Autor Thema: Ursula Haverbeck  (Gelesen 75419 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #375 am: 18. April 2019, 13:38:44 »
Vetter kann sich nicht vorstellen, dass in diesem Fall die Immunität für Abgeordnete greifen wird. Bei Ursula Haverbeck liegt die Verurteilung deutlich vor dem Beginn des Immunitätsschutzes für Abgeordnete.

Ich kann mir das (leider) sehr gut vorstellen. Zitat aus einem Grundgesetz-Kommentar (Magiera, in: Sachs [Hrsg.], GG, 8. Aufl., 2018, Art. 46 Rn. 11 f.). Das bezieht sich zwar auf den BuTag, dürfte aber auf das EuParl übertragbar sein (das habe ich jetzt aber nicht nachgeschlagen):

"Immunität bedeutet Verfolgungsfreiheit des Abg. ... insbes. gegenüber strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsbeschränkungen ... Erfasst werde auch Verfolgungsmaßnahmen, die vor Mandatsbeginn eingeleitet wurden (sog. mitgebrachte Verfahren) (Fußnote mit Verweis auf weitere Kommentare)".

Zu den erfassten Freiheitsbeschränkungen gehör auch die Strafhaft (Magiera ebd., Rn. 23). Nur ein schwacher Trost ist, dass die Immunität auf die Dauer des Mandats beschränkt ist und anschließend weitervollstreckt werden darf.

Allerdings rechne ich nicht mit einem Einzug der Hetzoma in das EU-Parlament... Die Frage bleibt hoffentlich theoretisch.
 
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Offline Gregor Homolla

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #376 am: 18. April 2019, 13:44:20 »
Wo ich den Optimismis hernehme, weiss ich nicht, jedoch könnte ja der Fall eintreten, dass die BDM-Oma keine 200000 Stimmen bekommt!
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Offline Gelehrsamer

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #377 am: 18. April 2019, 18:01:15 »
Wo ich den Optimismis hernehme, weiss ich nicht, jedoch könnte ja der Fall eintreten, dass die BDM-Oma keine 200000 Stimmen bekommt!

2014 hat "Die Rechte" nicht kandidiert, die NPD hatte damals 300.000 Stimmen, die REPse 110.000 und Pro NRW > 50.000

Die NPD kandidiert wieder; der Voigt will's wieder wissen. Dieses Mal außerdem dabei: die NeoNazis von "Der dritte Weg" und die LKR, hingegen sind die REP und Pro NRW nicht mehr dabei.

Es darf gehofft werden, dass die verbleibenden Rechtsextremisten sich hinreichend kannibalisieren.
 
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Offline Goliath

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #378 am: 18. April 2019, 18:30:07 »

Ich kann mir das (leider) sehr gut vorstellen. Zitat aus einem Grundgesetz-Kommentar (Magiera, in: Sachs [Hrsg.], GG, 8. Aufl., 2018, Art. 46 Rn. 11 f.). Das bezieht sich zwar auf den BuTag, dürfte aber auf das EuParl übertragbar sein (das habe ich jetzt aber nicht nachgeschlagen):

"Immunität bedeutet Verfolgungsfreiheit des Abg. ... insbes. gegenüber strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsbeschränkungen ... Erfasst werde auch Verfolgungsmaßnahmen, die vor Mandatsbeginn eingeleitet wurden (sog. mitgebrachte Verfahren) (Fußnote mit Verweis auf weitere Kommentare)".

Zu den erfassten Freiheitsbeschränkungen gehör auch die Strafhaft (Magiera ebd., Rn. 23). Nur ein schwacher Trost ist, dass die Immunität auf die Dauer des Mandats beschränkt ist und anschließend weitervollstreckt werden darf.

Allerdings rechne ich nicht mit einem Einzug der Hetzoma in das EU-Parlament... Die Frage bleibt hoffentlich theoretisch.
Ich als Laie lese da aber raus, daß das nur für laufende Verfahren gilt und nicht für abgeschlossene.
 

Offline Gelehrsamer

Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #379 am: 18. April 2019, 19:06:39 »
Ich als Laie lese da aber raus, daß das nur für laufende Verfahren gilt und nicht für abgeschlossene.

Man sollte es sich ersparen, eine Exegese von Kommentarstellen vorzunehmen. Die Exegese von Gerichtsentscheidungen ist schon nervig genug. Wenn sich BVerwG oder BVerfG mal (wieder) nicht klar ausdrücken, reicht das, um das ggf. in einem neuen Anlauf zu erzwingen. Kommentare sind hingegen nur Meinungen von Einzelpersonen, die nicht schon deshalb eine erhöhte Dignität beanspruchen können, weil man sie zwischen zwei Buchdeckel (oder in eine Datenbank) gepresst hat. Und nicht jeder Satz eines Kommentators ist immer bis in das letzte Detail durchdacht (ich weiß, wovon ich rede ;D ;D). Am Ende muss man also selber denken. Und das heißt hier:

1. Je länger ich drüber nachdenke, um so weniger leuchtet mir nach Sinn und Zweck der Immunität (Verhinderung der Ausschaltung mißliebiger Abgeordneter) ein, warum "mitgebrachte Verfahren" relevant sein sollen.

2. Wenn man "mitgebrachte Verfahren" einbezieht, fällt mir kein Grund ein, warum zwischen Strafverfolgung und Strafvollstreckung zu differenzieren sein sollte.
 
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Offline John

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #380 am: 18. April 2019, 21:35:36 »
1. Je länger ich drüber nachdenke, um so weniger leuchtet mir nach Sinn und Zweck der Immunität (Verhinderung der Ausschaltung mißliebiger Abgeordneter) ein, warum "mitgebrachte Verfahren" relevant sein sollen.

Die Relevanz mitgebrachter Verfahren ergibt bildet in meinen Augen einen (schwachen) Schutz gegen eine vorbeugende Ausschaltung von Abgeordneten. So erschwert es die Möglichkeit, einen Aussichtsreichen Kandidaten auf einer Liste im Vorfeld der Wahl zu beschuldigen und somit zu Beginn der Legislaturperiode auszuschalten. Wobei ich befürchte, dass dieser Schutz in der Praxis versagen würde.

Meiner Meinung nach trifft dieses also eher auf Verfahren zu, die nach dem Einreichen der Wahlvorschläge beim Wahlleiter beginnen.

Verwiesen wird auf Schneider, Alternativkommentar II und Mangoldt/Klein/Strack Hat jemand die parat? Vielleicht wird das da ja eingehender erläutert.

Aber es wird ja auch von der Verfolgungsmaßnahmen gesprochen. Haverbeck wird ja nicht mehr verfolgt, sondern befindet sich in der Vollstreckung. Daher mache ich mir da auch keine Sorgen.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #381 am: 18. April 2019, 21:51:00 »
Verwiesen wird auf (...) Mangoldt/Klein/Strack Hat jemand die parat? Vielleicht wird das da ja eingehender erläutert.

Zitat
Auch „mitgebrachte Verfahren“, d. h. solche Verfahren, die schon eingeleitet waren, als der Betroffene die Abgeordnetenstellung erlangte, werden von Art. 46 Abs. 2 erfasst. Diese heute allgemein anerkannte Auslegung steht mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Vorschrift im Einklang.
(v. Mangoldt/Klein/Starck/Storr, 7. Aufl. 2018, GG Art. 46 Rn. 41)

Und bevor jemand fragt:

Zitat
e) „MitgebrachteVerfahren“, das sind solche, die vor dem zeitlichen Beginn des Immunitätsschutzes gegen den Abgeordneten eingeleitet worden sind, bedürfen nach der heute überwiegenden Meinung zu ihrer Fortsetzung der Zustimmung des Parlaments; es entsteht also mit dem Mandatserwerb ein Verfahrenshindernis. Diese Auffassung verdient den Vorzug, weil sie dem Zweck des Art. 46 Abs. 2, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern, stärker entgegenkommt als die ältere Lehre, die das Parlament auf das Anforderungsrecht des Art. 46 Abs. 4 verwies. Dieses bleibt allerdings in jedem Fall bestehen.
(Maunz/Dürig/Klein, 85. EL November 2018, GG Art. 46 Rn. Randnummer 71)

und

Zitat
Ein Bundestagsabgeordneter darf wegen einer Straftat grundsätzlich nicht ohne vorherige Genehmigung des Bundestages (→ Rn. 36) zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden (Art. 46 II GG). Der Schutz vor Verfolgung wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zielt auf strafbare Handlungen in einem sehr weiten Sinne: neben Kriminalstrafen einschließlich der Maßregeln der Besserung und Sicherung auch Sanktionen des Ordnungswidrigkeitenrechts , des Disziplinar- und des Standesrechts . Auf den Zeitpunkt der strafbaren Handlung schon vor Mandatserwerb (sog. mitgebrachte Verfahren) oder während der Mandatszeit kommt es nicht an .
(Dreier GG/Schulze-Fielitz, 3. Aufl. 2015, GG Art. 46 Rn. Randnummer 26)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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dtx

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #382 am: 21. April 2019, 18:05:58 »
Im Grunde müsste man mal eine parlamentarische Anfrage initiieren:

--> Wie lange dauern in HH üblicherweise Berufungsverfahren gegen Urteile der Amtsgerichte?

Darauf gibt es keine Antwort. Denn eine "örtliche Übung" würde, wenn es sie denn gäbe, dem Prinzip der Unabhängigkeit des Richters zuwiderlaufen. Die Ansichten darüber dürften auch bei den einzelnen Kammervorsitzenden divergieren. Es gibt Richter, die Berufungen von übersichtlicher Sachlage innerhalb eines Vierteljahres vom Tisch haben.

--> Aus welchem Grunde sind in diesem Fall mehr als dreieinhalb Jahre ohne Berufungsverfahren vergangen?

Gut, das wäre eine Frage, die sich zu stellen lohnt. Die Wartezeit war auch vor der Kandidatenkür schon lang genug.
« Letzte Änderung: 21. April 2019, 18:08:12 von dtx »
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #383 am: 21. April 2019, 19:32:11 »
ich schreibe den Justizsenator mal an.
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Offline Gregor Homolla

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #384 am: 22. April 2019, 19:36:22 »
https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2019/04/21/stimmenfang-mit-judenhass_28379

Zitat
Aus dem Gefängnis ins Parlament?

Stimmen bringen sollen auch scheinbare Märtyrer. Spitzenkandidatin der Partei ist die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Die 90-Jährige sitzt derzeit in Bielefeld eine zweijährige Haftstrafe ab, unter anderem weil sie das Vernichtungslager Auschwitz als reines „Arbeitslager“ bezeichnet hatte. Erst vor Kurzem verurteilte das Landgericht Detmold sie zu weiteren 14 Monaten Haft, zusätzliche Prozesse sind anhängig. In rechtsextremen Kreisen gilt Haverbeck als politische Gefangene.

Eine These, die der Wuppertaler Neonazi Matthias Drewer in seiner Auftaktrede verbreitete. Das Europaparlament sei „kein System, das unserem deutschen Volk zugutekommt“. Haverbeck werde nach der Europawahl „aus der Gesinnungshaft direkt ins Europaparlament“ ziehen. Doch das dürfte selbst im unwahrscheinlichen Falle eines Wahlsiegs nicht passieren. Ein Abgeordnetenmandat hebt keine Gefängnisstrafe auf.
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #385 am: 22. April 2019, 20:44:43 »
Vielleicht verlegt ja das Parlament den Sitz von Sraßburg nach Bielefeld. ;D
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #386 am: 22. April 2019, 22:03:56 »
Solange da nicht auch noch ein neuer Palast gebaut wird, geht das. Einige von denen scheinen da auch gut reinzupassen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #387 am: 23. April 2019, 11:11:55 »
Das fällt mir gerade noch in die Hände. Schon eine Woche alt, aber hatten wir wohl noch nicht:

Spoiler
Europawahl: Nazipartei „Die Rechte“ wirbt mit falschem Versprechen
In Politik | Am 16. April 2019 |   Von Stefan Laurin
Die Nazi-Partei „Die Rechte“ wirbt im Europawahlkampf damit, dass die in Haft sitzende Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aus der Haft entlassen wird, wenn sie als Spitzenkandidatin ins Europaparlament einziehen würde. Doch das ist alles andere als sicher.

Ursula Haverbeck genießt in Nazi-Kreisen nicht nur eine Art Kultstatus, sie ist auch die Spitzenkandidatin der rechtsradikalen Splitterpartei „Die Rechte“ bei der kommenden Europawahl. Als braunes Maskottchen wird mit der überzeugte 91jährige Nationalsozialistin   um Stimmen geworben, die zur Zeit in wegen Holocaust-Leugnung eine Haftstrafe in der JVA Bielefeld-Brackwede absitzt.  Die nächste Vollstreckung wartet schon auf Haverbeck, teilt das nordrhein-westfälische Justizministerium diesem Blog auf Anfrage mit: „Eine Anschlussvollstreckung für die StA Detmold ist für die Zeit ab dem 7. Mai 2019 notiert.“

Die Rechte wirbt nun damit,  dass Haverbeck aus der Haft entlassen wird, wenn sie in das Europarlament einzieht: „Die erste Plenarsitzung des neugewählten EU-Parlaments findet am Dienstag, den 2. Juli 2019, in Straßburg statt. Mit der Eröffnung der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Legislaturperiode und die gewählten Kandidaten erwerben ihre offizielle Mitgliedschaft im Europäischen Parlament. Jeder Abgeordnete des EU-Parlaments erhält mit Beginn der Legislaturperiode Immunität, was konkret bedeutet, daß jegliche Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten (insbesondere Strafhaft!) während der Dauer der Sitzungsperiode unzulässig ist, sofern das EU-Parlament dies nicht vorher ausdrücklich genehmigt hat.“

Die Hoffnung der Nazis auf einen Sitz im Europaparlament hat einen Grund: Es gibt in Deutschland bei der Europawahl keinerlei Hürde. Schon mit 0,63 Prozent gelang es deshalb der Partei „Die Partei“ 2014 einen Sitz im EU-Parlament zu erobern.  Mit gerade einmal 184.709 Stimmen zog Martin Sonneborn nach Brüssel.

184 709 Stimmen sind nicht viel, aber für eine Kleinpartei mit wenig Geld die in den meisten sozialen Netzwerken gesperrt ist schwer zu erreichen, zumal mit dem III.Weg, der NPD und der AfD im rechtsradikalen Lager die Konkurrenz groß ist.

Aber selbst wenn der Einzug ins EU-Parlament gelingen sollte, ist es nicht so klar dass Haverbeck auch nur für eine Sitzung aus dem Haft kommen würde. Denn so klar wie die Nazis es darstellen, ist die Sache mit der Immunität nicht, teilte das Justizministerium diesem Blog mit. Zwar stünde einem „Mitglied des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (…) die einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages zuerkannte Immunität zu . Aber ob „dies auch für „mitgebrachte“ Verfahren gilt, die vor dem Beginn des Immunitätsschutzes gegen den Abgeordneten eingeleitet worden sind, ist umstritten.“
In jedem Fall sei nach Artikel 46 Absatz 4 GG auf Verlangen des Bundestages die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen einen Abgeordneten auszusetzen.

Ob der Bundestag – oder in diesem Fall das EU-Parlament – die Vollstreckung aussetzen wird, ist eher unwahrscheinlich. Unwahrscheinlich ist wegen der unsicheren Rechtslage auch, ob die Behörden des Landes NRW dem sofort nachkommen würden oder nicht auf einer rechtlichen Klärung des einzigartigen Sachverhaltes bestehen würden. Die würde dann die Gerichte beschäftigen und Zeit kosten. Zeit, das ist etwas, von dem eine 91jährige nicht mehr viel hat.

Haverbecks-Kandidatur, das Werben mit einer Holocaust-Leugnerin,  ist also in erster Linie Teil der antisemitischen Wahlpropaganda von „Die Rechte“, zu der auch der Werbeslogan “ Israel ist unser Unglück“ gehört, der sich auf die NSDAP-Parole „Die Juden sind unser Unglück“ bezieht.

Stirbt die greise Haverbeck allerdings noch vor der Wahl, hat sich die Sache ohnehin erledigt.
[close]

https://www.ruhrbarone.de/europawahl-nazipartei-die-rechte-wirbt-mit-falschem-versprechen/165148
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #388 am: 23. April 2019, 11:23:55 »
Zitat
Stirbt die greise Haverbeck allerdings noch vor der Wahl, hat sich die Sache ohnehin erledigt.
Und darauf hoffen wir doch alle!  :steamingears:
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 

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Re: Ursula Haverbeck zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt
« Antwort #389 am: 23. April 2019, 11:51:37 »
Zeit, das ist etwas, von dem eine 91jährige nicht mehr viel hat.
Das halte ich nicht für ein gesellschaftlich relevantes Problem, es ist eher ein Ausblick.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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