Interessant auch, dass Sürmeli internationale Abkommen mit den Ziffernkombinationen 0.518.41 bzw. 0.518.51 zitiert. Wenn diese einem deutschen Juristen nichts sagen sollten, darf das nicht erstaunen - das sind nämlich die Identifikationsziffern der Systematischen Sammlung des Bundesrechts, Internationales Recht, der Schweiz:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490187/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490188/index.html Diese Sammlung ist durchaus gut und leicht abrufbar, es ist daher schon verständlich, dass jemand ein internationales Abkommen lieber aus der Schweizer Sammlung abruft. In einem Verfahren in Deutschland vor einem deutschen Gericht wäre es jedoch angezeigt, sich auf eine deutsche amtliche Veröffentlichung eines internationalen Abkommens, das Deutschland ratifiziert hat, zu berufen und nicht auf die Schweizer Sammlung. Bei Verträgen, die einen verbindlichen Text haben, meist einen englischen oder französischen, ist zudem auf diesen einzugehen, wenn es um Auslegungen des Wortlautes und genaue Begriffsbestimmungen geht. Sodann unterscheiden sich die amtlichen deutschen Übersetzungen desselben Abkommens in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bisweilen auch. Nicht zuletzt besteht keine Garantie, dass ein Abkommen, das Deutschland ratifiziert hat, auch in der Schweizer Sammlung steht, umgekehrt muss nicht jedes Abkommen, das in der Schweizer Sammlung steht, auch in Deutschland gelten. Das bringt die Souveränität von Staaten so mit sich, dass sie das eine Abkommen ratifizieren, ein anderes nicht. Nun, zumindest ist am Ende meist auch angeführt, welche Staaten ein Abkommen ratifiziert haben. Alternativ kann man auch die entsprechende Sammlung von Verträgen bei der UNO einsehen.