Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 412063 mal)

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Offline theodoravontane

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Alte weiße Männer sehen wieder den Weltuntergang nahen. Misswahlen ohne halbnackte Frauen.

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 :facepalm:
Gunnar N. Lindemann? Wieso erinnert mich das jetzt an Loriot?

Mein Name ist Gunnar N. Lindemann, und ich habe bei der Wahl zum MdA gewonnen. Mit meinem Gewinn werde ich mit dem Papst  in Paderborn ein Geschäft für Bademode eröffnen. Nee …

Also: Mein Name ist Lindemann, ich bin seit 1927 erstmals MdA, das bedeutet Mitglied der Armlöcher, und ich werde mit dem Gewinn meines Armlochs eine Bademodenausstellung in Köln …

Ach so, nicht so?

Meine Bademode ist seit 1927 beim Papst verboten, in Dortmund werde ich aber trotzdem mit meinem Gewinn … Auch nicht?

Also einfach Ausländer raus und endlich wieder Titten, ihr schwul-linksgrünversiffte Lügenkresse!1elf
« Letzte Änderung: 19. Februar 2019, 22:07:34 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Ist der gleiche Typ, der sich auf dem Frauenmarsch angeblich für die Rechte von Frauen einsetzt und dann im Ukraineurlaub davon schwärmt, wie billig preisgünstig da die Frauen sind.

Für den ist wohl Frauenrechte = Frauen für Rechte
 
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Offline theodoravontane

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Ist der gleiche Typ, der sich auf dem Frauenmarsch angeblich für die Rechte von Frauen einsetzt und dann im Ukraineurlaub davon schwärmt, wie billig preisgünstig da die Frauen sind.

Für den ist wohl Frauenrechte = Frauen für Rechte
Nein, kann nicht sein. Das muss ein Missverständnis sein. Miss Verständnis meint, er meint, daß die Frau nicht nur die Rechte hat, sondern auch eine Linke. Also Seite. Und er somit gefälligst von zwei Frauen flankiert zu sein hat, die ihm, dem Manne, untertänig sind. Dankbar für seine starke Hand. Und da so eine Frau sogar eine Vorder- wie eine Rückseite hat, müssten es eigentlich vier sein. Frauen. Flankierende Frauen. Die können ihn dann auch, Catwoman und Emma Peel gleich, vor KNTHLZ und Staatsanwalt schützen, wenn's mal wieder ungemütlich wird. Und für Gemütlichkeit sind sie ja da, die Frauen. Kuscheln und kuschen. Und kochen und putzen vielleicht. Ansonsten macht er halt mal wieder Urlaub und knattert die Untermenschen …

Ja doch, ein echter Unsympath. Den muss man einfach scheixxe finden. Hat er sich aber auch echt verdient, wie ich finde.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2019, 22:22:52 von theodoravontane »
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Und dann wundern das man sie Pack nennt  :facepalm:

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Wieder ein herausragender Erfolg, diesmal für die Berliner Hetzer von der AfD.


   
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Sonstige Gerichte
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    Organstreitverfahren der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister erfolglos - Twitternachricht anlässlich der Demonstrationen am 27. Mai 2018 verstößt nicht gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit

Organstreitverfahren der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister erfolglos - Twitternachricht anlässlich der Demonstrationen am 27. Mai 2018 verstößt nicht gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit
Pressemitteilung vom 20.02.2019

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat heute sein Urteil in einem vom Berliner Landesverband der AfD angestrengten Organstreitverfahren verkündet. Der Antrag der AfD richtete sich gegen eine Twitter-Nachricht des Regierenden Bürgermeisters. Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zurückgewiesen.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 27. Mai 2018 fand in Berlin eine vom Bundesverband der AfD angemeldete Demonstration zum Thema „Zukunft Deutschland“ statt, die um 15:16 Uhr beendet war.

Anlässlich dieser Demonstration wurden am selben Tag zahlreiche weitere Demonstrationen durchgeführt.

Gegen 17:30 Uhr verbreitete der Regierende Bürgermeister folgende Nachricht über Twitter:

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Die Antragstellerin machte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend, der Regierende Bürgermeister habe mit dieser Nachricht ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb aus Art. 21 GG verletzt. Aus diesem Recht folge, dass Inhaber eines Regierungsamtes bei Äußerungen in amtlicher Funktion zur Neutralität verpflichtet seien. Sie dürften daher nicht einseitig parteiergreifend zulasten einzelner politischer Parteien Stellung nehmen. Ihnen sei insbesondere verwehrt, aus Anlass einer politischen Kundgebung negative Werturteile über die veranstaltende Partei abzugeben. Ein solcher Fall liege vor. Der Regierende Bürgermeister habe für die Verbreitung der Nachricht seinen offiziellen Twitteraccount verwendet und sich damit in seiner amtlichen Funktion geäußert. Daher gelte das Neutralitätsgebot. Die Nachricht verstoße gegen dieses Gebot, weil sie eine positive Bewertung der Gegendemonstrationen enthalte. Damit werde zugleich die AfD kritisiert.
Der Verfassungsgerichtshof ist der Argumentation der Antragstellerin nicht gefolgt. Zwar hat der Antragsgegner, indem er die Nachricht über den Twitter-Account des Regierenden Bürgermeisters verbreitet hat, in amtlicher Funktion gehandelt. Er war daher dem Neutralitätsgebot unterworfen. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes fehlte der Nachricht jedoch der für die Annahme eines Eingriffs in das Recht auf Chancengleichheit erforderliche Bezug zur Antragstellerin. Aus dem Wortlaut der Nachricht ergab sich nichts, was auf die Antragstellerin als Bezugspunkt der Nachricht hindeutete. Sie enthielt weder eine Kollektivbezeichnung, die für die AfD stehen könnte, noch sonst irgendeine sprachliche Anspielung auf diese. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes ergab sich dieser Bezug auch nicht aus dem Kontext des Demonstrationsgeschehens. Denn dass neben den in der Nachricht in Bezug genommenen Demonstrationen eine Kundgebung der AfD stattfand, ging aus der Nachricht selbst nicht hervor. Dieser Zusammenhang setzte vielmehr Wissen aus anderen Quellen voraus, das bei dem maßgeblichen objektiven Empfänger der Twitter-Nachricht nicht ohne weiteres unterstellt werden konnte. Zudem beschränkte sich der Regierende Bürgermeister in seiner Nachricht darauf, sich mit allgemeinen Wertebekenntnissen von Demonstranten zu solidarisieren. Der Unterstützung einer spezifischen Kritik an der AfD enthielt er sich in seiner Nachricht. Darüber hinaus berücksichtigte der Verfassungsgerichtshof, dass mit der Nachricht, die sich unter anderem gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze wendet, Grundpositionen der Regierungsarbeit angesprochen wurden, die zum We-sensgehalt des Grundrechtsteils der Verfassung gehören und dem Parteienstreit daher entzogen sind. Soweit die Antragstellerin von der Nachricht aufgrund ihres Kontextes mittelbar betroffen war, handelte es sich um einen bloßen Reflex des wertebezogenen Inhalts der Äußerung, dem die Eingriffsqualität fehlte.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urteil vom 20. Februar 2019 – VerfGH 80/18 -

Hinweis:

Art. 21 GG lautet:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
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Apropos Berlin!

Hier sehen wir wieder einmal vorbildliches Verhalten!

(Die Vertreter der "Altparteien" dürfen das natürlich nicht!)


Zitat
DEUTSCHLAND
JESSICA BIESSMANN
Berliner AfD-Abgeordnete kassiert 6436 Euro – fürs „Nichtstun“
Stand: 15:15 Uhr

Aus der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wurde Jessica Bießmann im November 2018 ausgeschlossen. Seitdem soll sie laut eines Medienberichts nicht mehr im Parlament gesehen worden sein. Ihre Bezüge kassiert sie allerdings weiter.

Am Donnerstag versammeln sich zum zweiten Plenum des Jahres die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin. Einer der 160 Plätze dürfte aber erneut leer bleiben - nämlich der von Jessica Bießmann.

Seit ihrem Ausschluss aus der AfD-Fraktion im November 2018 ist die 37-Jährige laut „Tagesspiegel“ nicht mehr im Parlament gesehen worden. Grund für den Rauswurf waren zehn Jahre alte Bilder. Auf denen posiert sie auf einer Theke mit Weinen im Hintergrund, die mit Adolf Hitlers Konterfei beklebt waren.

Für ihre Abwesenheit wird die Politikerin nun scharf aus der eigenen Partei kritisiert. Denn sie kassiert ihre Abgeordnetendiät von 3944 Euro sowie eine Büropauschale in Höhe von 2492 Euro weiter.

„Eine Frau Bießmann hat nichts in der Partei zu suchen“, zitiert der „Tagesspiegel“ Georg Pazderski, Landeschef der AfD in Berlin. Sie sei ihren Pflichten einer gewählten Abgeordneten schon vor ihrem Ausschluss, als sie noch familienpolitische Sprecherin war, nur sporadisch, danach aber überhaupt nicht mehr nachgekommen. „Sie kassiert Geld fürs Nichtstun, das ist ein Affront gegenüber dem Steuerzahler“, wird Pazderski weiter zitiert. Bießmanns Verhalten sei „unlauter und unappetitlich“.

Rechtlich ist die Lage hingegen eindeutig: Wer nicht an den monatlichen Plenarsitzungen teilnimmt, muss eine Kürzung der Kostenpauschale in Höhe von 50 Euro in Kauf nehmen. Das Fernbleiben von Ausschusssitzungen wird mit 25 Euro sanktioniert.

Auch soll der Kontakt zu Parteifreunden aus dem eigenen Bezirksverband Marzahn-Hellersdorf abgerissen sein. Der „Tagesspiegel“ zitiert Jeannette Auricht, Bezirksvorsitzende der AfD in Marzahn-Hellersdorf und Mitglied des AfD-Landesvorstands: „Bießmann ist abgetaucht. Wenn man Abgeordnete ist, sollte man seine Pflichten auch wahrnehmen.“ Wie das angestrengte Parteiausschussverfahren ausgehen wird, ist noch unklar.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article189095643/Jessica-Biessmann-Berliner-AfD-Abgeordnete-kassiert-6436-Euro-fuers-Nichtstun.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Immerhin hat sie so Zeit um mit elsaesser haendchen zu halten, pfeifen die Vögel vom Dach.

Apropos Berlin!

Hier sehen wir wieder einmal vorbildliches Verhalten!

(Die Vertreter der "Altparteien" dürfen das natürlich nicht!)

Frau Biestmann hat sich dazu herab gelassen, mal wieder im Abgeordnetenhaus aufzutauchen. Turteleien mit Else streitet sie aber ab.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/afd-abgeordnete-biessmann-in-berlin-sie-ist-wieder-da-mit-fluegel-anstecker/24023706.html

Spoiler
Zitat
AfD-Abgeordnete Bießmann in Berlin
Sie ist wieder da - mit "Flügel"-Anstecker

Wegen Fotos mit Hitler-Wein schloss die AfD-Fraktion sie aus. Seit November war Jessica Bießmann nicht im Abgeordnetenhaus - jetzt spricht sie über die Gründe. Von Robert Kiesel

Der Plenartag im Berliner Abgeordnetenhaus begann mit einer Überraschung. Zum ersten Mal nach ihrem Ausschluss aus der AfD-Fraktion im November 2018 war die fraktionslose Abgeordnete Jessica Bießmana am Donnerstag wieder im Plenum. Die 37-Jährige nahm neben den ebenfalls aus der Fraktion ausgeschlossenen Andreas Wildt und Kay Nerstheimer Platz. Die drei sitzen etwas abseits der inzwischen auf 22 Abgeordnete geschrumpften AfD-Fraktion.
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Bießmann war aus der eigenen Partei scharf kritisiert worden, weil sie ihre monatliche Abgeordnetendiät von 3.944 Euro sowie einen Zuschuss für das Büro in Höhe von 2.492 Euro weiter kassiert hat, ohne ihren Aufgaben als direkt gewählte Abgeordnete nachgekommen zu sein.

Darauf angesprochen, warum sich Bießmann über Monate hinweg nicht im Abgeordnetenhaus hatte sehen lassen, erklärte sie: „Nach vollständiger Genesung kann ich jetzt wieder an den Sitzungen teilnehmen. Das werde ich jetzt wieder regelmäßig tun.“ Nähere Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machte sie nicht.

Sie tourte quer durch Deutschland

Ihr Auftritt in Burladingen (Baden-Württemberg), wo sich vor gut zwei Wochen mehrere wie Bießmann vom Parteiausschluss bedrohte AfD-Mitglieder trafen, sei ihr erster öffentlicher Auftritt seit langem gewesen, erklärte Bießmann. Dass sie ausweislich ihres Facebook-Profils auch abseits davon quer durch Deutschland tourte, unter anderem mit Stationen in Stuttgart und dem Erzgebirge, kommentierte sie nicht.

Zur Attacke des Berliner Partei- und Fraktionschefs Georg Pazderski, der ihren Parteiausschluss gefordert hatte, sagte Bießmann: „Öffentliche Aussagen über Parteifreunde überlasse ich anderen. Herr Pazderski hätte sich gern direkt an mich wenden können, das hat er nicht probiert.“ Selbiges gelte für Jeannette Auricht und Gunnar Lindemann, die Vorsitzenden des AfD-Bezirksverbandes von Marzahn-Hellersdorf, dem auch Bießmann angehört.

Beide hätten sich nicht darum bemüht, Kontakt zu ihr herzustellen, sagte Bießmann. Gegenüber dem Tagesspiegel hatten Auricht und Lindemann die Untätigkeit Bießmanns im eigenen Wahlkreis, den sie bei der Abgeordnetenhauswahl 2016 direkt gewonnen hatte, kritisiert. Am Donnerstag wiederum soll ein Gespräch der drei stattgefunden haben, bei dem es aber nicht um die Wahlkreisarbeit gegangen sei, sagte Bießmann.

Bießmann fordert Geschlossenheit

Deutlicher äußerte sich die Abgeordnete zu den Aussagen von Pazderski, die AfD solle einem „Reinigungsprozess“ unterzogen werden und der „Flügel“ um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke müsse sich um eine Abgrenzung nach Rechtsaußen bemühen. „Wir sollten geschlossen stehen und nicht anfangen, unsere eigenen Leute zu diffamieren“, sagte Bießmann.

Sie trug bei ihrem Auftritt im Abgeordnetenhaus einem Anstecker der vom Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärten AfD-Gruppe „Der Flügel“. „Selbstverständlich“ werde sie auch weiter Kontakt zu Björn Höcke halten, wohlwissend, dass sich Pazderski gerade an dessen zur Radikalisierung der Partei beitragenden Tabubrüchen stört.

"Ich habe beruflich mit Herrn Elsässer zu tun"

An Bießmanns Seite betrat am Donnerstag ein enger Mitarbeiter von Jürgen Elsässer, Chefredakteur des „Compact“-Magazins, das Abgeordnetenhaus. AfD-intern kursierenden Gerüchten, Bießmann und Elsässer könnte mehr verbinden als eine professionelle Zusammenarbeit, erteilte sie eine Absage. „Ich habe beruflich mit Herrn Elsässer zu tun, mehr nicht“, sagte Bießmann. Zuletzt waren die beiden in Burladingen gemeinsam aufgetreten.

Anlass für Bießmanns Rauswurf aus der Fraktion waren zehn Jahre alte Fotos: Sie posierte und räkelte sich auf einer Theke – im Hintergrund auf einem Küchenschrank stand Hitler-Wein: mit Adolf Hitlers Konterfei beklebte Weinflaschen. Die Fotos waren in sozialen Netzwerken aufgetaucht, mehrfachen Aufforderungen zur Löschung der Bilder sei Bießmann nicht nachgekommen, hieß es.

Seit 2016 häufige Fehlzeiten
Eine Rolle spielten wohl aber auch Bießmanns häufigen Fehlzeiten in der Fraktion. Allein 2018 hatte sie 15 Fraktionssitzungen versäumt, vier davon unentschuldigt. Fraktionsmitglieder berichten darüber hinaus, dass sich Bießmann so gut wie überhaupt nicht an der parlamentarischen Arbeit beteiligt hatte.

Tatsächlich hatte die damals als familienpolitische Sprecherin der Fraktion eingesetzte Abgeordnete in mehr als zwei Jahren 19 Schriftliche Anfragen an den Senat formuliert. Ein verhältnismäßig niedriger Wert, der allerdings von mehreren Angehörigen der AfD-Fraktion unterboten wird.


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... vom Parteiausschluss bedrohte AfD-Mitglieder ...

 :rotfl:

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Ich hatte immer den Verdacht, dass da was nicht stimmt und die von der AfD vorgelegte Spenderliste gelogen ist.
Ich denke vielmehr, dass hinter den Spenden vor allem ein einziger großer Spender steckt, der die Beträge gestückelt hat und erstens nicht selbst aufzufliegen und zweitens die EInzelbeträge niedrig zu halten. Und vermutlich auch mit vollem Wissen und Wollen der AfD selbst.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spendenaffaere-afd-hat-bundestag-offenbar-falsche-spenderliste-vorgelegt-a-1254389.html
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