiter mit der Frage rum, was mit einem "mitgebrachten Verfahren", in dem bereits vollstreckt wird, dann passiert, wenn der Täter in ein Parlament gewählt wird.  Das "Mindener Tageblatt" verfehlt erstmal komplett das Thema:

https://www.mt.de/lokales/regionales/22455978_Holocaust-Leugnerin-Ursula-Haverbeck-zieht-nicht-ins-EU-Parlament.html

Spoiler
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zieht nicht ins EU-Parlament

Dirk-Ulrich Brüggemann am 14.05.2019 um 17:58 Uhr

Vlotho/Bielefeld (nw). Selbst wenn die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel aus Vlotho bei der Europawahl am 26. Mai für die Partei „Die Rechte" als Spitzenkandidatin ein Mandat im Europäischen Parlament bekommen würde, einziehen würde sie dort nicht. Da sind sich die Juristen einig. Die 91-Jährige verbüßt zurzeit eine zweijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede, die das Landgericht Verden verhängt hat.

„Die Rechte" wirbt damit, dass Ursula Haverbeck aus der Haft entlassen wird, wenn sie ins Europaparlament gewählt wird. Und die Hoffnung der Nazis auf einen Platz im EU-Parlament ist nicht unbegründet: Schon mit 0,63 Prozent gelang es der Satire-Partei „Die Partei" 2014 einen Sitz im EU-Parlament zu erobern. Mit gerade 184.709 Stimmen zog Martin Sonneborn nach Brüssel.

Dass Haverbeck im Falle ihrer Wahl ins Europa-Parlament einziehen könnte, hält der Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter für unwahrscheinlich, denn Fluchtgefahr sei nicht auszuschließen. Auch eine Haftverkürzung könne für die Holocaust-Leugnerin nicht in Betracht kommen, weil ein Sinneswandel nicht erkennbar sei. Ähnlich sieht es auch der Bielefelder Rechtsanwalt Ralf Petring: „Die Freiheitsrechte einer Strafgefangenen sind gesetzlich naturgemäß eingeschränkt. Im Übrigen hätten die deutschen Justizbehörden im Ausland keine ausreichende Hoheitsgewalt, sodass auch deshalb mit einem genehmigten Ausgang ins EU-Parlament nicht zu rechnen ist."

Für den Bundeswahlleiter war die Haftstrafe Haverbecks kein Grund, ihre Kandidatur abzulehnen. „Allein durch einen Haftantritt entfällt das aktive und das passive Wahlrecht nicht", sagt der Sprecher des Bundeswahlleiters, Bastian Stemmer und ergänzt: „Nicht wählbar ist ein Deutscher, wenn er vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt."

Haverbecks Kandidatur ist nur möglich, weil Volksverhetzung als Vergehen gilt und die Mindeststrafe bei drei Monaten liegt. Das passive Wahlrecht verliert nur jemand für fünf Jahre, der wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr verurteilt wird. Mit einer Postkarte und einem in der Haft verfassten Gedicht wirbt sie um Stimmen.
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Das Westfalen-Blatt erkennt immerhin das Problem, löst es aber nicht:

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/Bielefeld/3772291-Holocaustleugnerin-kandidiert-fuer-die-Partei-Die-Rechte-Kann-Ursula-Haverbeck-aus-dem-Gefaengnis-direkt-ins-EU-Parlament-kommen

Spoiler
Kann Ursula Haverbeck aus dem Gefängnis direkt ins EU-Parlament kommen?

Bielefeld (WB/tho). Was würde passieren, wenn eine Gefängnisinsassin gewählt würde?

In der JVA Bielefeld-Brackwede sitzt die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel (90) ein. Nach Abbüßen einer Strafe wegen Volksverhetzung vom Landgericht Verden laufen seit Mai die 14 Monate aus einer ähnlichen Verurteilung durchs Landgericht Detmold. Eine Verkürzung wäre frühestens nach der Hälfte denkbar, also nicht vor Dezember. Die Partei »Die Rechte«, deren Spitzenkandidatin bei der Europawahl Haverbeck ist, behauptet in einem Werbespot, sie ließe sich am 26. Mai quasi aus der JVA herauswählen. Mit einem Mandat erlange sie Immunität und dürfe an EU-Parlamentssitzungen teilnehmen. Stimmt das?

Schutz durch Immunität ist umstritten

Das NRW-Justizministerium dazu: »Einem Mitglied des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland steht die einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages zuerkannte Immunität zu.« Und ab wann? Die Immunität von Bundestagsabgeordneten beginnt mit dem Erwerb der Abgeordnetenstellung.« Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen gegen Abgeordnete bedürfe der Genehmigung des Bundestages. »Ob dies auch für ›mitgebrachte‹ Verfahren gilt, die vor dem Beginn des Immunitätsschutzes gegen den Abgeordneten eingeleitet worden sind, ist umstritten.«

Die Partei »Die Rechte« verbreitet die Auffassung, dass es zwar wahrscheinlich sei, »dass das EU-Parlament die Immunität von Ursula Haverbeck aufheben wird. Dies kann allerdings noch nicht in der konstituierenden Sitzung am 2. Juli geschehen.« Haverbeck müsse deshalb zu mehreren Sitzungen dürfen.

Ob diese Gedankenspiele tatsächlich bedeutsam werden? Zur Einordnung: Für den einen Sitz der Satirepartei »Die Partei« genügte 2014 ein Stimmenanteil von 0,6 Prozent in Deutschland. Das waren 184.709 Stimmen.

Passives Wahlrecht trotz der Verurteilung

Dass Haverbeck überhaupt gewählt werden darf, liegt an der Mindeststrafe für Volksverhetzung von nur drei Monaten. Sein passives Wahlrecht verliert nämlich nur der für fünf Jahre, der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Als Verbrechen (in Abgrenzung zum Vergehen) gilt eine Tat, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht wird.
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Da waren wir hier im April schon weiter ...
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #407 am: 15. Mai 2019, 02:32:27 »
"Sehr späte Selbsterkenntnis"

VERANTWORTUNG

Schwer ist es zu verstehn,
daß Menschen ohne jeden Sinn
stur, Tag um Tag im Trott dahin
den Weg der großen Lüge gehn.

Der Lüge Last ist schwer –
der Mensch wird klein und krumm –
aus Angst ganz blind und dumm –
sieht keinen Ausweg mehr.

Der doch so greifbar nahe liegt,
er muß nur endlich wagen
die Wahrheit laut zu sagen,
die letzten Endes immer siegt.

Was wartest Du? Mach Dich bereit
zu dienen der Gerechtigkeit.

Ursula Haverbeck, 5. November 2018
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Stell dich deiner Verantwortung, Ursula!

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dtx

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #408 am: 26. Mai 2019, 18:43:13 »
Da waren wir hier im April schon weiter ...

Nicht entscheidend. Zuerst wäre, da die Beiträge hier auch Jahre später noch gelesen werden, festzuhalten, daß die Hetzoma heute tatsächlich als Spitzenkandidatin der Liste 28 (von 40) auf den Wahlzetteln zur Europawahl stand (im Gegensatz zu Petry und Pretzell bspw., die die Einreichung der Wahlvorschläge verpeilt und in den restlichen sechs Wochen die nötigen Unterstützerunterschriften nicht zusammen hatten).

Dann die Rechtstheorie. Die Immunität schützt in aller Regel vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Mit der meist folgenden Frage, ob das auch für "mitgebrachte Verfahren" gelte, wird im Hinblick auf diesen Fall stets zu kurz gegriffen. Ist das Ermmittlungsverfahren eingeleitet, stellt sich zunächst erst einmal die Frage nach der Zulassung der Anklage durch das Gericht. Und selbst wenn diese Hürde genommen und die Anklageschrift verlesen wurde, ist es bis zu einer Verurteilung und damit dem Ende der Unschuldsvermutung noch ein weiter Weg. Ein "mitgebrachtes Verfahren" könnte immer noch zugunsten des Angeklagten mit einem Freispruch oder einer Einstellung enden.

Die Hetzoma bringt nun kein laufendes Verfahren mit (wenn man mal von der Hängepartie am LG Hamburg absieht), sondern eine rechtskräftige Verurteilung und eine in Vollstreckung befindliche Freiheitsstrafe. Die Einstellung eines Verfahrens und ein Strafnachlaß sind aber zwei verschiedene Schuhe.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2019, 18:46:30 von dtx »
 
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Offline Emmy

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #409 am: 26. Mai 2019, 20:49:48 »
In der Hochburg "Der Rechten" hat diese Nazipartei mit der Holocaustleugnerin Haverbeck an der Spitze bei der heutigen EU-Wahl 0,26 % (623 Stimmen) bekommen. Sie lag vor NPD (440 St.) und 3. Weg (22 St.).
https://wahlen.digistadtdo.de/wahlergebnisse/Europawahl/05913000/html5/Europawahl_10_Gemeinde_Stadt_Dortmund.html

Im Wahllokal "CVJM Dortmund e.V." (Dorstfeld) bekam "Die Rechte" 23 Stimmen.
https://www.cvjm-dortmund.de/
« Letzte Änderung: 26. Mai 2019, 21:03:27 von Emmy »
 
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Offline Neubuerger

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #410 am: 26. Mai 2019, 20:58:59 »
In der Hochburg "Der Rechten" hat diese Nazipartei mit der Holocaustleugnerin Haverbeck an der Spitze bei der heutigen EU-Wahl 0,26 % (623 Stimmen) bekommen. Sie lag vor NPD (440 St.) und 3. Weg (22 St.).
https://wahlen.digistadtdo.de/wahlergebnisse/Europawahl/05913000/html5/Europawahl_10_Gemeinde_Stadt_Dortmund.html

Damit sind wir weit von den rund 185.000 Stimmen entfernt, die sie mindestens hätte bekommen müssen, um gewählt zu werden. So wird nun die Frage, ob sie hätte Freigang bekommen müssen, ungeklärt bleiben und sie nach Verbüssung der aktuellen Haftstrafe gleich die nächste anschließen dürfen. Da war ja noch was offen...
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Emmy

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #411 am: 26. Mai 2019, 21:14:17 »
In der Hochburg "Der Rechten" hat diese Nazipartei mit der Holocaustleugnerin Haverbeck an der Spitze bei der heutigen EU-Wahl 0,26 % (623 Stimmen) bekommen. Sie lag vor NPD (440 St.) und 3. Weg (22 St.).
https://wahlen.digistadtdo.de/wahlergebnisse/Europawahl/05913000/html5/Europawahl_10_Gemeinde_Stadt_Dortmund.html

Damit sind wir weit von den rund 185.000 Stimmen entfernt, die sie mindestens hätte bekommen müssen, um gewählt zu werden. So wird nun die Frage, ob sie hätte Freigang bekommen müssen, ungeklärt bleiben und sie nach Verbüssung der aktuellen Haftstrafe gleich die nächste anschließen dürfen. Da war ja noch was offen...

Sie selber behaupten, dass sie bei "0,1 % der Stimmen landen, die NPD bei 0,2-0,3 % und der III. Weg bei 0,0 %". Falls es stimmt, hat die AfD den Rest deren Potential aufgefressen ... und natürlich die höhere Wahlbeteiligung.
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #412 am: 27. Mai 2019, 03:38:15 »
Sehr mäßig erfolgreich ;D

DIE RECHTE   24.627 Stimmen   0,1%
III. Weg   12.822 Stimmen   0,0 %

Und die NPD hat mit 0,3% zwei Drittel ihrer Wähler von der letzten Europa-Wahl eingebüßt.

Da muss das Volk aber irgendwie noch einiges gelehrt bekommen, Herr Volkslehrer. >:D
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #413 am: 27. Mai 2019, 17:40:51 »
Ursel, beim nächsten Mal klappt es bestimmt.  :dance:
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Gregor Homolla

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #414 am: 27. Mai 2019, 17:47:44 »
Bis dahin darf Udo sie nicht besuchen!
 :whistle:
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #415 am: 1. Juli 2019, 16:52:28 »
Für das Berufungsverfahren am Landgericht Hamburg gegen die Grusel-Nazo-Oma gibt es immer noch keinen Termin.

Zitat
Sehr geehrt xxxxxxxxxxxxxxxx,
es gibt leider noch immer keinen neuen Verhandlungstermin.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Stabel
Gerichtspressestelle
Hanseatisches Oberlandesgericht
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Tertius gaudens!
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #416 am: 1. Juli 2019, 16:57:26 »
Ich gehe mittlerweile davon aus, das Hamburg eine „biologische Lösung“ anstrebt.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #417 am: 1. Juli 2019, 16:59:39 »
ob man überhaupt eine Lösung anstrebt. Mitunter habe ich den Verdacht, dass die Motive mancher Gerichte, in dieser Sache nicht den Arsch zu bewegen, auch ganz andere sein könnten.
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Offline Rabenaas

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #418 am: 1. Juli 2019, 17:17:25 »
Ich gehe mittlerweile davon aus, das Hamburg eine „biologische Lösung“ anstrebt.

Im Jargon der Nazioma: Endlösung.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline theodoravontane

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #419 am: 2. Juli 2019, 08:37:30 »
Ich gehe mittlerweile davon aus, das Hamburg eine „biologische Lösung“ anstrebt.

Ich wollte es schon lange fragen, fand die Frage aber immer irgendwie pietätlos. Aber jetzt muss es raus: ist es sehr böse, wenn ich genau diesen Ausgang jedesmal vermute, wenn ich sehe, daß es neue Beiträge in diesem Faden gibt?
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