Autor Thema: KRD "Rechtsbeistandspaket"  (Gelesen 2907 mal)

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Offline Rechtsfinder

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KRD "Rechtsbeistandspaket"
« am: 2. Dezember 2023, 14:42:48 »
Das KRD hat das "Rechtsbeistandspaket" veröffentlicht, @Neubuerger hat es dankenswerterweise (z.B. mit Karma ;) ) für uns befreit.

Es handelt sich dabei um ein 373 Seiten starkes PDF mit ziemlich schwachem Inhalt. Die erste Hälfte wird von Fitzeks bereits bekannter Verfassungsbeschwerde (hier wiederum ein Drittel Begriffsbestimmungen :rofl: ) eingenommen, die wir schon kennen. Auch einige weitere Entscheidungen kennen wir bereits; der @Gerichtsreporter hat völlig Recht, wenn er bemängelt, dass wir nur wenig Neues finden.

Unterhaltsam ist es dennoch. In jedem Urteil, das ich bisher zur KRD "Identitätskarte" gelesen habe, bescheinigen die jeweiligen Gerichte, dass es kein "Königreich Deutschland" gibt und dass es dementsprechend auch kein Staat sein kann, keine Behörden haben kann etc. Peter veröffentlicht die Beweise, dass es das KRD kein Staat ist!

Beispiele gefällig (Hervorhebungen jew. vom Rechtsfinder)?

Zitat
Der Urkundenqualität [einer Identitätskarte, Anm. d. Rechtsfinders] steht daher grundsätzlich nicht entgegen, dass derzeit keine juristische Person existiert, die unter der Bezeichnung "Königreich Deutschland" im Rechtsverkehr auftritt.
(Landgericht Bayreuth, Beschluss vom 16.12.2016, 2 Qs 103/16 (Gs 1277/16 AG Bayreuth)

Zitat
Zwar ist im Falle der "Identitätskarte Königreich Deutschland" für einen durchschnittlich kundigen Deutschen erkennbar, dass das Deutsche Königreich keine existierende Behörde darstellt (...).
Amtsgericht Günzburg, Urteil vom 25.02.2021, 1 Cs 114 Js 17348/20

Zitat
Der Angeklagte führte (...) in seinem Geldbeutel eine Identitätskarte mit dem tatsächlich nicht existenten Aussteller "Königreich Deutschland" mit sich.
Zitat
Hier ist als Aussteller das "Königreich Deutschland" angegeben. Soweit der Angeklagte nun argumentiert, dass über die Person des Ausstellers nicht getäuscht werde, weil der Ausweis von dieser "Vereinigung" ausgestellt worden sei, greift diese Argumentation zu kurz. Denn tatsächlich ist diese juristische Person nicht existent und schon gar nicht berechtigt, amtliche Ausweise zum Nachweis der Identität auszustellen.
Landgericht Memmingen, Urteil vom 17.10.2022, 6 Ns 201 Js 9813/21

Zitat
Als Aussteller ist die Behörde "Königreich Deutschland" erkennbar. Die "Identitätskarte" erweckt im Hinblick auf ihr äußeres Erscheinungsbild (...) den Eindruck, sie sei durch eine staatliche Behörde ausgestellt worden, obwohl sie tatsächlich durch einen Verein ausgestellt wurde. Damit wird bewusst der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem scheinbaren Aussteller um eine tatsächlich existierende Behörde handelt, es wird daher über den Aussteller der Urkunde geätuscht. Dass der scheinbare Aussteller tatsächlich nicht existiert, steht der Urkundseigenschaft nicht entgegen.
Amtsgericht Obernburg a. Main, Urteil v. 06.05.2021, 1 Cs 125 Js 9959/20

Zitat
Zum anderen ist ebenso offensichtlich, dass es sich nicht um ein anmtliches Ausweisdokument eines angeblichen Staates bzw. einer angeblichen Körperschaft "Königreich Deutschland" handelt, da es einen Staat bzw. eine Körperschaft "Königreich Deutschland" - was evident ist - nicht gibt.
Landgericht Aschaffenburg, Urteil v. 22.10.2021, 2 Ns 125 Js 9959/20 (1 Cs 125 Js 9959/20 AG Obernburg a. Main)

Es gibt keinen Staat "Königreich Deutschland".
Weil er nämlich nicht legal ist. :rotfl:
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Offline Rabenaas

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #1 am: 2. Dezember 2023, 14:52:35 »
Also ein illegaler Staat?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Karl Martell

Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #2 am: 2. Dezember 2023, 16:36:13 »
Ich habe versucht, das royale Gefasel vom angeblich beim BFH gewonnenen Verfahren für seine Schwester nachzuvollziehen. Ohne Erfolg.

Alles, was King Kannix hier veröffentlicht, ist die Nichtzulassungsbeschwerde seiner Rechtsanwältin vom 11.04.2019, die damit das Urteil des Finanzgerichts Dessau-Roßlau vom 07.03.2019  (AZ: 1 K 1206/15) angreift.

Unter dem im Spoiler befindlichen Link veröffentlicht der Kannix eine Stellungnahme des FA WB zum Az 3 K 1206/15.

Weder mit dem einen, noch mit dem anderen Az. habe ich das Urteil des FG Dessau-Roßlau gefunden. Auf der Seite des BFH gab es ebenfalls keinen Hinweis auf den angeblichen Sieg (zugegeben: vielleicht habe ich mit den falschen Stichworten gesucht). JURIS und BeckOnline habe ich nicht bemüht, denn wenn der BFH das Einkommenssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (und dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt hätte, vgl. Art. 100 GG), hätte der Knall nicht nur in den kommerziellen Urteilsdatenbanken ein Echo hinterlassen. Aber: nix.

Aber erklär mal einem juristischen Laien, dass ein schöner Schriftsatz seiner Anwältin niemanden beeindruckt, egal wie lang er ist. Was bei Praktikern allein zählt, sind Urteile. Und solange der Fitzek keins vorlegt, behaupte ich: dieses Urteil gab es nicht!

Edit ergänzt verdeutlichend: allein die Behauptung, dass der BFH das EStG für verfassungswidrig erklärt hätte, belegt die beinharte Lüge. Denn nachkonstitutionelles Recht kann nur das BVerfG aufheben. Und das EStG mag ein Nazirecht gewesen sein, es wurde aber nach 1949 ständig überarbeitet und ist damit nachkobstitutionell. Aber auch das einem Reichsbürger zu erklären, ist müßig.
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2023, 16:54:27 von Karl Martell »
 

Offline Kontra-Bass

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #3 am: 2. Dezember 2023, 17:09:44 »
Und für den Müll + angehängte Kopien wollten die 1100€ ?   herrjeh...
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #4 am: 2. Dezember 2023, 17:20:30 »
@Karl Martell ER (also: ER!) räumt selbst ein, dass der BFH seinen Krempel einfach zurückgewiesen hat. Der "Sieg" im Verfahren liegt darin, dass das Finanzamt seine Schwester seither nie wieder zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert habe.

Siehe S. 4 des Pakets:
Zitat
Sie [die Einkommenssteuer, Anm. d. Rechtsfinders] wird von jeden[sic!] Einzelnen so lange erhoben, bis dieser eine Klage bis zum BFH erhoben hat. Auch wenn diese nicht angenommen wird, wird der Kläger danach nicht mehr zur Abgabe einer solchen Steuererklärung aufgefordert.

Scheinbar hält er die BFH-Richter für so arbeitsfaul, dass diese angesichts selbst einer erfolglosen Sache dafür sorgen, dass nie wieder etwas vom gleichen Steuerpflichtigen zu ihnen kommt. Oder so.

Finanzamt einfach ausgedribbelt!
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Offline Sandmännchen

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #5 am: 2. Dezember 2023, 18:56:48 »
Ich formuliere schon für einen ausführlichen Wiki-Artikel, daher die Wiki-Formatierung:

Feedback?

Spoiler
== Inhalt ==
== Verfassungsbeschwerde ==
Fitzek reichte am 12.09.2018 eine Verfassungsbeschwerde mit dem Begehr,

* einige gerichtliche Entscheidungen aufzuheben,
* Eintragungen im Verkehrszentralregister zu löschen,
* behauptete Rechtsverletzungen festzustellen
* die Staatlichkeit des KRD festzustellen
* den "Führerschein" des KRD anzuerkennen

=== Gerichtliche Entscheidungen ===
Fitzek geht es um die strafrechtlichen Verurteilungen wegen

* Unerlaubter Versicherungsgeschäften
* Urkundenfälschung
* zigmaligen Fahren ohne Fahrerlaubnis

==== Zur Fahrerlaubnis ====
===== Beschwerdegegenstand =====
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG lassen Verfassungsbeschwerden nur zu, soweit individuelle Rechte des Antragstellers
dargelegt werden. Das BVerfG ist insbesondere keine allgemeine Revisionsinstanz, die Prüfung beschränkt sich auf Grundrechtsverletzungen.

Zum einen behauptet Fitzek eine Verletzung seiner Rechte aus Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 9, 12, 14, 20 IV GG
ohne näheres darzulegen. Fitzek behauptet ebenso pauschal und ohne weitere Darlegung,  dass auch eine "Beschränkung des Naturrechts" oder eine
"Verletzung völkerrechtlicher Verträge oder der Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts" genügten,
und legt auch hier nicht näher aus, wodurch eine solche Verletzung bestünde.

"Naturrechte" (welche individuellen Rechte auch immer damit verbunden sein sollten),
Verletzungen völkerrechtlicher Verträge oder Grundsätze des Völkerrechts sind somit keine rügefähigen Rechte,
es ist lediglich so, dass die Grundrechte eben auch im Lichte internationaler Menschenrechtsgarantien auszulegen sind
(Walter in Dürig/Herzog/Scholz, Art. 93, RN 362 ff.) Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG zählt die rügefähigen Rechts abschließend auf.

Dasselbe gilt für das später vom Fitzek behauptete "Staats-Prinzip der Subsidiarität". Fitzek übersieht aber ohnehin,
dass dieses, soweit es in Art. 23 Abs. 1 S. 1 aufgeführt wird, kein Prinzip von Deutschland, sondern eines der EU ist.

Somit sind die Ausführungen zum "Naturrecht" und zu völkerrechtlichen Verträgen im Verfahren vor dem BVerfG irrelevant,
und die Prüfung beschränkt sich auf die Verletzung von Grundrechten.

Hierzu behauptet Fitzek, dass die Freiheitsrechte des GG nur "leere Worthülsen" seien, wenn das BVerfG nicht die Eigenstaatlichkeit
des KRD prüfe. Dies geht allerdings ins Leere - das BVerfG ist gar nicht für die Prüfung der Staatlichkeit primär zuständig und
kann somit auch gar keine Feststellungen treffen. Wenn es keine Staatlichkeit feststellen kann, kann aber auch der Bestand
von Freiheitsrechten nicht von einer solchen Feststellung abhängen. Das BVerfG kann allenfalls prüfen, ob durch Feststellungen
anderer staatlicher Stellen Grundrechte von Fitzek verletzt wurden.

Wenn man die Ausführungen von Fitzek zugrunde legt, erkennen die beanstandeten Entscheidungen die Staatlichkeit
des KRD nicht an und versagen es damit Fitzek, seine selbsterstellte Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen.
Die Frage, ob eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland gilt, ist aber keine
Frage der von Fitzek als verletzt behaupteten Grundrechte. Es fehlt jeglicher Anknüpfungspunkt.

Fitzek führt hierzu eine große Menge an "Begriffsbestimmungen" an,
die seine eigene Auffassung der Auslegung des GG entsprechen. Er übersieht dabei,
dass das BVerfG nicht Fitzeks Auffassungen zugrunde legen wird, sondern seine eigene.

====== Menschenwürde ======
Fitzeks Auffassung z.B. zu "Würde" ist derjenigen des GG, so wie sie
das BVerfG, aber auch die sonstige Rechtsprechung und juristische
Literatur entwickelt haben, diametral entgegengesetzt, so geht er z.B.
davon aus, dass diese Würde abgestuft sei und auch völlig verloren
gehen könnte.

Nach seiner Auffassung ist in der "grundgesetzlichen Ordnung" ein Bewahren seiner Würde nicht möglich.
Unter Berücksichtigung dieser Auffassung ist es dann aber auch nicht möglich, dass eine gerichtliche
Entscheidung seine Würde verletzt, da sie ohnehin nicht bestünde. Die Ausführungen Fitzeks sind
zur Verletzung der Menschenwürde sind somit unschlüssig.

====== Art. 2 ======

Eine Verletzung von Art. 2 GG Abs. 1 könnte bestehen, wenn durch die
fehlende Anerkennung der selbsterstellten Fahrerlaubnis Fitzeks
allgemeine Handlungsfreiheit unzulässig eingeschränkt wurde.

Allerdings ist die Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus einem anderen Staat
keine Handlung von Fitzek. Durch das Versagen der Anerkennung wird nicht
die Handlungsfreiheit von Fitzek zum Erstellen von (Fantasie-) Dokumenten
beschränkt, sondern indirekt nur Fitzek daran gehindert, in Deutschland von
dieser "Fahrerlaubnis" Gebrauch zu machen. Diese beruht allerdings auf der
§ 29 FeV, die aufgrund der Verordnungsermächtigungen des StVG ordnungsgemäß erlassen wurde
und als Teil der verfassungsgemäßen Ordnung eine zulässige Beschränkung der allgemeinen
Handlungsfreiheit darstellt.

Fitzek führt demgegenüber aus, dass nach seiner Auffassung ihm jegliche Freiheit zu gewähren ist.
Dies mag sein, aber die Auffassung Fitzeks ist irrelevant, es kommt darauf an, was in
Art. 2 Abs. 1 GG steht, und danach wird eben die allgemeine Handlungsfreiheit für jedermann,
auch für Herrn FITZEK, PETER, durch die verfassungsmäßige Ordnung beschränlt, zu der alle verfassungsmäßig
zustande gekommenen Rechtsnormen gehören. Es kommt auch nicht darauf an, ob Fitzek die
seine Fahrerlaubnisse genauso sorgfältig vergibt wie Deutschland (was allerdings ohnehin
falsch ist, weil er selber in Deutschland zu dem genannten Zeitpunkt keine FE bekommen hätte).

====== Art. 14 EMRK, Art. 3 GG ======

Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsprinzips könnte darin bestehen, dass
bei der Nicht-Anerkennung von Fitzeks selbsterstellter Fahrerlaubnis wesentlich gleiches ungleich
behandelt wurde.

Fitzek meint, dass er aufgrund seines Glaubens daran, der ihn hindere, eine Fahrerlaubnis von Deutschland
zu nutzen, ungleich behandelt werde als andere, die nicht durch ihren Glauben daran gehindert werden, schließlich
habe Fitzek so keine Möglichkeit, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Ob es tatsächlich eine Ungleichbehandlung darstellt, wenn jemand, der aus Glaubensgründen keine Fahrerlaubnis anstrebt, dann auch
nicht Auto fahren darf, kann dahinstehen, denn solche Glaubensgründe liegen bei Fitzek nicht vor:

Tatsächlich sieht Fitzek keine Probleme darin, eine deutsche Fahrerlaubnis zu nutzen, er hat das ohne erkennbaren Glaubensbruch jahrelang getan. Der Grund
für die Rückgabe der Fahrerlaubnis waren keine Glaubensgründe, sondern die drohende Entziehung der
Fahrerlaubnis.

Auch andere Anhänger des KRD haben keine Probleme, eine deutsche
Fahrerlaubnis zu nutzen, so lässt sich Fitzek durchaus gerne von
diesen chauffieren. Es sind auch keine solche Glaubenssätze aus
den sonstigen Schriften des KRD erkennbar.
[close]
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #6 am: 2. Dezember 2023, 20:06:41 »
Das "Beispiel" einer "Zustiftungsvereinbarung" mit Fitzefatze höchstpersönlich als Notar ist auch absolut großartig :rotfl: :rotfl: :rotfl: (ab S.363):

Beispiel ist die "Zustiftung" von Silke und Tobias, das sind die Eltern des "lebenden Kindes Anna" aus Thüringen, das "im KRD" geboren ist und daher seit sechs Jahren keine Geburtsurkunde hat und wohl auch nicht zur Schule gehen wird. Silke war die Heilpraktikerin und (selbsternannte?) Geburtshelferin, die kein griechisch kann und daher (danke, @Helvetia) das Wort für "Sklavin" mit "Dienerin der Frau" übersetzt und (fälschlich) auf einen Geburtskontext bezogen hat. Es gab da dieses wilde Video, wo sie mit leuchtenden Augen erzählte, dass sie bei ihrer Katze gesehen habe, wie diese die Nachgeburt gefressen hatte und das dann für sie nach ihrer Geburt ganz toll gewesen sei. Ich enthalte mich mal besser jedweden Kommentars.

Jedenfalls, die beiden haben wohl ein Grundstück (ggf. nicht allein, da taucht noch eine weitere Person auf, die komplett geschwärzt ist) und wollten das dem "Königreich" zustiften. Und ihre "Zustiftungsvereinbarung" ist im Paket enthalten. Schauen wir mal. :dance:

Es geht schon mit völlig verquastem Satzbau los:
Zitat
Zustiftungsvereinbarung über unbewegliche Sachen zwischen Wir, Peter I. König von Deutschland (...) und Silke (...) Tobias (...)
Müsste es dann nicht, gebeugt, "zwischen uns, Peter der viertel-nach-depperte etc." sein? Oder ist Peter so unbeugsam, dass er sich nicht einmal den Regeln der gemäß Art. 17 der KRD-"Verfassung" unter besonderem Schutz stehenden deutschen Sprache beugt? Man weiß es nicht.

Peter weiß aber offensichtlich auch nicht viel. Zum Beispiel nicht so richtig, wer er eigentlich ist:
Zitat
Wir, Peter I., König von Deutschland, Staatsoberhaupt des Staates Königreich Deutschland (KRD) und vertretender Treuhänder, Wir, Peter, Menschensohn des Horst und der Erika, aus dem Hause Fitzek [Peter Fitzek (sic)], der Stiftung "Königreich Deutschland" zu Lutherstadt Wittenberg gemäß Urteil vom 19.11.2018, Az. 4 O 527/18 des Landgerichtes Dessau-Roßlau - (Stiftungs-)Treuhänder oder Stiftungsträger und Notar -
(Die eckige Klammer und auch das "sic" ist im Original so enthalten. Sic!)
Also, äh, was jetzt? "Wir, Peter I. König von Deutschland" oder "Wir, Peter, Menschensohn"? Oder vielleicht doch einfach "Peter Fitzek"? "sic" ist ja lateinisch für "so" und bedeutet, wenn man es in Klammern anfügt ja "genau so, wie es hier steht" und wird in der Regel dazu benutzt, um zu betonen, dass ein Rechtschreibfehler im Original vorkommt und man den nicht beim Übertragen fälschlich hinzugefügt hat...
Ist Peterleang (*snüff* @Pantotheus) nun Stiftungstreuhänder oder Stiftungsträger? Was denn nun? "Oder" würde ja heißen: eins von beidem, aber Fitzek weiß nicht, was. Wäre er beides, hätte er ja "und" schreiben können. Und Notar ist er gleich auch. Ahahaha. :rotfl:

Und "Stiftung gemäß Urteil"? Das klingt lustig. Ich dachte, Stiftungen würden duch Stiftungsakt errichtet, aber vielleicht bin das nur ich, der ich die höhere Magie der fitzek'schen Jura-Künste noch nicht voll durchdrungen habe.

Toll ist auch die Absichtserklärung:
Zitat
Die Beteiligten sind sich einig, dass diese Vereinbarung zum Zwecke der unechten Sezession im Rahmen der Zustiftung von Liegenschaften (unbewegliche Sachen) in die Stiftung Königreich Deutschland abgeschlossen wird.
Da Fitzeks "unechte Sezession" so wie er sich das vorstellt, nicht passieren kann und wird, dient die Vereinbarung also einem unmöglichen Zweck.

Weiter geht es richtig lustig damit, dass beide Seiten das KRD als Staat anerkennen (nicht, dass das in irgendeiner Form irgendwie bedeutsam wäre). Weiterhin steht hier:
Zitat
Die Zustifter besitzen die Staatsangehörigkeit der Vereinigung Königreich Deutschland, welche zumindest in Bezug auf vorliegende Zustiftung unwiderruflich und dauerhaft besteht.
Okay, also ist das KRD auf einmal kein Staat mehr, sondern eine Vereinigung (da Art. 9 GG die Vereinigungsfreiheit regelt ja dann nach deutschem Recht und nicht nach eigenem, eigenstaatlichen Recht), hat aber trotzdem Staatsangehörige. Und die Staatsangehörigkeit kann partiell widerruflich oder partiell nicht dauerhaft sein, aber in Bezug auf die Stiftung ist das dann nicht so? Also könnten z.B. Silke und Tobias ihre Staatsangehörigkeit ablegen oder anderweitig verlieren, aber in Bezug auf die Zustiftung soll das dann nicht wirken? Interessant, interessant. Ich dachte immer, entweder wäre man Staatsangehöriger, mit allen Rechten und Pflichten - oder nicht. Aber gut, das KRD macht ja alles immer etwas anders. :rotfl:
(Was für ein Unsinn.)

Dann will Peter "als Treuhänder und Notar" beurkunden. Dabei hat er wohl selbst keine Lust mehr auf seine ganzen Quatsch-"Titel" (und kennt auch die Copy-Paste-Funktion seines Textverarbeitungsprogramms nicht), denn er kürzt seine eigenen Titel nach "Menschensohn des Horst und der Erika ..." einfach mit den drei Punkten im Zitat ab. Nein, wirklich. Was ein bisschen schwierig ist, weil ja oben in den Titeln irgendwo ein "oder" versteckt war und wir jetzt nicht wissen, wer da was genau meint. Wie sollen wir denn da dann kontrollieren, ob denn nun der richtige mit nasser, blauer Tinte unterschrieben hat? :rotfl: Das ist doch alles Willensbruch im Völkerrecht! :rotfl:

Lustig auch die Nr. 5 des angeblich beurkundeten, wo - erneut! - ein Zustiftungszweck festgelegt wird. Weiter oben war ja die Rede von der unechten Sezession. Nun aber:
Zitat
Die Zustiftung erfolgt im Rahmen des Artikels 2 der Stiftungsverfassung zu folgenden Zwecken:
* Naturheilpraxis "[geschwärzt]"
* Betrieb "[geschwärzt]" i.G.
* Ort der Begegnung und deds Austausches
* Wohnstätte, Herberge, Übernachtungen, Gemeinschaftsaufbau
* Forschungsfeld alternativer Lebensweisen
* Leben im Einklang mit der Natur
* ökologische Lebensweise, Kosteneffizientes Bauen
* Wiederverwertung und Einsatz bestehender Ressourcen
* Selbstversorgung, Saatgutgewinnung, Gartenarbeit
* Kombination von moderner Technik und altem Wissen
* Ziel: Autarkie (Strom, Wasser, Lebensmittel)
* Veranstaltungen, Tag der offenen Tür
* (Kurz-)Lehrgänge mit Praxisbezug, Seminare, Beratungen
* Natürliches Bauen mit Lehm, Stroh, Stein, Holz ...
* Natürliche Geburten, Natürliche Entwicklung von Kindern und Erwachsenen
* ein neues Wir.
Ahja. Zustiftung eines Grundstücks mit Haus und Nebengelassen zum Zweck "ein neues Wir". Kriegt Peter also mit jedem zugestifteten Grundstück ein neues "Wir, Peter, irgendwas" dazu, oder was? Da muss man dann aber schon ein paar Hofschranzen allein dafür abordnen, für jedes einzelne Fitzelchen, was irgendein Verstrahlter dem obersten Fitzel "zugestiftet" haben wollte, ein eigenes, neues "Wir" hinzuzufügen und bei Eintreten vorzulesen. Was für ein Hampelmann. :rotfl:

Danach wird dann aufgezählt, wozu das Gebiet alles dienen soll, wobei ich mich wundere, warum sie "Fernsehen gucken, ♥♥♥n und vor dem schlafengehen Zähne putzen als Beitrag zur Volksgesundheit" nicht aufgezählt haben. :dontknow: Naja, Peterleang (*snüff*) wird schon wissen, warum.

Spannend dann der folgende Abschnitt
Zitat
Die Zustifter haben alle Freiheiten in der Gestaltung und bei allen Baumaßnahmen auf der Liegenschaft und an bzw. in den Gebäuden und Nebengelassen. Solange die Maßnahmen gemäß der KRD-Verfassung erfolgen, ist die Zustimmung mit dem Stiftungstreuhänder obsolet, sofern die Maßnahmen einen Wert in Höhe von 1/4 des Liegenschaftswertes gemäß Bodenrichtwert nicht übersteigen.
Moment, wenn die richtig Geld in ihr Grundstück investieren, sollen sie vorher Peter fragen? Weil er dann "bessere" Möglichkeiten der Geldverbrennung vorschlagen kann, oder was?
Lustig.

Natürlich will Peter selbst kein Geld in das Grundstück reinstecken, es soll ihm einfach nur in seinem Kopf gehören.
Zitat
Von laufenden Unterhaltskosten des Zustiftungsgegenstandes, wie Wasser, Strom, Telefon usw., stellen die Zustifter den Treuhänder frei. Im Rahmen von Bau- oder Umbaumaßnahmen steht es dem Träuhänder frei, die Nießbraucher zu unterstützen.
Nießbraucher sind die Zustifter plus ggf. ihre Kinder, das weiß man noch nicht so genau und will sich auch nicht festlegen.

Ganz wichtig und ein wirklicher Reichsbürger-Klassiker:
Zitat
Die Schornsteinfegearbeiten übernehmen die Zustifter selbst.
Ob sie diese Passage dann auch heranziehen, wenn der echte Schornsteinfeger klopft? Oder ist damit gemeint, dass sie ihn bezahlen und nicht Peterchen? Manchmal würd ich ja Fitzek gern mal interviewen zu sowas. :rotfl:

Toll ist auch, dass schon vorgedruckt ist, dass in Reinsfeld und Wittenberg unterschrieben wird. Das haben sie dann also zwischen zwei Orten hin und hergetragen, um es unterschreiben zu lassen. Ist dann aber trotzdem am 25.01.2022 passiert. Ja dann :dontknow:

Also, das ist schon ziemlich witzig. Verwaltungs-Rollenspiel vom Feinsten, selbst der vierjährige Rechtsfinder von vor vielen, vielen Jahren hätte das in seiner Kinderpost nicht ernsthafter, gravitätischer und nichtssagender hinbekommen.

Peter Fitzek, die vollendete Witzfigur. :rotfl:
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #7 am: 2. Dezember 2023, 20:11:59 »
Habe ich schon geschreibselt, daß mir unbegreiflich ist, daß Leute diesem Möchtegernguru auf den Leim gehen.

Schon öfter mal, glaube ich.
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #8 am: 2. Dezember 2023, 20:36:28 »
@Sandmännchen

Beachte die Prüfungsreihenfolge:

  • Besondere Freiheitsrechte
  • Gleichheitsrechte
  • Allgemeine Handlungsfreiheit als Auffanggrundrecht

Du behandelst Art. 2 Abs. 1 GG vor Art. 3 GG und gehst in der Prüfung zu Art. 3 GG auf das Freiheitsrecht aus Art. 4 GG ein. Das ist unsauber.

Toll ist auch, dass schon vorgedruckt ist, dass in Reinsfeld und Wittenberg unterschrieben wird. Das haben sie dann also zwischen zwei Orten hin und hergetragen, um es unterschreiben zu lassen. Ist dann aber trotzdem am 25.01.2022 passiert.

Damit dürfte er einen Verstoß gegen § 13 Abs. 1 S. 1 1. HS am Ende BeurkG dokumentiert haben. Die Unterschriften müssen in Gegenwart des Notars erfolgen. Es geht also nicht, dass die beiden Knallchargen in Reinsfeld unterschreiben, dann ein berittener Bote den Wisch nach Wittenberg schafft und dort seine Notarität das bestätigt.

Aber Fitzek dürfte eh nicht mitwirken nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6, 8 BeurkG und der Wisch unwirksam sein nach § 7 BeurkG.

Ansonsten wieder sowohl als auch. Er versucht die Vorteile von Miete und Eigentum miteinander zu verbinden.
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #9 am: 2. Dezember 2023, 20:51:26 »
Aber Gerichtsreporter, das ging doch alles nach königlichem Recht!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Knallfrosch

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #10 am: 2. Dezember 2023, 21:09:15 »
Mein Gedanke: nach den Razzien haben einige Staatsan- und -zugehörige ein - angenommenes - Rechtsschutzbedürfnis. Diese werden sich nachvollziehbar an ihren König wenden, der nun gar keine Lust hat, sich solchen Angelegenheiten zu widmen. Also verramscht er sein "Rechtsschutzpaket" (nur echt mit Anführungszeichen) und schließt seine Mitwirkung an eventuellen Auseinandersetzungen einfach aus.
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Offline Gerichtsreporter

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #11 am: 2. Dezember 2023, 21:29:16 »
Ich ergötze mich noch immer an der Nichtzulassungsbeschwerde am BFH.

Auf Seite 3:

Zitat
Zu 1.
Die Erhebung der Einkommenssteuer entbehrt der rechtlichen Grundlage. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) ist aus mehreren Gründen nichtig. Gemäß Art. 19 Abs. 1 GG muss jedes Gesetz, welches in Grundrechte eingreift oder diese einschränken kann, das eingegriffene Grundrecht unter Angabe des Artikels benennen. Das EStG ist spätestens seit der Einführung der "Umsatzsteuernachschau" schon deshalb ungültig, weil die Eingriffe in Art. 2 (Freiheit) in Art. 13 Abs. 1 und 2 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und in das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht genannt werden. Wird dies nicht beachtet, ist das Gesetz nichtig.

Wie sich die Nichtigkeit des EStG aus der behaupteten Verfassungswidrigkeit der Umsatzsteuer-Nachschau (so die amtliche Schreibweise) in § 27b UStG ergeben soll, erschließt sich mir nicht.
Es ist es zwar richtig, dass Art. 19 Abs. 1 GG ein Zitiergebot für Grundrechtseinschränkungen vorsieht. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG gilt dies aber nur für Grundrechte, deren Einschränkbarkeit bereits im Grundgesetz erwähnt ist. Für Art. 13 Abs. 2 GG ist dies zB der Fall. Bei der Art. 2 Abs.1 und 14 GG dagegen handelt es sich nicht um eine Einschränkung sodern um eine Ausgestaltung durch Gesetz, hier gilt das Zitiergebot also nicht.

Außerdem ist es zutreffen, dass für die Umsatzsteuer-Nachschau dem Zitiergebot für Art. 13 Abs. 2 GG nicht nachgekommen wird. Allerding gilt dies nur soweit, wie Wohnungen im Rahmen der Umsatzsteuer-Nachschau betreten werden sollen. Das Betreten der Geschäftsräume zu den normalen Arbeitszeiten fällt dagegen nicht in den Anwendungsbereich von Art. 13 Abs. 2 GG.

Verfassungswidrig und damit nichtig wäre aber nur der Teil des UStG, der gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 GG verstößt. Das wäre vorliegend § 27b Abs. 1 S. 2 UStG und nicht etwa das komplette UStG. Mit dem EStG hat das nun aber gar nix zu tun. UStG, EStG, egal, hauptsache irgendwas mit StG.
 :facepalm:

Klar wird aber auch, dass der ganze Salm von Peter himself und nicht von der Anwältin stammt. Auf S. 5 oben wird es noch korrekt formuliert, als dargelegt wird, dass nur das KRD in der Lage sei, das Problem mit dem angeblich verfassungswidrigen Wahlgesetz zu beheben:

Zitat
Hier ist das Königreich Deutschland (deren Staatsangehörige die Kläger sind) die Lösung und deshalb im Vorrang. Es achtet zudem die sog. Verfassungsgrundsätze, welche im § 92 StGB zusammengefasst aufgeführt sind.

Auf S. 22 oben entlarvt sich dann der Autor dieses Altpapiers selbst:

Zitat
Wir setzten mithilfe des Königreiches Deutschland die Empfehlung der zwei damaligen sog. Regierungen um, schufen eine Verfassung und umfassende staatliche Strukturen und verwirklichten
mit friedlichen Mitteln die Punkte 3. und 4. der im § 92 StGB aufgeführten sog. Verfassungsgrundsätze" (sic!)

Ich gebe 3 :banghead: :banghead: :banghead:
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Offline Sandmännchen

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #12 am: 2. Dezember 2023, 22:16:13 »
@Sandmännchen

Beachte die Prüfungsreihenfolge:

Danke (und öff. Recht wird niemals mein Liebling), aber das ist ja eigentlich kein Gutachten, sondern mehr die Besprechung der alleswissenden göttlich-königlichen Ausführungen, und der fängt mit der allgemeinen Handlungsfreiheit an. Ich denke auch, dass ich mich noch näher an dessen Text halten sollte.
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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #13 am: 2. Dezember 2023, 23:08:19 »
Ganz wichtig und ein wirklicher Reichsbürger-Klassiker:
Zitat
Die Schornsteinfegearbeiten übernehmen die Zustifter selbst.
Ob sie diese Passage dann auch heranziehen, wenn der echte Schornsteinfeger klopft? Oder ist damit gemeint, dass sie ihn bezahlen und nicht Peterchen?

Bemüht aber lückenhaft: Für die Entfaltung einer Rechtskraft im Königreich müsste zwingend noch der elementare Punkt der Dachrinnenreinigung umfassend und widerspruchsfrei geregelt worden sein (vergl. KRD-DaRiSchG und die aktuelle Rechtsauslegung des Dachrinnenschutzgerichts).

Außerdem ist das Vertragswerk aber keinesfalls deutsch oder in Deutschland anwendbar. Denn es enthält nicht eine einzige Regelung zum Dachneigungswinkel oder zur Verkehrssicherungspflicht!

Sorry. Das kann man vielleicht in irgendwelchen Hottentotten-Ländern wie Montevideo machen. Aber in Deutschland? Geht gar nicht!
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Offline Sandmännchen

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Re: KRD "Rechtsbeistandspaket"
« Antwort #14 am: 3. Dezember 2023, 00:06:42 »
Die Anlagen sind ja leider nicht dabei.

Bezüglich der merkwürdigen Eigenbezeichnungen wird mehrfach auf eine Entscheidung des LG Dessau-Roßlau LG, Az. 4 O 527/18 abgestellt, weiß jemand, was dahinter steckt? Was für eine Art von Vorgang steckt hinter dem Aktenzeichen?
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