Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 785310 mal)

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Re: YT-Ablage
« Antwort #870 am: 11. März 2017, 20:54:45 »
Das Ding ist uralt, kommt aus dem DPHW-Umfeld.

In der Beschreibung steht sogar, dass es sich um einen Re-Upload von Dienelt handelt, wobei der es auch schon "geklaut" hatte. :D

Zitat
QUELLE: Michael Dienelt
Veröffentlicht am 07.11.2016

Das müsste aus 2014 oder 2015 sein.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

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Re: YT-Ablage
« Antwort #871 am: 14. März 2017, 14:34:32 »
Hatten wir den "Privatdetektiv" Bernd Häßler schon? SuFu bring nix. O.o

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #872 am: 14. März 2017, 16:16:25 »
Das Emmi i.K.g.
"Macht nichts", sagte Ford, "auch Rom wurde nicht an einem Tag niedergebrannt."
 

Offline Gutemine

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Re: YT-Ablage
« Antwort #873 am: 19. März 2017, 11:32:11 »
Mal wieder ein Opfer von Ramm....und natürlich kein "Reichsbürger". Ein Ossi in Ravensburg. :D

Der Typ heisst übrigens Jens Hesse.



Zitat
Veröffentlicht am 18.03.2017

Durch einen schweren Autounfall vor 6 Jahren wurde durch die gesetzlichen Plichtbeiträge der SBK KRANKENKASSE Heidenheim meine Beiträge geschätzt.
Somit entstanden fiktive Schulden obwohl ich nie eine Leistung in Anspruch genommen noch einen Vertrag habe.
Ich bin kein Reichsbürger,Rechtspopulisten noch sonst irgend etwas. Das muss hier klar betont werden da gerne mündige Menschen wie ich mit diesen neu erfundenen Begriffen durch das Denunziantentum, Mundtot gemacht werden sollen.
Nein es geschieht Unrecht ohne jede gültige gesetzliche Grundlage und das möchte ich so nicht hinnehmen.


Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung,
§ 1 GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts.

Doch dies hat sich laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Torsten Ramm mit der Änderung der GVO
(Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert. Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden.
Dies bedeutet nach weiterer Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Ramm, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d.
Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln können.

Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist,
noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen.

Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedoch nicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen
vorzunehmen, insbesondere sind sie nicht dazu befugt, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen.

Mit anderen Worten ist kein Mensch in Deutschland mehr dazu verpflichtet, gegenüber einer Gerichtsvollzieherin oder
einem Gerichtsvollzieher die „eidesstattliche Versicherung“ abzugeben bzw. sich von diesem Personenkreis die
eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen.

Hinzuzufügen ist zudem, so Herr Rechtsanwalt Ramm, dass das Gesetz zur Umwandlung des Offenbarungseides, so war
es noch vor dem Beitritt der DDR zur BRD, in die „Eidesstattliche Versicherung“ mit Art. 53 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes
im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2006 gestrichen worden ist.

Danach stellt sich die Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe einer „Eidesstattlichen Versicherung“ überhaupt noch zulässig ist.
Wenn zu keinem Zeitpunkt der Offenbarungseid rechtlich in eine „Eidesstattliche Versicherung“ umgewandelt worden ist,
so besteht wenn überhaupt nur die Pflicht, einen Offenbarungseid abzugeben, abgesehen davon, dass eine
„Eidesstattliche Versicherung“ und auch ein „Offenbarungseid“ nicht mehr von Gerichtsvollziehern abgenommen werden kann.

Was kann der Mensch in der Bundesrepublik in Deutschland nun tun. Er kann nicht nur Widerspruch gegen die Abnahme der
„Eidesstattlichen Versicherung“ und „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung einlegen.
Er hat im Allgemeinen das Recht, eine derartige Erklärung nicht abgeben zu müssen.
Hierzu kann er sich auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz berufen und zivilen Ungehorsam leisten.

Auch andere Rechte von Gerichtsvollziehern bestehen nicht mehr. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, verlangen Sie stets,
dass er sich ausweist, auch mit seinem Personalausweis. Zeigt er Ihnen einen „Dienstausweis“, so sorgen Sie für Zeugen und
rufen die Polizei. Ein Gerichtsvollzieher, der Ihnen jetzt noch einen Dienstausweis vorzeigt, begeht hier mehrere
Straftatbestände, angefangen ggf. von der Urkundenfälschung über den Betrug und möglicher weiterer Straftaten.

Darüber hinaus sind die Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, ihren Personalausweis mit sich zu führen und diesen auf
Verlangen vorzuzeigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, rufen Sie ebenfalls die Polizei und erklären Sie die
Situation. Auch hier kommen ggf. mehrere Straftaten in Betracht.

Sorgen in jeden Fall, wenn möglich, immer für Zeugen. Lassen Sie sich nichts von einen Gerichtsvollzieher gefallen.
Denn eine Privatperson bzw. ein selbstständiger Unternehmer hat Ihnen gegenüber keine sog. hoheitlichen Rechte.
Er darf weder ihr Grundstück ohne ihre Erlaubnis betreten oder auch nur ihre Wohnung und den dazu gehörenden Flur.

Steht also die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür, so wehren Sie sich.
Bleiben Sie aber zunächst immer stets höflich und versuchen Sie, diesen Personenkreis über die Sachlage aufzuklären.

Der aller größte Teil der Gerichtsvollzieher kennt nämlich noch nicht die Rechtslage, auch ihm wird alles
durch die Exekutive und die Judikative verschwiegen. Holen Sie im Zweifel auf jeden Fall die Polizei hinzu.
Bleiben Sie aber auch der Polizei gegenüber stets höflich, denn auch die Polizei kennt noch nicht
alle Änderungen in diesem Rechtssystem.

Quelle : wahrheitskrieg.blogspot.de
« Letzte Änderung: 19. März 2017, 11:33:53 von Gutemine »
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Re: YT-Ablage
« Antwort #874 am: 19. März 2017, 11:45:07 »
Kennen die betroffenen Behörden diese Aufzeichnung schon, oder sollen wir mal nachhelfen?
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Re: YT-Ablage
« Antwort #875 am: 19. März 2017, 12:12:36 »
@Pantotheus

Das ist ja ganz frisch. Die werden vermutlich noch nichts wissen. :D

Die Gläubiger sollten sich auch mal seinen Youtube-Kanal ansehen, oder einfach nach dem Namen googlen. Die Vermögensauskunft durfte nämlich schlichtweg verlogen sein. DJ Jens Hesse aka DJ Hörsturz (den bekommt man da wirklich)

Es mag nicht viel sein, aber auch als DJ bekommt man Geld, manche bestreiten davon sogar ihren Lebensunterhalt (ich kenne zumindest einen persönlich :D ) und Jens präsentiert das ja auch gerne stolz, zumindest wenn er aufzeichnungen hat.

https://www.youtube.com/watch?v=Ra4nTUvezHI
« Letzte Änderung: 19. März 2017, 12:17:33 von Gutemine »
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Re: YT-Ablage
« Antwort #876 am: 19. März 2017, 13:51:17 »
Kennen die betroffenen Behörden diese Aufzeichnung schon, oder sollen wir mal nachhelfen?

Polizeipräsidium Konstanz  :whistle: .

Im Übrigen fand ich den Einsatz absolut korrekt und professionell durchgeführt. Bei einem "Überfall" hat man in der Regel keine zwei Möglichkeiten.
« Letzte Änderung: 19. März 2017, 14:17:57 von Staatstragender »
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Re: YT-Ablage
« Antwort #877 am: 19. März 2017, 16:07:58 »
Polizeipräsidium und Gerichtsvollzieherin haben unlängst einen Hinweis erhalten.  :whistle:
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Re: YT-Ablage
« Antwort #878 am: 20. März 2017, 21:58:28 »
Das Video wurde vom Nutzer entfernt https://www.youtube.com/watch?v=iqrt1WUteRA&feature=youtu.be . Es ist auch zu seinem eigenen Schutz: kein Einkommen, Unterstützung der Ex-Frau, kein Kindesunterhalt und auch sonst nix. Ist keine Vita, die man stolz veröffentlichen sollte.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #879 am: 22. März 2017, 17:49:27 »
Ein neuer "Überfall" durch Gerichtsvollzieher wird gemeldet, diesmal in Ravensburg.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: YT-Ablage
« Antwort #880 am: 22. März 2017, 18:34:53 »
@klingsor3

Das hatten wir schon mal, wurde aber zwischenzeitlich -nach entsprechender Information- vom Kanal gelöscht. Das ist -wie könnte es anders sein- ein reupload beim Adiran Ursache-Netwerk (Donatus, Behemil, Liebig und Co.) "Keine Chance". Da wurden/werden auch alle Ursache-Videos immer wieder hochgeladen, egal wie oft sie gesperrt/entfernt werden.

Ach ja, der Typ heißt -falls Du den GV nochmal informieren möchtest- Jens Hesse. :D

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg118282#msg118282
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Re: YT-Ablage
« Antwort #881 am: 22. März 2017, 18:48:27 »
GV und PD wurden heute schon informiert.
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Re: YT-Ablage
« Antwort #882 am: 27. März 2017, 14:17:13 »
Ein Stunde zwanzig lang sind wir Thema. Bemerkt, weil Rüdi es geliked hat - also müssen wir es schon ordentlich besorgt kriegen, sonst hätte er das nicht gemacht.
Genaueres unbekannt, siehe Länge.


https://www.youtube.com/watch?v=SKq-bf4J87Y





Zitat
Livestream vor 2 Stunden

[ 21 Uhr ] - SSL Schlussverkauf - Sonnenstaatland oder digitaler Dreckshaufen ?

Bellendorf wurde wohl mal wieder verurteilt...aber, dank Berufung wird er die Zeit bis er einsitzen muss schon irgendwie rauszögern...

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Re: YT-Ablage
« Antwort #883 am: 30. März 2017, 11:01:57 »
Ein Gerichtsvollzieher wird "belehrt". Video ist vom letzten Jahr, gestern neu hochgeladen.

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Re: YT-Ablage
« Antwort #884 am: 31. März 2017, 09:36:05 »
Neues vom Strohmann-Konto! Aktuell ist jeder von uns "19 Millionen" wert. Da können die Deppen noch viele Schecks, Obligationen etc. versenden. Wir sind alle reich!

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