Autor Thema: Unterstützer des Königreiches  (Gelesen 53238 mal)

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Offline David Aaronson

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #315 am: 3. Mai 2015, 21:25:27 »
Das eine Straftat vorliegt, wurde ja noch nicht geklärt. Inwiefern Misswirtschaft strafbar ist, weiß ich nicht.

Wie sieht es denn mit Betrug aus? Wahrscheinlich ist ein Vorsatz nicht so leicht nachzuweisen, aber eine Täuschung im Einzelfall doch bestimmt.
 

Offline hotztheplotz

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #316 am: 3. Mai 2015, 21:38:12 »
Bin ja auch kein Jurist.
Ich sehe das Konstrukt KRD als eine Art Firma. Und da darf ich ja auch keine Internas einfach ausplaudern. Die Insider waren ja alle in einem der Zweckbetriebe angestellt und haben auch einen Lohn erhalten.

Betrug setzt afaik die persönliche Bereicherung voraus. Und die wird schwer nachzuweisen sein.

 

Müllmann

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #317 am: 3. Mai 2015, 21:39:03 »
Wie sieht es denn mit Betrug aus? Wahrscheinlich ist ein Vorsatz nicht so leicht nachzuweisen, aber eine Täuschung im Einzelfall doch bestimmt.

Die Täuschung alleine reicht nicht. Durch die Täuschung muss das Opfer dazu bestimmt worden sein eigenes Vermögen zu verringern und fremdes Vermögen zu erhöhen.

Jeder der einen Kapitalüberlassundsvertrag untetschrieben hat, hat untetschrieben, dass kein Rückzahlungsanspruch besteht. Falls diese Klausel nichtig sein sollte, wofür vieles spricht, dann ist Betrug ausgeschlossen, dann ginge es um Untreue.

Aber nehmen wir an, die Klausel wäre gültig. Dann ist das nächste Problem die Täuschung. Dazu müsste Fizek von Anfang an gewusst haben, dass er die Rückzahlungen nicht wird leisten können bzw er es gar nicht vorgehabt hat.

Auch müsste sein Vermögen durch die Täuschung vermehrt worden sein. Bisher wurde ihm aber keine persönliche Bereicherung nachgewiesen.

Für mich ist Betrug nicht zutreffend, über Unterschlagung oder Untreue könnte man nochmal gesondert nachdenken
Die Betrugsdiskussion habe ich auch schon mit Das Chaos geführt, er war anderer Ansicht als ich. Aber bisher gilt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Zur Freiheitsberaubung: Dazu war der Zeitraum zu gering, aber eine Nötigung war das allemal.

Verschwiegenheitserklärungen sind Verträge und die können auch zwei Personen miteinander schließen. Da kommt es nicht darauf an, ob jetzt ein Verein eingetragen ist oder nicht. Solche Verschwiegenheitsvereinbarungen können den Kontakt zur Presse, zu uns oder sogar zwischen den Mitgliedern untereinander regeln. Aber nicht den Kontakt zur Polizei. Wir kennen die Vereinbarung nicht, aber vermutlich wird sie nichtig sein, da entweder sittenwidrig, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder nicht im Einklang mit den AGB-Regeln der §§ 305 bis 310 BGB.
« Letzte Änderung: 3. Mai 2015, 21:46:01 von Müllmann »
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #318 am: 3. Mai 2015, 21:48:23 »
Ich sehe das Konstrukt KRD als eine Art Firma.

Das ist der Punkt. Das KRD-Konstrukt ist nichts als Luft mit einer Temperatur oberhalb von 48 °C.
Jedenfalls gibt es kein Königreich und keinen rechtsfähigen Verein, mit dem du einen Vertrag schließen könntest. Und der Ordner mit diesen Schriftstücken liegt inzwischen bei den Behörden  :salut:
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Müllmann

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #319 am: 3. Mai 2015, 21:56:56 »
Ein nicht eingetragener Verein wird wie eine GbR behandelt und mit der kannst Du sehr wohl Verträge schließen.

Leute, ich such gleich das Bild von Veneficus mit dem kleinen Mädchen und der Kresse. Habt ihr ein Rechtseminar beim Zopfkönig, beim Justizfeind oder beim Beamtenrollator gehabt?
 

Offline R2D2

Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #320 am: 3. Mai 2015, 22:17:41 »

Zur Freiheitsberaubung: Dazu war der Zeitraum zu gering, aber eine Nötigung war das allemal.


Wie lange müssten die Menschen festgehalten werden, damit man von Freiheitsberaubung spricht? Hier ging es um etwas mehr als eine Stunde.
Möge die Macht der Gedanken mit euch sein!
 

Offline be-eh

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #321 am: 3. Mai 2015, 22:27:49 »
Bin ja auch kein Jurist.
Ich sehe das Konstrukt KRD als eine Art Firma.

An dem Tag, an dem ein Gericht das KRD zur Firma erklärt, muss ich mich totlachen. Daran führt kein Weg vorbei.  Das kann man dann im Duden unter dem Stichwort "mit den eigenen Waffen schlagen" als Paradebeispiel aufführen.

Wobei: Damit wäre ja bewiesen, dass ein Staat eine Firma ist. Und wenn das bei einem Staat so ist, ist es bei allen so. Muss man wissen!
 
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Offline David Aaronson

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #322 am: 3. Mai 2015, 22:28:59 »
Wie sieht es denn mit Betrug aus? Wahrscheinlich ist ein Vorsatz nicht so leicht nachzuweisen, aber eine Täuschung im Einzelfall doch bestimmt.

Die Täuschung alleine reicht nicht. Durch die Täuschung muss das Opfer dazu bestimmt worden sein eigenes Vermögen zu verringern und fremdes Vermögen zu erhöhen.

Jeder der einen Kapitalüberlassundsvertrag untetschrieben hat, hat untetschrieben, dass kein Rückzahlungsanspruch besteht. Falls diese Klausel nichtig sein sollte, wofür vieles spricht, dann ist Betrug ausgeschlossen, dann ginge es um Untreue.

Aber nehmen wir an, die Klausel wäre gültig. Dann ist das nächste Problem die Täuschung. Dazu müsste Fizek von Anfang an gewusst haben, dass er die Rückzahlungen nicht wird leisten können bzw er es gar nicht vorgehabt hat.

Auch müsste sein Vermögen durch die Täuschung vermehrt worden sein. Bisher wurde ihm aber keine persönliche Bereicherung nachgewiesen.

Bei den Kapitalüberlassungsverträgen waren doch aber teilweise Zweckbindungen für vorgegebene oder selbst erdachte Projekte vorgesehen, oder sind die neueren Datums? Ich kann mir gut vorstellen, dass bei der tatsächlichen Verwendung darauf gar keine Rücksicht genommen wurde. Sollte irgendwann geklärt sein, wo das ganze Geld hin ist, müsste sich daraus automatisch die Frage beantworten lassen, ob die Anleger dahingehend getäuscht wurden. Passt aber wohl auch besser zur Untreue.

Wie könnte man denn eine persönliche Bereicherung nachweisen? Als "oberster Souverän" kann er ja prinzipiell von jeder Investition behaubten, dass sie zum Wohle der Allgemeinheit geschah. Macht es z.B. einen Unterschied, ob er bei seinen Reisen in "Staatsangelegenheiten" die Staatsflotte dabei hatte (ich persönlich würde es dann eher als Urlaub bewerten)?
 

Offline hotztheplotz

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #323 am: 3. Mai 2015, 22:39:19 »
Das wäre imo auch Untreue ala Middelhoff. Aber er wird darüber Nachweis führen müssen. Ich glaube wenn das auf der Tagesordnung steht setze ich mich sogar in den Flieger und komme zum Prozess.
« Letzte Änderung: 3. Mai 2015, 22:41:34 von hotztheplotz »
 

Offline hair mess

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #324 am: 3. Mai 2015, 22:50:57 »
Bin ja auch kein Jurist.
Ich sehe das Konstrukt KRD als eine Art Firma.

An dem Tag, an dem ein Gericht das KRD zur Firma erklärt, muss ich mich totlachen. Daran führt kein Weg vorbei.  Das kann man dann im Duden unter dem Stichwort "mit den eigenen Waffen schlagen" als Paradebeispiel aufführen.

Wobei: Damit wäre ja bewiesen, dass ein Staat eine Firma ist. Und wenn das bei einem Staat so ist, ist es bei allen so. Muss man wissen!
Das Königreich Deutschland ist die Firma von Peter Fitzek.
Aber eine Firma ist nun mal nur der Name unter dem jemand auftritt, bzw. am gesellschaftlichen Verkehr teilnimmt.
Die Firma selbst ist keine Rechtsform.
Wir haben schon in anderen Freds eingehend besprochen, um welche Rechtsform es sich handelt. Vermutlich ist es eine BGB Gesellschaft nach §705 BGB. Auch dass Oppermann gegen die Komplizen vorgeht deutet daraufhin. Bei einem Verein täte es sich viel schwerer gegen einfache Mitglieder vorzugehen.
Zitat
§ 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
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Offline Sandmännchen

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #325 am: 3. Mai 2015, 22:59:02 »
Vielleicht gleichzeitig eine Vereinigung nach § 129 StGB  :whistle:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline hair mess

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #326 am: 3. Mai 2015, 23:43:41 »
Ich bin ohnehin ein Fan aller §§129 aller Gesetzbücher. Seltsamerweise meist ein sehr interessanter §.
Zur Anwendung des StGB fehlt evtl. sogar die Fähigkeit die Schuld überhaupt erkennen zu können.
Die sind so in ihrer Welt, dass sie die dahinter stehende Schuld vielleicht wirklich nicht erkennen.
Ich hatte schon einen Reichi, der Geldanlagen nach dem Schneeballprinzip verkauft hatte und von der Richterin freigesprochen wurde, weil sie der Überzeugung war, dass der unfähig sei, das Schneeballprinzip und seine Schuld an dem Geldverlust seiner Anleger zu verstehen.
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Offline echt?

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #327 am: 4. Mai 2015, 06:07:47 »
Seht es doch einfach als Dummensteuer!
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Offline be-eh

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #328 am: 4. Mai 2015, 08:21:18 »
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Wobei: Damit wäre ja bewiesen, dass ein Staat eine Firma ist. Und wenn das bei einem Staat so ist, ist es bei allen so. Muss man wissen!
[...]
Aber eine Firma ist nun mal nur der Name unter dem jemand auftritt, bzw. am gesellschaftlichen Verkehr teilnimmt.
Die Firma selbst ist keine Rechtsform.
[...]

Ja, ich weiß. Aber das ist ja aus deren Sicht völlig unbedeutend. Wenn sie beim Thema "BRD GmbH" nicht wissen, dass die Firma keine Rechtsform ist, dann verstehen Sie es beim KRD auch nicht.

Aber selbst wenn man das außer acht lässt: Dass ein BRD-Bericht feststellt, dass das KRD eine GbR-Konstruktion ist o.ä., das wäre schon Grund zum Lachen genug.

Hat Fitzek auf das KRD eigentlich eine Wortmarke angemeldet? *kicher*
 

Offline be-eh

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #329 am: 4. Mai 2015, 08:25:25 »
Ich hatte schon einen Reichi, der Geldanlagen nach dem Schneeballprinzip verkauft hatte und von der Richterin freigesprochen wurde, weil sie der Überzeugung war, dass der unfähig sei, das Schneeballprinzip und seine Schuld an dem Geldverlust seiner Anleger zu verstehen.

Das ist aber dann gleichzeitig eine Aberkennung der Schulabschlüsse, oder?

Wenn man welche hat.

Ausgenommen natürlich die der Schule des Lebens.
 
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