Autor Thema: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"  (Gelesen 153284 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #525 am: 22. November 2014, 01:03:20 »
75 soll sie dieses Jahr geworden sein? Dann ist in dieser Unterlage aber ein falsches Geburtsdatum drin (Seite 9, unten):
http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/e/e9/2013-01-17_AG_Dessau-Rosslau_Pfaendungsbeschluesse.pdf
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Offline Seppeldepp

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #526 am: 22. November 2014, 11:47:36 »
Schade, jetzt erst gesehen aber...

...ahhhh, ich liebe diese Beschlüsse!  :clap:
Alle!

Ich könnte alles zitieren. Lesenswert!

Oder hier in kurzform:

Das Gericht stellt fest, dass

363.800,20 Euro aus einer rechtwidrigen Tat (unerlaubtes Betreiben eines Versicherungsunternehmens) des Fritzek zu dessen Eigentum geworden (mhmmm...), bzw. in sein tatsächliches wirtschaftliches Vermögen übergegegangen sind
         - Knapp 185k Euro von der NeuDeutsche Gesundheitskasse auf Konten der GLS Bank
               - Kontoinhaber ist Bewußtsein e.V., dieser ist nicht existent
         - Knapp 180k Euro von der NeuDeutsche Gesundheitskasse auf Konten der Postbank
               - Kontoinhaber ist Ganzheitliche Wege e.V., dieser existiert
         - Piefke "haftet für alle Konten"
         - eine Vermischung mit seinem legalen, privaten Vermögen erfolgt ist
deshalb wurde der dingliche Arrest und dessen Vollziehbarkeit über das gesamte Vermögen seiner Durchsichtigkeit bis zur oben genannten Höhe zur Durchsetzung eines Wertersatzes angeordnet und teilweise gepfändet.
Gepfändet wurde auch gegen King Mum.

Vorzüglich formuliert und begründet.

Alles gefickt eingeschädelt von seiner Impertinenz.
Weil es legal ist!  :facepalm:

Da sag mal einer, der Staat wüßte sich nicht zu wehren.  :hand:
 
Kann mir nicht vorstellen, dass der Verschwurbelte damals irgendetwas Erfolgreiches dagegen unternommen hat.

Was ist daraus geworden? Ist die Kohle weg? Ist die Kohle woanders? Falls noch was da war.

Die arme Mutter...

Edit: Danke Anti Reisdepp
« Letzte Änderung: 22. November 2014, 11:51:37 von Seppeldepp »
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Offline hotztheplotz

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #527 am: 22. November 2014, 11:59:09 »
In dem Dokument ist ja eindeutig von Vermögensabschöpfung zu lesen (hier kam mal die Frage danach auf).
Ich frage mich auch, was jetzt auf den Konten in Polen ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass die erst nach Vollzug eingerichtet worden sind. Das würde aber auch bedeuten, dass bspw. die DG mehr oder weniger zahlungsunfähig wäre.

Der RA Rico Schwurbelmann dreht auch ein bisschen am Rad:
« Letzte Änderung: 22. November 2014, 12:09:06 von hotztheplotz »
 

Offline Seppeldepp

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #528 am: 22. November 2014, 12:24:01 »
Aber verdammt, verdammt, verdammt, hab ich nicht bedacht:
Die blöde BRiD ist mal wieder nicht in der Lage rechtmäßig zu handeln.

Keine rechtmäßigen Urteile eines bewiesenermaßen staatlichen Richters und keine Unterschrift (nur "gez.").

Fast hätten sie ihn gehabt!
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Offline DerDude

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #529 am: 22. November 2014, 12:27:07 »
Zitat
Durch die Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe von 363.800,20 Euro wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

Was heißt das auf deutsch?

Diese Summe wurde tatsächlich gepfändet?
Sonst wäre seine königliche Hoheit in den Knast gewandert?

Die ganze eingezahlte Kohle ist faktisch Herrn Königs Privatvermögen gewesen?

Die Mitglieder der Gesundheitskasse könnten den kleinen König verklagen und ihnen drohen "rückwirkende Forderungen"?

Es wurde Fluchtgefahr angenommen?
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Offline Seppeldepp

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #530 am: 22. November 2014, 12:43:31 »
Ja, gepfändet zur Sicherung der Ansprüche der Gläubiger (Mitglieder) vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt.

Die Begründung liebe ich:

"Es besteht die Gefahr, dass ohne die getroffene Anordnung die Vollziehung des Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde, wenn ein Beschuldigter mit Maßnahmen zur Sicherung der staatlichen Verfallsansprüche im Wege eines Wertersatzes rechnen muss. Von demjenigen, der sich einen Vermögensvorteil durch eine Straftat verschafft hat, wird im Allgemeinen nicht angenommen werden können, dass er untätig bleibt, wenn er befürchten muss, dass als Ersatz Vermögenswerte für die Sicherung der staatlichen Verfallsansprüche gepfändet werden und hierzu auch auf sein legal erworbenes Vermögen zugegriffen wird."

Bei dieser Pfändung musste zunächst ja nur der Drittschuldner (die Bank) handeln. Das konnte "der König" nicht verhindern.

Vielleicht nicht Flucht- sondern Verdunklungsgefahr. Guthaben könnten verschoben, abgehoben werden.

Edit: Wenn er 363.800,20 Euro bei Gericht hinterlegt, werden die Pfändungen zunächst nicht weiter vollstreckt (Vollziehung des Arrestes wird gehemmt) und Stinki kann die Aufhebung des Arrestes beantragen. Bei Erfolg darf er wieder über die Gelder auf den Konten "im legalen Rahmen" (sofern das so bezeichnet werden kann) verfügen.
« Letzte Änderung: 22. November 2014, 12:56:01 von Seppeldepp »
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Müllmann

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #531 am: 22. November 2014, 12:46:17 »
Zitat
Durch die Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe von 363.800,20 Euro wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

Was heißt das auf deutsch?
Wenn Schellen-Peit die Summe bei Gericht auf den Tisch legt werden die Pfändungen und Zahlungsverbote seiner Konten aufgehoben. Ist bei Geschäftskonten ein übliches Vorgehen. Weil sonst geht der Laden hops, wenn der auf einmal keine Rechnungen mehr bezahlen kann.

Zitat
Diese Summe wurde tatsächlich gepfändet?
Nein, bis zu dieser Summe kann gepfändet werden. Bis zu welcher Summe dies erfolgreich war ist uns nicht bekannt.

Zitat
Sonst wäre seine königliche Hoheit in den Knast gewandert?
(Dinglicher) Arrest hat nichts mit Gefängnis zu tun.  Auch wenn mich die Volljuristen jetzt dafür töten werden, abedr Du kannst es Dir vorstellen wie ein Gefämgnis für Dinge oder Gelder. Damit nix verschwindet, während darüber gestritten wird wer was von wem zu bekommen hat. Damit die Gelder nicht auf einmal in Paraguay sind.

Zitat
Die ganze eingezahlte Kohle ist faktisch Herrn Königs Privatvermögen gewesen?
Davon wird zunächst einmal ausgegangen. Ist wieder das Problem, dass nicht eingetragene Vereine wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt werden. Und da gibt es keine Trennung in Privat- und Geschäftsvermögen.

Zitat
Die Mitglieder der Gesundheitskasse könnten den kleinen König verklagen und ihnen drohen "rückwirkende Forderungen"?
Die Mitglieder können Rückzahlung verlangen, da Vertrag gegen gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB) und Petrus Pluralis somit etwas (nämlich Geld) ohne rechtlichen Grund erlangt hat (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB). Das mit den rückwirkenden Forderungen habe ich auch nicht so ganz verstanden.

Zitat
Es wurde Fluchtgefahr angenommen?
Nur für das Geld, siehe Erläuterung zu Arrest.
« Letzte Änderung: 22. November 2014, 13:02:34 von Müllmann »
 
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Offline Das Chaos

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #532 am: 22. November 2014, 12:54:02 »
Zitat
Durch die Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe von 363.800,20 Euro wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der Schuldner zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.

Was heißt das auf deutsch?

Diese Summe wurde tatsächlich gepfändet?
Sonst wäre seine königliche Hoheit in den Knast gewandert?

Die ganze eingezahlte Kohle ist faktisch Herrn Königs Privatvermögen gewesen?

Die Mitglieder der Gesundheitskasse könnten den kleinen König verklagen und ihnen drohen "rückwirkende Forderungen"?

Es wurde Fluchtgefahr angenommen?

Ja, die Summen wurden gegenüber den Banken gepfändet. Das ganze nennt man dinglicher Arrest und ist in § 111b ZPO geregelt.
Zweck ist, einmal den möglichen "Verfall", auch Vermögensabschöpfung genannt (§ 73 StGB) auf der anderen Seite die Rückgewinnungshilfe zu sichern.

Jede Pfändung kann durch Hinterlegung des Pfandbetragrs beim Amtsgericht - Hinterlegungsstelle abgewendet werdden.

Wird der "König" verurteilt, fällt das gepfändete Vermögen, soweit es nicht durch die Geschädigten zurückverlangt wird an den Staat.

Es heißt dinglicher Arrest, weil eine Sache (hier Geld) festgesetzt wird, mit Knast oder Fluchtgefahr hat daa nichts zu tun (allenfalls mit Kapitalflucht-Gefahr).

Ja, der Ermittlungsrichter ist davon ausgegangen, dass das Geld faktisch der Person Fitzeks zugeflossen ist, da er alleiniger Kontobevollmächtigter war. Die Vereine sind sowieso fakes.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline vollstrecker

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #533 am: 22. November 2014, 12:58:30 »
Der dingliche Arrest ist ein Instrument um der Devise"Verbrechen darf sich nicht lohnen"gerecht zu werden. Es kann so das Vermögen des Beschuldigten gesichert werden, damit es später dem Staat oder den Geschädigten zu Gute kommt. Vollzogen wird er durch Pfändungen.
 

Offline Das Chaos

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #534 am: 22. November 2014, 13:06:22 »
....

Zitat
Diese Summe wurde tatsächlich gepfändet?
Nein, bis zu dieser Summe kann gepfändet werden. Bis zu welcher Summe dies erfolgreich war ist uns nicht bekannt.

1. Gepfändet ist eine Summe von 363.800,20 Euro
2. In welcher Höhe ein Pfanderlös stattfindet, hängt vom derzeitigen Stand der Konten ab. Es sind vorrangige Forderungen denkbar.
3. Dass sich auf den Konten noch Geld befindet, ergibt sich für mich aus der Begründung des Arrestantrags, in der von einer Kontenauswertung  die Rede ist. Auch sprechen die genauen Summen der Pfändungen - insbesondere der Mama Fitzek - dafür, dass es die Höhe der Beträge ist, die derzeit auf dem Konto sind.
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Offline Das Chaos

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #535 am: 22. November 2014, 13:10:21 »
Der dingliche Arrest ist ein Instrument um der Devise"Verbrechen darf sich nicht lohnen"gerecht zu werden. ...

Der nach §111b StPO jedenfalls.

Es gibt andere dingliche Arreste, die anderen Zwecken dienen, z.B. § 916 ZPO.
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Offline Seppeldepp

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #536 am: 22. November 2014, 13:14:50 »
Der Vorwurf in dem Beschluss bezieht sich auf den Zeitraum vom 30.06.2009 - 21.06.2011 bei der NeuDeutsche Gesundheitskasse.

Das ist genau der Straftatbestand, der derzeit verhandelt wird (s. vorzüglicher Bericht von Müllmann vom Termin am 13.11.2014).
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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #537 am: 22. November 2014, 13:35:22 »
3. Dass sich auf den Konten noch Geld befindet, ergibt sich für mich aus der Begründung des Arrestantrags, in der von einer Kontenauswertung  die Rede ist. Auch sprechen die genauen Summen der Pfändungen - insbesondere der Mama Fitzek - dafür, dass es die Höhe der Beträge ist, die derzeit auf dem Konto sind.

Die Kontenauswertung wurde im ersten Prozesstag mit der Zeugin besprochen. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus der Summe aller Einzahlungen, die anhand des angegebenen Verwendungszweckes eindeutig der NDGK zugeordnet werden konnte. Über den Kontensaldo wurde nicht gesprochen.

Und die Pfändung auf dem Postbankkonto ist höher als die Summe der dort eingezahlten Beiträge der NDGK und somit auch wohl höher als der Kontostand. Da sind zusätzlich die Zahlungen bei, die auf ein inzwischen gekündigtes Konto bei der GLS Bank gingen.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #538 am: 22. November 2014, 14:12:19 »
Fehlt mal wieder in den Veröffentlichungen des Fitzek. War ihm wahrscheinlich zu privat, hat ja mit dem KRD "nichts zu tun".  :liar:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Königreich Neudeutschland - "Akutelle Neuigkeiten"
« Antwort #539 am: 22. November 2014, 15:00:13 »


Die Mitglieder der Gesundheitskasse könnten den kleinen König verklagen und ihnen drohen "rückwirkende Forderungen"?


Da wurde eben nicht drauf eingegangen. Ich verstehe das so, dass die Mitglieder ja Zeit X nicht wie gesetzlich gefordert abgesichert waren, diese Beiträge eben nachzahlen müssen, sobald sie sich wieder rückwirkend versichern. Bin ich da richtig?
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.