Er tut sich nach wie vor schwer, Verwaltungsgericht und Verfassungsgericht auseinander zu halten.
Auch mit Gesetz und Verordnung klappt es nicht so. Er beschwert sich, dass ihm kein "gesetzlicher Richter gestellt wird", ein gesetzlicher Betreuer wäre in dem Fall hilfreicher. Das mit den beiden Briefen kann ich erklären. Erst einmal zu dem Absender des ersten Briefes, der angeblich der Vizepräsident der Kammer war. Nein, das war der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes und Vorsitzende der Kammer. Kammern haben keine Präsidenten oder Vizepräsidenten. Der Brief einen Tag später ist die Stellungnahme des Beklagten, der die Klage des Volkspfostens für unzulässig hält. Diese Stellungsnhame reicht das Gericht aber einfach nur weiter, das ist nicht die Sichtweise des Gerichts. Aber das kann der Superchecker ja nicht einmal auseinander halten.
Aufgehoben wurde 2006 die
Verordnung über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung, übrigens ist die von 1933, also ein Nazi-Gesetz. Nach Volldeppenlogik wäre die doch also eh ungültig wegen Schäääf und so. Die Verordnung bezieht sich auf das Zwangvollstreckungs
gesetz von 1897, welches noch immer gültig ist. Im ZVG geht es um die Zwangsvollstreckung und -verwaltung von Grundstücken. In seiner Sozialbaubutze macht unser Mehrtürer aber nicht den Eindruck, als ob ihn das Thema Zwangsvollstreckung in Grundstücke auch nur peripher tangieren könnte.
Da redet ein Blinder von Farbe. Frau und Kind können einem leid tun. Immerhin hat die Polizei ihn schon auf dem Schirm.
Filmt da eigentlich die Dummina? Das wackelt ja noch schlimmer als bei Rüdi.