Ich habe versucht die "Anerkennung" des Reichsführerscheins zu durchdringen. Doch, ach! Euer Karlchen ist ein ganz übles Schlafschaf, das NIEMALS erwacht genug sein wird, um die brillante Logik des einzig wahren Horst's ihm sein Sohnemann zu blicken. Wer' nachlesen will: Seiten 291-312
Einleitung:
Die Erfahrung zeigt, dass die Nutzung eines KRD-Führerscheins bisher zu keinen wirklichen Problemen geführt hat.
Mit liebem Gruß und Dank an
@Gerichtsreporter für die Entscheidungen, die Feter Pitzek mal wieder vergessen, verdrängt oder verlegt hatte. Wie er alles verdrängt, vergisst oder verlegt, was seiner Weltsicht nicht entspricht.
Aber es geht weiter:
Ein gerichtliches Urteil dazu existiert bisher nicht. Es gelten aber die gleichen Prinzipien wie bei der ID-Karte.
Prust! Nein, das ist etwas völlig anderes, wie unser liebes Peterlein am eigenen Leib erfahren hat-freilich ohne irgendetwas daraus zu lernen: Jeder muss ein Ausweisdokument haben, aber nicht zwingend bei sich führen. Spazierengehen usw. ist zunächst einmal ohne jegliches amtliches Ausweisdokument möglich. Autofahren hingegen darf nur, wer eine Fahrerlaubnis hat. Die muss durch den Führerschein jederzeit nachgewiesen werden, wenn man in ein Kfz steigt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt (einzige Ausnahme: Fahrschüler, issjaklaaa!). Schon allein das Nicht-dabei-haben ist eine Ordnungswidrigkeit. Hat man zudem keine Fahrerlaubnis (z.B. weil man auf die geniale Idee gekommen ist, jegliche "Vertraglichkeit" mit der BRiD GmbH kündigen zu wollen, aber trotzdem gerne schnell fährt), landet man ggf. sogar im Kittchen. Frag Peter.
ABER GUT! Schauen wir mal unbefangen auf den Vorgang, mit dem Peter den Staat gezwungen haben will, seinen (also Peters) Lappen anzuerkennen:
Es tritt auf: Uwe T. Der hat offenbar zu DDR-Zeiten mal ne Fahrerlaubnis bejommen und erhielt die Auskunft, dass das Kraftfahr-Bundesamt (a.k.a.: "Flensburg") keine Daten zu ihm hat. Dort sind nur die ab '99 erteilten Fahrerlaubnisdaten gespeichert. Und bis wann kann uns' Uwe die Fleppe gemacht haben, wenn er sie zu DDR-Zeiten gemacht hat? RISCHTISCH!
Also beantragt Uwe die Erteilung einer Fahrerlaubnis im "Königreich" und bekommt einen "weiß-grauen" Führerschein. Mit dem man wohl nix anderes darf, als im Besatzungskonstrukt. Aha, wie präzise. Der unwissende Karl fragt sich, ob uns' Uwe jetzt plötzlich LKW fahren darf, oder Busse, oder Motorrad, oder doch nur 7,5-Tonner und Autos mit Anhänger. Könnte man ja durch präzise Angaben klarstellen, aber wer keine Ahnung von ordentlichem Verwaltungshandeln hat, macht es sich einfach und offenbart damit seine laienhafte Ahnungslosigkeit.
ABER GUT! Uwe schreibt anschließend sein Rathaus an und beantragt die Anerkennung seiner KRD-"Fahrerlaubnis".
Die Stadt antwortet umgehend mit:
Hä???
Sie weist uns' Uwe darauf hin, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist und daher gebührenpflichtig zurückgewiesen wird, sollte der seinen Antrag nicht zurücknehmen.
Uns' Uwe nimmt seinen Antrag zurück und erklärt:
Solange keine Willenserklärung oder Verwaltungsakt von Ihrer Seite besteht, gehe ich davon aus, dass Ihre Untätigkeit einer stillschweigenden Anerkennung gleich kommt.
Darauf stellt die Stadt doch tatsächlich ihr Verfahren ein! Ja, Donnerlittchen! Einfach so. Weil uns' Uwe seinen Antrag zurückgenommen hat. Und zack! Haben die Tölpel von der Stadt den KRD-Führerschein anerkannt, denn uns' Uwe hatte ja, brillant, wie er ist, darauf hingewiesen, dass er alles, was kein ausdrückliches "Vergiss es!" beinhaltet, als stillschweigende Zustimmung gewertet werde.
Und dann erhielt uns' Uwe zwei Buß- bzw. Verwarngelder, weil er ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Aber nicht mit uns' Uwe! Hat er einfach nicht bezahlt! Der Fuchs! Ha, da guckt das System aber! Ätsch!
Und nu? Tja. Ich würde sagen: uns' Uwe hatte ne DDR-Fahrerlaubnis, leistete sich den Spleen, einen KRD-Führerschein anerkennen lassen zu wollen, statt den Lappen einfach umschreiben zu lassen. Die Anerkennung war aber ein Schuss in den Ofen, dafür wurde uns' Uwe 2x ohne gültigen Führerschein erwischt und hat dafür Buß- bzw. Verwarngelder bekommen. Das einzige, was ich daran nicht verstehe ist der Bescheid der Stadt Wittenberg: "Fahrlässigkeit" ernsthaft! Das war Dolus Directus 1. Grades. Der wusste doch ganz genau, dass er keinen BRD-Lappen hatte!
Ach ja, noch ne Kleinigkeit: Und wo ist da jetzt die Anerkennung? Dass uns' Uwe einfach mal geschrieben hat, dass wenn er keinen Bescheid bekommt, auf den er ja gerade erst und ausdrücklich verzichtet hatte, er denkt, dass dir Stadt ihm genau das gibt, das ihm die Stadt eben noch als nicht bescheidungsfähig um die Ohren geschlagen hat? Wow. Das ist wirklich hohe Dialektik! Nicht.
Edit entschuldigt sich: zu schnell auf "Speichern" geklickt.