Spoiler
„In jedem Fall wurde Strafanzeige erstattet“
Sturm im Wasserglas, Posse, gar ein Skandal? Ein Erlass zum Umgang der Kieler Polizei mit kleinkriminellen Flüchtlingen sorgt für Aufregung. Ladendiebe ohne Ausweis wurden weder fotografiert noch um Fingerabdrücke gebeten. Dies sollte eigentlich gar nicht passieren.
Keine Fingerabdrücke bei Ladendienbstahl: Wirbel um Kieler Flüchtlingserlass.
Kiel. Die Kieler Polizei hat monatelang kleinstkriminelle Flüchtlinge nicht erkennungsdienstlich behandelt, obwohl die Staatsanwaltschaft dieses Vorgehen gar nicht zulassen wollte. Der Vorgang sorgte am Donnerstag für erhebliche Aufregung. Der Kieler Polizeichef Thomas Bauchrowitz wies vor der Presse Vorwürfe zurück, die Polizei würde Flüchtlinge bei einfachen Straftaten nicht strafrechtlich verfolgen. „Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage und ist falsch“, sagte er. „In jedem Einzelfall ist eine Strafanzeige erstattet worden.“
Bauchrowitz reagierte auf Kritik an einer vorläufigen Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vom 7. Oktober 2015, Ersttäter bei einfachem Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung nicht erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn die Identität des Flüchtlings nicht klar ist. Begründung: Für solche Bagatelldelikte, bei denen die Verfahren regelmäßig eingestellt werden, wäre der Aufwand zu groß. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung gehören Fotos und die Abnahme von Fingerabdrücken. Seit der Übereinkunft sei es nur um knapp 20 Fälle gegangen, sagte Bauchrowitz. Als Beispiel nannte er einen Diebstahl im Wert von 9,74 Euro in Kiel.
Pikant: Schon am 15. Oktober hatte sich der Generalstaatsanwalt mit den Leitern der Staatsanwaltschaften im Land darauf verständigt, den Kieler Vorschlag nicht umzusetzen. „Damit war der Fall an sich erledigt“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Heinz Döllel. Nur: Bei der Kieler Polizei kam die Botschaft nicht an. Er habe davon erst jetzt am Donnerstagmorgen erfahren, sagte der Polizeichef am Nachmittag.
Wie konnte das passieren? Die Kieler Staatsanwaltschaft hat den Erlass nicht vorher bei der Polizei einkassiert, wie Oberstaatsanwalt Axel Bieler der dpa bestätigte. Bei der Runde am 15. Oktober sei nämlich auch vereinbart worden, über das Ganze bei einem nächsten Spitzentreffen von Staatsanwaltschaften und Polizei noch einmal zu reden - was dann aber nicht geschehen sei. Damit sei die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, die Sache sei nicht so virulent, zumal es keinen signifikanten Anstieg bei Diebstählen gegeben habe und das Verfahren somit kaum angewendet worden sei.
Innenminister Stefan Studt nimmt Polizei in Schutz
Innenminister Stefan Studt (SPD) bedauerte, „dass die zwischenzeitlich revidierte Rechtsauffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft die Polizeidirektion Kiel erst mit Verzögerung erreicht hat“. Die Kieler Vereinbarung habe der Polizei eine wichtige Maßgabe im Umgang mit kleinstkriminellen Menschen ausländischer Herkunft an die Hand gegeben. „Polizei braucht für die operative Praxis klare juristische Ansagen und Rückendeckung - genau dies war hier gegeben“, erklärte Studt. „Ich habe höchstes Vertrauen in die Haltung und das Handeln der Polizei.“ Die Generalstaatsanwaltschaft begründete ihre Auffassung damit, eine Täteridentifizierung sei essenziell und Ausdruck des Legalitätsprinzips. Bauchrowitz argumentierte, in den entsprechenden Fällen würden die Verfahren mit Sicherheit eingestellt.
Die Polizei sorge dafür, dass auch Straftaten von Flüchtlingen verfolgt werden, betonte Landespolizeidirektor Ralf Höhs. Es gehe um Rechtmäßigkeit, aber auch um Verhältnismäßigkeit. Im Übrigen handle es sich um Maßnahmen, die keinen Raum für politische Einflussnahme gäben. „Mit diesen polizeioperativen Maßnahmen hat unser Innenminister überhaupt nichts zu tun“, sagte Höhs vor dem Hintergrund von Kritik an Ressortchef Studt.
Kein Unterschied zwischen Deutschen und Flüchtlingen
Höhs betonte, es werde stets viel zur Identitätsfeststellung getan. So würden die angegebenen Unterkünfte aufgesucht und Zimmergenossen befragt. Bei der Strafverfolgung gebe es keinen Unterschied zwischen Deutschen oder Flüchtlingen, sagte Bauchrowitz. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden, und dann gehe es darum, ob die Identität mit einem verhältnismäßigen Aufwand überprüft werden kann. Dies müsse auch zu anderen Aufgaben abgewogen werden, ergänzte Höhs. Die Polizei hat zwölf Stunden Zeit zur Identitätsfeststellung, bevor sie einen Richter einschalten muss.
Eine landesweite Regelung wurde aus der Kieler Vereinbarung nicht. Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik. „Welches Signal gibt die Polizeiführung in Richtung der von Straftaten Geschädigten aus, wenn sie erklärt, bei bestimmten Gruppen seien diese Schäden hinzunehmen?“, fragte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Das Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates dürfe nicht weiter beschädigt werden. „Der Eindruck, dass in Schleswig-Holstein zweierlei Recht gelten könnte, muss unverzüglich aus der Welt“, sagte CDU-Fraktionschef Daniel Günther. „Denn er erschüttert das Rechtsempfinden der Menschen bis ins Mark.“ Auch wenn sich Personalien nicht feststellen lassen, müsse es bei niedrigschwelligen Taten eine erkennungsdienstliche Erfassung geben.
Von Wolfgang Schmidt/dpa/r.