Autor Thema: YT-Ablage  (Gelesen 785434 mal)

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Offline klingsor3

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2355 am: 29. Oktober 2018, 17:45:04 »
Mal  wieder ne ganz wilde Mischung. Kinderopferung an Halloween, Staatliche Antennen-Beeinflussung, Chemtrails et.c


"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2356 am: 29. Oktober 2018, 19:09:18 »
Uraltnickel?
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline klingsor3

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2357 am: 30. Oktober 2018, 16:23:59 »
Das Wolfsblut ist wieder da. Angeblich hat er morddrohungen gekriegt nach seinen Angriffen auf Rüdi und co.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2358 am: 2. November 2018, 15:40:20 »
Ralph Huber hatte Besuch vom Gerichtsvollzieher (laut ihm vom AG Stuttgart) und hat ganz mutig alles aufgezeichnet.

Wenn ich es richtig gehört habe, heißt er wohl "Ralph Peter Huber"...aber er ist ja keine juristische Person.  :facepalm: :facepalm:



Zitat
zur Info: leider fehlt die erste Minute! Wo der Herr sich als Gerichtsvollzieher der Stadt Stuttgart vorstellt. Im weitern verlauf werde ich auf ein Schild an meiner Tür aufmerksam machen,darauf steht " Dieser Wohnbereich wird Video überwacht " Aber seht selbst !
« Letzte Änderung: 2. November 2018, 15:42:11 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2359 am: 2. November 2018, 15:58:38 »
Ralph Huber hatte Besuch vom Gerichtsvollzieher (laut ihm vom AG Stuttgart) und hat ganz mutig alles aufgezeichnet.

Schön, das er gleich einen Timecode mitliefert. Das macht es gut nachvollziehbar war der Besuch stattgefunden hat, wenn sich der Gerichtsvollzieher dafür interessieren sollte :whistle:.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2360 am: 2. November 2018, 16:42:51 »
Schön, das er gleich einen Timecode mitliefert. Das macht es gut nachvollziehbar war der Besuch stattgefunden hat, wenn sich der Gerichtsvollzieher dafür interessieren sollte :whistle:.

Du weisst ja wie das mit unserer Kundschaft ist: "Wenn ich mich schon in die ♥♥♥ reite tue ich alles damit der Scheisshaufen immer grösser wird. Andernfalls müsste ich ja noch meine restlichen Hirnzellen reaktivieren."
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2361 am: 2. November 2018, 20:20:16 »
Der Hagen Grell ist wieder online! Seit ner Woche, sagt er. Hier ein enorm zickiges Video, es zehrt wohl mächtig, daß er weiß, daß die Staatsanwaltschaft aufmerksam ist



Grade, vor 3 h hochgeladen
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2362 am: 3. November 2018, 16:47:24 »
Wenn schon die Polizei Sachsen (!) schreibt:
Zitat
Unser Ziel ist hier unter den aktuellen Umständen klar: Wir gewährleisten das Recht auf freie Berichterstattung.

Spoiler
Über das Wochenende finden in #Ostritz südlich von Görlitz mehrere Versammlungen statt, die wir absichern. Einem Neonazifestival stellt sich breiter Protest entgegen. Vor allem im Rahmen des Friedensfestes positioniert sich die Zivilgesellschaft dazu klar.

Wir sind mit eigenen Kräften und Unterstützung anderer Bundesländer vor Ort.

Unsere Pressesprecher sind heute im Eingangsbereich präsent und werden anwesende Journalisten beim Betreten des Versammlungsgeländes gern begleiten. Unser Ziel ist hier unter den aktuellen Umständen klar: Wir gewährleisten das Recht auf freie Berichterstattung.
[close]

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2363 am: 3. November 2018, 17:04:09 »
Wenn schon die Polizei Sachsen (!) schreibt:

Hutbürger sofort nach Ostritz! Dort werden sie gegen das  ungewollte Gefilmtwerden der Lügenpresse durch die Polizei geholfen!
 
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2364 am: 3. November 2018, 17:20:57 »
Hutbürger sofort nach Ostritz! Dort werden sie gegen das  ungewollte Gefilmtwerden der Lügenpresse durch die Polizei geholfen!
Es handelt sich offensichtlich um ein Misstverständnis.

Freie Presse ist selbstverständlich erwünscht.
Aber eben nur die freie Presse, die nach dem Systemwechsel noch frei ist.
« Letzte Änderung: 3. November 2018, 17:23:23 von Gregor Homolla »
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2365 am: 3. November 2018, 17:37:45 »
Freie Presse ist selbstverständlich erwünscht.

Also nur die von der afd gestellte Presse.

Alles andere ist linksextrem.

Das weiß man ja jetzt.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: YT-Ablage
« Antwort #2366 am: 3. November 2018, 17:45:21 »
Alles andere ist linksextrem.
Wir warten auf das offizielle Video des Reichsklobürstenhalters.
Wenn der seine neue Unterwäschekollektion vorstellt, können sich andere kalt ausziehen.
:rotfl:
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2367 am: 3. November 2018, 18:05:42 »
Nun ja, das mit der Presse klappt aber ja nur, weil das OVG entsprechend entschieden hat. Über die Entscheidung musste die Polizei dann einen Tag nachdenken bevor es eine Presseerklärung gab.

Verantwortlich: Thomas Knaup (tk)
Stand: 02.11.2018, 22:00 Uhr

Zitat
Polizeieinsatz in #Ostritz - Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ausgewertet

Ostritz, Stadtgebiet
02.11.2018 - 04.11.2018

Die Polizei hat am Abend den Beschluss des Bautzener Oberverwaltungsgerichtes zugestellt bekommen. Aus diesem ergeben sich folgende Konsequenzen für das polizeiliche Handeln:

Das umschlossene Grundstück an der Bahnhofstraße unterteilt sich in eine Fläche mit einer Versammlung unter freiem Himmel und einem Veranstaltungsgelände. Der Zugang zum Versammlungsgelände im hinteren Teil des Grundstücks ist nur über den Veranstaltungsbereich im vorderen Teil des Areals möglich.

Für das Veranstaltungsgelände gelten keine Beschränkungen in Sinne des Versammlungsgesetzes.

Für das Versammlungsgelände gelten die Beschränkungen der Versammlungsbehörde, beispielsweise dass dort keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden dürfen und Versammlungsteilnehmer durch den Leiter der Versammlung auszuschließen sind, die augenscheinlich alkoholisiert sind.

Gemeinsam mit der Versammlungsbehörde wird die Polizei die Einhaltung der Beschränkungen durch den Versammlungsleiter überwachen und letztlich durchsetzen.

Der Begriff „augenscheinlich alkoholisiert“ ist in der bisherigen Rechtsprechung nicht konkret bestimmt. Die Polizei macht ihn insbesondere am Verhalten der Personen fest. Typische Indizien sind beispielsweise ein unsicherer, torkelnder Gang, enthemmtes Auftreten oder eine verwaschene Sprache. Werden derartige Anzeichen von den Beamten wahrgenommen, wird die Polizei den Versammlungsleiter auffordern, die Person von der Versammlung auszuschließen. Leistet er dem nicht Folge, wird die Polizei ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz einleiten.

Gleichzeitig hat die Polizei dem Versammlungsleiter des sogenannten Schild- und Schwert-Festivals unmissverständlich klargemacht, dass er gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes ohne Einschränkungen eine Berichterstattung von dem Versammlungsgelände zu gewährleisten hat. (tk)
(Hervorhebung durch mich)
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_60547.htm
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2368 am: 3. November 2018, 18:12:10 »
Insuffizeint, in allen Sinnen des Wortes, soweit sie mir bekannt sind.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
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Re: YT-Ablage
« Antwort #2369 am: 4. November 2018, 11:17:37 »
Bei 1.26 ist sogar unser Obererpel zu hören.  ;D ;D ;D
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