Autor Thema: Liane R.  (Gelesen 135558 mal)

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Offline Deppendorf

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Re: Liane R.
« Antwort #285 am: 16. März 2015, 18:04:33 »
Liane hat einen gelben Brief vom Schulamt bekommen und hat ihn ungeöffnet zurückgesendet.

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1052779318069753&set=a.433907766623581.122069.100000130843270&type=1

Sie reitet sich immer noch tiefer in die Sch...   :clap:
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Offline StanktNimmer

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Re: Liane R.
« Antwort #286 am: 17. März 2015, 15:55:48 »
Liane befasst sich mit Homeschooling

Da freut man sich schon richtig auf erste Erfahrungsberichte ;D

 
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Offline Pantotheus

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Re: Liane R.
« Antwort #287 am: 17. März 2015, 16:59:30 »
Ich lese gerade das hessische Schulgesetz: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hessisches_schulgesetz_mit_inhaltsverzeichnis_stand_20140522.pdf

Hübsch der §60(2): "Die Vollzeitschulpflicht kann durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt werden. Anderweitiger Unterricht außerhalb der Schule darf nur aus zwingenden Gründen von der Schulaufsichtsbehörde gestattet werden."
Das wird Liane aber gar nicht freuen.

Dann gibt's §65: "Ruhen der Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht ruht auf Antrag für eine Schülerin mindestens vier Monate vor und drei Monate nach einer Niederkunft. Die Schulpflicht ruht ferner, wenn bei Erfüllung der Schulpflicht die Betreuung eines Kindes der oder des Schulpflichtigen gefährdet wäre. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(2) Für Kinder und Jugendliche, die auch in einer Förderschule oder durch Sonderunterricht nicht gefördert werden können, kann die Schulpflicht auf Dauer oder vorübergehend ruhen. Hierüber entscheidet die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Eltern aufgrund eines pädagogisch- psychologischen und eines schulärztlichen Gutachtens. Die Schulaufsichtsbehörde kann anordnen, dass die Schulpflicht für die Dauer des Entscheidungsverfahrens vorläufig ruht, wenn es die Aufrechterhaltung des Schul- oder Unterrichtsbetriebs oder die Sicherheit von Personen erfordert. Die Schulaufsichtsbehörde unterrichtet die Jugend- und Sozialbehörden."
Ob Tochter V. etwa darunter fällt?

Nun folgen aber Bestimmungen, die Liane sicher zum Toben treiben werden:

§67(1): "Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Sie sind verpflichtet, die Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- und abzumelden, erforderlichenfalls zur Entscheidung über die Schulaufnahme vorzustellen und sie für den Schulbesuch angemessen auszustatten."

§68: "Schulzwang
Wer seiner Schulpflicht nicht nachkommt, kann der Schule zwangsweise zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, die Kinder- und Jugendhilfe, den Ausbildenden und den Arbeitgeber oder gemeinsame Gespräche der Beteiligten erfolglos geblieben sind. Die Entscheidung über die zwangsweise Zuführung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde. Bei der Zuführung kann die Hilfe der für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder für den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeindevorstand) in Anspruch genommen werden."
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Müllmann

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Re: Liane R.
« Antwort #288 am: 17. März 2015, 17:04:41 »
Dann gibt's §65: "Ruhen der Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht ruht auf Antrag für eine Schülerin mindestens vier Monate vor und drei Monate nach einer Niederkunft.
Bring die nicht auf Ideen. Zwei Generationen I d i o t i e sind schon schlimm, da muss nicht noch eine dritte mit reingezogen werden.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Liane R.
« Antwort #289 am: 17. März 2015, 17:25:30 »
Ich hatte ja auch eher an Absatz 2 gedacht:
Zitat
Für Kinder und Jugendliche, die auch in einer Förderschule oder durch Sonderunterricht nicht gefördert werden können, kann die Schulpflicht auf Dauer oder vorübergehend ruhen.
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Re: Liane R.
« Antwort #290 am: 19. März 2015, 18:15:25 »
Geil!
Strafantrag wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten!

Ich nehme mal an, dass deswegen auch der Russe seine Videos auf "Privat" gestellt hat, der hat wohl auch Post bekommen! :D

https://www.facebook.com/liane.reinicke/posts/1054620094552342
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Müllmann

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Re: Liane R.
« Antwort #291 am: 19. März 2015, 21:23:09 »
Endlich macht Liane mal was richtig: Zu Beschuldigtenvernehmungen nie hingehen und gegenüber der Polizei die Fresse halten. Gut so.
 
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Re: Liane R.
« Antwort #292 am: 20. März 2015, 09:58:37 »
In einem anderen Forum hat jemand genauer recherchiert:

Liane erwähnte ja den Zeitraum vom 2.2. bis zum 10.2.2015 - da hat sie auf Facebook wilde Drohungen gegen Richter und das Jugendamt ausgestoßen (sie nannte Namen und drohte gezielt).
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Offline Finanzbeamter

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Re: Liane R.
« Antwort #293 am: 20. März 2015, 10:13:31 »
So oder so wird die Liane wenn sie so weiter macht wird die bald den Dienelt machen. Spätestens wenn sie den Strafbefehl nicht bezahlt. Dann ist ihre Kleine endgültig weg.
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Müllmann

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Re: Liane R.
« Antwort #294 am: 20. März 2015, 13:12:08 »
http://vk.com/id289686292

Zitat
Education
College or university:
Goethe Universität Frankfurt am Main '89
Department:
Psychologie und Sportwissenschaften
Study program:
Psychologie

Hat die da wirklich einen Abschluss? Wieder ein Beleg für meine These, dass nur Leute Psychologie studieren, die selbst einen Therapeuten gebrauchen könnten.
 

Offline Ferkel

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Re: Liane R.
« Antwort #295 am: 20. März 2015, 13:16:40 »
Na, Mülli? Wie wär's? Is doch ne hübsche Frau für ihr Alter :D

Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Müllmann

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Re: Liane R.
« Antwort #296 am: 20. März 2015, 13:31:13 »
Na, Mülli? Wie wär's? Is doch ne hübsche Frau für ihr Alter :D
Das Alter passt, der Rest nicht. Dann schon lieber Reichsknalli.
 

Offline be-eh

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Re: Liane R.
« Antwort #297 am: 20. März 2015, 13:50:15 »
Zitat
Education
College or university:
Goethe Universität Frankfurt am Main '89

Hat die da wirklich einen Abschluss?

Wieso Abschluss? Sie hat 1989 da studiert. In einem Jahr macht man doch keinen Abschluss  :)
 

Müllmann

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Re: Liane R.
« Antwort #298 am: 20. März 2015, 14:19:04 »
Wieso Abschluss? Sie hat 1989 da studiert. In einem Jahr macht man doch keinen Abschluss  :)

Ich bin deswegen verwirrt, weil im Google Sniplet steht "graduated at" und nicht "studied at" wie auf der Seite selbst. Umso verwirrter bin ich, weil Psychologie-Sudienplätze ja nicht jedem Heiopei hinterhergeworfen werden. Wie ist die da rangekommen? Sie muss ja mindestens Abitur haben (was man nicht merkt, sie macht auf mich eher einen bildungsfernen Eindruck) und dazu noch kein schlechtes.

Dass ein Autohändler Müll rausbrüllt ist ja wohl mehr oder weniger berufsbedingt, aber bei Liane bin ich noch entsetzter als vorher schon. Die muss sich ja mal gewaltig den Kopf gestoßen haben nach 1989.
 

Offline NixusMinimax

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Re: Liane R.
« Antwort #299 am: 20. März 2015, 15:53:17 »
Die muss sich ja mal gewaltig den Kopf gestoßen haben nach 1989.

1989 scheint auch hier wieder mal das Schicksalsjahr in der ideologischen Karriere gewesen zu sein. Wie bei ca. 90% aller anderen Reichis ja auch...
« Letzte Änderung: 20. März 2015, 15:59:53 von NixusMinimax »
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