Als Vertrauensperson (die Person, die den Wahlvorschlag einreicht) kann ich aus eigener Erfahrung von Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sagen, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis nicht notwendig ist um sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Man braucht nur eine Bescheinigung der Wählbarkeit. Die kann man ganz einfach beim Bürgeramt beantragen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur notwendig, wenn es Zweifel gibt, ob der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit hat, die für das passive Wahlrecht nötig ist. Dann kann es sein, dass der Wahlleiter oder die Meldebehörde, um die Zweifel aus dem Weg zu räumen, einen Staatsangehörigkeitsausweis erbittet. Das habe ich aber bei keinem Kandidaten den ich betreut habe je erlebt und auch bei den Sitzungen der Wahlausschüssen nie gehört, dass es dort irgendwelche Probleme gab.