Traurig nur das der exzessive Drogen- und Alkoholkonsum, und die Tatsache das er wohl aufgrund einer (l.t. eigener Aussage vorgetäuschten) psychischen Erkrankung schon verrentet ist, sich strafmildernd auswirken werden.
Na ja, mit Strategen nach §35 Btmg und §64 StGB habe ich oft zu tun.
Und da sind einige dabei, denen das in diesem Land praktizierte Schuldstrafrecht zugute kommt, welche das Maß der zugemessen Schuld erheblich beeinflussen kann.
Sehr oft gefällt einem das nicht und es ist schwer zu akzeptieren. Vor allem wenn man zu der Auffassung gelangt, dass diese Auslegung nicht den Tatsachen entspricht.
Wenn die, dem Urteil zugrunde liegenden, Gutachten allerdings sorgfältig durchgeführt und ausgewertet sind, muss man hinnehmen, dass die Urteils- und Handlungsfähigkeit des Täters stark beeinträchtigt ist/war.
Für Opfer, Angehörige, Zeugen.. ist das natürlich sehr schwer zu akzeptieren. Diese Form der Bewertung hat Vorteile aber auch Nachteile.
Darf aber nicht bedeuten, das so ein Mensch ohne jede Konsequenzen davon kommt.
Ich habe schon welche für wesentlich weniger in der Sicherungsverahrung verschwinden sehen.
Bei einer Ansammlung mehrerer, auch kleinerer Strafmaße und Urteile, eines Straftäters, geht das auch.
Und da sitzen sie, für eine usprüngliche Verurteilung von 3 Jahren, dann für 12 und mehr. So sicher sollte sich also keiner fühlen, mit Diagnosen im Rücken.
Völlig Narrenfreiheit ohne jede Konsequenz auf Dauer, bedeutet das nicht.
Es reicht ein einziger Richter, der die gebotenen Mittel ausschöpft und schon ist der Sack zu.
Und wer glaubt, das der Aufenthalt oder Kontakt zur Forensik eine Art Reha wird, mit Hotel-Charakter, wird ein böses Erwachen haben.