Das Einzig wirklich Konkrete ist wie man Herrn Peter Fitzek seinen Besitz überschreiben kann, Schelm ist wer sich Böses dabei denkt.
Nicht einmal das würde gemäß Anleitung funktionieren, da die Übertragung von Immobilien nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB nun einmal die noterielle Beurkundung benötigt. Genauso wäre es für das sonstige Vermögen, wenn es als Ganzes oder als Bruchteil des ganzen übertragen wird (§ 311b Abs. 3 BGB).
Da Petrus Pluralis aber kein Notar ist, funktioniert das mit einer von ihm beglaubigten Urkunde natürlich nicht. Und selbst wenn er Notar wäre, so wäre er in eigener Sache von der Mitwirkung ausgeschlossen.
Haben die Tölpel von der Stadt den KRD-Führerschein anerkannt, denn uns' Uwe hatte ja, brillant, wie er ist, darauf hingewiesen, dass er alles, was kein ausdrückliches "Vergiss es!" beinhaltet, als stillschweigende Zustimmung gewertet werde.
Das ist doch wieder ganz alter Reichsbürger-Quark, das mit der Zustimmung durch Schweigen. Das hat Ebel schon mit den Alliierten gespielt.
Dass ein "grauer Führerschein" die gleichen Rechte gewährt, wie irgendein BRD-Führerschein.
Das geht ja noch. Im Königreich gibt es auch noch den gelben und den grünen Führerschein. Mit dem Gelben hat man sowas wie Sonder- und Wegerechte. Rene Stöckel hatte einen gelben Führerschein und "durfte" daher den kleinen König zu seinem Gerichtstermin in Neustadt am Rübenberge am Stau vorbei auf dem Standstreifen chauffieren, wie in dem SpiegelTV Bericht über das Königreich zu sehen.
Der grüne Führerschein schließlich gestattet Fahren nach freiem Ermessen, angelehnt an einen ominösen "Führerschein A" der DDR. Den grünen Führerschein hatte nur seine Majestät himself.
So jedenfalls hat der Zoüfkönig es mehreren verdutzten Richtern erklärt.