Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 411950 mal)

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Offline Aloysius

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Voll im Trend für RD

Zitat
Bundestagswahl
AfD will Wahlbeobachter einsetzen
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Von red/dpa 17. August 2017 - 13:34 Uhr
Die AfD will bei der Wahl im September Wahlbeobachter einsetzen. Schon bei der baden-württembergischen Landtagswahl im Jahr 2016 hatte die Partei zu diesem Mittel gegriffen.

Stuttgart - Die Alternative für Deutschland (AfD) will bei der Bundestagswahl am 24. September bundesweit Wahlbeobachter einsetzen. Das sagte Bundeschef Jörg Meuthen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Stuttgart. „Wir artikulieren damit kein grundsätzliches Misstrauen gegen das Wahlsystem.“ Der politische Gegner habe allerdings eine derart aufgeheizte Stimmung gegen die Partei erzeugt, dass besonders „engagierte Verwirrte“ meinten, ein gutes Werk zu tun, wenn sie AfD-Stimmen verschwinden ließen. „Das wollen wir verhindern.“

...

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundestagswahl-afd-will-wahlbeobachter-einsetzen.6c0894f6-ba0c-43b5-a545-d87db6a0e0cd.html
 
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Das ist doch nur die übliche Propaganda-Bullshit-Meldung!
Solange der Wahlablauf nicht gestört wird und solange Platz ist, darf jeder Bürger die Wahl und die Auszählung verfolgen!
Genau das ist es, was die NSAFDeppen vorhaben (und wozu sie vermulich doch zu blöd sind!)
Nach der letzten Bundestagswahl haben die Anhänger in jeder Kommentarspalte "Wahlbetrug" geplärrt, vor allem, weil sie die gesetzlichen Vorgaben zur Wahl und/oder Auszählung nicht verstanden haben! Da sich solche rechten Deppen in der Regel nur in ihrer Filterblase aufhalten, werden sie diesmal schon bei 50,1 - X% Stimmanteil (wobei zu hoffen wäre, dass X > 45,1% ist) "Wahlbetrug" plärren, weil sie nur mit Leuten verkehren, die ebenfalls NSAFD wählen und daher glauben, das Wahlergebnis müßte bei >90 % liegen!
Mit echten Wahlbeobachtern, z. B. von der OSZE, haben diese Tr0ttel so viel zu tun wie Fitzek mit einem Staatsoberhaupt!
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Offline kairo

Gefunden in rp-online: Interview mit Alice Weidel, Thema "Nur Zäune garantieren Freiheit"

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/alice-weidel-afd-nur-zaeune-garantieren-freiheit-aid-1.6993166

Zitat
Was packen Sie nach der Bundestagswahl als erstes an?

Weidel Wir beantragen als erstes einen Untersuchungsausschuss gegen die Bundeskanzlerin, der die Rechtsverletzungen in der Flüchtlingskrise aufklärt. Außerdem bringen wir eine Verfassungsklage gegen Heiko Maas wegen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in Gang.

Sie sollte mal ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz sehen. Eine solche Klage ist gar nicht möglich. Wahrlich, kompetentes Personal, das diese Leute in den Bundestag schicken wollen. Aber es bildet wohl ihre Wählerschaft zutreffend ab.
 
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Offline contra legem

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Sie sollte mal ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz sehen. Eine solche Klage ist gar nicht möglich. Wahrlich, kompetentes Personal, das diese Leute in den Bundestag schicken wollen. Aber es bildet wohl ihre Wählerschaft zutreffend ab.

Ich denke sehr wohl, dass, wie beim Volkszählungsgesetz 1983, eine Klage "unmittelbar gegen das Gesetz" (§ 93, Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz):

https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html

möglich wäre (zulässig) und (teilweise) Erfolg hätte (begründet).

Siehe auch näheres zu Voraussetzungen:

http://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/tipps/Gliederung_der_Verfassungsbeschwerde_gegen_ein_Gesetz/index.html

https://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/oerv/200703/uebungsFallVerfR-Loesungsskizze-2007.pdf

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF003/Alexandra_Seuser/UEbersicht_Verfassungsbeschwerden_in_der_Gegenueberstellung.pdf

und Bundestag:

https://www.bundestag.de/blob/419226/99c56627e84fcab5d3d1bdec02183c67/wd-3-145-15-pdf-data.pdf
"Rechtsschutzmöglichkeiten  gegen  Bundesgesetze vor Inkrafttreten"

Ich tendiere jedenfalls dazu, dass das Netzwerkzersetzungsgesetz, wenn nicht durch Beschwerde unmittelbar gegen das Gesetz, so dann spätestens nach Ausschöpfung des Rechtsweges (oder im Vorlageverfahren) in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt werden wird. Ich bin aber auch kein Freund des § 130 StGB, falls mich jemand schlagen will.
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Die Frage ist, ob wir ihre Aussage wörtlich nehmen müssen.
Verfassungsbeschwerde gegen das NDG einzulegen ist etwas anderes als eine Verfassungsklage gegen Heiko Maas wegen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in Gang zu bringen.
Jedenfalls meiner laienhaften Meinung nach.
 

Offline rtk

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Die Aktion ist bereits letztes Jahr optisch ansprechend und niedrigschwellig organisiert worden über EinProzent, die NGO von Kubitschek, IB und Elsässer. Zweck ist neben der Stärkung des Narrativs, im "System" würde nicht alles mit rechten Dingen zugehen und man könne ihm deswegen nicht vertrauen auch die bundesweite Vernetzung nebst Einschüchterung politischer Gegner in den Wahlbüros. Da kommt mental schon Braunhemdstimmung auf. Unterschätzen würde ich es auf keinen Fall.
 

Offline contra legem

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Die Frage ist, ob wir ihre Aussage wörtlich nehmen müssen.
Verfassungsbeschwerde gegen das NDG einzulegen ist etwas anderes als eine Verfassungsklage gegen Heiko Maas wegen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in Gang zu bringen.
Jedenfalls meiner laienhaften Meinung nach.

Ok, ich habe spontan das ganze für einen laienhaften Ausdruck gehalten. Alice Feudel ist ja Betriebswirtin und nicht Juristin. Und Klage, Beschwerde, Erinnerung  einerseits, Beschluss, Urteil, Anordnung, Verfügung andererseits und all das ist ja für die meisten Nicht-Juristen irgendwie alles eins.

Ich vermute aber, dass bereits Verfassungsbeschwerden eingegangen sind, nur wartet das BVerfG in solchen Fällen lange ab, bevor es dann entweder alle nicht zur Entscheidung annimmt oder -implizite Annahme zu Entscheidung, die im BVerfGG als solche ja nicht geregelt ist- sie dann an Parteien und andere, die dazu beitragen könnten, zustellt.

Es könnte daher gut sein, dass drei andere Beschwerden angenommen werden, während die der AfD auf der langen Bank landet. Beim Volkszählungsgesetz war z.B. die erste die von einem damals völlig unbekannten Freiherrn von Mirbach (vermutlich Jurastudent), während die Sache erst deshalb gross in die Presse kam, weil die juristisch wesentlich weniger hergebende Beschwerdeschrift von Stadler-Euler und Gisela Wild mehrere Spiegel-Titel wert war, weil ... der Mann von Frau Wild der damalige Spiegel-Chefredakteur war und Werbung für deren Kanzlei machen wollte.  ;D

P.S.: Sollte die AfD allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten, könnte sie das Grundgesetz ändern und Maas vor ein Sondergericht stellen (das Rückwirkungsverbot gehört ohnehin abgeschafft ;) ...). In manchen Umfragen hat sie 80% und mehr ...
« Letzte Änderung: 24. August 2017, 00:46:53 von contra legem »
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Ja, so ein 80% Wahllokal gibt es in unserer Nachbarstadt auch. *hüstel*
 

Offline kairo

Sie sollte mal ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz sehen. Eine solche Klage ist gar nicht möglich. Wahrlich, kompetentes Personal, das diese Leute in den Bundestag schicken wollen. Aber es bildet wohl ihre Wählerschaft zutreffend ab.

Ich denke sehr wohl, dass, wie beim Volkszählungsgesetz 1983, eine Klage "unmittelbar gegen das Gesetz" (§ 93, Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz):

https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93.html

möglich wäre (zulässig) und (teilweise) Erfolg hätte (begründet).

Das halte auch ich für möglich - abstrakte Normenkontrollklage (habe jetzt aber nicht nachgesehen, wer die einreichen darf). Gegen das Gesetz ja, aber nicht gegen den zuständigen Minister. Das BVerfG ist ja kein Strafgericht.
 

Offline contra legem

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... (habe jetzt aber nicht nachgesehen, wer die einreichen darf). Gegen das Gesetz ja, aber nicht gegen den zuständigen Minister. Das BVerfG ist ja kein Strafgericht.

Die darf jeder erheben, der betroffen ist (und auch jeder Nicht-Betroffene, dann wird's halt abgewiesen ;D), theoretisch auch der Kaiser von China. Wichtig ist, dass 'jeder' betroffen ist oder sein wird (im Geltungsbereich des Gesetzes), ohne dass ein gestaltender/verpflichtender Verwaltungakt erst noch dazwischentreten muss (der ja ausbleiben könnte - dann keine Beschwer). Aber das BVerfG legt das insofern weit aus, als es auch die Beschwerde unmittelbar gegen das Gesetz schon zulässt, wenn der Verwaltungsakt -sauberes Arbeiten der Behörden vorausgesetzt- eintreten wird, "wie das Amen in der Kirche", es geht also über den vermutlichen Willen des Gesetzgebers aus Gründen einer eigenwilligen Verfahrensökonomie hinaus.
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Offline Rima882

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Das halte auch ich für möglich - abstrakte Normenkontrollklage (habe jetzt aber nicht nachgesehen, wer die einreichen darf). Gegen das Gesetz ja, aber nicht gegen den zuständigen Minister. Das BVerfG ist ja kein Strafgericht.

Wahrscheinlich meint sie die abstrakte Normenkontrolle. Da ist sie aber relativ optimistisch hinsichtlich des kommenden Wahlergebnisses der AfD. Die abstrakte Normenkontrolle kann nach § 76 BVerfGG beantragt werden von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages. Und natürlich richtet sich die Klage gegen das Gesetz. Für die Minister gibt es Rüdigers Nürnberg 2.0.

Abgesehen davon würde ich mich freuen, wenn irgendjemand, der das darf, irgendetwas gegen das Gesetz unternimmt. Das ist wahrlich kein Meisterstück einer freiheitlichen Rechtsordnung.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 

Offline hair mess

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Wahlbeobachter und Beobachter der Auszählung sind grundsätzlich zulässig.
Wenn man aber selbst Wahlleiter oder dessen Stellvertreter ist, muss man diesen unmissverständlich auf den Verhaltenskodex hinweisen.
Keine Äusserung während Wahl oder Auszählung. Kein Wort. Auch Grüßen. wer grüßen will muss vor die Tür, sogar vor die Örtlichkeit.
Wir brauchen keinen freundlichen Grüßaugust von irgendeiner Partei.
Er kann danach jede Beschwerde schriftlich machen. Die verläuft dann bei regulärem Verhalten - und davon gehe ich ohnehin aus - im Sande.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

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Ich erinnere mich an eine Wahl, zu der Zeit, zu der die REPse noch aktuell waren. Auch unser Wahllokal wurde von einem ihrer Wahlbeobachter beehrt. Als er uns bei der Auszählung zu sehr auf die Pelle rückte und dieses auch noch mit dummen Kommentaren garnierte, erteilt ihm der Wahlleiter, nach mehreren Ermahnungen, Hausverbot.
Das ist schon eine ganze Weile her. Nur wenige Privatleute hatten ein Handy. Die Schnellmeldung wurde noch per Draht übermittelt.
Als der Herr sich, mit den Worten, "Das dürfen sie gar nicht, die Schule gehört ihnen ja nicht", weigerte zu gehen, zückte ich mein Mobiltelefon und meinte zu ihm, dass wir das gerne auch von der Polizei klären lassen könnten. Er riss die Augen auf und verlies wortlos und fluchtartig das Gebäude.
Mit meinem Handy und meiner dunkel getönten Brille, die ich damals tragen musste, hielt er mich wohl auch für jemanden vom Verfassungsschutz.  :D
 
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Offline kairo

... (habe jetzt aber nicht nachgesehen, wer die einreichen darf). Gegen das Gesetz ja, aber nicht gegen den zuständigen Minister. Das BVerfG ist ja kein Strafgericht.

Die darf jeder erheben, der betroffen ist (und auch jeder Nicht-Betroffene, dann wird's halt abgewiesen), theoretisch auch der Kaiser von China.

Nicht so hastig, großer Rechtsgelehrter, lies mal den Beitrag von @Rima882.

Wenn man nicht betroffen ist, wird die Beschwerde nicht angenommen, und daran sieht man dann, dass man sie eben nicht erheben durfte.

Aber selbst wenn man betroffen ist, gibt es immer noch je nach Verfahren Gründe dafür, dass man die Beschwerde nicht erheben darf. Das BVerfG ist keine Bundesklagemauer.
 

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Wenn man nicht betroffen ist, wird die Beschwerde nicht angenommen, und daran sieht man dann, dass man sie eben nicht erheben durfte.
Aber selbst wenn man betroffen ist, gibt es immer noch je nach Verfahren Gründe dafür, dass man die Beschwerde nicht erheben darf. Das BVerfG ist keine Bundesklagemauer.

Also, da gibt es zwei Missverstaendnisse:

a) Den Vorbeitrag habe ich insofern falsch eingeordnet, als ich den Begriff abstrakte Normenkontrolle 'überlesen' habe, da ich die AfD nicht für so doof hielt, eine solche, selbst wenn sie in den Bundestag mit > 5% einzöge, für erreichbar zu halten. Ich ging einfach davon aus, sowas passiert mir öfter, dass die Mööönschen im Lande das nächst-erreichbare Rechtsmittel meinen, auch wenn sie sich falsch ausdrücken. D.h. "Widerspruch" sagen, wenn "Einspruch" gemein ist oder umgekehrt, "Klage" sagen, wenn (Verfassungs-) "Beschwerde" gemeint ist oder umgekehrt oder "(Einstweilige) "Anordnung" sagen, wenn "Verfügung" gemeint ist oder umgekehrt.

DENN:

b) Das oben Gesagte im Zitat ist so nicht richtig. Eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz setzt eben voraus, dass jeder in jedem Falle betroffen ist (klassische Beispiele: Volkszählungen, die jeden [auch den 'Illegalen'] zählen sollen, Haushaltsabgaben wie der Rundfunkbeitrag, die jeden Haushalt treffen sollen - Befreiungs-/Minderungsvorschriften aussen vor gelassen). D.h. entweder ein Gesetz betrifft jeden, dann ist eine Verfassungsbeschwerde stets zulässig, weil die abstrakte Betroffenheit ja deren Voraussetzung ohne vorgängige Erschöpfung des Rechtsweges ist.

Ansonsten ist stets die konkrete Betroffenheit erforderlich, etwa, wenn die Bauordnung geändert wird, die Änderungen aber nur Garagenbesitzer betreffen. Und die Behöden und Instanzgerichte sind gehalten, vor einer Anrufung des BVerfG, zu schauen, ob sie den Willen des Gesetzgebers nicht doch noch verfassungskonform auslegen können, ohne (siehe mein Pseudonym) gegen den expliziten Wortlaut zu verstossen.

Ob sie begründet ist, wollte ich nicht diskutieren, das steht ja hintenan. Zudem halte ich das Netzwerkzersetzungsgesetz für so gravierend teilnichtig, dass daraus regelmässig in der Verfassungsrechtssprechung Gesamtnichtigkeit folgen dürfte, wenn das BVerfG nicht mittlerweile zur Abnicker-Riege verkommen sein sollte, aufgrund Kooptierens von abgehalfterten Ministerpräsidenten, die man nicht an BGH, BSG, BAG, BVerwG oder BFH sich zu berufen getraut hätte.

Und dass das Netzwerkzersetzungsgesetz jeden betrifft, selbst den Obdachlosen, der im Internetcafe surft, halte ich für unmittelbar offensichtlich.
« Letzte Änderung: 24. August 2017, 14:22:31 von contra legem »
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