Autor Thema: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte  (Gelesen 329718 mal)

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1260 am: 25. April 2018, 14:52:55 »
Falls dem Sürmel überhaupt ein Bananenpfleger zugeordnet wurde, scheint mir dieser mit seiner Aufgabe heillos überfordert.
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1261 am: 25. April 2018, 15:04:19 »
Falls dem Sürmel überhaupt ein Bananenpfleger zugeordnet wurde, scheint mir dieser mit seiner Aufgabe heillos überfordert.

 :snooty:

Wie kommst Du denn darauf? Der Pfleger hat doch ganze Arbeit geleistet!
Wenn einer "total Banane" ist, dann doch wohl Schwürbeli!

 ;D
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1262 am: 25. April 2018, 15:17:37 »
Noch mal nachgehakt, ich hab es noch nicht verstanden: Was passiert mit den 30 000, die nicht eingenommen werden können? Wird das irgendwann folgenlos rückgesetzt, so dass nie etwas fehlt? Oder steht das dann als Fehlbetrag irgendwo in der Buchhaltung?
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1263 am: 25. April 2018, 21:06:15 »
wobei die Annahme und Verarbeitung des Surmels Mahnanträge eigentlich verfahrensfehlerhaft ist und nur wegen Automation funktioniert. Er hat doch m. W. die goldene Banane, kann also nicht wirksam Prozesshandlungen vornehmen.

Nur merkt das im automatisierten verfahren keiner ...

Eigentlich müßte es da eine Programmfunktion geben, dass Anträge von bestimmten Namen und Adressen automatisch rausgefiltert werden. M. W. wird ja registriert, wer die goldene Banane hat, jedenfalls ist bekannt, wem wegen Banane ein Pfleger zugeordnet wurde.

Ich versuche mal aufzuklären:
Das Mahnverfahren besteht aus zwei Schritten. Der erste Schritt ist der Mahnbescheid - dieser wird vom Rechtespfleger erlassen, wenn die Angaben aus dem Antrag vollständig und nicht widersprüchlich sind, d.h. wenn keine Adresse des Antragsgegeners angegeben ist, wird nachgefragt, ebenso, wenn der Anspruch keinen Sinn ergibt. Nicht geprüft wird hingegen, ob der Anspruch überhaupt besteht - da muss sich der Antragsgegner melden - wie hier geschehen (Widerspruch).

Meldet sich der Antragsgegner nicht und werden die Kosten gezahlt, zündet die zweite Rakete, und das ist der Vollstreckungsbescheid. Mit dem kann ein Gerichtsvollzieher vollstrecken.

Wie schon gesagt, mit dem Mahnbescheidsantrag entstehen Gerichtskosten, und in Stade ist eine Rechnung angekommen. Mahnt man im üblichen Rahmen, ist man auf jeden Fall mit einem niedrigen dreistelligen Betrag dabei - aber 18 Mio...

Da die Vollstrecker der Justizkasse (oder wie sie sich in Niedersachsen nennt) keinem nackten Mann in die Tasche fassen könnnen, werden sie den Anspruch wohl niederschlagen (also abschreiben und wieder aufleben lassen, falls S. vor Ablauf der Verjährung mal einen begründeten Anspruch gegen den niedersächsischen Landeshaushalt hat).

Was hat S. also falsch gemacht?
1. Er hat maßlos übertrieben,
2. er hat vermutlich den falschen Rechtsweg gewählt (nämlich ein Zivilverfahren gegen eine Verwaltungsbehörde angestrengt),
3. wählt er ein kostenpflichtiges Verfahren, obwohl seine Obligationen niemals funktionieren werden.

Welche mildtätige Einrichtung kann diesem Mann noch helfen?
« Letzte Änderung: 25. April 2018, 21:28:28 von Unbestechlicher Beamter »
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1264 am: 26. April 2018, 01:35:29 »
Da die Vollstrecker der Justizkasse (oder wie sie sich in Niedersachsen nennt) keinem nackten Mann in die Tasche fassen könnnen, werden sie den Anspruch wohl niederschlagen (also abschreiben und wieder aufleben lassen, falls S. vor Ablauf der Verjährung mal einen begründeten Anspruch gegen den niedersächsischen Landeshaushalt hat).

Köstlich! So weit habe ich gar nicht gedacht! Schande über mein Haupt und – danke!!!

Dadurch dass die Landesjustizkasse jetzt einen fälligen und durchsetzbaren Anspruch gegen den Sürmelclown hat, noch dazu in astronomischer Höhe, hat er sich effektiv jedwede Möglichkeit auf Geld vom Land verspielt (also, jetzt mal abgesehen von Sozialleistungen etc.). Bei jeder Summe unterhalb dieser Gebührensumme wird das Land eiskalt lächeln – und aufrechnen. Ich musste gerade so lachen!! :D

Und was die Verjährung angeht: Spätestens, wenn sich das Land einen vollstreckbaren Titel in der Sache zulegt (wenn nicht schon der Gebührenbescheid als ein solcher Titel gilt; keine Ahnung tatsächlich), läuft diese Frist auf 30 Jahre. Also grob für den Rest des Lebens des Sürmelclowns.

Diese Aktion ist ein so dermaßen sauberer Knieschuss, dazu gibt es nur eine mögliche Reaktion:

:clap:
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1265 am: 26. April 2018, 09:19:39 »
Seh ich nicht so.

Auf meinen Punkt ist ja keiner eingegangen. Er ist ujnzurechnungsfähig. Sein Mahnantrag ist daher unzulässig. Er kann jeden Eintreibungsversuch damit stoppen, dass er vortragen läßt, dass er halt bekloppt ist. ich egeh davon aus, dass der und seine glodene Banane gerichtsbekannt sien dürften.

Daran scheitert auch jeder Anspruch des Landes. Auch eine Aufrechnung.

 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1266 am: 26. April 2018, 09:45:09 »
Stümperli ist zwar blöd in der Birne, aber das er in irgendeiner Art und Weise unter Betreuung stehen würde habe ich noch nicht vernommen, imho hätten wir erst dann die Unzurechnungsfähigkeit

Er hat zwar mal den 20er bekommen, das heisst aber nicht das in einem anderen Verfahren der Richter/Staatsanwalt den automatisch anerkennen muss.
Es soll ja schon Fälle gegeben haben, wo die Justiz sagte: Ist mir egal, machen wir halt zur Not neuer Gutachten.

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1267 am: 26. April 2018, 10:26:29 »
@Aldebaraner hat schon Recht, es gibt Anzeichen dafür, dass der Sürmelclown geschäftsunfähig ist. Jedenfalls hat man nicht nur strafrechtliche Schuldunfähigkeit, sondern auch in einer Zivilsache wohl mal festgestellt, dass es ihm an Prozessfähigkeit fehlt. Einen Hinweis darauf präsentiert der Clown selbst, indem er eine angebliche Mail eines (wohl tatsächlich existierenden, ich glaube, wir hatten das recherchiert) Anwalts abfilmt, in der dieser ihm eine solche Entscheidung vorhält.

Die Prozessfähigkeit ist im bürgerlichen Recht an die Geschäftsfähigkeit geknüpft. Fehlende Prozessfähigkeit ist daher ein, sagen wir mal: sehr starkes Indiz für fehlende Geschäftsfähigkeit.

Wenn der Clown geschäftsunfähig ist, dann ist natürlich auch sein Mahnbescheid mit guter Wahrscheinlichkeit nichtig. Wobei man darüber streiten könnte, ob ein korrekt ausgefüllter Mahnbescheid nicht vielleicht für einen luziden Moment spräche (wäre ich Verfahrensvertreter des Landes, würde ich genau das erstmal behaupten).

Zusammengefasst hat es der gute @klingsor3, ich habe seinen Beitrag für das Zitat gekürzt.

Sürmeli kloppt sich mit der Württembergischen Versicherung. Der Anwalt der Versicherung nennt ihn in einer eMail doch tatsächlich "Reichsbürger"! Geht ja mal gar nicht... Kreiszeitung Stade hat über Sürmelis Unwesen bei den lokalen Behörden berichtet (bei ca. 6:00).

Im selben Video und, wie ich finde, legendär: Die äußerst souveräne Reaktion eines Staatsanwalts auf den Sürmelclown. Professor Murmelkopf geht steil wie das HB-Männchen (Video verspoilert).
Witzig: Sürmeli ruft den Staatsanwalt an, der angibt, eine "Unterabteilung des Nordkoreanischen Geheimdienstes" zu sein. (ca 27:00)

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1268 am: 26. April 2018, 14:39:55 »
ich hätte da eine Idee, wie er sinnvoller Betätigung nachgehen könnte, die seinen Fähigkeiten eher entgegen käme

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1269 am: 26. April 2018, 14:53:38 »
 :naughty:

Wozu noch mehr Horror-Clowns auf die Menschheit loslassen?
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1270 am: 28. April 2018, 20:23:58 »
Wozu noch mehr Horror-Clowns auf die Menschheit loslassen?

Stimmt zwar, aber das Bild ist schon mal nicht schlecht. Nur Nase und Hütchen dürften nicht so deutlich schärfer sein als Sürmels Birne. Normalerweise sollte der Fokus auf den Augen sitzen.
 

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1271 am: 28. April 2018, 22:48:20 »
Stümperli macht wieder Anzeigen und wundert sich das nichts passiert.

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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1272 am: 29. April 2018, 10:17:13 »
OMG!

Sürmeli und sein Oberclown Schröpfer unterwegs im Auto...dabei auch ihre "Leibwächter".

Ein großes Mimimi gepaart mit Allmachtsphantasien.

https://www.facebook.com/IchBin.DerIchSeinWill/videos/206194313445810/
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1273 am: 29. April 2018, 10:49:57 »
Anschnallen des Fahrers wäre Willensbruch (oder so ähnlich)

Fährt er ein englisches Auto oder ist das Video seitenverkehrt?
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Re: Selim Sürmeli - Querulamt für Menschenrechte
« Antwort #1274 am: 29. April 2018, 11:15:53 »
Die Schrift auf dem Hemd ist auch SPIEGELVERKHRT
 
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